Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“
Als Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen – Forschung und Lehre sowie der Justiz protestieren wir nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde. Dieser Umgang ist geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen.
Zunächst ist zu betonen, dass Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin ist. Das ist in Fachkreisen völlig unstreitig. Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation in Frage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich. Das schließt es selbstverständlich nicht aus, dass man einzelne ihrer juristischen Positionen kritisieren oder andere Meinungen vertreten kann. Darstellungen aber, die diese Positionen als von vornherein abseitig oder radikal einordnen, sind jedenfalls durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt. Äußerungen einzelner Bundestagsabgeordneter, ihre Universität möge aufgrund dieser Positionen Maßnahmen gegen Frauke Brosius-Gersdorf ergreifen, stellen einen Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit selbst dar.
Im Rahmen des Nominierungsprozesses können zwar selbstverständlich sowohl die – hier aber ohne Zweifel bestehende – fachliche Qualifikation als auch einzelne zuvor geäußerte Ansichten der Kandidatinnen und Kandidaten zum Gegenstand gemacht und kritisiert werden. Umso wichtiger ist es dann aber, dass im Zuge dieses Prozesses die beteiligten Personen und Institutionen nicht beschädigt werden. Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, zeugt zumindest von fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung. Dass dann ausgesprochen unglaubhafte Plagiatsvorwürfe als Vorwand für eine Vertagung herhalten müssen und dadurch eine weitere Beschädigung der Kandidatin in Kauf genommen wird, ist ein Angriff auf das Ansehen der Wissenschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter.
Das Bundesverfassungsgericht und die deutsche Staatsrechtslehre haben ihr hohes – auch internationales – Ansehen nicht zuletzt durch die wohl einzigartige Verbindung von Verfassungspraxis und Verfassungsrechtswissenschaft gewonnen. Dies setzt aber voraus, dass Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen, die sich an dieser Praxis beteiligen sollen, von der Politik vor Herabwürdigung geschützt werden. Im Fall von Frauke Brosius-Gersdorf ist dies den dafür verantwortlichen Personen und Institutionen bisher nicht gelungen.
Beck, Susanne, Prof.’in Dr. LL.M. (LSE), Universität Hannover
Huster, Stefan, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
Thiele, Alexander, Prof. Dr., Business & Law School Berlin
- Abraham, Markus, PD Dr., Universität Hamburg
- Achenbach, Jelena, Prof.’in Dr., LL.M. (NYU), Universität Erfurt
- Ackermann, Thomas, Prof. Dr., LMU München
- Ahrends, Franziska, Ass. jur., Universität Osnabrück
- Ahrens, Martin, Prof. Dr., Universität Göttingen
- Aktas, Belgin, Universität Konstanz
- Albrecht, Anna H., Prof.’in Dr., Universität Potsdam
- Ambos, Kai, Prof. Dr. Dr. h.c., Universität Göttingen
- Anderheiden, Michael, Prof. Dr., Andrásy Universität Budapest/Universität Heidelberg
- Apolinário Oliveira, Elisabete, Universität Marburg
- Arnauld, Andreas von, Prof. Dr., Universität Kiel
- Artz, Markus, Prof. Dr., Universität Bielefeld
- Asholt, Martin, Prof. Dr., Universität Bielefeld
- Ashrafzadeh Kian, Shaghayegh, Dr., Universität Göttingen
- Aust, Helmut Philipp, Prof. Dr., FU Berlin
- Bäcker, Matthias, Prof. Dr., Universität Mainz
- Baer, Susanne, Prof.’in Dr., LL.M., Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., HU Berlin
- Battis, Ulrich, Prof. Dr. Dr. h.c, HU Berlin
- Bauer, Hartmut, Prof. Dr., Universität Potsdam
- Bäumler, Jelena, Prof.’in Dr., LL.M. (UWC), Universität Lüneburg
- Becker, Christian, Prof. Dr., Universität Bremen
- Bernstorff, Jochen von, Prof. Dr., LL.M., Universität Tübingen
- Bidmon, Paul, Ruhr-Universität Bochum
- Blocher, Janine, Universität Konstanz
- Blocher, Walter, Prof. Dr. Dr., Universität Kassel
- Bock, Stefanie, Prof.’in Dr., Universität Marburg
- Boddin, Maximilian, Université de Fribourg
- Boehm, Monika, Prof.’in Dr., Universität Marburg
- Boele-Woelki, Katharina, Prof.’in Dr., Bucerius Law School
- Bögelein, Nicole, PD’in Dr., Universität zu Köln
- Böhm, Monika, Prof.’in Dr., Universität Marburg
- Börner, René, Prof. Dr., BSP Business and Law School
- Borsch, Uwe, Dr., Hamburg
- Boysen, Sigrid, Prof.’in Dr., Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
- Brand, Gwendolin, Dipl. Jur.’in LL.B., Universität zu Köln
- Breuer, Marten, Prof. Dr., Universität Konstanz
- Britz, Gabriele, Prof.’in Dr., BVR´in a.D., Universität Frankfurt am Main
- Brockmann, Judith, Prof.‘in Dr., Universität Kassel
- Brodowski, Dominik, Prof. Dr., LL.M. (UPenn), Universität des Saarlandes
- Brüning, Janique, Prof.’in Dr., Universität Kiel
- Brunner, Manuel, Prof. Dr., HSPV Nordrhein-Westfalen
- Bryde, Brun-Otto, Prof. Dr., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Gießen
- Bublitz, Christoph, Dr., Universität Hamburg
- Bull, Hans Peter, Prof. Dr., Universität Hamburg
- Bülte, Jens, Prof. Dr., Universität Mannheim
- Bumke, Christian, Prof. Dr., Bucerius Law School
- Bung, Jochen, Prof. Dr. Universität Hamburg
- Burchard, Christoph, Prof. Dr. LL.M. (NYU), Universität Frankfurt a.M.
- Burghardt, Boris, Prof. Dr., Universität Marburg
- Büscher, Anna, Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Butzer, Hermann, Prof. Dr., Universität Hannover
- Buyx, Alena, Prof. Dr., TU München
- Cancik, Pascale, Prof.’in Dr., Universität Osnabrück
- Çelebi, Dilken, Universität Münster
- Chebout, Lucy, Dr., M.A., HU Berlin
- Chiofalo, Valentina, FU Berlin
- Conze, Eckart, Prof. Dr., Universität Marburg
- Dabrock, Peter, Prof. Dr., Universität Erlangen
- Danker, Claudia, Prof.’in Dr., Hochschule Stralsund
- Davy, Ulrike, Prof.’in Dr., Universität Bielefeld
- de la Durantaye, Katharina, Prof.’in Dr., HU Berlin
- de Vries, Henning, Dr., Philipps-Universität Marburg
- Deister, Sören, Dr., Universität Hamburg
- Denga, Michael, Prof. Dr., BSP Business and Law School
- Dern, Susanne, Prof.’in Dr., Hochschule Fulda
- Dethloff, Nina, Prof’in Dr., LL.M. (Georgetown), Universität Bonn
- Dietz, Laura, Dipl.Jur.’in, Universität Hannover
- Dirksen, Uta, Prof.’in Dr., Universitätsklinikum Essen
- Dorneck, Carina, Prof.’in Dr. M. Mel., Universität Trier
- Dörr, Oliver, Prof. Dr., LL.M., Universität Osnabrück
- Dreier, Horst, Prof. Dr., Universität Würzburg
- Drenkhahn, Kirstin, Prof.’in Dr., FU Berlin
- Dressel, Jonathan
- Effer-Uhe, Daniel, Prof. Dr., BSP Business and Law School
- Egidy, Stefanie, Prof.’in Dr., Universität Mannheim
- Eichenhofer, Johannes, Prof. Dr., Universität Leipzig
- Eisenhardt, Annika, Dipl. Jur.’in, Universität Osnabrück
- El Hassan, Paiman, Universität Mainz
- El-Ghazi, Mohamad, Prof. Dr., Universität Trier
- Elsuni, Sarah, Prof.’in Dr., Frankfurt University of Applied Sciences
- Emmerich-Fritsche, Angelika, Prof. Dr., Universität Erlangen
- Enders, Christoph, Prof. Dr., Universität Leipzig
- Engländer, Armin, Prof. Dr., LMU München
- Ennuschat, Jörg, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Epik, Aziz, Prof. Dr., LL.M., Universität Hamburg
- Epping, Volker, Prof. Dr. Universität Hannover
- Ernst, Christian, Prof. Dr., HSU Hamburg
- Essen, Georg, Prof. Dr., HU Berlin
- Falk, Georg D., Dr.h.c., Richter am Hessischen Staatsgerichtshof a.D., Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt/M. a.D.
