Man wird ja wohl mal fragen dürfen?
Dass die Regierung nicht einfach daherreden kann, was ihr gerade in den Sinn kommt, sondern auch in ihrer öffentlichen Kommunikation an die Verfassung gebunden ist, gehört mittlerweile – nicht zuletzt aufgrund umfassender verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung – zum verfassungsrechtlichen Allgemeinplatz. Aber wie ist es eigentlich um die öffentliche Kommunikation des Bundestages bestellt? Anlass, sich diese Frage einmal genauer anzusehen, bietet ausgerechnet eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Ein Schelm, wer hier Ironie erkennen will.
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