Clemens Arzt
Viele Verwaltungsgerichte haben vor dem allgemeinen Nichtwissen über COVID-19 und planlosen behördlichen Maßnahmen zunächst kapituliert. Es gelang ihnen nur selten, die Versammlungsfreiheit vor einem Substanzverlust zu schützen. Bis heute sind grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen nicht geklärt. Doch schwierige Rechtsfragen über zwei Jahre hinweg als schwierig zu bezeichnen und deshalb nicht zu beantworten, ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel.
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Aidan Harker, Jonas Deyda, Katharina Söker, Laurens Brandt
Die fundamentale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für den demokratischen Rechtsstaat, auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, wird von den Verwaltungsgerichten bisher nicht verteidigt. In Zeiten, in denen eine schonende Abwägung zwischen Grundrechten und eine erhöhte Sensibilität für eine schleichende Grundrechtserosion notwendig ist, wird, anstatt der Versammlungsfreiheit zu ihrer Entfaltung zu verhelfen, die Bedrohung des Lebens von Gerichten als so überragend gewertet, dass für Versammlungen aktuell kein verwaltungsgerichtlicher Schutz zu erreichen ist. Dies ist fatal, denn die Versammlungsfreiheit ist kein Schönwetter-Grundrecht, sondern sie ist gerade bei weitreichenden Entscheidungen in Krisenzeiten für die Demokratie unentbehrlich.
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