- Farthofer, Hilde, Priv.-Doz.’in Dr., FAU Erlangen-Nürnberg
- Fateh-Moghadam, Bijan, Prof. Dr., Universität Basel
- Fehling, Michael, Prof. Dr., LL.M., Bucerius Law School
- Feichtner, Isabel, Prof.’in Dr., LL.M. (Cardozo), Universität Würzburg
- Felix, Dagmar, Prof.’in Dr., Universität Hamburg
- Forgó, Nikolaus, Prof. Dr., Universität Wien
- Fornasier, Matteo, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Frankenberg, Günter, Prof. Dr. Dr. em., Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Franzius, Claudio, Prof. Dr., Universität Bremen
- Frau Robert, Prof. Dr., TU Berg Akademie Freiberg
- Frister, Helmut, Prof. Dr., Universität Düsseldorf
- Funke, Andreas, Prof. Dr., Universität Erlangen-Nürnberg
- Gaede, Karsten, Prof. Dr., Bucerius Law School
- Geis, Max-Emanuel, Prof. Dr., Universität Erlangen-Nürnberg
- Geneuss, Julia, Prof.’in Dr., LL.M. (NYU), Universität Potsdam
- Germelmann, Claas Friedrich, Prof. Dr., Universität Hannover
- Gisbertz-Astolfi, Philipp, Dr. Dr., Universität Göttingen
- Gmelin, Lena, Universität Konstanz
- Goeckenjan, Ingke, Prof.’in Dr., Universität Bochum, RiOLG
- Goldmann, Matthias, Prof. Dr., European Business School, Wiesbaden
- Goos, Christoph, Prof. Dr., Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
- Gosewinkel, Dieter, Prof. Dr., Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
- Göttsche, Anna Lena, Prof. Dr., Technische Hochschule Köln
- Götze, Roman, Prof. Dr., Hochschule Harz
- Gräb Schmidt, Elisabeth, Prof.’in Dr., Universität Tübingen
- Groh, Kathrin, Prof.’in Dr., Universität der Bundeswehr München
- Gruber, Franziska, Philipps-Universität Marburg
- Grünberger, Michael, Prof. Dr., LL.M. (NYU), Bucerius Law School
- Gsell, Beate, Prof.’in Dr., LMU München
- Gutmann, Thomas, Prof. Dr., Universität Münster
- Hahn, Johanna, Dr. LL.M. (Harvard), Universität Erlangen-Nürnberg
- Hähnchen, Susanne, Prof.’in Dr., Universität Potsdam
- Haisch, Verena, djb Hamburg
- Hänlein,, Andreas, Prof. Dr., Universität Kassel
- Hanschmann, Felix, Prof. Dr., Bucerius Law School
- Haratsch, Andreas, Prof. Dr., FernUniversität in Hagen
- Harrendorf, Stefan, Prof. Dr., Universität Greifswald
- Harrer, Teresa, Fernuniversität Hagen
- Haug, Laila, Universität Konstanz
- Haverkamp, Rita, Prof.’in Dr., Universität Tübingen
- Heiderhoff, Bettina, Prof.’in Dr., Universität Münster
- Heinrich, Bernd, Prof. Dr., Universität Tübingen
- Henking, Tanja, Prof.’in Dr., LL.M., Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
- Henn, Wolfram, Prof. Dr., Universität Homburg/Saar
- Hermes, Georg, Prof. Dr., Universität Frankfurt am Main
- Hess, Burkhard, Prof. Dr., Universität Wien
- Hestermeyer, Holger, Prof. Dr., LL.M. (Berkeley), Diplomatische Akademie Wien
- Höffler, Katrin, Prof.’in Dr., HU Berlin
- Hoffmann-Riem, Wolfgang, Prof. Dr., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Bucerius Law-School
- Hofmann, Claudia Maria, Prof.‘in Dr., Europa-Universität Viadrina
- Hofmann, Rainer, Prof. Dr. Dr., Universität Frankfurt am Main
- Holznagel, Bernd, Prof. em. Dr., LL.M., Universität Münster
- Hörnle, Tatjana, Prof.’in Dr., M.A. (Rutgers), Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
- Hornung, Gerrit, Prof. Dr., Universität Kassel
- Hoven, Elisa, Prof.’in Dr., Universität Leipzig, RiVGH Sachsen
- Höynck, Theresia, Prof.’in Dr., LL.M., Universität Kassel
- Hufen, Friedhelm, Prof. Dr., Universität Mainz
- Ibold, Victoria, PD’in Dr., Universität Halle-Wittenberg
- Jakobi, Luis, Universität Konstanz
- Janda, Constanze, Prof.’in Dr., Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Jansen, Nils, Prof. Dr., Universität Münster
- Kaiser, Anna-Bettina, Prof. Dr., Humboldt-Universität zu Berlin
- Kaltenborn, Markus, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Karakoc, Reyhan Esra, Dipl. Jur.’in, Universität Hannover
- Kaspar, Johannes, Prof. Dr., Universität Augsburg
- Kemme, Stefanie, Prof.’in Dr. iur. Dipl.Psych.’in, Universität Münster
- Kerkemeyer, Andreas, Prof. Dr., Technische Universität Darmstadt
- Khan, Daniel-Erasmus, Prof. Dr., Universität der Bundeswehr München
- Kießling, Andrea, Prof.’in Dr., Universität Frankfurt am Main
- Kingreen, Thorsten, Prof. Dr., Universität Regensburg
- Klein, Laura Anna, Dr., Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Klesczewski, Diethelm, Prof. Dr., Universität Leipzig
- Klinck, Fabian, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Klingmüller, Ursula, Prof. Dr., Deutsches Krebsforschungszentrum
- Knauff, Matthias, Prof. Dr., LL.M. Eur., Universität Jena
- Kocak, Aleyna, Universität Konstanz
- Koch, Thorsten, Prof. Dr., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Kölbel, Ralf, Prof. Dr., Universität München
- Kotzur, Markus, Prof. Dr., LL.M. (Duke Univ.), Universität Hamburg und Europa-Kolleg Hamburg
- Kraft, Julia, Prof.’in Dr., LL.M. (KU Leuven), Universität Potsdam
- Krajewski, Markus, Prof. Dr., Universität Erlangen-Nürnberg
- Krämer-Hoppe, Rike, Prof.’in Dr., Universität Regensburg
- Kramme, Malte, Prof. Dr., Universität Hannover
- Krell, Paul, Prof. Dr., Bucerius Law School
- Krieger, Heike, Prof. Dr., FU Berlin
- Kuch, David, Prof. Dr., Universität Konstanz
- Kühling, Jürgen, Prof. Dr., Universität Regensburg
- Kupka, Alexandra, Dipl. Jur.’in, Universität Hannover
- Kuschel, Linda, Prof.’in Dr., Bucerius Law School
- Lange, Pia, Prof.’in Dr., LL.M. (UCT), Universität Bremen
- Lanzerath, Dirk, Prof. Dr., Universität Bonn
- Laskowski, Silke Ruth, Prof.‘in Dr., Universität Kassel
- Lehlbach, Leonie Kristin, Dipl. Jur.’in, Universität Göttingen
- Lepsius, Oliver, Prof. Dr., LL.M. (Chicago), Universität Münster
- Lettl, Tobias, Prof. Dr., Universität Potsdam
- Leusch, Katharina, Dr.
