19 March 2026
Präventiver Verfassungsschutz durch die Kommune
Am 26. März verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage des Kreisverbandes der AfD gegen die Stadt Nürnberg. Der Kreisverband will erreichen, dass die Stadt aus einer Allianz gegen Rechtsextremismus austritt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Klage statt. Sollte die AfD auch in Leipzig erfolgreich sein, könnten staatliche Behörden dies als Mahnung verstehen, künftig zurückhaltender gegenüber der Partei zu agieren. In diesem Fall hat die Stadt Nürnberg ihre Neutralitätsverpflichtung jedoch nicht verletzt, sondern setzt sich vielmehr für den Schutz der Verfassung eingesetzt. Continue reading >>
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