20 November 2020
Kein Handschlag – keine Einbürgerung
Bei der Aushändigung seiner Einbürgerungsurkunde verweigerte ein Mann der zuständigen Sachbearbeiterin zur Begrüßung den Handschlag, weshalb seine Einbürgerung kurzerhand abgelehnt wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigte, dass der Handschlag ein Indiz für die Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist. Dabei sind rituelle Handlungen ungeeignet um auf dahinterstehende Wertvorstellungen zu schließen. Continue reading >>
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