Aufruf für eine menschliche Flüchtlingspolitik
- Jetzt sollen Frauen und Kinder sich keine Hoffnung auf eine Rettung aus dem Kriegsgebiet mehr machen dürfen. Der Familiennachzug soll unterbunden werden. Viele brechen deshalb bereits auf, um trotz des kommenden Winters über die lebensgefährlichen Routen nach Europa zu gelangen. Es bahnt sich eine humanitäre Katastrophe an: Sie wird bewusst in Kauf genommen, um Abschreckungseffekte zu erzielen.
- Fast alle Flüchtlinge, auch die aus Syrien, sollen nur noch subsidiären Schutz bekommen. Damit hätten sie zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr. Ihre Chancen auf eine Ausbildung, einen Arbeitsplatz, auf den Erwerb der deutschen Sprache würden sich dramatisch verringern. Offenkundig ist ihre Integration nicht mehr gewollt. Das ist nicht nur schlimm für sie selbst, sondern auch schlimm für Deutschland, denn ihre Ausgrenzung wird kein einziges Problem lösen, sondern nur neue Probleme schaffen.
- Es wird mit fragwürdigen Zahlen argumentiert. Dass Hunderttausende von geflüchteten syrischen Männern wegen Familiennachzugs um den Faktor „vier oder mehr“ (de Maizière, 6.11.15) multipliziert werden müssten, ist in unverantwortlicher Weise übertrieben. Insgesamt haben laut Statistik des BAMF 2015 bisher rund 100.000 Syrerinnen und Syrer Asylanträge gestellt, von denen nur eine Minderheit nachzugsberechtigte Ehegatten und minderjährige Kinder hat.
- Durch den immer wieder angefeuerten Konflikt innerhalb der Regierung entsteht der Eindruck von Unberechenbarkeit. Es wird Unsicherheit geschürt, die das Land spaltet und die AfD und Pegida stärkt. Es wird aus undurchsichtigen Gründen eine Symbolpolitik betrieben, die nicht mehr an Problemlösungen interessiert ist.
Wir fordern die Bundesregierung auf, auf dem Pfad einer menschlichen Flüchtlingspolitik weiterzugehen und ihre Regierungsverantwortung wahrzunehmen. Wir stehen vor der Herausforderung, den Geflohenen mit einer Bleibeperspektive in Deutschland Arbeit, Teilhabe und Integration zu ermöglichen. Dafür fehlen bisher die Konzepte und Programme. Die Bundesregierung sollte, im Interesse Deutschlands, sich diesen Herausforderungen stellen und die Zukunft gestalten, anstatt alleine auf Abschottung und Abschreckung zu setzen und Scheinlösungen zu verbreiten.
Ein Aufruf, der sicher Erfolg haben wird. Jedenfalls wenn man ihn an seinem eigentlichen Ziel misst: der öffentlichen Zur-Schau-Stellung einer politisch korrekten Moral als Statussymbol. Man füllt die Eingabemaske aus und findet sich flugs wieder neben einem Designer, einer Galeristin, einem Architekten oder einer “Researcherin”. Und das Schöne ist ja, dass es, anders als beim Fixie-Bike oder beim Urlaub in der Toskana, diesmal Distinktion gibt, ohne zahlen zu müssen. Ein Traum! So sind sie halt, die feinen Unterschiede.
Micka – es freut mich ja dass es ihnen scheinbar zu peinlich ist die Sache des Aufrufs zu kritisieren. Aber deshalb Nebelkerzen zu werfen ist auch nicht viel besser. Wenn es ihnenz.B. nicht passt dass man unterschreiben darf ohne zu Zahlen dann starten sie doch ihren eigenen Aufruf bei dem nur unterzeichnen darf wer auch fuer die Fluechtlingshilfe gespended hat!
Aufruf für eine menschliche Flüchtlingspolitik
Bundeskanzlerin Merkel überschreitet seit dem 04.09.2015 die rote Linie. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Passau hat “die Politik die Rechtsordnung ausgesetzt”.
1. Die Versorgung eine Flüchtlinge in den sicheren Nachbarländern Syriens kostet nach allen bekannten Zahlen unter 50 EUR pro Monat. Die Versorgung eines Flüchtlings in Deutschland kostet geschätzt, 1000 EUR pro Monat.
