14 July 2025

Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“

Als Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen – Forschung und Lehre sowie der Justiz protestieren wir nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde. Dieser Umgang ist geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen.

Zunächst ist zu betonen, dass Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin ist. Das ist in Fachkreisen völlig unstreitig. Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich. Das schließt es selbstverständlich nicht aus, dass man einzelne ihrer juristischen Positionen kritisieren oder andere Meinungen vertreten kann. Darstellungen aber, die diese Positionen als von vornherein abseitig oder radikal einordnen, sind jedenfalls durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt. Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter, ihre Universität möge aufgrund dieser Positionen Maßnahmen gegen Frauke Brosius-Gersdorf ergreifen, stellen einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit selbst dar.

Im Rahmen des Nominierungsprozesses können zwar selbstverständlich sowohl die – hier aber ohne Zweifel bestehende – fachliche Qualifikation als auch einzelne zuvor geäußerte Ansichten der Kandidatinnen und Kandidaten zum Gegenstand gemacht und kritisiert werden. Umso wichtiger ist es dann aber, dass im Zuge dieses Prozesses die beteiligten Personen und Institutionen nicht beschädigt werden. Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, zeugt zumindest von fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung. Dass dann ausgesprochen unglaubhafte Plagiatsvorwürfe als Vorwand für eine Vertagung herhalten müssen und dadurch eine weitere Beschädigung der Kandidatin in Kauf genommen wird, ist ein Angriff auf das Ansehen der Wissenschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter.

Das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Staatsrechtslehre haben ihr hohes – auch internationales – Ansehen nicht zuletzt durch die wohl einzigartige Verbindung von Verfassungspraxis und Verfassungsrechtswissenschaft gewonnen. Dies setzt aber voraus, dass Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen, die sich an dieser Praxis beteiligen sollen, von der Politik vor Herabwürdigung geschützt werden. Im Fall von Frauke Brosius-Gersdorf ist dies den dafür verantwortlichen Personen und Institutionen bisher nicht gelungen.

 

Beck, Susanne, Prof.’in Dr. LL.M. (LSE), Universität Hannover

Huster, Stefan, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum

Thiele, Alexander, Prof. Dr., Business & Law School Berlin

 