- Lindemann, Michael, Prof. Dr., Universität Bielefeld
- Luik, Steffen, Prof. Dr., Universität Tübingen
- Malorny, Friederike, Prof.‘in Dr., Universität Münster
- Mangold, Anna-Katharina, Prof.’in Dr., LL.M. (Cambridge), Universität Flensburg
- Marckmann, Georg, Univ.-Prof. Dr., MPH, Universität München
- Markard, Nora, Prof. Dr., MA (King’s College London), Universität Münster
- Marquardsen, Maria, Prof.’in Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Martinez, José, Prof. Dr., Universität Göttingen
- Masing, Johannes, Prof. Dr. Dr. h.c., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Freiburg
- Mauritz, Franziska, Richterin, Hamburg
- Meder, Stephan, Prof. Dr., Universität Hannover
- Mehde, Veit, Prof. Dr. Mag. rer. publ., Universität Hannover
- Meier, Bernd-Dieter, Prof. Dr., Universität Hannover
- Meier, Sonja, Prof.’in Dr. LL.M. (London), Universität zu Köln
- Meinel, Florian, Prof. Dr., Universität Göttingen
- Merkel, Grischa, Prof.’in Dr., Universität Greifswald
- Michaels, Ralf, Prof. Dr., LL.M. (Cambridge), Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
- Misselhorn, Catrin, Prof.‘in Dr., Georg-August-Universität Göttingen
- Mitsch, Wolfgang, Prof. Dr., Universität Potsdam
- Möhlmann, Merle, Dipl. Jur.’in, Universität Osnabrück
- Möllers, Christoph, Prof. Dr., LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin
- Momsen, Carsten, Prof. Dr., Freie Universität Berlin
- Morgenstern, Christine, Prof.’in Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Morlok, Matin, Prof. Dr., Universität Düsseldorf
- Müller-Mall, Sabine, Prof.’in Dr., TU Dresden
- Münkler, Laura, Prof.’in Dr., Universität Bonn
- Nachtigall, Rhea, Dr., Ref. am OLG Schleswig-Holstein
- Nalik, Tabea, BSP Business and Law School
- Neubacher, Frank, Prof. Dr. M.A., Universität zu Köln
- Neubert, Wendelin, Dr., BSP Business and Law School
- Neumann, Volker, Prof. i. R. Dr., Humboldt-Universität zu Berlin
- Nida-Rümelin, Julian, Prof. Dr. phil. Dr. h.c., Staatsminister a. D.
- Niehaus, Manuela, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Nussbaum, Maximilian, Dr. LL.M. (Hannover), Universität Hannover
- Oğlakcıoğlu, Mustafa Temmuz, Prof. Dr., Universität des Saarlands, RiOLG
- Oppermann, Bernd, Prof. Dr. Dr. h.c. LL.M. (UCLA), Universität Hannover
- Orloff, Ekkehard, Universität Erlangen-Nürnberg
- Otto, Hansjörg, Prof. Dr., Universität Göttingen
- Paulus, Andreas L., Prof. Dr. Dr. h.c., Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Universität Göttingen
- Peters, Anne, Prof.’in Dr. Dr. h.c. mult., LL.M., Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
- Petersen, Niels, Prof. Dr., Universität Münster
- Pfister, Stefan, Prof. Dr., Deutsches Krebsforschungszentrum
- Pichl, Maximilian Prof. Dr. Dr., Hochschule RheinMain
- Pielow, Johann-Christian, Prof. Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Pieroth, Bodo, Prof. Dr., Universität Münster
- Pohlreich, Erol, Prof. Dr., Universität Frankfurt a.d.O.
- Pollmann, Arnd, Prof. Dr., Alice-Salomon-Hochschule Berlin
- Preetz, Nicolai, Dr., Universität Konstanz
- Proelß, Alexander, Prof. Dr., Universität Hamburg
- Pruin, Ineke Regina, Prof.’in Dr., Universität Bern
- Pünder, Herrmann, Prof. Dr., LL.M. (Iowa), Bucerius Law School
- Puschke, Jens, Prof. Dr., Universität Marburg
- Quante, Michael, Prof. Dr., Universität Münster
- Rademacher, Timo, Prof. Dr. M.Jur. (Oxford), Universität Hannover
- Rauber, Jochen, Prof. Dr., Universität Hannover
- Remé, Johann, Dr., Universität Potsdam
- Renda, Anna, Universität Konstanz
- Riedel, Eibe, Prof. Dr., LL.B. (London), Universität Mannheim
- Riehm, Thomas, Prof. Dr., Universität Passau
- Risini, Isabella, Prof.’in Dr., Technische Hochschule Georg Agricola
- Röhner, Cara, Prof.’in Dr., Hochschule RheinMain
- Rosenau, Henning, Prof. Dr., Universität Halle-Wittenberg
- Rux, Johannes, Prof. Dr., Universität Tübingen
- Sacksofsky, Ute, Prof.’in Dr. Dr. h.c., M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
- Salloch, Sabine, Prof.’in Dr., Medizinische Hochschule Hannover
- Sanders, Anne, Prof.’in Dr., Universität Bielefeld
- Šarčević, Edin, Prof. Dr., Universität Leipzig
- Schefold, Dian, Prof. Dr., Universität Bremen
- Scheiwe, Kirsten, Prof.’in Dr., Universität Hildesheim
- Scheliha, Henrike von, Prof.’in Dr., Bucerius Law School
- Schiedermair, Stephanie, Prof.’in Dr., Universität Leipzig
- Schiemann, Anja, Prof.’in Dr., Universität zu Köln
- Schladebach, Marcus, Prof. Dr., LL.M., Universität Potsdam
- Schmidt, Anja, PD’in Dr., Universität Lüneburg
- Schmidt, Lara, BSP Business and Law School
- Schmitt-Leonardy, Charlotte, Prof.’in Dr., Universität Bielefeld
- Schneider, Jens Peter, Prof. Dr., Universität Freiburg
- Schöndorf-Haubold, Bettina, Prof.’in Dr., Universität Gießen
- Schöne-Seifert, Bettina, Prof.’in em. Dr., Universität Münster
- Schramm, Jonathan, Pressesprecher der Bucerius Law School
- Schuchmann, Inga, Dr., HU Berlin
- Schuler-Harms, Margarete, Prof.’in Dr., Universität der Bundeswehr Hamburg
- Schulze-Fielitz, Helmuth, Prof. Dr., Universität Würzburg
- Schumann, Antje, apl. Prof.’in Dr., Universität Leipzig
- Schumann, Eva, Prof.’in Dr., Georg-August-Universität Göttingen
- Schwarz, Sebastian, Bucerius Law School
- Schwarze, Roland, Prof. Dr., Universität Hannover
- Schwarz-Ladach, Juliane, Dr., Universität Rostock
- Schweigler, Daniela, Prof.’in Dr., Universität Duisburg-Essen
- Seckelmann, Margrit, Prof.’in Dr., M.A., Leibniz-Universität Hannover
- Seibt, Christoph H., Prof. Dr., LL.M. (Yale), Bucerius Law School
- Siegel, Thorsten, Prof. Dr., Universität Bielefeld
- Simon, Judith, Prof.’in Dr. Universität Hamburg
- Singelnstein, Tobias, Prof. Dr., Universität Frankfurt a.M.
- Solomon, Dennis, Prof. Dr. Dr. h.c., LL.M. (Berkeley), Universität Passau
- Starski, Paulina, Prof.’in Dr., LL.B., Universität Freiburg
- Stefanopoulou, Georgia, Prof.’in Dr., BSP Business & Law School Berlin
- Steiger, Dominik, Prof. Dr., Technische Universität Dresden
- Steinberg, Georg, Prof. Dr., Universität Potsdam
- Steinberg, Rudolf, Prof. Dr., em. Präsident der Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Steinl, Leonie, Jun.-Prof.’in Dr. LL.M., Universität Münster
- Steinrötter, Björn, Prof. Dr., Universität Potsdam
- Stephan, Tim, Universität zu Köln
- Stoll, Peter-Tobias, Prof. Dr. Dr. h.c., Universität Göttingen
- Strewe, Stefan Ansgar, esb Rechtsanwälte, RiVGH Sachsen
- Stübinger, Malte, Dr., Syndikusrechtsanwalt Hamburg
- Suchrow-Köster, Martin, Dr., Universität Hannover
- Swoboda, Sabine, Prof.’in Dr., Universität Bochum
- Tabbara, Tarik, Prof. Dr., LL.M. (McGill), Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Temming, Felipe, Prof. Dr., Universität Hannover
- Teufel, Magdalena, Ass.’in Jur., Uni Heidelberg
- Thielbörger, Pierre, Prof. Dr., M.PP. (Harvard), Ruhr-Universität Bochum
- Thöne, Meik, Prof. Dr., M.Jur. (Oxford), Universität Potsdam
- Tomerius, Carolyn, Prof. Dr., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Truger, Achim, Prof. Dr., Universität Duisburg-Essen
- Tschentscher, Axel, Prof. Dr., LL.M., Universität Bern
- Uerpmann-Wittzack, Robert, Prof. Dr., Universität Regensburg
- Unruh, Peter, Prof. Dr., Universität Göttingen
- Valentiner, Dana-Sophia, Prof.’in Dr., Universität Rostock
- Vedder, Christoph, Prof. Dr., Universität Augsburg
- Verrel, Torsten, Prof. Dr. Universität Bonn
- Viellechner, Lars, Prof. Dr., Universität Bremen
- Volkmann, Uwe, Prof. Dr., Universität Frankfurt am Main
- Völzmann, Berit, Prof.’in Dr., Universität zu Berlin
- Vormbaum, Moritz, Prof. Dr., Universität Münster
- Walter, Christian, Prof. Dr., LMU München
- Wapler, Friederike, Prof.’in Dr., Universität Mainz
- Waßer, Ursula, Prof.’in Dr., Universität Halle Wittenberg
- Waßmer, Martin, Prof. Dr. Dr. h.c., Universität zu Köln
- Weber, Ruth, Prof.‘in Dr., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Weber-Guskar, Eva, Prof.’in Dr., Ruhr-Universität Bochum
- Wegner, Kilian, Prof. Dr. Universität Frankfurt a.d.O.
