Staatsorganisationsrecht
Rechtssätze, die die Prinzipien der Staatsorganisation festlegen (vor allem Art. 20, I, II und 79 III GG), die den Aufbau und die Funktionsweise der Staatsorgane regeln
Staatsorganisationsrecht
Rechtssätze, die die Prinzipien der Staatsorganisation festlegen (vor allem Art. 20, I, II und 79 III GG), die den Aufbau und die Funktionsweise der Staatsorgane regeln
Laut Bundesverwaltungsgericht sind Verwaltungsgerichte nicht zuständig, über die Rechtmäßigkeit von schlichten Parlamentsbeschlüssen zu entscheiden. Das Verfahren drehte sich um den sog. BDS-Beschluss des Bundestags. Damit sind aber nicht sämtliche Fragen geklärt, die sich im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen Parlamentsbeschlüsse stellen. Um den Verfassungsrechtsweg zu beschreiten, sind in prozessualer Hinsicht hohe Hürden zu beachten; die dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken spiegeln sich indes in den Wertungen des Grundgesetzes wider.
Continue reading >>Deutschland soll laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD einen Nationalen Sicherheitsrat erhalten. Im Koalitionsvertrag sind jedoch Rolle und Funktion der neuen Institution nur unscharf umrissen, weswegen viele staatsorganisationsrechtliche Fragen offen bleiben. So muss etwa noch die Kompetenz, das Verhältnis zu bestehenden Institutionen und die Verortung des Personalbestandes eines Nationalen Sicherheitsrates geklärt werden. Vor dessen Schaffung sind somit noch politische Grundsatzentscheidungen zur gewollten politischen Hervorhebung und Funktion erforderlich.
Continue reading >>