  1. Abraham, Markus, PD Dr., Universität Hamburg
  2. Achenbach, Jelena, Prof.’in Dr., LL.M. (NYU), Universität Erfurt
  3. Ackermann, Thomas, Prof. Dr., LMU München
  4. Ahrends, Franziska, Ass. jur., Universität Osnabrück
  5. Ahrens, Martin, Prof. Dr., Universität Göttingen
  6. Aktas, Belgin, Universität Konstanz
  7. Albrecht, Anna H., Prof.’in Dr., Universität Potsdam
  8. Ambos, Kai, Prof. Dr. Dr. h.c., Universität Göttingen
  9. Anderheiden, Michael, Prof. Dr., Andrásy Universität Budapest/Universität Heidelberg
  10. Apolinário Oliveira, Elisabete, Universität Marburg
  11. Arnauld, Andreas von, Prof. Dr., Universität Kiel
  12. Artz, Markus, Prof. Dr., Universität Bielefeld
  13. Asholt, Martin, Prof. Dr., Universität Bielefeld
  14. Ashrafzadeh Kian, Shaghayegh, Dr., Universität Göttingen
  15. Aust, Helmut Philipp, Prof. Dr., FU Berlin
  16. Bäcker, Matthias, Prof. Dr., Universität Mainz
  17. Baer, Susanne, Prof.’in Dr., LL.M., Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., HU Berlin
  18. Battis, Ulrich, Prof. Dr. Dr. h.c, HU Berlin
  19. Bauer, Hartmut, Prof. Dr., Universität Potsdam
  20. Bäumler, Jelena, Prof.’in Dr., LL.M. (UWC), Universität Lüneburg
  21. Becker, Christian, Prof. Dr., Universität Bremen
  22. Bernstorff, Jochen von, Prof. Dr., LL.M., Universität Tübingen
  23. Bidmon, Paul, Ruhr-Universität Bochum
  24. Blocher, Janine, Universität Konstanz
  25. Blocher, Walter, Prof. Dr. Dr., Universität Kassel
  26. Bock, Stefanie, Prof.’in Dr., Universität Marburg
  27. Boddin, Maximilian, Université de Fribourg
  28. Boehm, Monika, Prof.’in Dr., Universität Marburg
  29. Boele-Woelki, Katharina, Prof.’in Dr., Bucerius Law School
  30. Bögelein, Nicole, PD’in Dr., Universität zu Köln
  31. Böhm, Monika, Prof.’in Dr., Universität Marburg
  32. Börner, René, Prof. Dr., BSP Business and Law School
  33. Borsch, Uwe, Dr., Hamburg
  34. Boysen, Sigrid, Prof.’in Dr., Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
  35. Brand, Gwendolin, Dipl. Jur.’in LL.B., Universität zu Köln
  36. Breuer, Marten, Prof. Dr., Universität Konstanz
  37. Britz, Gabriele, Prof.’in Dr., BVR´in a.D., Universität Frankfurt am Main
  38. Brockmann, Judith, Prof.‘in Dr., Universität Kassel
  39. Brodowski, Dominik, Prof. Dr., LL.M. (UPenn), Universität des Saarlandes
  40. Brüning, Janique, Prof.’in Dr., Universität Kiel
  41. Brunner, Manuel, Prof. Dr., HSPV Nordrhein-Westfalen
  42. Bryde, Brun-Otto, Prof. Dr., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Gießen
  43. Bublitz, Christoph, Dr., Universität Hamburg
  44. Bull, Hans Peter, Prof. Dr., Universität Hamburg
  45. Bülte, Jens, Prof. Dr., Universität Mannheim
  46. Bumke, Christian, Prof. Dr., Bucerius Law School
  47. Bung, Jochen, Prof. Dr. Universität Hamburg
  48. Burchard, Christoph, Prof. Dr. LL.M. (NYU), Universität Frankfurt a.M.
  49. Burghardt, Boris, Prof. Dr., Universität Marburg
  50. Büscher, Anna, Dr., Ruhr-Universität Bochum
  51. Butzer, Hermann, Prof. Dr., Universität Hannover
  52. Buyx, Alena, Prof. Dr., TU München
  53. Cancik, Pascale, Prof.’in Dr., Universität Osnabrück
  54. Çelebi, Dilken, Universität Münster
  55. Chebout, Lucy, Dr., M.A., HU Berlin
  56. Chiofalo, Valentina, FU Berlin
  57. Conze, Eckart, Prof. Dr., Universität Marburg
  58. Dabrock, Peter, Prof. Dr., Universität Erlangen
  59. Danker, Claudia, Prof.’in Dr., Hochschule Stralsund
  60. Davy, Ulrike, Prof.’in Dr., Universität Bielefeld
  61. de la Durantaye, Katharina, Prof.’in Dr., HU Berlin
  62. de Vries, Henning, Dr., Philipps-Universität Marburg
  63. Deister, Sören, Dr., Universität Hamburg
  64. Denga, Michael, Prof. Dr., BSP Business and Law School
  65. Dern, Susanne, Prof.’in Dr., Hochschule Fulda
  66. Dethloff, Nina, Prof’in Dr., LL.M. (Georgetown), Universität Bonn
  67. Dietz, Laura, Dipl.Jur.’in, Universität Hannover
  68. Dirksen, Uta, Prof.’in Dr., Universitätsklinikum Essen
  69. Dorneck, Carina, Prof.’in Dr. M. Mel., Universität Trier
  70. Dörr, Oliver, Prof. Dr., LL.M., Universität Osnabrück
  71. Dreier, Horst, Prof. Dr., Universität Würzburg
  72. Drenkhahn, Kirstin, Prof.’in Dr., FU Berlin
  73. Dressel, Jonathan
  74. Effer-Uhe, Daniel, Prof. Dr., BSP Business and Law School
  75. Egidy, Stefanie, Prof.’in Dr., Universität Mannheim
  76. Eichenhofer, Johannes, Prof. Dr., Universität Leipzig
  77. Eisenhardt, Annika, Dipl. Jur.’in, Universität Osnabrück
  78. El Hassan, Paiman, Universität Mainz
  79. El-Ghazi, Mohamad, Prof. Dr., Universität Trier
  80. Elsuni, Sarah, Prof.’in Dr., Frankfurt University of Applied Sciences
  81. Emmerich-Fritsche, Angelika, Prof. Dr., Universität Erlangen
  82. Enders, Christoph, Prof. Dr., Universität Leipzig
  83. Engländer, Armin, Prof. Dr., LMU München
  84. Ennuschat, Jörg, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
  85. Epik, Aziz, Prof. Dr., LL.M., Universität Hamburg
  86. Epping, Volker, Prof. Dr. Universität Hannover
  87. Ernst, Christian, Prof. Dr., HSU Hamburg
  88. Essen, Georg, Prof. Dr., HU Berlin
  89. Falk, Georg D., Dr.h.c., Richter am Hessischen Staatsgerichtshof a.D., Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/M. a.D.
  90. Farthofer, Hilde, Priv.-Doz.’in Dr., FAU Erlangen-Nürnberg
  91. Fateh-Moghadam, Bijan, Prof. Dr., Universität Basel
  92. Fehling, Michael, Prof. Dr., LL.M., Bucerius Law School
  93. Feichtner, Isabel, Prof.’in Dr., LL.M. (Cardozo), Universität Würzburg
  94. Felix, Dagmar, Prof.’in Dr., Universität Hamburg
  95. Forgó, Nikolaus, Prof. Dr., Universität Wien
  96. Fornasier, Matteo, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
  97. Frankenberg, Günter, Prof. Dr. Dr. em., Goethe-Universität Frankfurt am Main
  98. Franzius, Claudio, Prof. Dr., Universität Bremen
  99. Frau Robert, Prof. Dr., TU Berg Akademie Freiberg
  100. Frister, Helmut, Prof. Dr., Universität Düsseldorf
  101. Funke, Andreas, Prof. Dr., Universität Erlangen-Nürnberg
  102. Gaede, Karsten, Prof. Dr., Bucerius Law School
  103. Geis, Max-Emanuel, Prof. Dr., Universität Erlangen-Nürnberg
  104. Geneuss, Julia, Prof.’in Dr., LL.M. (NYU), Universität Potsdam
  105. Germelmann, Claas Friedrich, Prof. Dr., Universität Hannover
  106. Gisbertz-Astolfi, Philipp, Dr. Dr., Universität Göttingen
  107. Gmelin, Lena, Universität Konstanz
  108. Goeckenjan, Ingke, Prof.’in Dr., Universität Bochum, RiOLG
  109. Goldmann, Matthias, Prof. Dr., European Business School, Wiesbaden
  110. Goos, Christoph, Prof. Dr., Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
  111. Gosewinkel, Dieter, Prof. Dr., Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  112. Göttsche, Anna Lena, Prof. Dr., Technische Hochschule Köln
  113. Götze, Roman, Prof. Dr., Hochschule Harz
  114. Gräb Schmidt, Elisabeth, Prof.’in Dr., Universität Tübingen
  115. Groh, Kathrin, Prof.’in Dr., Universität der Bundeswehr München
  116. Gruber, Franziska, Philipps-Universität Marburg
  117. Grünberger, Michael, Prof. Dr., LL.M. (NYU), Bucerius Law School
  118. Gsell, Beate, Prof.’in Dr., LMU München
  119. Gutmann, Thomas, Prof. Dr., Universität Münster
  120. Hahn, Johanna, Dr. LL.M. (Harvard), Universität Erlangen-Nürnberg
  121. Hähnchen, Susanne, Prof.’in Dr., Universität Potsdam
  122. Haisch, Verena, djb Hamburg
  123. Hänlein,, Andreas, Prof. Dr., Universität Kassel
  124. Hanschmann, Felix, Prof. Dr., Bucerius Law School
  125. Haratsch, Andreas, Prof. Dr., FernUniversität in Hagen
  126. Harrendorf, Stefan, Prof. Dr., Universität Greifswald
  127. Harrer, Teresa, Fernuniversität Hagen
  128. Haug, Laila, Universität Konstanz
  129. Haverkamp, Rita, Prof.’in Dr., Universität Tübingen
  130. Heiderhoff, Bettina, Prof.’in Dr., Universität Münster
  131. Heinrich, Bernd, Prof. Dr., Universität Tübingen
  132. Henking, Tanja, Prof.’in Dr., LL.M., Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
  133. Henn, Wolfram, Prof. Dr., Universität Homburg/Saar
  134. Hermes, Georg, Prof. Dr., Universität Frankfurt am Main
  135. Hess, Burkhard, Prof. Dr., Universität Wien
  136. Hestermeyer, Holger, Prof. Dr., LL.M. (Berkeley), Diplomatische Akademie Wien
  137. Höffler, Katrin, Prof.’in Dr., HU Berlin
  138. Hoffmann-Riem, Wolfgang, Prof. Dr., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Bucerius Law-School
  139. Hofmann, Claudia Maria, Prof.‘in Dr., Europa-Universität Viadrina
  140. Hofmann, Rainer, Prof. Dr. Dr., Universität Frankfurt am Main
  141. Holznagel, Bernd, Prof. em. Dr., LL.M., Universität Münster
  142. Hörnle, Tatjana, Prof.’in Dr., M.A. (Rutgers), Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
  143. Hornung, Gerrit, Prof. Dr., Universität Kassel
  144. Hoven, Elisa, Prof.’in Dr., Universität Leipzig, RiVGH Sachsen
  145. Höynck, Theresia, Prof.’in Dr., LL.M., Universität Kassel
  146. Hufen, Friedhelm, Prof. Dr., Universität Mainz
  147. Ibold, Victoria, PD’in Dr., Universität Halle-Wittenberg
  148. Jakobi, Luis, Universität Konstanz
  149. Janda, Constanze, Prof.’in Dr., Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  150. Jansen, Nils, Prof. Dr., Universität Münster
  151. Kaiser, Anna-Bettina, Prof. Dr., Humboldt-Universität zu Berlin
  152. Kaltenborn, Markus, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
  153. Karakoc, Reyhan Esra, Dipl. Jur.’in, Universität Hannover
  154. Kaspar, Johannes, Prof. Dr., Universität Augsburg
  155. Kemme, Stefanie, Prof.’in Dr. iur. Dipl.Psych.’in, Universität Münster
  156. Kerkemeyer, Andreas, Prof. Dr., Technische Universität Darmstadt
  157. Khan, Daniel-Erasmus, Prof. Dr., Universität der Bundeswehr München
  158. Kießling, Andrea, Prof.’in Dr., Universität Frankfurt am Main
  159. Kingreen, Thorsten, Prof. Dr., Universität Regensburg
  160. Klein, Laura Anna, Dr., Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  161. Klesczewski, Diethelm, Prof. Dr., Universität Leipzig
  162. Klinck, Fabian, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
  163. Klingmüller, Ursula, Prof. Dr., Deutsches Krebsforschungszentrum
  164. Knauff, Matthias, Prof. Dr., LL.M. Eur., Universität Jena
  165. Kocak, Aleyna, Universität Konstanz
  166. Koch, Thorsten, Prof. Dr., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  167. Kölbel, Ralf, Prof. Dr., Universität München
  168. Kotzur, Markus, Prof. Dr., LL.M. (Duke Univ.), Universität Hamburg und Europa-Kolleg Hamburg
  169. Kraft, Julia, Prof.’in Dr., LL.M. (KU Leuven), Universität Potsdam
  170. Krajewski, Markus, Prof. Dr., Universität Erlangen-Nürnberg
  171. Krämer-Hoppe, Rike, Prof.’in Dr., Universität Regensburg
  172. Kramme, Malte, Prof. Dr., Universität Hannover
  173. Krell, Paul, Prof. Dr., Bucerius Law School