- Wegricht, Christiane, Prof.’in Dr., Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
- Weigend, Thomas, Prof. Dr., Universität zu Köln
- Weiß, Norman, Prof. Dr., Universität Potsdam
- Weißer, Bettina, Prof.’in Dr., Universität zu Köln
- Wersig, Maria, Prof. Dr., Hochschule Hannover
- Wieland, Joachim, Prof. Dr., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Wienands, Helen, Georg-August-Universität Göttingen
- Wieseman, Claudia, Prof.’in Dr., Universität Göttingen
- Windsberger, Alexandra, Dr., Universität Konstanz
- Winkler, Eva, Prof.’in Dr. Dr., Universität Heidelberg
- Winkler, Markus, Prof. Dr., Universität Mainz
- Winter, Prof. Dr. Gerd Universität Bremen
- Wischmeyer, Thomas, Prof. Dr., Universität Bielefeld
- Witte, Jonas, Dipl. Jur., Universität Hannover
- Wittig, Petra, apl. Prof.’in Dr., Universität München
- Wolf, Christian, Prof. Dr., Universität Hannover
- Wollinger, Gina Rosa, Prof.’in Dr., HSPV Nordrhein-Westfalen
- Wörner, Liane, Prof.’in Dr. LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz
- Würkert, Felix, Dr., Universität Hamburg
- Zabel, Benno, Dr. M.A., Universität Frankfurt a.M.
- Zimmer, Reingard, Prof.’in Dr., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Zimmermann, Andreas, Prof. Dr., LL.M (Harvard), Universität Potsdam
Richtig und wichtig. Danke!
Als Juristin (40 Jahre als Anwältin tätig; jetzt Ruhestand) würde ich diese Stellungnahme aus voller Überzeugung mit unterzeichnen.
Ich hoffe, dass die Bundesrepublik Deutschland demnächst Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht begrüßen kann.
Ich verstehe die gesamte Diskussion nicht. Frau Brosius-Gersdorf soll doch nicht zur Königin von Deutschland ernannt werden, sondern als Richterin am BverfG. Sie würde kein Recht ändern, sondern über geschriebenes Recht urteilen. Sie wird keine Abtreibungspflicht anordnen noch die bestehenden Regelungen allein ändern können. Sie vertritt die Ansicht, dass unter bestimmten Umständen Abbrüche nicht strafbewehrt sein sollten, was der bereits bestehenden Rechtslage im Ergebnis entspricht, sie plädiert einfach dafür, diesen bigotten Zustand des strafbewehrten Verbots in generali mit den bekannten und anerkannten Ausnahmen aus dem Strafrehct zunehmen, ohne dass sich dann in der Praxis etwas ändern würde. Wie kann man “zu liberal” sein, und heißt Christ sein zugleich nicht liberal zu sein? Das sind Schein- und Stammtischdebatten, die dem Amt, um das es geht, unwürdig sind. Deutschland hat einen Hans-Georg Papier, der erzreaktionär war, überlebt, es wird auch eine liberale Frauke Brosius-Gerdorf überleben, jedenfalls, solange sie nicht Königin sondern nur Richterin am BVerfG ist.
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. In den letzten Tagen wurde einmal mehr gezeigt wie politische Kulturkämpfe in der Lage sind institutionelle Prozesse zu personalisieren und zu Konflikten aufzubauschen. Selbst scheinbar “seriöse” Journalisten setzen sich in Talkshows und erzählen irgendwas davon, dass sie nicht “liberal” genug wäre. Wenn wir jetzt dahin kommen, dass die Meinung von jedem Richter auch jedem Politiker und jedem Bürger gefallen muss, dann können wir das mit der parlamentarischen Demokratie auch gleich lassen.
ganz ehrlich warum unterzeichnen hier über dreihundert Wissenschaftler.. es gibt Nachweise, daß entweder die Ehefrau oder der Ehemann von einander angeschrieben haben, auch eine gemeinsame Arbeit wäre zu kennzeichnen. ich finde für eine angehende Verfassungsrichterin es höchst unseriös von Talk Show zu Talk Show zu tingeln. vielleicht sollten die Unterzeichner noch einmal ernsthaft überlegen wofür sie unterschreiben, es geht um das höchste Richteramt in Deutschland und nicht um ein kleines Amtsgericht!!!
Mitglieder des BVerfG werden im Bundestag mit 2/3-Mehrheit gewählt. Diese Mehrheit war nicht erreichbar. Dass dies der Fraktionsspitze der Union erst kurz vor der bereits terminierten Wahl auffiel und dann mit einer vorgeschobenen Begründung zur Absetzung der Wahl führte, ist in der Tat ein ungewöhnlicher politischer Managmentfehler. Dass der Vorgang „die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen“ geeignet ist, kann man aber nur unter sehr fragwürdigen Prämissen behaupten.
Die wohl in der Tat einwandfreie wissenschaftliche Reputation von Frau Brosius-Gersdorf hier in den Vordergrund zu rücken, dürfte auf einem Kategorienfehler berufen. Positionen am BVerfG sind zwar Richterämter, aber ihre Besetzung beruht zu Recht auf einem politischen Auswahlverfahren. Die formalen rechtlichen Qualifikationsanforderungen an die Kandidaten/innen sind (mit Ausnahme der Bundesrichterstellen) bekanntlich minimal. Und dass dort eine noch stärkere Repräsentanz von Rechtswissenschaftler/innen zielführend ist, ist alles andere als unumstritten. Unter politischen Gesichtspunkten hat Frau Brosius-Gersdorf jedenfalls genügten Positionen öffentlich vertreten – einige übrigens auch in einer dezidiert nichtwissenschaftlichen Form –, die die Ablehnung ihrer Person als Verfassungsrichterin (nicht: als Wissenschaftlerin) immerhin plausibel machen. Ob man diese Ablehnung nun persönlich teilt oder nicht, ist für die Beurteilung des Vorgangs irrelevant.
Dass die Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf von einer medialen Kampagne unterstützt wurde, mag richtig sein. Na und? Natürlich fällt es den Unterzeichnern leicht, ihre Wahrnehmung auf die sicher nicht wenigen unappetitlichen Quellen, die an dieser medialen Kampagne teilgenommen haben, zu fokussieren. Und wenn jemand allen Ernstes universitäre Maßnahmen gegen Frau Brosius-Gersdorf gefordert hat (Wer war das?), dann muss man diese Person in der Tat mit aller Deutlichkeit in ihre Schranken verweisen. Aber macht dieser Unrat die jedenfalls politisch plausibilisierbaren Einwände gegen Frau Brosius-Gersdorf (s.o.) nichtig? Soll Frau Brosius-Gersdorf gewählt werden, weil sie die vom Gesetz klugerweise vorgesehene 2/3-Mehrheit der im Parlament vertretenen politischen Kräfte auf sich vereinigen kann oder soll sie gewählt werden, damit Haltung gegen einen medialen Shitstorm gezeigt wird?