Zu gleichen Kosten könnten also 20 Millionen Flüchtlinge in der Region selbst versorgt werden, wie eine Million in Deutschland.
2. Im Hinblick auf 1. ist es inhuman viele Millionen Menschen in der Region – offenbar zumeist Frauen, Kinder und Alte – nicht ausreichend zu versorgen und stattdessen massenweise junge Männer ins Land zu bitten, diese in überfüllte Flüchtlingsheime zu stecken und eine Integration schon bereits wegen der Anzahl nahezu auszuschließen.
Das ist auch inhuman gegenüber der eigenen Bevölkerung, die eine unbegrenzte Aufnahme mehrheitlich ablehnt und die enormen Kosten der Migranten tragen muss, ohne jemals dazu gefragt worden zu sein.
3. Wer im Zusammenhang mit den Migranten von einer Notsituation spricht, und das tut beispielsweise Angela Merkel, der muss sagen worin diese Notsituation besteht. Viele der Migranten kommen nicht aus einer Notsituation, sondern aus grundsätzlich sicheren Drittstaaten. Die Notsituation entsteht vielfach erst durch die Wanderung selbst.
4. Auch und gerade Not muss Gebot kennen: Wenn wir unsere Rechtsstaatlichkeit aufgeben, weil eine Bundeskanzlerin das so will, dann ist dies ein sehr hoher Preis, den wir jetzt und in Zukunft zahlen. Wer mit dem Argument der “Menschlichkeit” die Rechtsordnung aufhebt, verkennt die Erfahrungstatsache, dass nur eine funktionierende Rechtsordnung Menschlichkeit auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene ermöglicht.
5. Nachweisbar ist die Rechtsdarstellung der Kanzlerin falsch, wenn sie im Hinblick auf das Asylrecht von einer Aufnahmepflicht ohne Obergrenze spricht. Politisches Asyl erhalten gegenwärtig nur 0,8% der Antragssteller. Alle anderen haben einen Rechtsstatus, der Obergrenzen problemlos zulässt.
Herzliche Grüße
Gerold Keefer
Herr Keefer! Zu Ihrem Punkt 5:
1. Wie kommen Sie darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (–> § 3 Abs. 1 AslyG) die Einführung von Obergrenzen zulässt? Dieser Status wurde über der Hälfte der Antragsteller zuerkannt. Abändern kann die Bundesrepublik die GFK jedenfalls nicht einseitig. Und dieselben Erwägungen zur Struktur von Grundrechten, die innerhalb des GG gelten, dürften auch Anwendung finden.
Auch subsidiärer Schutz und Abschiebeverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG sind ja u.U. grundrechtlich gefordert (man kennt derartiges etwa aus der Rspr. des EGMR zu Art. 3 EMRK), für § 60 Abs. 5 AufenthG, gilt das per definitionem.
2. Was erhoffen Sie sich von einer Obergrenze? Die Leute würden ja trotzdem kommen. Sie würden trotzdem ein Verfahren bekommen (Ihr heiß geliebter Rechtsstaat!). Sie würden trotzdem während des Verfahrens bleiben. Man hätte nur einen neuen Ablehnungsgrund. (Der defintionsgemäß nur auf Leute Anwendung fände, die Schutz benötigen. Die anderen werden ja ohnehin abgelehnt.)
> 1. Wie kommen Sie darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention die Einführung von Obergrenzen zulässt?
Wie kommen Sie darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention Obergrenzen nicht zulässt? Großbritannien nimmt bis 2020 so viele Migranten auf, wie Deutschland von heute bis zum kommenden Samstag. Nach meinem Kenntnisstand ist GB Unterzeichner der GFK.
> 2. Was erhoffen Sie sich von einer Obergrenze?
Die Begrenzung des Zustroms an Migranten und in diesem Zusammenhang die Wiederherstellung unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Eine Forderung, der sich übrigens auch Klaus Peter Frenzen, Präsident des Verwaltungsgerichts Minden, und Nicola Haderlein, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf anschließen.
what’s the opposite of name dropping?
Wenn Juristen wortkarg werden …
Sie nehmen doch Verwaltungsrichternamen für Argumente.