  174. Krieger, Heike, Prof. Dr., FU Berlin
  175. Kuch, David, Prof. Dr., Universität Konstanz
  176. Kühling, Jürgen, Prof. Dr., Universität Regensburg
  177. Kupka, Alexandra, Dipl. Jur.’in, Universität Hannover
  178. Kuschel, Linda, Prof.’in Dr., Bucerius Law School
  179. Lange, Pia, Prof.’in Dr., LL.M. (UCT), Universität Bremen
  180. Lanzerath, Dirk, Prof. Dr., Universität Bonn
  181. Laskowski, Silke Ruth, Prof.‘in Dr., Universität Kassel
  182. Lehlbach, Leonie Kristin, Dipl. Jur.’in, Universität Göttingen
  183. Lepsius, Oliver, Prof. Dr., LL.M. (Chicago), Universität Münster
  184. Lettl, Tobias, Prof. Dr., Universität Potsdam
  185. Leusch, Katharina, Dr.
  186. Lindemann, Michael, Prof. Dr., Universität Bielefeld
  187. Luik, Steffen, Prof. Dr., Universität Tübingen
  188. Malorny, Friederike, Prof.‘in Dr., Universität Münster
  189. Mangold, Anna-Katharina, Prof.’in Dr., LL.M. (Cambridge), Universität Flensburg
  190. Marckmann, Georg, Univ.-Prof. Dr., MPH, Universität München
  191. Markard, Nora, Prof. Dr., MA (King’s College London), Universität Münster
  192. Marquardsen, Maria, Prof.’in  Dr., Ruhr-Universität Bochum
  193. Martinez, José, Prof. Dr., Universität Göttingen
  194. Masing, Johannes, Prof. Dr. Dr. h.c., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Freiburg
  195. Mauritz, Franziska, Richterin, Hamburg
  196. Meder, Stephan, Prof. Dr., Universität Hannover
  197. Mehde, Veit, Prof. Dr. Mag. rer. publ., Universität Hannover
  198. Meier, Bernd-Dieter, Prof. Dr., Universität Hannover
  199. Meier, Sonja, Prof.’in Dr. LL.M. (London), Universität zu Köln
  200. Meinel, Florian, Prof. Dr., Universität Göttingen
  201. Merkel, Grischa, Prof.’in Dr., Universität Greifswald
  202. Michaels, Ralf, Prof. Dr., LL.M. (Cambridge), Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
  203. Misselhorn, Catrin, Prof.‘in Dr., Georg-August-Universität Göttingen
  204. Mitsch, Wolfgang, Prof. Dr., Universität Potsdam
  205. Möhlmann, Merle, Dipl. Jur.’in, Universität Osnabrück
  206. Möllers, Christoph, Prof. Dr., LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin
  207. Momsen, Carsten, Prof. Dr., Freie Universität Berlin
  208. Morgenstern, Christine, Prof.’in Dr., Ruhr-Universität Bochum
  209. Morlok, Matin, Prof. Dr., Universität Düsseldorf
  210. Müller-Mall, Sabine, Prof.’in Dr., TU Dresden
  211. Münkler, Laura, Prof.’in Dr., Universität Bonn
  212. Nachtigall, Rhea, Dr., Ref. am OLG Schleswig-Holstein
  213. Nalik, Tabea, BSP Business and Law School
  214. Neubacher, Frank, Prof. Dr. M.A., Universität zu Köln
  215. Neubert, Wendelin, Dr., BSP Business and Law School
  216. Neumann, Volker, Prof. i. R. Dr., Humboldt-Universität zu Berlin
  217. Nida-Rümelin, Julian, Prof. Dr. phil. Dr. h.c., Staatsminister a. D.
  218. Niehaus, Manuela, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  219. Nussbaum, Maximilian, Dr. LL.M. (Hannover), Universität Hannover
  220. Oğlakcıoğlu, Mustafa Temmuz, Prof. Dr.,  Universität des Saarlands, RiOLG
  221. Oppermann, Bernd, Prof. Dr. Dr. h.c. LL.M. (UCLA), Universität Hannover
  222. Orloff, Ekkehard, Universität Erlangen-Nürnberg
  223. Otto, Hansjörg, Prof. Dr., Universität Göttingen
  224. Paulus, Andreas L., Prof. Dr. Dr. h.c., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Göttingen
  225. Peters, Anne, Prof.’in Dr. Dr. h.c. mult., LL.M., Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
  226. Petersen, Niels, Prof. Dr., Universität Münster
  227. Pfister, Stefan, Prof. Dr., Deutsches Krebsforschungszentrum
  228. Pichl, Maximilian Prof. Dr. Dr., Hochschule RheinMain
  229. Pielow, Johann-Christian, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
  230. Pieroth, Bodo, Prof. Dr., Universität Münster
  231. Pohlreich, Erol, Prof. Dr., Universität Frankfurt a.d.O.
  232. Pollmann, Arnd, Prof. Dr., Alice-Salomon-Hochschule Berlin
  233. Preetz, Nicolai, Dr., Universität Konstanz
  234. Proelß, Alexander, Prof. Dr., Universität Hamburg
  235. Pruin, Ineke Regina, Prof.’in Dr., Universität Bern
  236. Pünder, Herrmann, Prof. Dr., LL.M. (Iowa), Bucerius Law School
  237. Puschke, Jens, Prof. Dr., Universität Marburg
  238. Quante, Michael, Prof. Dr., Universität Münster
  239. Rademacher, Timo, Prof. Dr. M.Jur. (Oxford), Universität Hannover
  240. Rauber, Jochen, Prof. Dr., Universität Hannover
  241. Remé, Johann, Dr., Universität Potsdam
  242. Renda, Anna, Universität Konstanz
  243. Riedel, Eibe, Prof. Dr., LL.B. (London), Universität Mannheim
  244. Riehm, Thomas, Prof. Dr., Universität Passau
  245. Risini, Isabella, Prof.’in Dr., Technische Hochschule Georg Agricola
  246. Röhner, Cara, Prof.’in Dr., Hochschule RheinMain
  247. Rosenau, Henning, Prof. Dr., Universität Halle-Wittenberg
  248. Rux, Johannes, Prof. Dr., Universität Tübingen
  249. Sacksofsky, Ute, Prof.’in Dr. Dr. h.c., M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
  250. Salloch, Sabine, Prof.’in Dr., Medizinische Hochschule Hannover
  251. Sanders, Anne, Prof.’in Dr., Universität Bielefeld
  252. Šarčević, Edin, Prof. Dr., Universität Leipzig
  253. Schefold, Dian, Prof. Dr., Universität Bremen
  254. Scheiwe, Kirsten, Prof.’in Dr., Universität Hildesheim
  255. Scheliha, Henrike von, Prof.’in Dr., Bucerius Law School
  256. Schiedermair, Stephanie, Prof.’in Dr., Universität Leipzig
  257. Schiemann, Anja, Prof.’in Dr., Universität zu Köln
  258. Schladebach, Marcus, Prof. Dr., LL.M., Universität Potsdam
  259. Schmidt, Anja, PD’in Dr., Universität Lüneburg
  260. Schmidt, Lara, BSP Business and Law School
  261. Schmitt-Leonardy, Charlotte, Prof.’in Dr., Universität Bielefeld
  262. Schneider, Jens Peter, Prof. Dr., Universität Freiburg
  263. Schöndorf-Haubold, Bettina, Prof.’in Dr., Universität Gießen
  264. Schöne-Seifert, Bettina, Prof.’in em. Dr., Universität Münster
  265. Schramm, Jonathan, Pressesprecher der Bucerius Law School
  266. Schuchmann, Inga, Dr., HU Berlin
  267. Schuler-Harms, Margarete, Prof.’in Dr., Universität der Bundeswehr Hamburg
  268. Schulze-Fielitz, Helmuth, Prof. Dr., Universität Würzburg
  269. Schumann, Antje, apl. Prof.’in Dr., Universität Leipzig
  270. Schumann, Eva, Prof.’in Dr., Georg-August-Universität Göttingen
  271. Schwarz, Sebastian, Bucerius Law School
  272. Schwarze, Roland, Prof. Dr., Universität Hannover
  273. Schwarz-Ladach, Juliane, Dr., Universität Rostock
  274. Schweigler, Daniela, Prof.’in Dr., Universität Duisburg-Essen
  275. Seckelmann, Margrit, Prof.’in Dr., M.A., Leibniz-Universität Hannover
  276. Seibt, Christoph H., Prof. Dr., LL.M. (Yale), Bucerius Law School
  277. Siegel, Thorsten, Prof. Dr., Universität Bielefeld
  278. Simon, Judith, Prof.’in Dr. Universität Hamburg
  279. Singelnstein, Tobias, Prof. Dr., Universität Frankfurt a.M.
  280. Solomon, Dennis, Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M. (Berkeley), Universität Passau
  281. Starski, Paulina, Prof.’in Dr., LL.B., Universität Freiburg
  282. Stefanopoulou, Georgia, Prof.’in Dr., BSP Business & Law School Berlin
  283. Steiger, Dominik, Prof. Dr., Technische Universität Dresden
  284. Steinberg, Georg, Prof. Dr., Universität Potsdam
  285. Steinberg, Rudolf, Prof. Dr., em. Präsident der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  286. Steinl, Leonie, Jun.-Prof.’in Dr. LL.M., Universität Münster
  287. Steinrötter, Björn, Prof. Dr., Universität Potsdam
  288. Stephan, Tim, Universität zu Köln
  289. Stoll, Peter-Tobias, Prof. Dr. Dr. h.c., Universität Göttingen
  290. Strewe, Stefan Ansgar, esb Rechtsanwälte, RiVGH Sachsen
  291. Stübinger, Malte, Dr., Syndikusrechtsanwalt Hamburg
  292. Suchrow-Köster, Martin, Dr., Universität Hannover
  293. Swoboda, Sabine, Prof.’in Dr., Universität Bochum
  294. Tabbara, Tarik, Prof. Dr., LL.M. (McGill), Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  295. Temming, Felipe, Prof. Dr., Universität Hannover
  296. Teufel, Magdalena, Ass.’in Jur., Uni Heidelberg
  297. Thielbörger, Pierre, Prof. Dr., M.PP. (Harvard), Ruhr-Universität Bochum
  298. Thöne, Meik, Prof. Dr., M.Jur. (Oxford), Universität Potsdam
  299. Tomerius, Carolyn, Prof. Dr., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  300. Truger, Achim, Prof. Dr., Universität Duisburg-Essen
  301. Tschentscher, Axel, Prof. Dr., LL.M., Universität Bern
  302. Uerpmann-Wittzack, Robert, Prof. Dr., Universität Regensburg
  303. Unruh, Peter, Prof.  Dr., Universität Göttingen
  304. Valentiner, Dana-Sophia, Prof.’in Dr., Universität Rostock
  305. Vedder, Christoph, Prof. Dr., Universität Augsburg
  306. Verrel, Torsten, Prof. Dr. Universität Bonn
  307. Viellechner, Lars, Prof. Dr., Universität Bremen
  308. Volkmann, Uwe, Prof. Dr., Universität Frankfurt am Main
  309. Völzmann, Berit, Prof.’in Dr., Universität zu Berlin
  310. Vormbaum, Moritz, Prof. Dr., Universität Münster
  311. Walter, Christian, Prof. Dr., LMU München
  312. Wapler, Friederike, Prof.’in Dr., Universität Mainz
  313. Waßer, Ursula, Prof.’in Dr., Universität Halle Wittenberg
  314. Waßmer, Martin, Prof. Dr. Dr. h.c., Universität zu Köln
  315. Weber, Ruth, Prof.‘in Dr., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  316. Weber-Guskar, Eva, Prof.’in Dr., Ruhr-Universität Bochum
  317. Wegner, Kilian, Prof. Dr. Universität Frankfurt a.d.O.
  318. Wegricht, Christiane, Prof.’in Dr., Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
  319. Weigend, Thomas, Prof. Dr., Universität zu Köln
  320. Weiß, Norman, Prof. Dr., Universität Potsdam
  321. Weißer, Bettina, Prof.’in Dr., Universität zu Köln
  322. Wersig, Maria, Prof. Dr., Hochschule Hannover
  323. Wieland, Joachim, Prof. Dr., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  324. Wienands, Helen, Georg-August-Universität Göttingen
  325. Wieseman, Claudia, Prof.’in Dr., Universität Göttingen
  326. Windsberger, Alexandra, Dr., Universität Konstanz
  327. Winkler, Eva, Prof.’in Dr. Dr., Universität Heidelberg
  328. Winkler, Markus, Prof. Dr., Universität Mainz
  329. Winter, Prof. Dr. Gerd Universität Bremen
  330. Wischmeyer, Thomas, Prof. Dr., Universität Bielefeld
  331. Witte, Jonas, Dipl. Jur., Universität Hannover
  332. Wittig, Petra, apl. Prof.’in Dr., Universität München
  333. Wolf, Christian, Prof. Dr., Universität Hannover
  334. Wollinger, Gina Rosa, Prof.’in  Dr., HSPV Nordrhein-Westfalen
  335. Wörner, Liane, Prof.’in Dr. LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz
  336. Würkert, Felix, Dr., Universität Hamburg
  337. Zabel, Benno, Dr. M.A., Universität Frankfurt a.M.
  338. Zimmer, Reingard, Prof.’in Dr., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  339. Zimmermann, Andreas, Prof. Dr., LL.M (Harvard), Universität Potsdam