Wer für das BVerfG kandidiert, muss sich in unserer digitalen Zeit vielleicht wirklich wärmer anziehen, als man sich das in einem Habermas‘schen Idealdiskurs wünschen würde. Und ja, das ist ein Problem. Es ist aber auch ein Problem, wenn jede robuste öffentliche Diskussion gleich in die Sphäre der Demokratiegefährdung hineingeraunt wird. Auch so kann man sie nämlich gefährden.
Sie blenden hier völlig, wie dieser 2/3-Wahlmechanismus in der parlamentarischen Praxis jahrzehntelang ausgeübt wurde.
Tatsächlich war es ja nie so, dass nur komplett unbeschriebene und daher breit konsensfähige Kandidaten zu Verfassungsrichtern gewählt wurden, sondern es einen Wahlmechanismus gab, der die zu besetzenden Stellen den Parteien zuweist. Vereinfacht gesagt: SPD wählt den CDU-Richter, dafür wählt die CDU den SPD-Richter, ebenso in proportional kleinerem Maße FDP und Grüne.
Ansonsten hätte z.B. ein Peter Müller als vorheriger CDU-Ministerpräsident (!) wohl kaum eine 2/3-Mehrheit bekommen.
Daher ist die Argumentation, Brosius-Gersdorf sei für die CDU nicht wählbar, weil sie nicht deren politisches Programm vertritt, gelinde gesagt, kompletter Schwachsinn.
B90/Grüne haben bekanntlich erst kürzlich einen von der CSU nominierten Juristen blockiert. Das Vorschlagerecht hat keine eiserne Qualität.
Sehr geehrter Herr Fischenich,
Das ist eine zumindest sehr verkürzte Darstellung Ihrerseits. Ja, diese gegenseitige Wahl gibt es. Allerdings wird dadurch auch darauf geachtet, leicht verdauliche Kandidaten für die Gegenseite auszuwählen. Dementsprechend geraten viele Vorschläge nie an die Öffentlichkeit, da sie schon vorher vom Partner ausgeschlossen werden.
Hier besteht definitiv ein Versäumnis der CDU/CSU , denn man hätte vorher kritischer recherchieren sollen, warum diese Kandidatin wahrscheinlich nicht durch die eigene Fraktion gehen wird.
Die CDU/CSU Fraktion (von Ihnen verkürzt als “CDU” dargestellt), ist auch kein monolithischer Block. Gerade weil die Mehrheit entsprechend knapp ist, haben die einzelnen Abgeordneten eine grössere Macht.
Von “Schwachsinn” zu reden, halte ich für sowohl im Ton unangemessen als auch inhaltlich nicht korrekt.
Und wie soll das Ihrer Meinung nach aufgelöst werden in diesem Fall? Dies wäre nur dadurch möglich, dass die Fraktionsspitze der Union die Abgeordneten zur Wahl gegen ihren Willen zwingt. Und das wäre alles andere als demokratisch.
Universitäre Maßnahmen hat die Abgeordnete Saskia Ludwig gefordert, was ein absolutes Unding ist.
Aber man muss wirklich darauf achten, nun nicht die berechtigte Debatte über die Fragen des Lebensschutzes mit populistischen Ausfällen einiger Einzelpersonen oder medialen Kampagnen zu vermengen. Und man muss sich die Frage stellen, wie Richterwahlen künftig abzulaufen haben: Braucht man wirklich eine 2/3-Mehrheit? Welchem Zweck soll sie dienen? Und sollen die anderen Parteien Vorschläge aus politischen Gründen ablehnen können? Klar muss jedenfalls sein, dass es keine Einbahnstraße werden darf. Denn die fachliche Eignung etwa von Herrn Seegmüller konnte auch niemand ernstlich bestreiten, abgelehnt wurde er trotzdem aus politischen Motiven. Die Parteien müssen da gemeinsam einen neuen Comment verabreden, damit eine Eskalation wie nun nicht mehr geschieht.
Für beeindruckend halte ich es im Übrigen, dass die Kandidatin steht und nicht aufgibt. Sowas erfordert Mumm und Geradlinigkeit.
„Sie blenden hier völlig, wie dieser 2/3-Wahlmechanismus in der parlamentarischen Praxis jahrzehntelang ausgeübt wurde.“
In meiner Erinnerung wurden auch schon in der Vergangenheit Kandidaten, die von einer der beiden „federführenden“ Parteien ins Spiel gebracht wurden, im weiteren Prozess wieder „aussortiert“. Was diesen Ausgang so besonders macht ist nur, dass das „Aussortieren“ diesmal sehr spät erfolgte. Was aus einer Fehleinschätzung der Stimmungslage der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion resultierte. Abgeordnete sind bei Abstimmungen aber nicht nur frei, wenn es um die Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten aus den Reihen der AfD-Fraktion geht.
Was Sie hier unterschlagen:
Es ging nicht nur um das _ob_ des Aussortierens, sondern insbesondere um das _wie_. Debatte und freie Abstimmung gut und schön, aber es gab eben viele Vertreter der Union, die Frau Brosius-Gersdorf zu einer “linksradikalen Aktivistin” herabgewürdigt haben.
Damit ist das Argument nicht (mehr): “Die Kandidatin vertritt Ansichten, mit denen wir aus Gründen unserer politischen Überzeugung ein Problem haben.”
Sondern vorliegend wurde daraus: “Die Kandidatin vertritt radikale Ansichten, die nicht vom Grundgesetz gedeckt sind. Aufgrund ihres ideologischen Einschlags wird die Verfassungsfeindin ihren Aktivismus über unsere Verfassung stellen.”
Zudem zeigt das späte “Aussortieren”, dass es nicht um unüberbrückbare Differenzen geht. Man muss es so klar sagen: Die Union ist hier auf einen Zug aufgesprungen, den Springer und Nius ins rollen gebracht haben. Dabei sind Vernunft, Besonnenheit und leider vor allem Anstand auf der Strecke geblieben…
Sie relativieren eben jene Berichterstattung die es eben so darstellt, als wären die wissenschaftlich-juristischen Meinungen von Frau Brosius-Gersdorf etwas ganz Anderes als im Diskurs etabliert.
Wenn Positionen am BVerfG an eine Frau vergeben werden, sind das Richterinnenämter.
Ich hätte von meinem Immobiliarsachenrechts-Professor nicht erwartet, dass er seinen Whataboutism-Beitrag am Ende mit einem “Na und?” verschleiert.
Was ist denn demokratiegefährdend, wenn nicht ein MdB, das derart in die Wissenschaftsfreiheit eingreifen möchte, oder ist jene in ihrem Demokratieverständnis abdingbar?
Ihre Verharmlosung als “medialer Shitstorm” sehe ich sehr problematisch. Das ist ja keine spontane Meinungsäußerung gewesen, sondern strategische Einflussnahme ausländischer Akteure wie CitizenGo auf deutsche Verfassungsorgane. Die Zwei-Drittel-Mehrheit war nicht deshalb unerreichbar, weil sachliche politische Bedenken bestanden, sondern weil eine konzertierte Desinformationskampagne Druck auf die Abgeordnete ausübte. Diese extreme Personalisierung von institutionellen Fragen wäre ohne diesen Einfluss niemals aufgekommen. Dies nur mit “wärmer anziehen” abzutun, halte ich schon für problematisch. Dass die Wahl politisch ist, bedeutet ja auch nicht, dass jede Form der Einflussnahme akzeptabel ist. Demokratien sterben vor allem durch die schleichende Erosion demokratischer Normen. Genau das passiert hier, wenn dem nicht konsequent Gegenwehr geleistet wird. Das hat nichts mit “hineinraunen” zu tun.
Herr Prof. Moers,
ich bin grundsätzlich bereit, Ihrer Einschätzung dahingehend zu folgen, dass es vermutlich zukünftig vertretbar sein muss, sich als Kandidat:in für ein öffentliches Amt ein dickeres Fell anwachsen zu lassen (sofern es nicht schon besteht). Ich denke, das lässt sich bei der hier betroffenen Kollegin von Ihnen auch ohne Weiteres feststellen.
Aber sind Sie — oder wir als Gesellschaft im breiten Spektrum — dazu tatsächlich bereit? Heißt es nicht regelmäßig, man könne heutzutage “nichts mehr sagen”? Ich meine mich zu erinnern, diesen Satz in einer Ihrer Vorlesungen aus Ihrem Mund gehört zu haben.
