Vorratsdatenspeicherung: Kein Grund zum Jubeln

Posted in Europa, Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on March 2nd, 2010 by Max Steinbeis

Freut euch nicht zu früh.

Nach Lektüre der Pressemitteilung scheint mir das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kein einschränkungsloser Grund zum Jubeln.

1. Das Gericht hat die Speicherung der Vorratsdaten als solche für verfassungsmäßig erklärt – unter engen und vor allem sehr, sehr detaillierten, aber dennoch erfüllbaren Voraussetzungen. Das heißt: Die Vorratsdatenspeicherung, in den Worten des Gerichts “ein besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt” und geeignet, ein “diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann” – dieses würgende und vom Gericht zu Recht in grellen Farben geschilderte Szenario kommt. Vielleicht nicht genau so, wie Schäuble es machen wollte. Aber es kommt.

2. Die Gründe, die das Gericht für die Verfassungsmäßigkeit nennt, sind eigentümlich flau: Gut, die Daten liegen bei den einzelnen Telekom-Unternehmen und nicht beim Staat selbst. Na und? Gut, immerhin ist damit keine “Totalerfassung der Kommunikation und Aktivitäten der Bürger insgesamt” geplant. Thank you very much. Damit, so das Gericht, sei die Sache ja doch irgendwie begrenzt, im Sinn von: man kann sich noch extremere Hämmer ausmalen, und das scheint ihm als Rechtfertigung für doch angeblich so einzigartigen Eingriff locker zu genügen.

3. Echt schräg ist das, was dann kommt: Die Speicherung gehe in Ordnung, aber nur, wenn sie die Ausnahme bleibt. Wie eine überforderte Mama, die ihrem Kind mit flatternden Lidern entgegenhaucht: Liebling, das war jetzt aber wirklich das allerletzte Mal. Und dann ist da von einem “Spielraum für anlasslose Datensammlungen” die Rede, der jetzt zu einem Gutteil aufgebraucht sei mit der Vorratsdatenspeicherung – wie ein Süßigkeitenvorrat, von dem der Gesetzgeber naschen darf, und wenn er heute alles auffuttert, hat er halt morgen nichts mehr. Und das auch noch verknüpft mit so einem ominösen Wink mit dem Ausbrechenden-Rechtsakt-Zaunpfahl in Richtung EU…

4. Apropos EU: In mir keimt der Verdacht, dass die Senatsmehrheit nur oder jedenfalls maßgeblich deshalb davor zurückgeschreckt ist, die Speicherung als solche zu killen, weil sie sich dann der Frage hätte stellen müssen: Dem EuGH vorlegen oder nicht? Die Speicherung als solche ist EU-Recht, d.h. der Senat hätte vorlegen müssen, und damit anerkennen, dass Luxemburg in Dingen des Europarechts das letzte Wort hat und nicht Karlsruhe. Das hat er vermieden, indem er nach dem EU-Haftbefehls-Muster auf die Art und Weise abstellte, wie der nationale Gesetzgeber die in der EU-Richtlinie gelassenen Umsetzungsspielräume ausgefüllt hat. Immerhin, und das könnte noch bedeutsam werden: In der Passage zur Zulässigkeit (über der ich ansonsten rätsle) scheint der Senat ausdrücklich anzuerkennen, dass es eine Vorlagepflicht des BVerfG zum EuGH überhaupt gibt. Das ist neu, oder?

5. Die zusätzlichen Anforderungen, die das Gericht im einzelnen an die Vorratsdatenspeicherung stellt, sind jetzt nicht gerade so beschaffen, dass mein “diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins” einem Seufzer der Erleichterung weicht. Beschränkung auf Katalogtaten, Richtervorbehalt, und nachher muss man benachrichtigt werden – so Sachen halt. Mikromanagement bei der Gesetzesausgestaltung.

Fazit: Dieses Urteil hätte die Magna Charta des Internetzeitalters werden können. Ist es aber nicht geworden. Schade.

Soweit meine ersten Eindrücke, frisch und unausgewogen. Was meinen Sie?

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Morgen, Kinder, wird’s was geben

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 1st, 2010 by Max Steinbeis

Drei Dinge, um genau zu sein:

1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird.

2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird.