SUGGESTED CITATION  , : Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“, VerfBlog, 2025/7/14, https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/, DOI: 10.59704/545542e577e5cdfb.

33 Comments

  1. Anna Mon 14 Jul 2025 at 16:07 - Reply

    Richtig und wichtig. Danke!

    • Gisela Puschmann Tue 15 Jul 2025 at 11:22 - Reply

      Als Juristin (40 Jahre als Anwältin tätig; jetzt Ruhestand) würde ich diese Stellungnahme aus voller Überzeugung mit unterzeichnen.

      Ich hoffe, dass die Bundesrepublik Deutschland demnächst Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht begrüßen kann.

    • Alexander Schröter Wed 16 Jul 2025 at 01:31 - Reply

      Ich verstehe die gesamte Diskussion nicht. Frau Brosius-Gersdorf soll doch nicht zur Königin von Deutschland ernannt werden, sondern als Richterin am BverfG. Sie würde kein Recht ändern, sondern über geschriebenes Recht urteilen. Sie wird keine Abtreibungspflicht anordnen noch die bestehenden Regelungen allein ändern können. Sie vertritt die Ansicht, dass unter bestimmten Umständen Abbrüche nicht strafbewehrt sein sollten, was der bereits bestehenden Rechtslage im Ergebnis entspricht, sie plädiert einfach dafür, diesen bigotten Zustand des strafbewehrten Verbots in generali mit den bekannten und anerkannten Ausnahmen aus dem Strafrehct zunehmen, ohne dass sich dann in der Praxis etwas ändern würde. Wie kann man “zu liberal” sein, und heißt Christ sein zugleich nicht liberal zu sein? Das sind Schein- und Stammtischdebatten, die dem Amt, um das es geht, unwürdig sind. Deutschland hat einen Hans-Georg Papier, der erzreaktionär war, überlebt, es wird auch eine liberale Frauke Brosius-Gerdorf überleben, jedenfalls, solange sie nicht Königin sondern nur Richterin am BVerfG ist.

      • Stephan Schulz Wed 16 Jul 2025 at 14:13 - Reply

        Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. In den letzten Tagen wurde einmal mehr gezeigt wie politische Kulturkämpfe in der Lage sind institutionelle Prozesse zu personalisieren und zu Konflikten aufzubauschen. Selbst scheinbar “seriöse” Journalisten setzen sich in Talkshows und erzählen irgendwas davon, dass sie nicht “liberal” genug wäre. Wenn wir jetzt dahin kommen, dass die Meinung von jedem Richter auch jedem Politiker und jedem Bürger gefallen muss, dann können wir das mit der parlamentarischen Demokratie auch gleich lassen.

    • Jakob Jablonski Sun 20 Jul 2025 at 09:18 - Reply

      ganz ehrlich warum unterzeichnen hier über dreihundert Wissenschaftler.. es gibt Nachweise, daß entweder die Ehefrau oder der Ehemann von einander angeschrieben haben, auch eine gemeinsame Arbeit wäre zu kennzeichnen. ich finde für eine angehende Verfassungsrichterin es höchst unseriös von Talk Show zu Talk Show zu tingeln. vielleicht sollten die Unterzeichner noch einmal ernsthaft überlegen wofür sie unterschreiben, es geht um das höchste Richteramt in Deutschland und nicht um ein kleines Amtsgericht!!!

  2. Prof. Dr. Christoph Moes Mon 14 Jul 2025 at 18:17 - Reply

    Mitglieder des BVerfG werden im Bundestag mit 2/3-Mehrheit gewählt. Diese Mehrheit war nicht erreichbar. Dass dies der Fraktionsspitze der Union erst kurz vor der bereits terminierten Wahl auffiel und dann mit einer vorgeschobenen Begründung zur Absetzung der Wahl führte, ist in der Tat ein ungewöhnlicher politischer Managmentfehler. Dass der Vorgang „die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen“ geeignet ist, kann man aber nur unter sehr fragwürdigen Prämissen behaupten.

    Die wohl in der Tat einwandfreie wissenschaftliche Reputation von Frau Brosius-Gersdorf hier in den Vordergrund zu rücken, dürfte auf einem Kategorienfehler berufen. Positionen am BVerfG sind zwar Richterämter, aber ihre Besetzung beruht zu Recht auf einem politischen Auswahlverfahren. Die formalen rechtlichen Qualifikationsanforderungen an die Kandidaten/innen sind (mit Ausnahme der Bundesrichterstellen) bekanntlich minimal. Und dass dort eine noch stärkere Repräsentanz von Rechtswissenschaftler/innen zielführend ist, ist alles andere als unumstritten. Unter politischen Gesichtspunkten hat Frau Brosius-Gersdorf jedenfalls genügten Positionen öffentlich vertreten – einige übrigens auch in einer dezidiert nichtwissenschaftlichen Form –, die die Ablehnung ihrer Person als Verfassungsrichterin (nicht: als Wissenschaftlerin) immerhin plausibel machen. Ob man diese Ablehnung nun persönlich teilt oder nicht, ist für die Beurteilung des Vorgangs irrelevant.

    Dass die Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf von einer medialen Kampagne unterstützt wurde, mag richtig sein. Na und? Natürlich fällt es den Unterzeichnern leicht, ihre Wahrnehmung auf die sicher nicht wenigen unappetitlichen Quellen, die an dieser medialen Kampagne teilgenommen haben, zu fokussieren. Und wenn jemand allen Ernstes universitäre Maßnahmen gegen Frau Brosius-Gersdorf gefordert hat (Wer war das?), dann muss man diese Person in der Tat mit aller Deutlichkeit in ihre Schranken verweisen. Aber macht dieser Unrat die jedenfalls politisch plausibilisierbaren Einwände gegen Frau Brosius-Gersdorf (s.o.) nichtig? Soll Frau Brosius-Gersdorf gewählt werden, weil sie die vom Gesetz klugerweise vorgesehene 2/3-Mehrheit der im Parlament vertretenen politischen Kräfte auf sich vereinigen kann oder soll sie gewählt werden, damit Haltung gegen einen medialen Shitstorm gezeigt wird?

