Persönlichkeitsrecht 2.0 – Entfaltung und Verletzung im Internet
Ab Donnerstag, 21. November, wollen wir mit Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen aus Recht und Netzpolitik über die rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet diskutieren. In der Veranstaltungsreihe „Persönlichkeitsrecht 2.0“ an der HU Berlin, sollen die Entfaltung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Internet wissenschaftlich aufgearbeitet werden.
Auftakt: 21. November, 18 Uhr, HU Berlin
Los geht es am 21. November um 18 Uhr mit der Podiumsdiskussion #SafeCyberSpaces (Juristische Fakultät, Unter den Linden 9, 10099 Berlin, Raum 213):
Welche Rolle spielt das Recht, wenn in virtuellen Welten Persönlichkeitsrechte von Menschen angegriffen und verletzt werden? Welche Persönlichkeitsrechte haben Internet-User_innen überhaupt? Wann sind sie in ihren fundamentalen Rechten verletzt und was können sie dagegen tun? Welche Interventionsstrategien – online und offline – mobilisieren Menschen im Netz, und in welchem Zusammenhang steht das mit offiziellen rechtlichen Regulierungssystemen?
Diskutiert werden unter anderem die ausgezeichnete Twitter-Aktion von Netzfeminist_innen, die mit dem Hashtag #Aufschrei sexistische Belästigung, Beleidigungen, Diffamierung und sogar Vergewaltigungs- und Todesdrohungen offen legten. Dabei geht es insbesondere um die juristischen Herausforderungen in den Spannungsfeldern Öffentlichkeit–Privatheit und Netzfreiheit und -regulierung aus verschiedenen Theorie- und Praxisperspektiven.
Zu Gast auf dem Podium sind Simon Assion (Telemedicus.info), Kathrin Ganz (Arbeitsgruppe Arbeit-Gender-Technik, TU Harburg), Ama Walton (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und Wirtschaftsmediatorin, München), Dr. Maria Wersig (Deutscher Juristinnenbund). Moderiert wird das Gespräch von Dr. Sarah Elsuni (HU Berlin).
Ausführliche Informationen zum Programm und den einzelnen Veranstaltungen gibt es hier.
Wenn die Diskussion über „Entfaltung und Verletzung im Internet“ eine wissenschaftliche sein und nicht mit dem Niveau üblicher Talkrunden geführt werden soll, dann ist dafür einheitliches Begreifen der Worte „Persönlichkeitsrecht“, „Menschenrecht“, „Grundrecht“, „fundamentale Rechte“ u.v.m. notwendig.
Entweder werden diese Worte zueinander als Synonyme verstanden oder mit ihnen wird Unterschiedliches verstanden und bezeichnet, also welche begriffenen Unterschiede kommen mit ihnen zum Ausdruck.
Ist kein einheitliches Begreifen vorhanden, muss die Diskussion (zunächst) darüber geführt werden, was mit diesen Worten einheitlich zu begreifen ist, als Begriffe verwendet werden können.