Ich prangere vor allem die verrückten Maßstäbe an: Einerseits weinen wir einem grünen Politiker Krokodilstränen hinterher, wenn er öffentlich rassistisch-eingefärbte Begriffe verwendet und deshalb “gecancelled” wird (Boris Palmer), andererseits sind wir bereit, eine Hochschullehrerin durchs Dorf zu treiben wie eine Hexe, wenn sie wissenschaftlich-fundierte Thesen publiziert (was letztlich ihr und Ihr Beruf ist). Es ist völlig legitim, eine Kanidat:in aus politischen Gründen durchfallen zu lassen. Wie andere Kommentierende — richtigerweise — festhalten, ist auch der Kandidat Seegmüller politisch durchgefallen. Die Frage ist, wie man es tut. Und wenn die hier zu beobachtende Art und Weise gängige Praxis wird, wage ich zu bezweifeln, dass die Liste geeigneter (und williger!) Kandidaten — egal, welcher Berufsgruppe — gleichermaßen lang bleiben wird. Oder gewisse Thesen (und Meinungen) vielleicht weniger äußerungsfähig werden. Und das ist sehr wohl eine Gefahr für die Demokratie.
Sehr geehrter Herr Bogs,
ich ahne, auf welche Äußerung in einer Vorlesung Sie anspielen. Wenn Sie ein wörtliches Zitat verbreiten, sollte Ihre Erinnerung aber auch richtig sein. Das ist sie nicht. Sie verstehen hoffentlich, dass ich es nicht gerade schätze, wenn mir Formulierungen unterstellt werden, die bei allen Lesern eine sehr milieuspezifische Konnotation auslösen. Ich nehme zu Ihren Gunsten an, dass das ein Versehen war.
Zur Sache: Mit der Formulierung von der Hexenjagd mimikrieren Sie den Ton des Protestschreibens gar nicht schlecht. Und natürlich musste Frau Brosius-Gersdorf in dieser medial entgrenzten Öffentlichkeit auch Unerträgliches erdulden, manches vielleicht sogar ein Fall für die Strafrechtspflege. Ich halte die Rede von der durch das Dorf getrieben Hexe aber dennoch für eine ausgesprochen reduktionistische Gesamtbeschreibung der Wirklichkeit, die man auf eine latente Demokratieskepsis hin befragen kann. Dass diese Wirklichkeitsbeschreibung offenbar von einer so renommierten Phalanx von Professoren/innen geteilt wird, beeindruckt mich durchaus. Ich kann aber nicht erkennen, dass sie in den letzten Jahren zur Bekämpfung des Problems, von dem wir alle letztlich reden, einen wirklich brauchbaren Beitrag geleistet hat. Mir scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.
Sehr geehrte Unterzeichnende,
Sie eröffnen Ihre Stellungnahme mit einer Inschutznahme der akademischen Person Prof. Brosius-Gersdorfs. In der medialen Diskussion von als fragwürdig erlebten Positionen einer Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sehen Sie den Verfall einer angemessenen Umgangskultur und dann nicht weniger als gleich die Beschädigung der gesamten demokratischen Ordnung.
Als erstes ist es Ihnen ein Bedürfnis, die wissenschaftliche Reputation Ihrer Kollegin zu schützen.
Inwiefern die Positionen der Kandidatin “von vornherein” als abseitig oder radikal behandelt worden seien, kann ich nicht nachvollziehen. Sie begründen es auch so wenig wie alles andere in Ihrer Stellungnahme.
Die “Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion” dürfen Sie bei mir unbedingt voraussetzen. Ich muss diese Kenntnis auch nicht haben, um als Bürger darüber zu befinden, ob mir eine Kandidatin für das Richterinnenamt am Verfassungsgericht geeignet zu sein scheint oder nicht. Demokratie ist eben keine Expertokratie.
Wer genau sind die “ideologisierten Lobbygruppen”? Bin ich das? Um wessen Lobby geht es? Die der Akademiker/innen und Hochschuljurist/innen vermutlich nicht, die scheint mir eher durch Sie vertreten zu werden.
Ist für Sie jeder Plagiatsvorwurf (bei der Kandidatin noch fraglich), der gegen eine Person, die ein höchstrangiges, öffentliches Amt anstrebt oder innehat, erhoben wird, ein Angriff auf das gesamte Ansehen der Wissenschaft und Ihrer Vertreterinnen und Vertreter? Gibt es hier eine exakte Grenze, ab wann nicht nur das Ansehen der Person, sondern gleich das des gesamten Wissenschaftsapparates angegriffen ist? Dieses Ansehen hat im Übrigen durch recht viele, zurrückliegende Plagiatsaffären am meisten gelitten.
Vom Ansehen der Wissenschaft und ihrer Vertreterinnen und Vertreter (also Ihrem Ansehen) gelangen Sie zu Ihrer Schlusspointe, nämlich dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts und der deutschen Staatsrechtslehre.
Sie schließen den Kreis der Inschutznahme wieder mit den beteiligten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlerin inkl. Fr. Brosius-Gersdorf.
Inwiefern der gesamte Kreis der Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler in der gegenständlichen Debatte “herabgewürdigt” worden ist, ist mir völlig unklar, auch das stellen Sie ja nicht dar.
Ich kann noch nicht einmal erkennen, inwiefern alleine Fr. Brosius-Gersdorf, die wenig Gelegenheiten ausgelassen zu haben scheint, ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu präsentieren, in den Diskussionen “herabgewürdigt” worden sei (den albernen letzten Versuch des Plagiatsvorwurfs mal außer Acht gelassen).
Mir geht es in Ihrer Stellungnahme ein bisschen zu sehr um Ihr eigenes Ansehen und den Schutz Ihrer Fach- und Zuständigkeitsbereiche.
Über die Besetzung des Verfassungsgerichts entscheidet das Parlament. In das Parlament wählt das Volk seine Abgeordneten. Für diese Macht- und Entscheidungsposition haben sich zwar auffällig häufig Jurstinnen und Juristen interessiert, der Demokratiegedanke des Grundgesetzes ist aber nicht der einer Expertokratie von Jurist/innen oder Akademiker/innen, und schließt deshalb nicht “von vornherein” aus, dass das Parlement nicht auch durchweg aus Nicht-Akademiker/innen oder sogar Menschen ohne Schulabschluss bestehen könnte.
Über die Besetzung des Verfassungsgerichts entscheidet über das Parlament das Volk. Die mediale Befassung mit den Positionen von Fr. Brosius-Gersdorf kam tatsächlich spät, aber für mich als Bürger erkennbar aus gutem Grund. Von den Medien erwarte ich geradezu, dass sie eine öffentliche Diskussion der Kandidat/innen für das BVerfG ermöglichen, und die hat es ja auch früher schon gegeben.
Von prominenten Wissenschaftler/innen mit Interesse an pointierten Positionen und an Medienpräsenz wie an Verfassungsgerichtspositionen erwarte ich, dass sie solche Stürme aushalten.
In Ihrer Stellungnahme geht es offenkundig um Ihr Ansehen und das Ihrer Professionen. In der Mediendebatte um Fr. Brosius-Gersdorf ging es für mich um Menschenwürde, Grundrechte und Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen,
André Vlasina
Friedrichshafen
Guten Abend.
Also, als juristischer Laie bin ich doch “etwas” verwundert, dass Sie sich die Mühe machen zu dem offenen Brief zu äußern, aber sich offensichtlich nicht die Zeit nehmen, sich auf dem Laufenden zu halten.
Als Beispiel gehe ich auf den “Plagiatsvorwurf” ein, der als Feigenblatt für die Verschiebung herhalten durfte. Ausgerechnet der “Plagiatsjäger”, dem die Nennung dieses Vorwurfs zugeschrieben wurde, die Bestätigung verweigerte.
https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1485442.html
(Am 10.07.2025 Abends erhoben und am 11.07.2025 Mittags schon nichts mehr Wert, außer als Mist der kleben bleibt.)
>>Inwiefern die Positionen der Kandidatin “von vornherein” als abseitig oder radikal behandelt worden seien, kann ich nicht nachvollziehen.<> Sie begründen es auch so wenig wie alles andere in Ihrer Stellungnahme.