    Wer für das BVerfG kandidiert, muss sich in unserer digitalen Zeit vielleicht wirklich wärmer anziehen, als man sich das in einem Habermas‘schen Idealdiskurs wünschen würde. Und ja, das ist ein Problem. Es ist aber auch ein Problem, wenn jede robuste öffentliche Diskussion gleich in die Sphäre der Demokratiegefährdung hineingeraunt wird. Auch so kann man sie nämlich gefährden.

    • Christian Fischenich Mon 14 Jul 2025 at 18:54 - Reply

      Sie blenden hier völlig, wie dieser 2/3-Wahlmechanismus in der parlamentarischen Praxis jahrzehntelang ausgeübt wurde.

      Tatsächlich war es ja nie so, dass nur komplett unbeschriebene und daher breit konsensfähige Kandidaten zu Verfassungsrichtern gewählt wurden, sondern es einen Wahlmechanismus gab, der die zu besetzenden Stellen den Parteien zuweist. Vereinfacht gesagt: SPD wählt den CDU-Richter, dafür wählt die CDU den SPD-Richter, ebenso in proportional kleinerem Maße FDP und Grüne.

      Ansonsten hätte z.B. ein Peter Müller als vorheriger CDU-Ministerpräsident (!) wohl kaum eine 2/3-Mehrheit bekommen.

      Daher ist die Argumentation, Brosius-Gersdorf sei für die CDU nicht wählbar, weil sie nicht deren politisches Programm vertritt, gelinde gesagt, kompletter Schwachsinn.

      • MG Mon 14 Jul 2025 at 20:24 - Reply

        B90/Grüne haben bekanntlich erst kürzlich einen von der CSU nominierten Juristen blockiert. Das Vorschlagerecht hat keine eiserne Qualität.

      • Karl Erlenbach Mon 14 Jul 2025 at 21:13 - Reply

        Sehr geehrter Herr Fischenich,

        Das ist eine zumindest sehr verkürzte Darstellung Ihrerseits. Ja, diese gegenseitige Wahl gibt es. Allerdings wird dadurch auch darauf geachtet, leicht verdauliche Kandidaten für die Gegenseite auszuwählen. Dementsprechend geraten viele Vorschläge nie an die Öffentlichkeit, da sie schon vorher vom Partner ausgeschlossen werden.

        Hier besteht definitiv ein Versäumnis der CDU/CSU , denn man hätte vorher kritischer recherchieren sollen, warum diese Kandidatin wahrscheinlich nicht durch die eigene Fraktion gehen wird.

        Die CDU/CSU Fraktion (von Ihnen verkürzt als “CDU” dargestellt), ist auch kein monolithischer Block. Gerade weil die Mehrheit entsprechend knapp ist, haben die einzelnen Abgeordneten eine grössere Macht.

        Von “Schwachsinn” zu reden, halte ich für sowohl im Ton unangemessen als auch inhaltlich nicht korrekt.

      • LawView Tue 15 Jul 2025 at 11:04 - Reply

        Und wie soll das Ihrer Meinung nach aufgelöst werden in diesem Fall? Dies wäre nur dadurch möglich, dass die Fraktionsspitze der Union die Abgeordneten zur Wahl gegen ihren Willen zwingt. Und das wäre alles andere als demokratisch.

    • Dr. Jendrik Eberhard Wüstenberg Mon 14 Jul 2025 at 19:00 - Reply

      Universitäre Maßnahmen hat die Abgeordnete Saskia Ludwig gefordert, was ein absolutes Unding ist.

      Aber man muss wirklich darauf achten, nun nicht die berechtigte Debatte über die Fragen des Lebensschutzes mit populistischen Ausfällen einiger Einzelpersonen oder medialen Kampagnen zu vermengen. Und man muss sich die Frage stellen, wie Richterwahlen künftig abzulaufen haben: Braucht man wirklich eine 2/3-Mehrheit? Welchem Zweck soll sie dienen? Und sollen die anderen Parteien Vorschläge aus politischen Gründen ablehnen können? Klar muss jedenfalls sein, dass es keine Einbahnstraße werden darf. Denn die fachliche Eignung etwa von Herrn Seegmüller konnte auch niemand ernstlich bestreiten, abgelehnt wurde er trotzdem aus politischen Motiven. Die Parteien müssen da gemeinsam einen neuen Comment verabreden, damit eine Eskalation wie nun nicht mehr geschieht.

      Für beeindruckend halte ich es im Übrigen, dass die Kandidatin steht und nicht aufgibt. Sowas erfordert Mumm und Geradlinigkeit.

      • Weichtier Mon 14 Jul 2025 at 22:44 - Reply

        „Sie blenden hier völlig, wie dieser 2/3-Wahlmechanismus in der parlamentarischen Praxis jahrzehntelang ausgeübt wurde.“

        In meiner Erinnerung wurden auch schon in der Vergangenheit Kandidaten, die von einer der beiden „federführenden“ Parteien ins Spiel gebracht wurden, im weiteren Prozess wieder „aussortiert“. Was diesen Ausgang so besonders macht ist nur, dass das „Aussortieren“ diesmal sehr spät erfolgte. Was aus einer Fehleinschätzung der Stimmungslage der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion resultierte. Abgeordnete sind bei Abstimmungen aber nicht nur frei, wenn es um die Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten aus den Reihen der AfD-Fraktion geht.

        • Pirmin Karg Tue 15 Jul 2025 at 11:28 - Reply

          Was Sie hier unterschlagen:
          Es ging nicht nur um das _ob_ des Aussortierens, sondern insbesondere um das _wie_. Debatte und freie Abstimmung gut und schön, aber es gab eben viele Vertreter der Union, die Frau Brosius-Gersdorf zu einer “linksradikalen Aktivistin” herabgewürdigt haben.

          Damit ist das Argument nicht (mehr): “Die Kandidatin vertritt Ansichten, mit denen wir aus Gründen unserer politischen Überzeugung ein Problem haben.”
          Sondern vorliegend wurde daraus: “Die Kandidatin vertritt radikale Ansichten, die nicht vom Grundgesetz gedeckt sind. Aufgrund ihres ideologischen Einschlags wird die Verfassungsfeindin ihren Aktivismus über unsere Verfassung stellen.”

          Zudem zeigt das späte “Aussortieren”, dass es nicht um unüberbrückbare Differenzen geht. Man muss es so klar sagen: Die Union ist hier auf einen Zug aufgesprungen, den Springer und Nius ins rollen gebracht haben. Dabei sind Vernunft, Besonnenheit und leider vor allem Anstand auf der Strecke geblieben…

    • Jakob Geßler Mon 14 Jul 2025 at 22:08 - Reply

      Sie relativieren eben jene Berichterstattung die es eben so darstellt, als wären die wissenschaftlich-juristischen Meinungen von Frau Brosius-Gersdorf etwas ganz Anderes als im Diskurs etabliert.
      Wenn Positionen am BVerfG an eine Frau vergeben werden, sind das Richterinnenämter.
      Ich hätte von meinem Immobiliarsachenrechts-Professor nicht erwartet, dass er seinen Whataboutism-Beitrag am Ende mit einem “Na und?” verschleiert.
      Was ist denn demokratiegefährdend, wenn nicht ein MdB, das derart in die Wissenschaftsfreiheit eingreifen möchte, oder ist jene in ihrem Demokratieverständnis abdingbar?

    • Stephan Schulz Wed 16 Jul 2025 at 14:27 - Reply

      Ihre Verharmlosung als “medialer Shitstorm” sehe ich sehr problematisch. Das ist ja keine spontane Meinungsäußerung gewesen, sondern strategische Einflussnahme ausländischer Akteure wie CitizenGo auf deutsche Verfassungsorgane. Die Zwei-Drittel-Mehrheit war nicht deshalb unerreichbar, weil sachliche politische Bedenken bestanden, sondern weil eine konzertierte Desinformationskampagne Druck auf die Abgeordnete ausübte. Diese extreme Personalisierung von institutionellen Fragen wäre ohne diesen Einfluss niemals aufgekommen. Dies nur mit “wärmer anziehen” abzutun, halte ich schon für problematisch. Dass die Wahl politisch ist, bedeutet ja auch nicht, dass jede Form der Einflussnahme akzeptabel ist. Demokratien sterben vor allem durch die schleichende Erosion demokratischer Normen. Genau das passiert hier, wenn dem nicht konsequent Gegenwehr geleistet wird. Das hat nichts mit “hineinraunen” zu tun.