Zu Großbritannien gibt es drei Dinge zu sagen:
1. Großbritannien liegt auf einer Insel. (Kein Scheiß! Fragen Sie den Verwaltungsrichter Ihres Vertrauens.)
2. Großbritannien ist kein Schengen-Staat.
3. Großbritannien hat nirgendwo rechtlich eine Obergrenze formuliert.
Welche drei Dinge haben Sie zur Schweiz zu sagen?
(Keine Insel, Schengen Staat, Unterzeichner der GFK, keine unkontrollierte Masseneinwanderung)
…und keine Obergrenze. Darum ging es ja.
Mit “unkontrolliert” meinen Sie einfach “sehr viel”, die (Verfahrens-)Kapazitäten vorübergehend überlastend?
Sie schulden mir noch eine Antwort: Was meinen Sie mit Obergrenze? Was macht sie? WIE soll sie denn Zustrom begrenzen?
Ich frage mich, wann unsere Bevölkerung endlich aufwacht: OBERGRENZEN und SICHERE DRITTSTAATEN haben nicht funktioniert, verdammt nochmal!
Die EU ist den Wünschen der Kleinbürger nachgekommen, indem sie Dublin-Verordnungen erlassen (sichere Drittstaaten) und informelle Rücksprachen über die Zurückbehaltung von Flüchtlingen getroffen hat (Obergrenzen)!!! Das ging einige Jahre gut, auch wenn Dublin durch die Rechtsprechung des EGMR gebröckelt hat.
Jetzt funktioniert es aber nicht mehr und trotzdem diskutiert man hier weiter über Obergrenzen und sichere Drittstaaten! Entweder unsere klugen Politiker und Bildungsbürger haben etwas nicht verstanden oder ich bin einfach zu blöd. Kann man nicht endlich konstruktiv über Alternativen diskutieren und diese umsetzen, anstatt den Zusammenbruch unseres rechtsstaatlichen Systems zu propagieren?
“…und keine Obergrenze.”
Über den Asylantrag wird in der Schweiz innerhalb von 48h entschieden und danach wird recht konsequent abgeschoben. Der Anteil derer, dem Asyl gewährt wird, ist offenbar in einer Größenordnung, die eine Obergrenze bisher unnötig macht. Ich habe aber keinen Zweifel, dass bei einem Zustrom in ähnlichem Umfang, wie in Deutschland, die Schweiz zügig eine Begrenzung einführen wird.
“Die EU ist den Wünschen der Kleinbürger nachgekommen, …”
Sie meinem mit Kleinbürgern das “Volk”? Dann wäre es doch im Sinne einer Demokratie hilfreich, diesen Wünschen auch weiterhin nachzukommen – oder was schwebt Ihnen so vor, so als Großbürgerin?
Oh ich hoffe doch nicht, dass das deutsche Volk ausnahmslos aus Kleinbürgern besteht. “So als Großbürgerin” möchte ich meine einzige Forderung wiederholen: Wo bleiben konstruktive Alternativvorschläge?
Die Schweiz bearbeitet Anträge innerhalb von 48h erinnert mich an das Argument Skandinavien bietet ein besseres Bildungssystem als die BRD. Kann damit leider nichts anfangen.
Gegenthese: In der Schweiz wird auch dann keine Obergrenze eingeführt, wenn die Flüchtlingszahlen ansteigen sollten – weil das gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstieße. Sie versuchen hier das Gegenteil mit der Schweiz zu belegen. Aber wir konnten uns ja offenbar darauf einigen, dass es dort gar keine solche Obergrenze gibt.
Aber erklären Sie mir doch ENDLICH, wie eine solche Obergrenze Menschen daran hindern soll, zu kommen. Das wird sie nicht tun. Sie änderte nur den Ausgang des Verfahrens (und möglicherweise seine Dauer).
An Verfahrensdauern kann man schrauben, ja. Konsequent abschieben kann man auch (wenn andere Länder bereit sind, die Leute zurückzunehmen, und keine menschenrechtlichen Abschiebungsverbote entgegenstehen). Da ist mir jedenfalls klar, wie das funktionieren soll. Aber eine Obergrenze wäre doch nicht mehr als ein weiterer Ablehnungsgrund.