Die “Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion” dürfen Sie bei mir unbedingt voraussetzen.<< >Ich muss diese Kenntnis auch nicht haben, um als Bürger darüber zu befinden, ob mir eine Kandidatin für das Richterinnenamt am Verfassungsgericht geeignet zu sein scheint oder nicht. Demokratie ist eben keine Expertokratie.<< Die Position können sie freilich auch vertreten, verkennt aber auch eigentlich die Hohlschuld die einer informierten demokratischen Entscheidung vorausgehen sollte. Allerdings ich kann sie trösten, offensichtlich ist ähnliches ja auch in der Unionfraktion passiert, vor und nachdem die Kandidatenliste zusammengestellt wurde. – Wenn Sie dann in diesem Kontext wiederholt von Expertokratie reden, bekomme ich bei Ihnen nicht das Bild aus dem Kopf von einem Menschen, der bis heute an den "Nürnberger Trichter" glaubt und nicht nur träumt. Aber auch hier kann ich Ihnen versichern, Sie sind damit nicht allein.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Florus
Natürlich befürworte ich die Stellungnahmen.
Ich stimme Herrn Prof. Moes vollkommen zu. Als die Grünen im Januar zu Herrn Seegmüller, einem durch und durch renommierten Verwaltungsrichter “no” sagten, war das halt so und man hat sich anderweitig orientiert. Dass die Führung in SPD und CDU dachte “wir sind ja jetzt Partner und da akzeptiert man halt, was der andere einem so auftischt”, war halt nicht so schlau und ging nach hinten los. Ich habe mit Strg-F mal die Orte durchsucht und war rechtschaffen erleichtert, dass aus Freiburg nur Frau Prof. Starski dabei ist – der von ihr geschriebene IPR-Teil im Komissionsbericht ist übrigens hervorragend.
Aus Osnabrück gibt’s fünf Einträge – ich weiß nicht, was daraus folgt. Übrigens: Herrn Moes stimme ich auch zu.
Es gab nie ein No für Seegmüller durch die Grünen. Fakt ist, dass die Grünen nach der ersten Absprachrunde weiteren Gesprächsbedarf anmeldeten. Trotzdem wurde schon der Richterwahlausschuss terminiert und eingeladen. Eine neue “Klüngelrunde” kam aber nicht mehr zustande. Daher wurde Ausschusssitzung kommentarlos abgesagt
Das ist eine fragwürdige Haltung, die aus dieser Stellungnahme spricht. Eine Wahl zur Richterin am BVerfG ist eine politische Wahl, mit einer bewusst hohen Mehrheit. Diese Richter sollen eben weithin akzeptabel sein. Was ist daran verwerflich, dass Abgeordnete auf ihre eigene Einschätzung pochen, und nicht eben alles mitmachen, was die Spitze vorgibt.
Und zum Argument der wissenschaftlichen Meriten: würde die Unterzeichnenden das auch sehen, wenn (sagen wir) Dietrich Murswick Kandidat der AfD wäre? Man wird Murswick kaum das wissenschafliche (!) Renomée absprechen können!
Es ist nicht förderlich, stets gleich eine “Beschädigung der Demokratie” heraufzubeschwören. Und eine Beschädigung des Bundesverfassungsgerichtes hat ebenfalls nicht stattgefunden, da Frau Brosius-Gersdorf kein Teil davon ist.
Vorwürfe sind hier allenfalls der Unionsführung zu machen, dass diese nicht früh genug die Unwählbarkeit von Frau Brosius-Gersdorf erkannt bzw. diese ignoriert hat. In diesem Fall hätte die Union die SPD zur Aufstellung eines anderen Kandidaten auffordern müssen, wie es die Grünen zum Beispiel in der Vergangenheit mit der Union getan haben. Die “Plagiatsvorwürfe” als Grund vorzuschieben ist ebenfalls stark zu kritisieren. Trotz des Versäumnisses hätte die Union kommunizieren müssen, dass diese Kandidatin für die Fraktion nicht wählbar ist.
Dass sie nicht gewählt wurde, ist jedenfalls reinste Demokratie, da die Abgeordneten gemäß Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz nur ihrem Gewissen unterworden sind. Wie diese zu ihrer Entscheidung gelangen, spielt im Übrigen keine Rolle. Selbst wenn die Unionsführung ebenfalls der Ansicht wäre, dass es sich um “Kampagnen” und “Desinformation” handelt, hätte sie ihre Abgeordneten wohl kaum zur Wahl zwingen können.
Außerdem ist es ebenfalls gut für die Demokratie, dass der undurchsichtige Prozess der doch sehr wichtigen Richterwahl der breiten Masse bekannt wurde.
Wie die Abgeordneten zu ihrer Gewissensentscheidung gelangen, spielt sehr wohl eine Rolle. Denn man darf ihnen dazu schon ein solides, (selbst-) kritisches Reflexionsminimum abverlangen. Dazu gehört auch, dass sie die Informationen, die zu ihrer Entscheidung führen, einer Faktenprüfung unterziehen. Es muss in diesem Fall wohl bezweifelt werden, dass alle Abgeordneten sich ausführlich aus Primärquellen und renommierten, unabhängigen Quellen über Frau Brosius-Gersdorfs (komplexe und sehr differenzierte) Standpunkte informiert haben. Inbesondere in den drei Tagen nach der Empfehlung des Wahlausschusses gab es eine Flut von kampagnengesteuerten Emails an die Bundestagsabgeordneten und in vielen Medien, teilweise bewusste, Fehlinformationen. Viele Abgeordnete griffen die “Informationen” auf und nutzten Sie als Begründung für ihre Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf. So handelte es sich dann bei diesem Ablauf leider nicht um “reinste Demokratie”, sondern eher um eine Schwäche bzw. Anfälligkeit der Demokratie.
Also bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten die parlamentarische Sommerpause nutzen, um auf der Basis korrekter Informationen zu einer gründlich reflektierten Gewissensentscheidung zu kommen – hoffentlich steht da Frau Brosius-Gerdorf noch zur Wahl.
Zur Ergänzung meines Kommentars empfehle ich den folgenden Beitrag: https://www.br.de/nachrichten/bayern/eklat-um-richterkandidatin-wie-die-kampagne-gegen-frauke-brosius-gersdorf-ins-laufen-kam,Ur1TB8E.
Deutsche Politik äfft zunehmend den amerikanischen Trump-Stil nach: Getöse ums Thema Abtreibung, beleidigtes Getue wenn jemand die White Boys oder die Afd fragwürdig findet, eingeschüchtertes Gehampel, wenn rechtsextreme Kampagnen Fahrt aufnehmen, Macho-Gebrüll, wenn Frauenquoten zur Diskussion gestellt werden. Die Rechtswissenschaftlerin ist in den Strudel dieses Gejohles von rechts geraten. Bedrohung des familiären Umfeldes und rabiate Rücksichtslosigkeit im Aufwallen des Rudels eingeschlossen.
Als Verfassungsrechtler und Universitätsprofessor im Ruhestand unterstütze ich die Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“ mit Nachdruck und schließe mich ihr vollinhaltlich an.
Als Professor (Öffentliches, Jugend- und Strafrecht) unterstütze ich die Stellungnahme zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“ mit Nachdruck und schließe mich ihr vollinhaltlich an.
Ich bin ganz gewöhnlich gebildet und entsetzt über die Abgründe, die der Umgang mit Prof. Dr. Brosius-Gersdorf offenbart. Dass die Methode, sie in dieser Art und Weise zu diffamieren, so wunderbar verfangen hat und immer noch verfängt, ist ein Symptom. Ein weiteres von sehr vielen Symptomen, die mir zeigen, dass unsere Demokratie wirklich ernsthaft in Gefahr ist. Wo eine so plumpe, durchsichtige, eigentlich leicht zu bewertende Masche gern als ernstgemeinter Beitrag zu Meinungsbildung und Demokratiebewahrung verstanden wird, wie ferner etwas derartiges als Ausrede benutzt wird, einen bereits verabredeten demokratischen Konsens aufzukündigen, offenbart wie schwach unsere Gesellschaft geworden ist. Und wie schwach ihre Akteure. Ich fürchte um unser Land und danke aufrechten Menschen, die sich diesem Gebahren widersetzen. Daher danke ich hiermit ausdrücklich für diesen Brief und allen Unterzeichnenden. Vor allem danke ich hier Frauke Brosius-Gersdorf dafür, dass sie Kampfgeist zeigt, sachlich und mit sehr stabilem Rückgrat standhaft bleibt. Im Gegensatz zu manch anderer Person (?) hier sehe ich eine Aufgabe ihrer Kandidatur tatsächlich als weitere Schwächung unserer Demokratie an. Deshalb hoffe ich, auch wegen der Signalwirkung in alle Richtungen, dass sie weiterhin dafür zu Verfügung steht und wie ihre Mitkandidaten in dieses Amt gewählt wird.