    • Philipp Bogs Wed 16 Jul 2025 at 17:21 - Reply

      Herr Prof. Moers,
      ich bin grundsätzlich bereit, Ihrer Einschätzung dahingehend zu folgen, dass es vermutlich zukünftig vertretbar sein muss, sich als Kandidat:in für ein öffentliches Amt ein dickeres Fell anwachsen zu lassen (sofern es nicht schon besteht). Ich denke, das lässt sich bei der hier betroffenen Kollegin von Ihnen auch ohne Weiteres feststellen.
      Aber sind Sie — oder wir als Gesellschaft im breiten Spektrum — dazu tatsächlich bereit? Heißt es nicht regelmäßig, man könne heutzutage “nichts mehr sagen”? Ich meine mich zu erinnern, diesen Satz in einer Ihrer Vorlesungen aus Ihrem Mund gehört zu haben.
      Ich prangere vor allem die verrückten Maßstäbe an: Einerseits weinen wir einem grünen Politiker Krokodilstränen hinterher, wenn er öffentlich rassistisch-eingefärbte Begriffe verwendet und deshalb “gecancelled” wird (Boris Palmer), andererseits sind wir bereit, eine Hochschullehrerin durchs Dorf zu treiben wie eine Hexe, wenn sie wissenschaftlich-fundierte Thesen publiziert (was letztlich ihr und Ihr Beruf ist). Es ist völlig legitim, eine Kanidat:in aus politischen Gründen durchfallen zu lassen. Wie andere Kommentierende — richtigerweise — festhalten, ist auch der Kandidat Seegmüller politisch durchgefallen. Die Frage ist, wie man es tut. Und wenn die hier zu beobachtende Art und Weise gängige Praxis wird, wage ich zu bezweifeln, dass die Liste geeigneter (und williger!) Kandidaten — egal, welcher Berufsgruppe — gleichermaßen lang bleiben wird. Oder gewisse Thesen (und Meinungen) vielleicht weniger äußerungsfähig werden. Und das ist sehr wohl eine Gefahr für die Demokratie.

      • Prof. Dr. Christoph Moes Wed 16 Jul 2025 at 19:41 - Reply

        Sehr geehrter Herr Bogs,
        ich ahne, auf welche Äußerung in einer Vorlesung Sie anspielen. Wenn Sie ein wörtliches Zitat verbreiten, sollte Ihre Erinnerung aber auch richtig sein. Das ist sie nicht. Sie verstehen hoffentlich, dass ich es nicht gerade schätze, wenn mir Formulierungen unterstellt werden, die bei allen Lesern eine sehr milieuspezifische Konnotation auslösen. Ich nehme zu Ihren Gunsten an, dass das ein Versehen war.
        Zur Sache: Mit der Formulierung von der Hexenjagd mimikrieren Sie den Ton des Protestschreibens gar nicht schlecht. Und natürlich musste Frau Brosius-Gersdorf in dieser medial entgrenzten Öffentlichkeit auch Unerträgliches erdulden, manches vielleicht sogar ein Fall für die Strafrechtspflege. Ich halte die Rede von der durch das Dorf getrieben Hexe aber dennoch für eine ausgesprochen reduktionistische Gesamtbeschreibung der Wirklichkeit, die man auf eine latente Demokratieskepsis hin befragen kann. Dass diese Wirklichkeitsbeschreibung offenbar von einer so renommierten Phalanx von Professoren/innen geteilt wird, beeindruckt mich durchaus. Ich kann aber nicht erkennen, dass sie in den letzten Jahren zur Bekämpfung des Problems, von dem wir alle letztlich reden, einen wirklich brauchbaren Beitrag geleistet hat. Mir scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.

  3. André Vlasina Mon 14 Jul 2025 at 18:27 - Reply

    Sehr geehrte Unterzeichnende,
    Sie eröffnen Ihre Stellungnahme mit einer Inschutznahme der akademischen Person Prof. Brosius-Gersdorfs. In der medialen Diskussion von als fragwürdig erlebten Positionen einer Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sehen Sie den Verfall einer angemessenen Umgangskultur und dann nicht weniger als gleich die Beschädigung der gesamten demokratischen Ordnung.
    Als erstes ist es Ihnen ein Bedürfnis, die wissenschaftliche Reputation Ihrer Kollegin zu schützen.
    Inwiefern die Positionen der Kandidatin “von vornherein” als abseitig oder radikal behandelt worden seien, kann ich nicht nachvollziehen. Sie begründen es auch so wenig wie alles andere in Ihrer Stellungnahme.
    Die “Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion” dürfen Sie bei mir unbedingt voraussetzen. Ich muss diese Kenntnis auch nicht haben, um als Bürger darüber zu befinden, ob mir eine Kandidatin für das Richterinnenamt am Verfassungsgericht geeignet zu sein scheint oder nicht. Demokratie ist eben keine Expertokratie.
    Wer genau sind die “ideologisierten Lobbygruppen”? Bin ich das? Um wessen Lobby geht es? Die der Akademiker/innen und Hochschuljurist/innen vermutlich nicht, die scheint mir eher durch Sie vertreten zu werden.
    Ist für Sie jeder Plagiatsvorwurf (bei der Kandidatin noch fraglich), der gegen eine Person, die ein höchstrangiges, öffentliches Amt anstrebt oder innehat, erhoben wird, ein Angriff auf das gesamte Ansehen der Wissenschaft und Ihrer Vertreterinnen und Vertreter? Gibt es hier eine exakte Grenze, ab wann nicht nur das Ansehen der Person, sondern gleich das des gesamten Wissenschaftsapparates angegriffen ist? Dieses Ansehen hat im Übrigen durch recht viele, zurrückliegende Plagiatsaffären am meisten gelitten.
    Vom Ansehen der Wissenschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter (also Ihrem Ansehen) gelangen Sie zu Ihrer Schlusspointe, nämlich dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts und der deutschen Staatsrechtslehre.
    Sie schließen den Kreis der Inschutznahme wieder mit den beteiligten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlerin inkl. Fr. Brosius-Gersdorf.
    Inwiefern der gesamte Kreis der Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler in der gegenständlichen Debatte “herabgewürdigt” worden ist, ist mir völlig unklar, auch das stellen Sie ja nicht dar.
    Ich kann noch nicht einmal erkennen, inwiefern alleine Fr. Brosius-Gersdorf, die wenig Gelegenheiten ausgelassen zu haben scheint, ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu präsentieren, in den Diskussionen “herabgewürdigt” worden sei (den albernen letzten Versuch des Plagiatsvorwurfs mal außer Acht gelassen).
    Mir geht es in Ihrer Stellungnahme ein bisschen zu sehr um Ihr eigenes Ansehen und den Schutz Ihrer Fach- und Zuständigkeitsbereiche.
    Über die Besetzung des Verfassungsgerichts entscheidet das Parlament. In das Parlament wählt das Volk seine Abgeordneten. Für diese Macht- und Entscheidungsposition haben sich zwar auffällig häufig Jurstinnen und Juristen interessiert, der Demokratiegedanke des Grundgesetzes ist aber nicht der einer Expertokratie von Jurist/innen oder Akademiker/innen, und schließt deshalb nicht “von vornherein” aus, dass das Parlement nicht auch durchweg aus Nicht-Akademiker/innen oder sogar Menschen ohne Schulabschluss bestehen könnte.
    Über die Besetzung des Verfassungsgerichts entscheidet über das Parlament das Volk. Die mediale Befassung mit den Positionen von Fr. Brosius-Gersdorf kam tatsächlich spät, aber für mich als Bürger erkennbar aus gutem Grund. Von den Medien erwarte ich geradezu, dass sie eine öffentliche Diskussion der Kandidat/innen für das BVerfG ermöglichen, und die hat es ja auch früher schon gegeben.
    Von prominenten Wissenschaftler/innen mit Interesse an pointierten Positionen und an Medienpräsenz wie an Verfassungsgerichtspositionen erwarte ich, dass sie solche Stürme aushalten.
    In Ihrer Stellungnahme geht es offenkundig um Ihr Ansehen und das Ihrer Professionen. In der Mediendebatte um Fr. Brosius-Gersdorf ging es für mich um Menschenwürde, Grundrechte und Demokratie.
    Mit freundlichen Grüßen,
    André Vlasina
    Friedrichshafen

    • Dirk Florus Thu 17 Jul 2025 at 00:46 - Reply

      Guten Abend.
      Also, als juristischer Laie bin ich doch “etwas” verwundert, dass Sie sich die Mühe machen zu dem offenen Brief zu äußern, aber sich offensichtlich nicht die Zeit nehmen, sich auf dem Laufenden zu halten.
      Als Beispiel gehe ich auf den “Plagiatsvorwurf” ein, der als Feigenblatt für die Verschiebung herhalten durfte. Ausgerechnet der “Plagiatsjäger”, dem die Nennung dieses Vorwurfs zugeschrieben wurde, die Bestätigung verweigerte.
      https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1485442.html
      (Am 10.07.2025 Abends erhoben und am 11.07.2025 Mittags schon nichts mehr Wert, außer als Mist der kleben bleibt.)