Im Übrigen, weil Sie ja ständig das Ende des Rechtsstaats befürchten: Verfahren können in Rechtsstaaten nicht beliebig verkürzt werden. Kein Verfahren ist in 48h möglich. Die sog. “48h-Verfahren” in der Schweiz sind (1.) nur für bestimmte Länder einschlägig (by the way: die Annahmequote für viele Balkanländer war in der Schweiz 2014 deutlich höher als in Deutschland) und dauern (2.) im Durchschnitt inkl. der Prüfphase anderthalb Monate. Danach kann der Rechtsweg beschritten werden – dann dauert alles deutlich länger.
Die Erfahrungen mit dem in Deutschland bestehenden Flughafenverfahren sind wenig ermutigend. Es produziert hanebüchene Fehlentscheidungen und gefährdet den effektiven Rechtsschutz.
” Wo bleiben konstruktive Alternativvorschläge?”
Es müssen zwei Fragen gestellt und ehrlich beantwortet werden:
1. Was wollen die, die zu uns kommen (wollen)?
2. Was wollen wir tun und was sind wir bereit zu tun?
Im Hinblick auf 1. glaube ich, dass die Migranten mehrheitlich zu uns kommen um ein besseres Leben führen zu können. Das ist verständlich, aber nicht legal und in großem Umfang nicht machbar, da dann in Deutschland niemand mehr ein gutes Leben führen kann.
Ginge es darum Leib und Leben zu retten, dann gäbe es näherliegende Länder. Der Sinn der GFK ist Leib und Leben von Flüchtlingen in einer Kriegssituation zu retten. Ganz eindeutig ist die GFK nicht dazu gedacht, dass sich Migranten ein Land ihrer Wahl aussuchen können
Jetzt zu 2.:
Es gibt offenbar Leute, die den Migranten unabhängig von ihrer Anzahl ein besseres Leben in Deutschland ermöglichen wollen. Dazu gehört Angela Merkel.
Dann gibt es andere Leute, zu denen ich gehöre, die der Meinung sind, dass wir den Flüchtlingen helfen müssen, dass wir aber sehr viel mehr Flüchtlingen helfen können, wenn diese in der Region bleiben, aus der sie kommen. Jordanien, die Türkei und der Libanon sind grundsätzlich sichere Länder im Sinne der GFK. Die Rechnung ist relativ einfach: Sie können zu gleichen Kosten 20 Millionen Flüchtlinge im Nahen Osten gut versorgen statt 1 Million hier. Wo bleibt die Humanität, wenn wir uns um 5% kümmern und dafür 95% sich selbst überlassen?
In jedem Fall bin ich der Meinung, dass der Versuch, die bekannten und schlimmen Armutsprobleme dieser Welt in Deutschland zu lösen, krachend scheitern muss.
“weil das gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstieße”
Wo in der GFK sind Obergrenzen ausgeschlossen?
Dann verstößt Schweden übrigens auch gegen die GFK. Denn die haben nun festgestellt, dass ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-11/fluechtlinge-schweden-grenzkontrollen
Zweimal Nein:
1. Die GFK gibt Individuen Rechte, ohne diese unter den Vorbehalt bestimmter Höchstgrenzen zu stellen. Deshalb schließt sie Obergrenzen aus.
2. Schweden hat – weil die Zahl an Fliehenden zunehmend Probleme bereitet – Grenzkontrollen eingeführt. Nichts anderes. Das ist ja keine Obergrenze. Es bekommt dort niemand deshalb kein Asyl, weil zu viele vor ihm da waren. Grenzkontrollen hat Deutschland auch längst wieder eingeführt.
Sie bestätigen immer mehr meinen Verdacht, dass Sie selbst gar nicht wissen, was Ihre Forderung nach Obergrenzen überhaupt sein soll. Während Frau Merkel versucht, mit allen verfügbaren Mitteln die Zahl der zu uns kommenden Menschen zu verringern (EU-Ebene, Gespräche mit der Türkei), pöbeln Leute wie Sie im Hintergrund ‘rum und verlangen nach Maßnahmen, die es bei längerem Nachdenken gar nicht gibt.
Ach, und zu Ihren Bemerkungen zu Paola:
– Setzen Sie sich mal mit der Situation im Libanon auseinander. Setzen Sie mal das BIP des Libanon zur Zahl der Flüchtlinge ins Verhältnis (2014: 42.979 $ pro Flüchtling), vergleichen Sie das mit Deutschland (2014: 8,7 Mio. $ pro Flüchtling). Ein Drittel der libanesischen Bevölkerung sind syrische Flüchtlinge. DORT gefährdet die Zahl der Flüchtlinge möglicherweise das gute Leben aller, wie Sie befürchten. In Jordanien lag das BIP pro Flüchtling 2014 bei 53.148 $. Wieso sollten diese Menschen mehr Leute aufnehmen, wir aber um unser gutes Leben fürchten?
