19 June 2013

Hans Joas wider den westlichen Menschenrechte-Triumphalismus

Wenn die Idee der Menschenrechte ein Kennzeichen der westlich-europäischen Kultur ist, Fluchtpunkt der christlich-jüdischen und humanistisch-aufklärerischen Stränge ihrer jahrtausendealten Geschichte – wie kann es dann sein, dass den größten Teil dieser Geschichte Sklaverei und Folter von Europäern legal und ohne großen Skandal praktiziert wurde?

Diese Frage stand im Mittelpunkt der “Rechtskulturen Lecture” des katholischen Sozialphilosophen und Ideenhistorikers Hans Joas, mit der die zweitägige Konferenz zum Begriff der Menschenwürde am Wissenschaftskolleg in Berlin heute Abend eingeleitet wurde. Joas zählt zu den schärfsten Kritikern des westlichen Menschenrechte-“Triumphalismus”. Und wer ihm heute zuhörte, dürfte, sofern Europäer, in seiner Neigung zur menschenrechsthistorischen Selbstgefälligkeit einen deutlichen Dämpfer erlebt haben.

Ausgangspunkt des Vortrags war die in Joas’ Buch “Die Sakralität der Person” 2011 aufgestellte These, dass die Idee der Menschenrechte weder der Aufklärung noch dem Christentum eingefallen ist, sondern im 18. Jahrhundert auf ganz andere Weise entstanden ist – durch eine kulturelle Transformation, die weniger mit bestimmten philosophischen oder religiösen Traditionen zu tun hatte als mit moralischen Evidenzerfahrungen der Heiligkeit des Menschen als Person.

Um zu belegen, dass das “selbstgefällige Narrativ von der westlichen Tradition” empirisch nicht stimmt, verwies Joas auf zwei der fundamentalsten Menschenrechtsverletzungen, die man sich vorstellen kann – Folter und Sklaverei.

Wie kann man beispielsweise erklären, so Joas, dass die Betreiber von Sklaventransportschiffen im 18. Jahrhundert ihren Schiffen Namen wie “Nossa Senhora da Esperança” oder “Le Contrat Social” oder “Liberté” gaben? Mit Zynismus? Während in Europa die Idee der Menschenrechte entstand, seien in den europäischen Kolonien in Nord-, Mittel- und Südamerika Gesellschaften entstanden, die sich ökonomisch voll und ganz auf die Sklaverei stützten. Kein Seehandel treibender Staat Europas habe sich dem Sklaventransport entzogen.

Entsprechend sieht es mit der Folter aus. Im 18. Jahrhundert in Europa abgeschafft, blieb sie in den Kolonien bis weit ins 20. Jahrhundert legale Praxis. Während Frankreich und Großbritannien in Europa die EMRK unterschrieben und nach Kräften förderten, praktizierten sie im Algerienkonflikt und bei der Niederschlagung des kenianischen Mau-Mau-Aufstand auf afrikanischem Boden nach eigenem Empfinden völlig legal Folter im großen Stil.

Vor diesem Hintergrund in westlichen “Triumphalismus” über den Erfolg der Menschenrechtsidee zu verfallen, so der Katholik Joas, sei auf die gleiche Weise selbstwidersprüchlich wie die Verwendung des Liebes- und Opfersymbols des Kreuzes als Zeichen des Krieges und der Eroberung während der Kreuzzüge.

Die Diskussion blieb, gemessen an der Provokanz dieser Thesen, relativ unkontrovers. Unter den Juristen im Publikum versuchten einige, Joas’ Sakralisierungs-These rechts- und demokratietheoretisch auf den Zahn zu fühlen – so etwa Mattias Kumm, der in Frage stellte, ob das Sakralisierungserlebnis notwendig zu liberalen Menschenrechten wie etwa Meinungsfreiheit führe oder in einer theokratischen Gesellschaft nicht auch ganz andere Früchte tragen könne. Ob da nicht weitere, politische Ideenverschiebungen dazukommen müssten, um tatsächlich Menschenrechte in die Welt zu setzen?