      >>Inwiefern die Positionen der Kandidatin “von vornherein” als abseitig oder radikal behandelt worden seien, kann ich nicht nachvollziehen.<> Sie begründen es auch so wenig wie alles andere in Ihrer Stellungnahme.
      Die “Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion” dürfen Sie bei mir unbedingt voraussetzen.<< >Ich muss diese Kenntnis auch nicht haben, um als Bürger darüber zu befinden, ob mir eine Kandidatin für das Richterinnenamt am Verfassungsgericht geeignet zu sein scheint oder nicht. Demokratie ist eben keine Expertokratie.<< Die Position können sie freilich auch vertreten, verkennt aber auch eigentlich die Hohlschuld die einer informierten demokratischen Entscheidung vorausgehen sollte. Allerdings ich kann sie trösten, offensichtlich ist ähnliches ja auch in der Unionfraktion passiert, vor und nachdem die Kandidatenliste zusammengestellt wurde. – Wenn Sie dann in diesem Kontext wiederholt von Expertokratie reden, bekomme ich bei Ihnen nicht das Bild aus dem Kopf von einem Menschen, der bis heute an den "Nürnberger Trichter" glaubt und nicht nur träumt. Aber auch hier kann ich Ihnen versichern, Sie sind damit nicht allein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dirk Florus

      Natürlich befürworte ich die Stellungnahmen.

  4. Dr. Gebhard Mehrle Mon 14 Jul 2025 at 18:31 - Reply

    Ich stimme Herrn Prof. Moes vollkommen zu. Als die Grünen im Januar zu Herrn Seegmüller, einem durch und durch renommierten Verwaltungsrichter “no” sagten, war das halt so und man hat sich anderweitig orientiert. Dass die Führung in SPD und CDU dachte “wir sind ja jetzt Partner und da akzeptiert man halt, was der andere einem so auftischt”, war halt nicht so schlau und ging nach hinten los. Ich habe mit Strg-F mal die Orte durchsucht und war rechtschaffen erleichtert, dass aus Freiburg nur Frau Prof. Starski dabei ist – der von ihr geschriebene IPR-Teil im Komissionsbericht ist übrigens hervorragend.

    • Szczekalla Mon 14 Jul 2025 at 21:20 - Reply

      Aus Osnabrück gibt’s fünf Einträge – ich weiß nicht, was daraus folgt. Übrigens: Herrn Moes stimme ich auch zu.

    • Raimund Mon 14 Jul 2025 at 21:54 - Reply

      Es gab nie ein No für Seegmüller durch die Grünen. Fakt ist, dass die Grünen nach der ersten Absprachrunde weiteren Gesprächsbedarf anmeldeten. Trotzdem wurde schon der Richterwahlausschuss terminiert und eingeladen. Eine neue “Klüngelrunde” kam aber nicht mehr zustande. Daher wurde Ausschusssitzung kommentarlos abgesagt

  5. Kaffeesatzleser Mon 14 Jul 2025 at 19:54 - Reply

    Das ist eine fragwürdige Haltung, die aus dieser Stellungnahme spricht. Eine Wahl zur Richterin am BVerfG ist eine politische Wahl, mit einer bewusst hohen Mehrheit. Diese Richter sollen eben weithin akzeptabel sein. Was ist daran verwerflich, dass Abgeordnete auf ihre eigene Einschätzung pochen, und nicht eben alles mitmachen, was die Spitze vorgibt.
    Und zum Argument der wissenschaftlichen Meriten: würde die Unterzeichnenden das auch sehen, wenn (sagen wir) Dietrich Murswick Kandidat der AfD wäre? Man wird Murswick kaum das wissenschafliche (!) Renomée absprechen können!

  6. LawView Tue 15 Jul 2025 at 10:27 - Reply

    Es ist nicht förderlich, stets gleich eine “Beschädigung der Demokratie” heraufzubeschwören. Und eine Beschädigung des Bundesverfassungsgerichtes hat ebenfalls nicht stattgefunden, da Frau Brosius-Gersdorf kein Teil davon ist.

    Vorwürfe sind hier allenfalls der Unionsführung zu machen, dass diese nicht früh genug die Unwählbarkeit von Frau Brosius-Gersdorf erkannt bzw. diese ignoriert hat. In diesem Fall hätte die Union die SPD zur Aufstellung eines anderen Kandidaten auffordern müssen, wie es die Grünen zum Beispiel in der Vergangenheit mit der Union getan haben. Die “Plagiatsvorwürfe” als Grund vorzuschieben ist ebenfalls stark zu kritisieren. Trotz des Versäumnisses hätte die Union kommunizieren müssen, dass diese Kandidatin für die Fraktion nicht wählbar ist.

    Dass sie nicht gewählt wurde, ist jedenfalls reinste Demokratie, da die Abgeordneten gemäß Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz nur ihrem Gewissen unterworden sind. Wie diese zu ihrer Entscheidung gelangen, spielt im Übrigen keine Rolle. Selbst wenn die Unionsführung ebenfalls der Ansicht wäre, dass es sich um “Kampagnen” und “Desinformation” handelt, hätte sie ihre Abgeordneten wohl kaum zur Wahl zwingen können.

    Außerdem ist es ebenfalls gut für die Demokratie, dass der undurchsichtige Prozess der doch sehr wichtigen Richterwahl der breiten Masse bekannt wurde.

    • Alfred Bonatz Fri 25 Jul 2025 at 13:15 - Reply

      Wie die Abgeordneten zu ihrer Gewissensentscheidung gelangen, spielt sehr wohl eine Rolle. Denn man darf ihnen dazu schon ein solides, (selbst-) kritisches Reflexionsminimum abverlangen. Dazu gehört auch, dass sie die Informationen, die zu ihrer Entscheidung führen, einer Faktenprüfung unterziehen. Es muss in diesem Fall wohl bezweifelt werden, dass alle Abgeordneten sich ausführlich aus Primärquellen und renommierten, unabhängigen Quellen über Frau Brosius-Gersdorfs (komplexe und sehr differenzierte) Standpunkte informiert haben. Inbesondere in den drei Tagen nach der Empfehlung des Wahlausschusses gab es eine Flut von kampagnengesteuerten Emails an die Bundestagsabgeordneten und in vielen Medien, teilweise bewusste, Fehlinformationen. Viele Abgeordnete griffen die “Informationen” auf und nutzten Sie als Begründung für ihre Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf. So handelte es sich dann bei diesem Ablauf leider nicht um “reinste Demokratie”, sondern eher um eine Schwäche bzw. Anfälligkeit der Demokratie.

      Also bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten die parlamentarische Sommerpause nutzen, um auf der Basis korrekter Informationen zu einer gründlich reflektierten Gewissensentscheidung zu kommen – hoffentlich steht da Frau Brosius-Gerdorf noch zur Wahl.

  7. Prof. Dr. Christiane Wegricht Tue 15 Jul 2025 at 20:36 - Reply
  8. Didi van Frits Wed 16 Jul 2025 at 08:28 - Reply

    Deutsche Politik äfft zunehmend den amerikanischen Trump-Stil nach: Getöse ums Thema Abtreibung, beleidigtes Getue wenn jemand die White Boys oder die Afd fragwürdig findet, eingeschüchtertes Gehampel, wenn rechtsextreme Kampagnen Fahrt aufnehmen, Macho-Gebrüll, wenn Frauenquoten zur Diskussion gestellt werden. Die Rechtswissenschaftlerin ist in den Strudel dieses Gejohles von rechts geraten. Bedrohung des familiären Umfeldes und rabiate Rücksichtslosigkeit im Aufwallen des Rudels eingeschlossen.

  9. Prof. Dr. Dieter Dörr Wed 16 Jul 2025 at 09:20 - Reply

    Als Verfassungsrechtler und Universitätsprofessor im Ruhestand unterstütze ich die Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“ mit Nachdruck und schließe mich ihr vollinhaltlich an.

  10. Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek, M.A. Wed 16 Jul 2025 at 13:53 - Reply

    Als Professor (Öffentliches, Jugend- und Strafrecht) unterstütze ich die Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“ mit Nachdruck und schließe mich ihr vollinhaltlich an.

  11. Jan Duo Wed 16 Jul 2025 at 20:39 - Reply

    Ich bin ganz gewöhnlich gebildet und entsetzt über die Abgründe, die der Umgang mit Prof. Dr. Brosius-Gersdorf offenbart. Dass die Methode, sie in dieser Art und Weise zu diffamieren, so wunderbar verfangen hat und immer noch verfängt, ist ein Symptom. Ein weiteres von sehr vielen Symptomen, die mir zeigen, dass unsere Demokratie wirklich ernsthaft in Gefahr ist. Wo eine so plumpe, durchsichtige, eigentlich leicht zu bewertende Masche gern als ernstgemeinter Beitrag zu Meinungsbildung und Demokratiebewahrung verstanden wird, wie ferner etwas derartiges als Ausrede benutzt wird, einen bereits verabredeten demokratischen Konsens aufzukündigen, offenbart wie schwach unsere Gesellschaft geworden ist. Und wie schwach ihre Akteure. Ich fürchte um unser Land und danke aufrechten Menschen, die sich diesem Gebahren widersetzen. Daher danke ich hiermit ausdrücklich für diesen Brief und allen Unterzeichnenden. Vor allem danke ich hier Frauke Brosius-Gersdorf dafür, dass sie Kampfgeist zeigt, sachlich und mit sehr stabilem Rückgrat standhaft bleibt. Im Gegensatz zu manch anderer Person (?) hier sehe ich eine Aufgabe ihrer Kandidatur tatsächlich als weitere Schwächung unserer Demokratie an. Deshalb hoffe ich, auch wegen der Signalwirkung in alle Richtungen, dass sie weiterhin dafür zu Verfügung steht und wie ihre Mitkandidaten in dieses Amt gewählt wird.

