23 December 2025
Verfassungsrecht nur der Form halber
Das Zitiergebot in Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG steht nicht allzu oft im Scheinwerferlicht. Das BVerfG hat dieses Gebot in der Vergangenheit restriktiv – also gesetzgebungsfreundlich – ausgelegt. Der jüngste, auf eine Verfassungsbeschwerde ergangene Beschluss vom 1. Oktober schafft in dem Bestreben um Klarheit neue Unklarheiten. Vielleicht ist es an der Zeit, mit der vom BVerfG ungeliebten Formvorschrift abzurechnen. Weil eine demokratischere, grundrechtsstärkende Auslegung bzw. Erneuerung der Norm unerreichbar scheint, hieße dies (für den verfassungsändernden Gesetzgeber): Abschied nehmen. Continue reading >>
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