Joas antwortete darauf mit dem Hinweis, welche Rolle er der Religionsfreiheit für die Entdeckung der “logischen Struktur” der Menschenrechte zuschreibt. Wer glaubt, dass eine Beziehung zu Gott aufzubauen nur unter Bedingungen der Freiheit möglich ist, müsse auch dem anderen diese Freiheit zugestehen.

Eric Hilgendorf stieß sich an der “Ambiguität” des Sakralisierungsbegriffs und stellte in Frage, ob beispielsweise Voltaire von Emotionen der Heiligkeit bewegt gewesen sei. Joas bestritt daraufhin leidenschaftlich, dass sein Sakralisierungsbegriff so katholisch gemeint sei, wie er klinge. Den Begriff habe er von Émile Durkheim, Marcel Mauss, Nathan Söderblom und Rudolf Otto – keiner von ihnen Katholik. Auch dezidiert Nichtgläubigen sei der Begriff des Heiligen nicht fremd – die rote Flagge beispielsweise, oder die Wissenschaft. Und mit der heiteren Gewissheit des Gläubigen vereinnahmte Joas zu guter Letzt das gesamte Publikum für seine These, Hilgendorf eingeschlossen: “Alle unter uns, auch Sie, haben bestimmte grundlegende Überzeugungen, zu denen Sie nicht durch Argumente gelangt sind.”


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Hans Joas wider den westlichen Menschenrechte-Triumphalismus, VerfBlog, 2013/6/19, https://verfassungsblog.de/hans-joas-wider-den-westlichen-menschenrechte-triumphalismus/, DOI: 10.17176/20170220-204144.

24 Comments

  1. HS Thu 20 Jun 2013 at 07:30 - Reply

    Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage ist einfach: Weil die Sklaverei jahrtausendelang universell als legitim galt.

    Den Westen zeichnete nicht aus, dass er Sklaverei hatte, sondern dass er zuerst ihr tiefes Unrecht erkannte und vom Westen ausgehend die Sklaverei geächtet und abgeschafft wurde; mit Rückschlägen und in einem langwierigen Prozess, aber letztlich haben wir unsere Freiheit Männern wie William Wilberforce, Institutionen wie der Royal Navy und letztlich der westlichen Kultur zu verdanken.

    Ganz deutlich: Dass die Sklaverei von einer gesellschaftlichen Norm zu einem Verbrechen transformiert wurde, und bis auf einzelne Regionen in Afrika, auf der arabischen Halbinsel und ins Asien zurückedrängt werden konnte, IST ein Triumph des Westens,

    Zeitlich früheren Systemen vorzuwerfen, dass sie die Sklaverei nicht schon vorher abschafften ist, als wolle man Carl Benz und Gottlieb Daimler vorwerfen, dass sie ihre Autos gegen jede Vernunft ohne Knautschzonen oder Sicherheitsgurte ausgerüstet haben; oder wenn man Isaac Newton als Physik-Stümper bezeichnete, weil seine Erkenntnisse und Formeln nicht im Quantenbereich gelten. Sie waren noch nicht so weit; aber nur dank ihnen – “on the shoulders of giants” – waren die großen Fortschritte möglich.

    Relativismus scheint mir hier das größere Problem als “Triumphalismus” zu sein…

  2. Aufmerksamer Leser Thu 20 Jun 2013 at 17:26 - Reply

    @HS: Chapeau! Schade, dass Sie das nicht in der Diskussion vortragen konnten.

  3. Ano Nym Sat 22 Jun 2013 at 20:21 - Reply

    @HS: Mit Vergleichen ist das so eine Sache. Wenn sie hinken, hätte man (in diesem Falle Sie) sie besser nicht angestellt.

    1. Fehlende Knautschzone und fehlender Sicherheitsgurt sind Erfindnungen, die es zu Zeiten von Benz und Daimler einfach noch nicht gab. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Sklaverei um eine Idee, ja eine Erfindung, die es schon länger gab. Wenn Sie hier schon etwas aus der Kategorie „Verkehr“ als Beispiel heranziehen möchten, dann doch eher das Ende des Fuhrwerks anlässlich der Verbreitung des Verbrennungsmotors.