3. Al-Saadoon and Mufdhi vs. United Kingdom: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, ob die Briten zwei Gefangene im Irak an die irakischen Behörden ausliefern durften, wo ihnen Folter und Todesstrafe drohen. Da geht es nicht nur um die Frage, wie weit die Europäische Menschenrechtskonvention insoweit auch im Irak gilt, sondern auch um einen Normenkonflikt, der sich gewaschen hat: Was immer die EMRK sagt, völkerrechtlich sind die Briten verpflichtet, Iraker im Irak an die irakische Justiz zu überstellen, was sie auch zu dem Tabubruch bewogen hat, eine einstweilige Anordnung des EGMR offen zu missachten. Mehr dazu hier mit Links.

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SWIFT: Männerstolz vor Königsthronen! (Frauenstolz natürlich auch…)

Posted in Europa, Verfassungspolitik on February 11th, 2010 by Max Steinbeis

Das Europäische Parlament hat gezeigt, dass die Zeiten der gouvernementalen Alleinherrschaft in der EU vorbei sind. Und dass der Lissabon-Vertrag der Demokratie in Europa nutzt und nicht schadet. Eat this, Lissabon-Skeptiker!

Hier schaukelt sich ein Checks-and-balances-System zurecht, das wahrhaftig Respekt verdient. Hier haben Politiker, die ihren Wählern noch ins Auge schauen wollen und müssen, den bürokratisch-technokratisch-diplomatischen Expertendiskurs aufgeknackt und dafür gesorgt, dass nicht passiert, was in Europa niemand will. Das war erst durch den Lissabon-Vertrag möglich.

Ob damit jetzt irgend ein “Volk” vertreten wurde oder nicht, ist mir dabei dermaßen was von wurscht.

Da kann einem schon feierlich zumute werden. Hören wir die Bundesjustizministerin:

Der heutige Tag ist ein Signal, dass sich die Gewichte zwischen nationalen Regierungen, EU-Kommission und Europäischem Parlament verschoben haben.

Hören wir Thomas Stadler:

Vielleicht ist das sogar die Geburtsstunde eines neuen Europa, eines Europa der Bürger, das sich gegen Lobbyisten, Technokraten und Überwachungsbefürworter zur Wehr zu setzen vermag.

Hören wir Markus Beckedahl:

Das ist ein großer Erfolg für Bürgerrechte in Europa und ein historischer Tag für das EU-Parlament.

Und jetzt aufstehen und mitsingen! Text hier, Melodie kennt doch jeder, oder?

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Steuersünder-CD: Wo Links-Etatisten hobeln, fallen ebenfalls Späne

Posted in Verfassungspolitik on February 1st, 2010 by Max Steinbeis

Wie sich die Fronten doch manchmal verkehren: In der Diskussion, ob Finanzminister Schäuble irgendeinem Finsterling 2,5 Millionen Euro für eine vermutlich illegal entstandene CD mit Daten von Steuersündern überweisen soll, ergibt sich aus rechtsstaatlicher Sicht eine ziemlich merkwürdige Konstellation: SPD, Grüne und Linke sagen, da sind wir mal nicht so. Und die Konservativen (zu denen ich die FDP jetzt mal dazurechne) warnen und wägen und haben rechtsstaatliche Bauchschmerzen.

Wie man sich hier positioniert, hängt stark davon ab, wie man den Staat betrachtet – als eine Organisation, die Geld ausgibt, um allerhand mehr oder weniger gute Dinge zu bewirken, und die das in dem Maße nicht kann, in dem ihr Steuereinnahmen vorenthalten werden. Oder als eine Organisation, die auf rechtlich gebundene Weise Recht setzt und von dem Vertrauen der Gesellschaft abhängt, dass es unter der Herrschaft dieses Rechts mit rechtmäßigen Dingen zugeht.

Eigentlich liegt die Antwort auf der Hand: natürlich beides.

Dass das gesamte linke Spektrum einschließlich der Grünen (“Krokodilstränen”, Künast) so bedenkenlos bereit ist, über den rechtsstaatlichen Vertrauensaspekt hinwegzulatschen, zeigt, dass sie hier genauso in punkto Rechtsstaat einen blinden Fleck haben wie die Konservativen, wenn es um die innere Sicherheit geht. Links-Etatisten kann man verfassungspolitisch genauso wenig trauen wie Rechts-Etatisten.