Vielen Dank für Ihre Initiative für Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die ich sehr begrüße und unterstütze.
Eigentlich stehe ich immer noch unter Schock. Und im Grunde fehlen mir nach wie vor die Worte angesichts dieses in Teilen völlig außer Kontrolle geratenen Diskussions- und Entscheidungsprozesses zur Nachbesetzung einer bzw. mehrerer Verfassungsrichterstellen.
Umso dankbarer muss man sein, dass Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und auch Vertreter der Justiz nicht sprachlos geblieben sind, sich spontan hinter dieser Erklärung versammelt haben und dies offenbar in wachsender Zahl weiter tun. Ein solches Zeichen der Solidarität gegenüber einer angegriffenen Hochschulprofessorin ist wichtig und tut gut.
Dass allerdings überhaupt Anlass besteht, sich in dieser Form und mit dieser Nachdrücklichkeit zu Wort zu melden, ist das eigentlich Besorgniserregende an dem Vorgang. Da wird gegen eine für das Verfassungsrichteramt benannte und kandidierende Hochschulprofessorin mit Mitteln und Methoden Stimmung gemacht, die zumindest in diesem Kontext beispiellos sind.
Da werden der Kandidatin Prof. Dr. Brosius-Gersdorf leichtfertig oder wider besseren Wissens Positionen zugeschrieben, die sie niemals eingenommen hat. Das gilt etwa und in erster Linie für ihre Haltung zu einer möglichen Reform der Strafvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei gehört es zu den Eigentümlichkeiten des (juristischen) Wissenschaftsbetriebs, dass Beiträge und Voten verschriftlicht und publiziert werden. Wer sich also um Fakten bemüht, könnte schnell fündig werden.
Da verschaffen sich vereinzelte Stimmen mit einer zum Teil ehrabschneiderischen Rhetorik Gehör. Das ist unakzeptabel und abstoßend. Der gelegentlich anzutreffende Hinweis, Dergleichen müsse als Ausdruck der Meinungsfreiheit ausgehalten und hingenommen werden, verfängt da nur bedingt. Für Verleumdungen und Beleidigungen gilt dies jedenfalls nicht.
Dass abwertende Posts und Kommentare im Internet inzwischen zur Alltagskultur gehören, ist schon schlimm genug. Hier fallen aber bei näherem Hinsehen zwei zusätzlich belastende Aspekte ins Gewicht. Denn nachweislich haben wir es vor der geplanten und abgesagten Parlamentsentscheidung mit einer gezielt organisierten Kampagne gegen die Kandidatin als Person zu tun bekommen. Dass diese dann bei einigen wenigen demokratischen und kirchlichen Verantwortungsträgern offensichtlich auch noch unmittelbar verfangen hat, gibt der Sache einen zusätzlich beschämenden Beigeschmack. Sowohl ein leichtfertiger Umgang mit den Fakten als auch die ungefilterte Übernahme einer überaus respektlosen Diktion sind mit demokratischen und christlichen Maßstäben nicht in Einklang zu bringen.
Was wünsche ich mir jetzt?
Natürlich bin ich überzeugt, dass Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin im dortigen Konzert der Meinungen und Argumente eine hervorragende Rolle spielen würde. Insoweit würde ich ihre Berufung begrüßen.
Fast noch wichtiger ist mir allerdings, dass Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf standhält, ihre Kandidatur nicht zurücknimmt und sich gegen unfaire Angriffe weiterhin zur Wehr setzt. Vielleicht fällt dies ein wenig leichter, wenn man aus dem Kreis der Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, die diese Stellungnahme verfasst und unterschrieben haben, einen so breiten Zuspruch erfährt. Ich hoffe das.
Stefan Schloesser, Rechtsanwalt im Ruhestand
Gern möchte ich Ihren Beitrag aufgreifen.
Insbesondere folgende Zeilen :
“Da werden einer [Person] leichtfertig oder wider besseren Wissens Positionen zugeschrieben, die sie niemals eingenommen hat. […]
Da verschaffen sich vereinzelte Stimmen mit einer zum Teil ehrabschneiderischen Rhetorik Gehör. Das ist unakzeptabel und abstoßend. Der gelegentlich anzutreffende Hinweis, dergleichen müsse als Ausdruck der Meinungsfreiheit ausgehalten und hingenommen werden, verfängt da nur bedingt. Für Verleumdungen und Beleidigungen gilt dies jedenfalls nicht.”
In den über 20 Jahren meines Berufes nun habe ich unzählige staatsanwaltliche und richterliche Entscheidungen in Empfang nehmen müssen, die genau solche Inhalte hatten. Sie betrafen interessanterweise immer Tatopfer, nie die Beschuldigten oder Täter.
Gleiches gilt übrigens für Menschen, die vor Sozialgerichten um Opferentschädigung kämpften. Betroffene von Arzthaftungsklagen und Klagen gegen polizeiliche Gewaltmaßnahmen.
Ich kann mich nicht erinnern, dass für diese Bevölkerungsgruppen und den staatlich-justiziellen Umgang mit ihnen je solche Solidaritätsbekundungen vom Who is Who unserer Juristen kam oder Forderungen, dass ein solcher Umgang mit jenen demokratieschädlich sei.
Selbst, als das Bundesverfassungsbericht vor einigen Jahren die bewusste Straflosstellung eines eindeutigen gravierenden Verstoßes gegen das absolute Folterverbot auf deutschem Boden und durch verschiedene Amtsträger einschließlich einer Richterin als verfassungswidrig wertete, empörten sich nur zwei Rechtsprofessoren, dass ein solcher Umgang mit unseren verfassungsmäßigen Werten durch unsere Amtswalter unsäglich sei.
Als Gerichte entschieden, Frau Künast müsse es aushalten, als F… usw bezeichnet zu werden, gab es auch keine solche Aktion.
Ebenso wenig, als Frau Weidel mitgeteilt wurde, sie müsse es hinnehmen, als Nazi-Schl… bezeichnet zu werden.
Aber hier führt (angeblich) ähnlicher/gleicher Umgang zu solchen “Unterschriftenaktionen”?!
Ist das nicht Doppelmoral?
Und ja, wer von Talkshow zu Talkshow tingelt, obwohl er für ein solches Amt vorgeschlagen ist, der agiert m. E. nicht mit der gebotenen Zurückhaltung und Contenance, sondern dem eigenen Ego. Zudem weckt er (sie) bei mir dabei unweigerlich Assoziationen zu den Harbarth-König-Merkel-Kränzchen.
Ich finde, dass so etwas dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts sehr viel mehr schadet.
Aber, lassen wir die Kirche im Dorf.
Mit seinen am Wortlaut des Gesetzes vorbei gehenden, den Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde konterkarierenden, willkürlichen und selbst von unseren renommierten Rechtsprofessoren allzu oft nicht erfüllbaren Begründungsanforderungen für bürgerliche Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsbericht sich und unserem Rechtsstaat in den letzten Jahren und Jahrzehnten selbst so viel Schaden im Ansehen (Bevölkerung wie Anwaltschaft) erarbeitet, dass eine “Demontierungskampane” gegen irgendwelche Verfassungsrichter*innen in spe nun wirklich nicht das Zünglein an der Waage ist.
Übrigens : Wer nach den Erfahrungen mit Corina eine Impfpflicht befürwortet und diese sogar aus der Verfassung herleitet (Argument: Schutz der Gesamtbevölkerung. Aha. Und das unbedingte Recht auf Leben der Zwangsgeimpften? Manche für viele?) den will ich persönlich ganz weit weg haben von jedem Amt mit hinreichender Entscheidungsmacht.
Egal, wer das ist, was er kann oder wie viele Wissenschaftler bekunden, wie toll diese Person sei.
Manche Dinge dürfen einfach nicht zur Diskussion stehen (z.B. das Recht auf Leben, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Absolutheit des Folterverbots).