    2. Das fehlende Wissen über das Mikroskopische und damit eventuelle Grenzen der Newtonschen Theorie kann man Newton natürlich nicht vorwerfen. Aber auch durch einen „Vergleich“ mit Newton werden die rechts- und damit gesellschaftsgestaltenden Instrumente der Menschenrechte nicht zu dem, was das Wirken Newtons hervorgebracht hat: Zu Inhalten von Naturerkenntnis – Erkenntnistheorietisch eine andere Liga.

  4. S. Sat 22 Jun 2013 at 21:09 - Reply

    HS: Danke, schön auf den Punkt gebracht. Kommentieren Sie bitte öfter hier 🙂

  5. S. Sat 22 Jun 2013 at 21:19 - Reply

    Ano Nym, Sie wissen ja, ein gutes Gleichnis erfrischt den Verstand. Darum geht es, nicht darum, sich eine stringente Argumentation ersparen zu können. Ersteres leistete der Beitrag von H.S., letzteres war nicht behauptet.

  6. Ano Nym Sun 23 Jun 2013 at 13:35 - Reply

    @S.: Ein hinkender Vergleich stellt keine Erfrischung des sondern eine Zumutung an den Verstand dar. Falls Sie sich an Gleichnissen delektieren, empfehle ich ihnen den Besuch verkündigungsnaher Veranstaltungen.

  7. HS Sun 23 Jun 2013 at 18:20 - Reply

    @Ano Nym,

    da Sie nur meinen Vergleich angreifen, nicht aber die damit unterstützte These – dass die Ächtung der Sklaverei durchaus einen Triumph der westlichen Kultur darstellt – gehe ich davon aus, dass Sie keine (echte) inhaltliche Gegenposition formulieren konnten und ich mich daher auch von Ihnen trotz (oder wegen) Ihrer Ignoratio Elenchi bestätigt fühlen darf. Dafür danke. 😉

    Allerdings sollten Sie auch den Vergleich verstehen, bevor Sie ihn kritisieren, daher noch einmal klargestellt: In meinem Vergleich ist die Knautschzone nicht die Sklaverei sondern vielmehr deren _Ächtung_ – sowohl beim echten Thema (Sklaverei bis ca. 1800) als auch in meinem Vergleich (Frühzeit des Automobils) ist es merkwürdig – vielleicht sogar triumphalistisch? – den damaligen Akteuren das Nicht-Lösen von Problemen vorzuwerfen, die erst später als Pobleme erkannt wurden.

    Man mag argumentieren, dass die Altvorderen halt schlauer hätten sein müssen; allerdings ähnelt das dem Pfarrer, der sich am Sonntag in der Kirche über die leeren Kirchbänke beschwert – man lamentiert just gegenüber denjenigen, die sich dem Problem sowieso schon entgegenstemmen. Aber vielleicht kritisiert Herr Joas ja auch mit gleicher Vehemenz die arabischen und schwarzafrikanischen Sklavenhalter- und -händlersysteme, die jahrhundertelang den Kern dieser furchtbaren Einrichtung bildeten, prächtig am menschlichen Elend verdienten und im Gegensatz zum Westen nicht das Geringste zu ihrer Abschaffung beitrugen…?

  8. Ano Nym Mon 24 Jun 2013 at 17:51 - Reply

    Lieber HS. Wenn ich Ihre Vergleiche als misslungen bezeichne, dann ist damit genau das gemeint: Dass Ihre Vergleiche misslungen sind. Die Bestätigung, die sie da hereinlesen wollen, nennt man wohl ein non sequitur.

