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03 November 2023

Halembas Mandat

Am Morgen der konstituierenden Sitzung des Parlaments vollstreckt die Polizei einen Haftbefehl durch Inhaftierung eines gewählten Abgeordneten – das ist weder ein Vorgang aus dem Frühjahr 1933 im Umfeld der Verabschiedung des sog. „Ermächtigungsgesetzes“ noch eine willkürliche und politisch motivierte Einschränkung des Mandats. Es handelt sich schlichtweg um den Vollzug einer richterlich angeordneten strafprozessualen Maßnahme gegen einen Beschuldigten, um die Durchführung eines möglichen späteren Strafverfahrens zu sichern, die ihrerseits an besondere Voraussetzungen geknüpft und nicht etwa in das Belieben der Staatsanwaltschaft gestellt ist. Der gesamte Vorgang zeigt das Funktionieren eines rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens und offenbart zugleich die Bestrebungen der AfD (nicht etwa nur in Bayern), unter vermeintlich zutreffenden Erwägungen und Stichworten den Rechtsstaat auszuhöhlen und in seiner Substanz zu beschädigen.

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