15 May 2024
Männer- statt Minderjährigenschutz
Wie man mit Minderjährigenehen umgehen soll, sorgt seit Jahren für Diskussionen. Seit 2017 sind sie in Deutschland unwirksam, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Das soll die Ächtung von Minderjährigenehen zum Ausdruck bringen, führt aber zu erheblichen Problemen für die betroffenen Minderjährigen. Denn ihnen wird auf diese Weise der Schutz des Eherechts vorenthalten. Auch der aktuelle Gesetzentwurf hilft ihnen kaum. Continue reading >>
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