    Ich danke für die Aufdeckung des Bezugsfehlers in meiner Kritik an Ihrem hinkenden Vergleich. Sie haben (fast) völlig Recht. Auf der einen Seite steht nicht die Sklaverei, sondern ihre BEENDIGUNG (“‘Ächtung” wertet mehr als es beschreibt) und auf der anderen Seite die Knautschzone und der Sicherheitsgurt. Der Vergleich hinkt aber immer noch, denn die Sklaverei ist zweifelsohne eine Erfindung, während die Entscheidung, sie nicht mehr einzusetzen, gewiss keine ist. Insofern vergleichen Sie hier schon inkommensurable Dinge, nämlich eine politische Entscheidung mit einer Erfindung.

  9. Aufmerksamer Leser Tue 25 Jun 2013 at 07:59 - Reply

    @ano: Es geht nicht um “Erfindung” vs. “Entscheidung”, sondern um das “Erkennen von Problemen”. Solange man ein Problem noch nicht erkannt hat, kann man es nicht abstellen. Suchen Sie sich also ein Beispiel aus einem Bereich, in dem Sie sich etwas unter “Erkennen von Problemen” vorstellen können, dann sind wir hier fertig.

  10. Ano Nym Tue 25 Jun 2013 at 14:31 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Mir ging es schon darum, klarzustellen, dass der Vergleich auf mich misslungen wirkt, WEIL eine Entscheidung (gegen die Sklaverei) mit einer Erfindung (Knautschzone) (statt mit der Entscheidung gegen den Automobilverkehr, das hätte ich für passend gehalten) als gleiche Dinge behandelt werden.

    Wenn es nur “darum geht”, Kalenderspruch-Binsenweisheiten (“Solange man ein Problem noch nicht erkannt hat, kann man es nicht abstellen.”) für die Nachwelt zu erhalten, bitte ich doch darum, das im Kommentar deutlich zu machen. Ich gehe nämlich sonst davon aus, dass der Kommentierende irgendetwas inhaltlich zur Diskussion stellen möchte.

  11. Aufmerksamer Leser Tue 25 Jun 2013 at 17:51 - Reply

    Lieber Herr Nym,
    ich versuche es nun noch etwas kleinteiliger. Der Kommentar macht den entscheidenden Schwachpunkt der Kritik aus dem Beitrag deutlich:

    Man kann aus dem Umstand, dass Sklaverei nicht abgeschafft wurde, nichts ableiten, sofern die Möglichkeit besteht, dass die Beteiligten (das sind die Nicht-die-Sklaverei-Abschaffer) nicht bemerkt haben, dass in der Sklaverei ein Problem liegt.

    Hier wird die Binse wichtig, denn solange man ein Problem nicht bemerkt, KANN man es nicht abstellen.

    Da Sie schon in der Schule gelernt haben, dass Sklaverei nicht gut ist, ist Ihnen natürlich klar, dass Sklaverei nicht gut ist. Anders ist das aber in einer Zeit, in denen niemand in der Schule derartiges lernt, sondern in einer Welt lebt, in der Sklaverei völlig alltäglich ist. You get the idea?

    Nur als Anregung zum Weiterdenken: Stellen Sie sich mal vor, was Sie sagen würden, wenn man in 50 Jahren in der Schule lernt, dass Abtreibung Mord ist…

  12. Ano Nym Sat 29 Jun 2013 at 01:55 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Sie suggerieren, dass eine Art Wissens- oder Erkenntnisdefizit ursächlich für die unterbliebene Abschaffung der Sklaverei ist. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Die Problematisierung eines Zustands allein ist nicht hinreichend für sein Verschwinden. Es reicht es auch nicht aus, wenn die Problematisierung vom Falschen stammt, also etwa ein Sklave die Sklaverei, ein Arbeiter den Kapitalismus oder – um Ihr Beispiel aufzugreifen – eine befruchtete Eizelle ihre Abtreibung problematisiert. Erforderlich ist die Zustimmung des Hegemons. Das ist aber ein Willens- und gerade kein Erkenntnisakt.

    Insgesamt wirken auf mich Ihre Ausführungen ein wenig so wie die, in der behauptet wird, den Bleisatz hätte man erst in den siebziger Jahren abschaffen können, weil man vorher die Toxizität des Metalls nicht erkannt habe.