Dass die FDP hier auch wieder nur die Interessen der Schönheitschirurgen verteidigt, die sie wählen, weiß ich auch. Sie ist mir in diesem Fall trotzdem tausendmal lieber.

Update: Zum Thema auch lesenswert wie immer Thomas Stadler.

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Wetten, dass der Nacktscanner nicht kommt?

Posted in Verfassungspolitik on January 5th, 2010 by Max Steinbeis

Ich glaub’s nicht. Das Wort “Nacktscanner” ist einfach ein Killer. Das halten die nicht durch. Nicht mal in den USA. Da schon gar nicht.

Dagegen “Elena“: Na bitte, wie schlimm kann das denn sein? Ist doch ein schöner Name. So würde man doch glatt seine Tochter nennen wollen. Das kommt. Bestimmt.

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Die Verhandlung des Jahres: Vorratsdatenspeicherung

Posted in Verfassungspolitik on December 15th, 2009 by Max Steinbeis

Das Jahr ist fast rum, aber heute, kurz vor den Weihnachtsferien, gibt es noch mal einen echten verfassungspolitischen Höhepunkt: die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Minute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt. Das wird so oder so ein Markstein in der Verfassungsgeschichte Deutschlands, sogar Europas.

Ich bin nicht dabei, was ich sehr bedaure. Immerhin, der AK Vorratsdatenspeicherung twittert live. Aber das ersetzt nicht den unmittelbaren Eindruck, was die Richter interessiert, was sie problematisieren und was nicht und wie sie auf die jeweiligen Argumente reagieren.

Apropos dabei sein können: Fällt jemandem ein gutes Argument ein, warum die mündlichen Verhandlungen vor dem BVerfG nicht live im Fernsehen übertragen werden dürfen? Das Argument aus dem Gerichtsfernsehen-Urteil, dass die Verfahrensbeteiligten vor laufenden Kameras nicht mehr ungekünstelt reden, trifft doch die Verhandlungsatmosphäre am Karlsruher Schlossplatz überhaupt nicht…

An dieser Stelle jedenfalls Glückwunsch an Dietrich Herrmann, bekannt als Verfasser kluger Kommentare im Verfassungsblog: Er blogt jetzt selbst. Das finde ich gut. The more the merrier, und wenn das Schule macht, dann kriegen wir doch noch eine lebhafte und spannende Verfassungs-Blogosphäre hin.

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Das untote Gesetz

Posted in Verfassungspolitik on November 28th, 2009 by Max Steinbeis

Das Zugangserschwerungsgesetz aka “Zensursula” ist inhaltlich ein ziemlich fragwürdiges Stück Verwaltungsrecht. Aber auch prozedural wird die Genese dieses Gesetzes immer sonderbarer. Man muss schon fast an Zombiefilme denken, wo halbverweste Gestalten herumwanken oder weder leben noch sterben können.

Zuerst diese Kompromissformel im Koalitionsvertrag, das Gesetz vorläufig unangewendet zu lassen: Bin ich zwar im Prinzip sehr dafür, aber was soll das eigentlich sein? Wenn das Gesetz gilt und von den Verfassungsorganen in Kraft gesetzt wird, dann gilt es doch, oder nicht? Wo nimmt die Regierung die Befugnis her, geltendes Recht zu suspendieren? Verlangt nicht eigentlich die Verfassung von den Gesetzgebungsorganen, ein Gesetz, das sie nicht in Kraft setzen wollen, nicht in Kraft zu setzen?

Es ist ja auch noch nicht in Kraft, weil von Bundespräsident Köhler noch nicht unterzeichnet und verkündet. Köhler kann, wenn er das Gesetz für verfassungswidrig hält, seine Unterschrift verweigern; dann wäre der Fall wieder klar und die Totengräber könnten zu schaufeln anfangen. Aber das tut er jetzt nach einer SpOn-Meldung auch nicht, sondern bittet die Regierung um “zusätzliche Informationen”.

Na, irgendwann hat das auch ein Ende, und wenn Köhler nicht den Exorzisten macht, dann müssen halt die Ghost Busters aus Karlsruhe ran…

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Vorratsdatenspeicherung: Rumänisches Verfassungsgerichtsurteil liegt jetzt auf deutsch vor

Posted in Europa, Verfassungspolitik on November 27th, 2009 by Max Steinbeis

Das rumänische Verfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung ist jetzt in deutscher Übersetzung online, nicht amtlich, sondern beim AK Vorratsdatenspeicherung.