– Wir haben im Moment Schutzquoten von > 50%. Die Zahl der Leute, die aus Zuständigkeitsgründen in Deutschland abgelehnt werden, aber Anspruch auf Schutz in anderen EU-Ländern haben, sind da noch nicht mitgezählt. Kurzum: Die Mehrheit der Menschen haben einen Fluchtgrund und suchen nicht einfach ein besseres Leben. Die anderen werden ohnehin abgelehnt. Eine Obergrenze könnte also nur noch zur Ablehnung auch jener führen, die tatsächlich Schutz brauchen.
“Die GFK gibt Individuen Rechte, ohne diese unter den Vorbehalt bestimmter Höchstgrenzen zu stellen. Deshalb schließt sie Obergrenzen aus.”
1. Unfug. Die GFK verpflichtet kein Land dazu unbegrenzt Flüchtlinge aufzunehmen. Schon gar nicht, wenn diese aus sicheren Drittstaaten kommen.
2. Faktisch gibt Schweden gegenwärtig zu erkennen, dass die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und damit die Obergrenze erreicht ist.
3. Nochmals zu Sinn von Obergrenzen: Natürlich wird das nie eine exakt definierte Zahl sein. Aber es ist ein Richtwert, der nach Innen und Außen signalisiert, was ein Land an Migranten für verträglich hält und was nicht. Und daran angelehnt muss man Maßnahmen ergreifen, die bis hin zur Schließung der Außengrenzen gehen können.
Nur ist Angela Merkel zu feige, dass zu sagen und deligiert diese Arbeit an die Türkei und die Balkanstaaten.
4. Weiterhin noch der Hinweis, dass “einfache” Bürgerkriegsflüchtlinge in der Regel nicht unter die GFK fallen, sofern keine Verfolgung wegen “Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung” zu befürchten ist.
5. Dann noch der Hinweis, dass sich nahezu jeder Migrant, der sich aus einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einwandert, sich dadurch auf im Sinner der GFK Art. 31 strafbar macht. Er hat beispielsweise in Österreich keine Verfolgung zu fürchten.
6. Der Vergleich mit dem Libanon hinkt natürlich in mehrerlei Hinsicht:
a.) Eine Versorgung der Flüchtlinge wird dort vom UNHCR unterstützt.
b.) Die Aufnahme dort ergibt sich aus der geographischen Nähe. Gäbe es in Frankreich einen schlimmen Bürgerkrieg, würde ich zehn Franzosen in meine Wohnung nehmen.
c.) Es gibt dort nahezu keinen Sozialstaat, der durch Migranten in Konkurrenz zu Einheimischen belastet wird.
d.) Die Flüchtlinge kommen kulturell und religiös aus einem ähnlichen Umfeld.
Gleichwohl ist die Lage dort schwieriger als bei uns, ließe sich aber auch leichter mit weniger Geld verbessern.
huihuihui… da muss ich erstmal durchschnaufen bei so vielen themenwechseln.
1. schön, dass sie endlich von ihren obergrenzen abrücken.
2. zum offensichtlichsten: es hat sich noch NIE ein flüchtling nach art. 31 gfk strafbar gemacht. andersherum wird ein schuh daraus: art. 31 gfk verbietet in bestimmten fällen, flüchtlinge für die einreise zu bestrafen. übrigen verlangt art. 31 gfk mehr als nur die durchreise durch ein anderes land. diese muss schon für einen aufenthalt unterbrochen werden, damit die strafbarkeit nicht schon kraft völkerrecht ausgeschlossen ist. die strafbarkeit der unerlaubten einreise hält der bund deutscher kriminalbeamten übrigens für ‘schizophren’ und diskriminierend.
3. wollen sie ernsthaft bestreiten, dass die lage im libanon dramatisch ist? das unhcr ist (auch dank nicht eingehaltener europäischer zusagen) drastisch unterfinanziert, musste kürzlich die unterhaltskosten pro flüchtling halbieren. das land steht kurz vor der implosion.