  13. Aufmerksamer Leser Sat 29 Jun 2013 at 07:37 - Reply

    Lieber Ano, genau das suggeriere ich. Wie auch die anderen Diskutanten, deren Argument ich Ihnen begreiflich machen wollte. Sie haben es auch fast verstanden, nur ein Kniff fehlt noch: Es geht darum, dass die Problematisierung eines Zustands notwendige Bedingung seiner Abschaffung (durch “Hegemon” oder wen auch immer) ist. Die Problematisierung eines Zustandes ist aber (natürlich) keine hinreichende Bedingung seiner Abschaffung (worauf Sie in Ihrem letzten Kommentar hinweisen).

    Solange die notwendige (!) Bedingung der Abschaffung der Sklaverei fehlt, können Sie aus dem Umstand der Beibehaltung keine Entscheidung des Hegemons ableiten.

  14. Ano Nym Sat 29 Jun 2013 at 19:46 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Die Probleme mit der und durch die Sklaverei waren seit 5000 Jahren bekannt, die notwendige Bedingung der Problematisierung war also seit Jahrhunderten bereits erfüllt. (So wie etwa auch die Problematisierung der Ausbeutung im Kapitalismus spätestens durch Marx bekannt ist).

    Wenn sie also trotzdem noch Jahrhunderte stattfand, dann kann man daraus nur schlussfolgern, dass ihre Fortführung gewollt war. Und zwar genau von dem, der ihre Durchführung garantiert hat: Vom Hegemon.

    Sie wollen doch mir und den geschätzten Mitlesern hier nicht etwa allen Ernstes auftischen, dass die Sklaverei deshalb nicht abgeschafft wurde, weil niemand vor dem Niederschreiben der sog. Menschenrechte hätte erkennen können, dass das Lexem “alle Menschen” sich auch auf den Baumwolle pflückenden Sklaven bezieht?

  15. Aufmerksamer Leser Sun 30 Jun 2013 at 12:23 - Reply

    Lieber Ano,
    Ihr aufrichtig vorgetragener Glaube an den heutigen Stand der Menschenrechte ist mir sympathisch – er wird hier vermutlich von allen geteilt. Mein Anliegen war nur, Ihnen die Zeitgebundenheit Ihrer Vorstellung zu verdeutlichen. Reden Sie doch mal mit radikalen Tierschützern, radikalen Abtreibungsgegnern oder religiösen Fanatikern, um zu verstehen, dass man “Probleme” anders oder nicht wahrnehmen kann. Ihnen alles Gute!

  16. Ano Nym Sun 30 Jun 2013 at 16:09 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Nun wechseln Sie die Pferde und satteln auf ein Wahrnehmungsproblem. Ich muss Sie allerdings auch hier korrigieren: Wenn man sich intellektuell dem Begreifen einer Problemdarstellung verweigert, kann man nacher nicht fehlende oder “andere” Wahrnehmung vorschützen. Das ist ein untauglicher Versuch. Es gibt Topoi (wie etwa die Marxsche Kapitalismuskritik) die gelten nicht nur als bekannt, sondern sind es auch. Wenn es den Kapitalismus immer noch und trotz Marx gibt, dann liegt das entweder daran, dass die von Marx (und/oder anderen) behaupteten Probleme keine sind und das auch so erkannt wurde (das kann sein, das müsste man inhaltiich diskutieren) oder dass die Probleme in Kauf genommen werden.

    Wer aber etwas in Kauf nimmt, der trifft eine Entscheidung. Entscheidungen selbst sind aber weder ein Erkenntnisproblem (Wissensproblem) noch ein Wahrnehmungsproblem. Sie sind Ausfluss des Willens.

    Ich wünsche Ihnen gute Besserung!

