Zuwanderung
1. Vorgang der Neu- oder Wiederbesiedelung eines Lebensraumes; 2. bezogen auf eine Gemeinde: Wechsel e. Wohn- bzw. Betriebsstandortes in diesen Ort
Zuwanderung
1. Vorgang der Neu- oder Wiederbesiedelung eines Lebensraumes; 2. bezogen auf eine Gemeinde: Wechsel e. Wohn- bzw. Betriebsstandortes in diesen Ort
In der politischen Debatte um Migration in Deutschland und Europa zirkulieren derzeit kontroverse, wahlweise repressive oder progressive Lösungsvorschlage. Vor dem Hintergrund dieser Debatte unterbreite ich in diesem Beitrag den rechtspolitischen Vorschlag, dem „Vollzugsdefizit“ im asylrechtlichen Bereich mittels individueller Integrationsvereinbarungen in Gestalt öffentlich-rechtlicher Verträge entgegenzuwirken und damit das Aufenthaltsrecht am Beispiel anderer Rechtsgebiete mit Vollzugsschwierigkeiten zu schulen. Individuelle Integrationsvereinbarungen zwischen Behörden und Asylbewerbern eröffnen einerseits einen transparenten Weg zur Regularisierung des Aufenthaltsstatus bei nachgewiesenen Integrationsleistungen. Andererseits erleichtern individuelle Integrationsvereinbarungen Rückführungen, da sie aufenthalts- und asylrechtliche Mitwirkungspflichten (etwa bei Passbeschaffung und Identitätsklärung) auf kooperativem Wege durchsetzen.
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