19 November 2025

Verteidigungsfähigkeit als Verfassungsauftrag

Was passiert verfassungsrechtlich, wenn Deutschland angegriffen wird oder ein solcher Angriff droht? Das Grundgesetz sieht für solche Fälle den sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall vor. Momentan scheint im Bundestag die hierfür erforderliche Zweidrittelmehrheit in weiter Ferne. Allerdings könnten, wenn Deutschland wirklich mit Waffengewalt angegriffen wird, Bundestag und -rat verfassungsrechtlich zur Feststellung des Verteidigungsfalls verpflichtet sein.

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