  17. Aufmerksamer Leser Sun 30 Jun 2013 at 16:13 - Reply

    Einfacher erklären kann ich es leider nicht. Und was Sie jetzt mit Ihrem Marx so andeuten: Das ist wohl eher ein intellektuelles Problem. Dass sich Ihr (?) Guru nicht so richtig durchsetzen konnte, hat meines Erachtens mit Defiziten seiner ökonomischen Annahmen zu tun, außerdem mit gewissen Freiheitsproblemen, die viele Menschen (wie auch ich) nicht hinnehmen würden. Aber das ist ja wirklich ein ganz anderes Feld 🙂

  18. Ano Nym Sun 30 Jun 2013 at 19:09 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Sie können es auch kompliziert nicht erklären, weil Sie vermutlich nicht verstehen, was an Ihren Positionen falsch ist. Sie schreiben letztlich mit vielen Sätzen nichts Anderes als dass jede Zeit halt ihre Ärgernisse hat. Das ist eine Binse, die nichts erklärt.

    So wie Sie den Kapitalismus nicht abschaffen WOLLEN, WOLLTEN seinerzeit die Beteiligten die Sklaverei nicht abschaffen. NICHT WOLLEN ist etwas anderes als Nichtwissen oder Nichtwahrnehmen oder Sichnichtdurchsetzen. Wollen und Nichtwollen sind Manifestationen eines Willens.

    3.300 Personen starben im letzten Jahr im Straßenverkehr (das ist ein Problem) . Diese Toten will keiner, aber den Straßenverkehr abschaffen auch niemand. Die Nichtabschaffung des Straßenverkehrs ist auf die selbe Art gewollt wie Nichtabschaffung des des Kapitalismus oder die Nichtabschaffung der Tiertötungen für die Nahrungsmittelproduktion. Verstehen Sie, hier macht der Hegemon einen Deal: 3.300 müssen im Straßenverkehr für den Verkehr, eine unbekannte Zahl von Arbeitern im Kapitalismus für den Profit und Millionen von Tieren in Schlachthöfen für die Ernährung sterben. Das alles passiert wissentlich und willentlich, damit der Laden weiterläuft. Triumph wäre da das Letzte, was mir einfiele.

  19. Aufmerksamer Leser Sun 30 Jun 2013 at 22:18 - Reply

    Jetzt muss ich langsam schmunzeln. Sie Schelm. Es geht Ihnen also doch um das “Problem” der fortwährenden Nichteinführung des Kommubismus. Jetzt haben Sie mich. Dieses “Problem” habe ich bisher wirklich noch nicht erkannt. Ein klares Erkenntnisproblem meinerseits. Ich dachte bisher, dass ich den armen Kubanern und Nordkoreanern die Daumen drücken muss, damit Sie endlich von dieser Geißel befreit werden. Aus Ihrer Perspektive bin ich also wohl in derselben misslichen Situation, wie die nämlichen Nicht-Abschaffer der Sklaverei. Zum Glück sehen Sie aber das “Problem”. Vorwärts!

  20. Ano Nym Mon 1 Jul 2013 at 17:15 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Wir alle sind, sofern wir etwa eine Verurteilung des selbstbestimmt den Beischlaf vollziehenden Geschwisterpaares wegen Verstoßes gegen § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht nur für rechtmäßig sondern auch für in Ordnung befinden, in der selben Lage wie die “nämlichen Nicht-Abschaffer der Sklaverei”. Sie haben also tatsächlich meine Intention verstanden.

    Wenn Sie jetzt einfach noch einräumen würden, dass das Inzest-Verbot deshalb nicht abgeschafft wurde, weil die Mehrheit der Richter das nicht WOLLTE, dann könnten wir hier die inzwischen relativ substanzlos gewordene Diskussion zu ihrem verdienten Ende bringen.

