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Soft law

Soft law bezeichnet Rechtssätze, die nur allgemeine Tendenzn, Absichten oder Leitlinien regeln und sowohl auf der Tatbestandsseite als auch auf der Rechtsfolgenseite überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten. Als Soft law werden auch Rechtssätze bezeichnet, die von anderen als staatlichen Normgebern erlassen wurden.