24 February 2025
Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ausgesetzt werden könne. Dabei verlangt der unantastbare Kernbereich dieses Grundrechts gerade im Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung. Seine Einschränkung würde bedeuten, dass Gewissensentscheidungen hinter die Pflicht zur bewaffneten Landesverteidigung zurücktreten müssten – ein Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Schutz der individuellen Gewissensfreiheit. Continue reading >>
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