  21. Aufmerksamer Leser Mon 1 Jul 2013 at 21:18 - Reply

    Sie haben wirklich viele Sonderinteressen! Ein kommunistischer Befürworter des Geschwisterinzest! Aber: Ich kann Ihnen auch bei diesem Beispiel (Sie werden es erwartet haben) nur widersprechen. Die Mehrheit der Richter (sieben von acht) haben die Verfassung ausgelegt. In einem Akt der Rechtserkenntnis. Wenn es um ein “Wollen” ginge, würde man ja ins Rubrum schreiben “haben als Recht gewollt” statt “haben für Recht erkannt”. Schöne Grüße an den Rest Ihrer Familie…

  22. Ano Nym Tue 2 Jul 2013 at 15:23 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Ja, die Richter des Zweiten Senats haben in 2 BvR 392/07 die Verfassung ausgelegt. Ich frage mich nur: Wo ist der von Ihnen angekündigte Widerspruch? Sie können der Aussage, dass die Putzfrau den Raum putzt, nicht mit der Aussage “widersprechen”, dass die Putzfrau den Raum pflegt. Zu einem Widerspruch gehört, dass das Gegenteil des Ursprünglichen zumindest behauptet. Das finde ich in Ihrem Kommentar nicht.

    Ihr Kommentar ist aber auch sonst zu merkwürdig: Ich habe nirgendwo behauptet, dass es “ums Wollen geht”, sondern dass das Ergebnis (hier die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde) gewollt ist. Ohne Wille auch kein Beschluss.

    (Im genannten Beschluss [1] wurde übrigens nicht für Recht erkannt, sondern schlicht beschlossen, die Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen – beides sind Handlungen zu denen nach allgemeiner Anschauung ein Wille notwendig ist.)

    [1] http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

  23. Aufmerksamer Leser Tue 2 Jul 2013 at 17:09 - Reply

    Lieber Ano,
    Sie haben einfach ein Problem mit der Unterscheidung der Konzepte “Wollen” und “Erkennen”. Richter “wollen” nicht. Wäre ja noch schöner. Sie “erkennen” (das hat nichts mit der Unterscheidung Beschluss vs. Urteil im Verfassungsprozess zu tun, was sich terminologisch nur danach richtet, ob man eine mündliche Verhandlung durchführt).

    Ihr Denkfehler liegt an Ihrer Gleichsetzung “beides sind Handlungen zu denen nach allgemeiner Anschauung ein Wille notwendig ist”: Wenn Sie jeden Erkenntnisakt als “Handlung für die ein Wille notwendig ist” definieren, definieren Sie damit die Unterscheidung weg, die man Ihnen hier beibringen möchte.

    Ich denke, Sie können hier jetzt genug lesen, wenn Sie verstehen wollen. Wenn nicht, ist das als Willensakt Ihnen überlassen. Also nochmals, viel Spaß 🙂

  24. Ano Nym Tue 2 Jul 2013 at 21:45 - Reply

    Lieber Aufmerksamer Leser. Das “beides” bezieht sich auf “beschlossen” und “zurückzuweisen” also auf die Handlungen Beschließen (Urteilen) und Zurückweisen und nicht auf das Erkennen. Ich bin wie Sie ebenfalls NICHT der Meinung, dass ein Erkenntnisakt selbst eine Handlung darstellt. Allerdings bin ich der Meinung, dass Beschließen (Urteilen) eine Handlung bezeichnet und nicht synonym zu Erkennen ist.

    Ihren Satz »Richter “wollen” nicht.« halte ich für fragwürdig. Aber Sie widersprechen mir damit auch nicht. Denn Sie schreiben nicht »wollen« sondern »”wollen”«, meinen also etwas Anderes. M.E. will der Richter sein Urteil. Das folgt schon aus dem Sprechakt der Urteilsverkündung. Und zwar mit einem Wollen ohne Anführungszeichen.

    Ich frage: Wie kommt es zu dem Beschluss des Gerichts. Ich stelle fest, dass der Erkenntnisakt gar nicht notwendig (im logischen Sinne) für den Beschluss und die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde ist. Notwendig für die Handlung des Beschließens (Urteilens) und Zurückweisens ist eben nur der Wille des Richters.

    Daher wäre die Behauptung, Richter würden Recht nur sozusagen willenlos erkennen und das notwendig erkannte gezwungenermaßen Verkünden, eine Deutung aber eben keine Erklärung. Ich schreibe “wäre”, weil Sie das so klar ja gar nicht formuliert haben.

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