  12. Dr. Mathias P. Härtel Wed 16 Jul 2025 at 21:17 - Reply

    Vielen Dank für Ihre Initiative für Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die ich sehr begrüße und unterstütze.

  13. Stefan Schloesser Wed 16 Jul 2025 at 22:17 - Reply

    Eigentlich stehe ich immer noch unter Schock. Und im Grunde fehlen mir nach wie vor die Worte angesichts dieses in Teilen völlig außer Kontrolle geratenen Diskussions- und Entscheidungsprozesses zur Nachbesetzung einer bzw. mehrerer Verfassungsrichterstellen.

    Umso dankbarer muss man sein, dass Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und auch Vertreter der Justiz nicht sprachlos geblieben sind, sich spontan hinter dieser Erklärung versammelt haben und dies offenbar in wachsender Zahl weiter tun. Ein solches Zeichen der Solidarität gegenüber einer angegriffenen Hochschulprofessorin ist wichtig und tut gut.

    Dass allerdings überhaupt Anlass besteht, sich in dieser Form und mit dieser Nachdrücklichkeit zu Wort zu melden, ist das eigentlich Besorgniserregende an dem Vorgang. Da wird gegen eine für das Verfassungsrichteramt benannte und kandidierende Hochschulprofessorin mit Mitteln und Methoden Stimmung gemacht, die zumindest in diesem Kontext beispiellos sind.

    Da werden der Kandidatin Prof. Dr. Brosius-Gersdorf leichtfertig oder wider besseren Wissens Positionen zugeschrieben, die sie niemals eingenommen hat. Das gilt etwa und in erster Linie für ihre Haltung zu einer möglichen Reform der Strafvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei gehört es zu den Eigentümlichkeiten des (juristischen) Wissenschaftsbetriebs, dass Beiträge und Voten verschriftlicht und publiziert werden. Wer sich also um Fakten bemüht, könnte schnell fündig werden.

    Da verschaffen sich vereinzelte Stimmen mit einer zum Teil ehrabschneiderischen Rhetorik Gehör. Das ist unakzeptabel und abstoßend. Der gelegentlich anzutreffende Hinweis, Dergleichen müsse als Ausdruck der Meinungsfreiheit ausgehalten und hingenommen werden, verfängt da nur bedingt. Für Verleumdungen und Beleidigungen gilt dies jedenfalls nicht.

    Dass abwertende Posts und Kommentare im Internet inzwischen zur Alltagskultur gehören, ist schon schlimm genug. Hier fallen aber bei näherem Hinsehen zwei zusätzlich belastende Aspekte ins Gewicht. Denn nachweislich haben wir es vor der geplanten und abgesagten Parlamentsentscheidung mit einer gezielt organisierten Kampagne gegen die Kandidatin als Person zu tun bekommen. Dass diese dann bei einigen wenigen demokratischen und kirchlichen Verantwortungsträgern offensichtlich auch noch unmittelbar verfangen hat, gibt der Sache einen zusätzlich beschämenden Beigeschmack. Sowohl ein leichtfertiger Umgang mit den Fakten als auch die ungefilterte Übernahme einer überaus respektlosen Diktion sind mit demokratischen und christlichen Maßstäben nicht in Einklang zu bringen.

    Was wünsche ich mir jetzt?

    Natürlich bin ich überzeugt, dass Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin im dortigen Konzert der Meinungen und Argumente eine hervorragende Rolle spielen würde. Insoweit würde ich ihre Berufung begrüßen.

    Fast noch wichtiger ist mir allerdings, dass Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf standhält, ihre Kandidatur nicht zurücknimmt und sich gegen unfaire Angriffe weiterhin zur Wehr setzt. Vielleicht fällt dies ein wenig leichter, wenn man aus dem Kreis der Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, die diese Stellungnahme verfasst und unterschrieben haben, einen so breiten Zuspruch erfährt. Ich hoffe das.

    Stefan Schloesser, Rechtsanwalt im Ruhestand

    • BerufserfahrenerAnwalt Mon 28 Jul 2025 at 01:29 - Reply

      Gern möchte ich Ihren Beitrag aufgreifen.

      Insbesondere folgende Zeilen :

      “Da werden einer [Person] leichtfertig oder wider besseren Wissens Positionen zugeschrieben, die sie niemals eingenommen hat. […]
      Da verschaffen sich vereinzelte Stimmen mit einer zum Teil ehrabschneiderischen Rhetorik Gehör. Das ist unakzeptabel und abstoßend. Der gelegentlich anzutreffende Hinweis, dergleichen müsse als Ausdruck der Meinungsfreiheit ausgehalten und hingenommen werden, verfängt da nur bedingt. Für Verleumdungen und Beleidigungen gilt dies jedenfalls nicht.”

      In den über 20 Jahren meines Berufes nun habe ich unzählige staatsanwaltliche und richterliche Entscheidungen in Empfang nehmen müssen, die genau solche Inhalte hatten. Sie betrafen interessanterweise immer Tatopfer, nie die Beschuldigten oder Täter.

      Gleiches gilt übrigens für Menschen, die vor Sozialgerichten um Opferentschädigung kämpften. Betroffene von Arzthaftungsklagen und Klagen gegen polizeiliche Gewaltmaßnahmen.

      Ich kann mich nicht erinnern, dass für diese Bevölkerungsgruppen und den staatlich-justiziellen Umgang mit ihnen je solche Solidaritätsbekundungen vom Who is Who unserer Juristen kam oder Forderungen, dass ein solcher Umgang mit jenen demokratieschädlich sei.

      Selbst, als das Bundesverfassungsbericht vor einigen Jahren die bewusste Straflosstellung eines eindeutigen gravierenden Verstoßes gegen das absolute Folterverbot auf deutschem Boden und durch verschiedene Amtsträger einschließlich einer Richterin als verfassungswidrig wertete, empörten sich nur zwei Rechtsprofessoren, dass ein solcher Umgang mit unseren verfassungsmäßigen Werten durch unsere Amtswalter unsäglich sei.

      Als Gerichte entschieden, Frau Künast müsse es aushalten, als F… usw bezeichnet zu werden, gab es auch keine solche Aktion.

      Ebenso wenig, als Frau Weidel mitgeteilt wurde, sie müsse es hinnehmen, als Nazi-Schl… bezeichnet zu werden.

      Aber hier führt (angeblich) ähnlicher/gleicher Umgang zu solchen “Unterschriftenaktionen”?!

      Ist das nicht Doppelmoral?

      Und ja, wer von Talkshow zu Talkshow tingelt, obwohl er für ein solches Amt vorgeschlagen ist, der agiert m. E. nicht mit der gebotenen Zurückhaltung und Contenance, sondern dem eigenen Ego. Zudem weckt er (sie) bei mir dabei unweigerlich Assoziationen zu den Harbarth-König-Merkel-Kränzchen.

      Ich finde, dass so etwas dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts sehr viel mehr schadet.

      Aber, lassen wir die Kirche im Dorf.

      Mit seinen am Wortlaut des Gesetzes vorbei gehenden, den Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde konterkarierenden, willkürlichen und selbst von unseren renommierten Rechtsprofessoren allzu oft nicht erfüllbaren Begründungsanforderungen für bürgerliche Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsbericht sich und unserem Rechtsstaat in den letzten Jahren und Jahrzehnten selbst so viel Schaden im Ansehen (Bevölkerung wie Anwaltschaft) erarbeitet, dass eine “Demontierungskampane” gegen irgendwelche Verfassungsrichter*innen in spe nun wirklich nicht das Zünglein an der Waage ist.

      Übrigens : Wer nach den Erfahrungen mit Corina eine Impfpflicht befürwortet und diese sogar aus der Verfassung herleitet (Argument: Schutz der Gesamtbevölkerung. Aha. Und das unbedingte Recht auf Leben der Zwangsgeimpften? Manche für viele?) den will ich persönlich ganz weit weg haben von jedem Amt mit hinreichender Entscheidungsmacht.

      Egal, wer das ist, was er kann oder wie viele Wissenschaftler bekunden, wie toll diese Person sei.

      Manche Dinge dürfen einfach nicht zur Diskussion stehen (z.B. das Recht auf Leben, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Absolutheit des Folterverbots).

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Richterwahl