Das Gericht stellt offenbar auf das Regel-Ausnahmeverhältnis beim Grundrechtsschutz ab: Der Staat sei verpflichtet, das Recht der Bürger, frei und vertraulich zu kommunizieren, zu schützen und nicht in diese Rechte einzugreifen, und davon könne es Ausnahmen geben. Durch die Vorratsdatenspeicherung werde diese Ausnahme aber zur Regel, und die freie und vertrauliche Kommunikation sei nur noch als Ausnahme möglich.

Außerdem bemängelt der rumänische Verfassungsgerichtshof die Unverhältnismäßigkeit der VDS: Sie stehe in keinem Verhältnis zu ihrem Anlass, weil sie sowieso anlasslos und kontinuierlich stattfinden müsse. Sei sei exzessiv, weil sie auch den Empfänger erfasst, der ja gar nichts dafür kann, wenn ihn ein Krimineller anruft. Die allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur VDS heble die Unschuldsvermutung aus und stelle alle Nutzer moderner Kommunikationsmittel unter Kriminalitätsverdacht. Dass es sich nur um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten handelt, die gespeichert werden müssen, imponiert den Richtern nicht: Dies reiche aus, um Furcht und Misstrauen zu säen, und Schutzvorkehrungen wie Genehmigungsvorbehalte und Strafandrohungen gegen Missbrauch könnten daran nichts ändern.

Das ist nicht nur für sich genommen interessant, sondern auch in dem Maß, in dem es in Deutschland wahrgenommen wird. Die Kläger werden das Urteil bestimmt auch bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zur Sprache bringen. Und wer weiß, vielleicht gehen die Richter sogar in ihren Urteilsgründen auf die Position ihrer rumänischen Kollegen ein. Das wäre ein erfreulicher Nebeneffekt, wenn auf diese Weise das vergleichende europäische Verfassungsrecht gestärkt würde.

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Datenschutz-Beauftragte: Unabhängig genug, meint der Generalanwalt

Posted in Europa, Verfassungspolitik on November 12th, 2009 by Max Steinbeis

Die Datenschutz-Kontrolle in Deutschland geht, was ihre Unabhängigkeit betrifft,  europarechtlich wohl in Ordnung. Der Generalanwalt beim EuGH Ján Mázak kommt in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen (Az.: C-518/07) zu dem Schluss, dass nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnis es keinen Grund gibt zu glauben, dass die staatliche Aufsicht über die Kontrollstellen deren Unabhängigkeit beeinträchtigt. Das Gericht folgt bekanntlich den Schlussanträgen des Generalanwalts in den meisten Fällen.

Deutschland war von der Kommission verklagt worden, weil die Datenschutzbeauftragten nicht institutionell unabhängig sind, sondern landesrechtlich der staatlichen Aufsicht unterstehen. In der maßgeblichen Richtlinie wird aber verlangt, dass sie in “völliger Unabhängigkeit” ihrer Arbeit nachkommen sollen.

GA Mázak legt den Begriff Unabhängigkeit funktional aus:

Um die Frage zu beantworten, ob die staatliche Aufsicht mit dem Erfordernis der völligen Unabhängigkeit der Datenschutz‑Kontrollstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vereinbar ist, ist es wichtig, das mit einer solchen Aufsicht verfolgte Ziel zu berücksichtigen. Die Kommission hat die Aufsicht so dargestellt, dass damit überprüft werden soll, ob die von den Kontrollstellen ausgeübte Kontrolle zweckmäßig, rechtmäßig und verhältnismäßig ist. Unter diesem Blickwinkel scheint mir die staatliche Aufsicht zum Funktionieren des Systems der Überwachung der Anwendung der Bestimmungen, die zur Umsetzung der Richtlinie 95/46 erlassen wurden, beizutragen. Sollte sich nämlich herausstellen, dass die Kontrollstellen nicht zweckmäßig, rechtmäßig und verhältnismäßig handeln, wäre der Schutz der natürlichen Personen und damit die Verwirklichung des mit der Richtlinie 95/46 angestrebten Ziels gefährdet.

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