11 July 2022
Fiktive Einheit vor Pluralität
Nun hat also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Tarifeinheitsgesetz entschieden. Wie zuvor schon das BVerfG kommt er zum Ergebnis, dass der neue § 4a TVG in Menschenrechte eingreift, kann sich aber nicht dazu durchringen, Deutschland hierfür zu verurteilen. Und wie bereits im BVerfG haben zwei Richter:innen ihren Widerspruch in einem Sondervotum formuliert. Continue reading >>
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