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03 October 2016

Das Hohe und das Menschliche: eine Anmerkung zur Affäre Schnizer

Was darf ein Verfassungsrichter öffentlich sagen, ohne die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts zu beschädigen? Die jüngste Affäre um den österreichischen Verfassungsgerichtshof und die Aufregung der FPÖ lehrt, die österreichische Verfassungskultur die Würde des Verfassungsgerichts bloß ästhetisch reflektiert. Verfassungsrichter müssen kein politisches Keuschheitsgelübde ablegen, um sich für ihr Amt zu qualifizieren. Sie müssen nicht auf ihr Wahlrecht verzichten. Sie müssen bloß in der Lage sein, die Unterscheidung zwischen Verfassungsinterpretation und Verfassungspolitik plausibel zu handhaben. Continue reading >>
23 November 2015

Midnight Judges: Poland’s Constitutional Tribunal Caught Between Political Fronts

Many Eastern European states have seen their once glorious constitutional courts politically delegitimized in recent years. Now, Poland might join them. Hasty attempts by the outgoing majority to fill the benches of the court with judges of their choosing, and constitutionally dubious attempts by the new majority to thwart those attempts and to tamper with constitutional procedural law, threaten to inflict fatal damage to the Polish Constitutional Tribunal and its integrity. Continue reading >>
07 August 2015

Richter und Staatsanwälte – besser in zwei Vereinen

Der „Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof“ hat in […] Continue reading >>
04 August 2015

Range vs. Maas: Zu wenig Eingriff, nicht zu viel

Ein "unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" hat also stattgefunden. Der amtierende Bundesjustizminister hat also den amtierenden Generalbundesanwalt zu hindern versucht, pflichtgemäß seine Arbeit zu tun und dem Verdacht auf journalistischen Landesverrat nachzugehen, nur weil ihm diese Arbeit politisch nicht in den Kram passte. Einen regelrechten Verfassungsbruch hat der Minister damit also begangen, indem er die Unabhängigkeit der Justiz brutal der Logik politischer Opportunität unterwarf. Das ist ein strammer Vorwurf und als politischer und sicherheitsadministrativer Vorgang zweifellos höchst bemerkenswert, aber inhaltlich meines Erachtens ein rechter Schmarren. Erstens ist hier von Unabhängigkeit der Justiz gar keine Rede, und zweitens hat, selbst wenn, Minister Maas in dieselbe eher zu wenig als zu viel eingegriffen. Continue reading >>
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