4. die frage, ob syrische flüchtlinge unter die gfk fallen oder subsidiären schutz bekommen, kann ich so nicht beantworten. das ist eine frage der lage vor ort, letztlich des einzelfalls. in beiden fällen dürften sie aber bleiben.
5. nein. sie würden es nie mit zehn franzosen aushalten. aber
– verzeihung –
… aber ich bin ihnen dankbar, dass sie ihre eigentlichen vorbehalte nun offen aussprechen und sich nicht mehr hinter pseudofakten/vermeintlichen rechtlichen argumenten verstecken. kulturelle homogenität ist also ihr argument. vermutlich überschätzen sie selbige sowohl im verhältnis des bereits intern äußerst heterogenen libanon zu den syrischen flüchlingen als auch in ihrem verhältnis zu den franzosen.
Lieber Herr Schorsch,
wenn ich denn Pseudofakten oder falsche rechtliche Hinweise genannt habe, dann können Sie diese ganz sicher belegen?
Ansonsten ist ein ähnlicher kultureller Hintergrund für ein friedliches Zusammenleben ganz einfach förderlich. Das ist aber nicht “mein Argument”, sondern eines meiner Argumente.
Herzliche Grüße
Gerold Keefer
> 1. schön, dass sie endlich von ihren obergrenzen abrücken.
Nachweis?
> 2. zum offensichtlichsten: es hat sich noch NIE ein flüchtling nach art. 31 gfk strafbar gemacht.
Doch, täglich tausendfach an unserer Landesgrenze.
Wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie wenigstens der Bundesregierung?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806467.pdf
> übrigen verlangt art. 31 gfk mehr als nur die durchreise durch ein anderes land. diese muss schon für einen aufenthalt unterbrochen werden, damit die strafbarkeit nicht schon kraft völkerrecht ausgeschlossen ist.
Das steht wo im Artikel 31?
> die strafbarkeit der unerlaubten einreise hält der bund deutscher kriminalbeamten übrigens für ’schizophren‘ und diskriminierend.
D.h. an der Strafbarkeit selbst haben auch sie keinen Zweifel?
> 3. wollen sie ernsthaft bestreiten, dass die lage im libanon dramatisch ist?
Wo tue ich das?
> das unhcr ist (auch dank nicht eingehaltener europäischer zusagen) drastisch unterfinanziert, musste kürzlich die unterhaltskosten pro flüchtling halbieren. das land steht kurz vor der implosion.
Seltsam ist doch, dass in Deutschland Milliarden freigegeben werden, während man mit viel weniger Geld in der Region helfen könnte, das aber nicht tut.
Aber wie hat es Peter Sutherland UN-Migrationsberater formuliert:
“„Europe’s leaders and media need to start calling the situation what it is: a refugee crisis, not a migration crisis.”
Quelle: http://www.ft.com/intl/cms/s/0/9a35b2f6-5171-11e5-b029-b9d50a74fd14.html
> 4. die frage, ob syrische flüchtlinge unter die gfk fallen oder subsidiären schutz bekommen, kann ich so nicht beantworten. das ist eine frage der lage vor ort, letztlich des einzelfalls. in beiden fällen dürften sie aber bleiben.
Ja, nach GFK in dem ersten sicheren Staat, den sie erreichen.
> 5. nein. sie würden es nie mit zehn franzosen aushalten. aber
… da ich sie nicht kenne, behaupte ich das mal einfach so.
Das versuche ich ja die ganze Zeit. Zuletzt war ihr Missverständnis zu Art. 31 GFK aufzuklären, davor zu Obergrenzen in der GFK, zu Art. 16a II GG, zu § 18 AsylG und zu Dublin. Ich habe darauf hinweisen müssen, dass weder die Schweiz, noch das UK oder Schweden eine Obergrenze für Flüchtlinge haben. Dass die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, einen ziemlich guten Fluchtgrund haben. Das der Libanon, die Türkei und Jordanien bereits mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, als sie vertragen können. Dass im Libanon die Kacke am Dampfen ist (Im Übrigen müssen wir auch über die Hisbollah reden: Deren Kämpfer stehen in Syrien an der Seite Asssads, vor Ihnen ist man im Libanon mitnichten sicher.).
Ich hab mir die Mühe gemacht. “Vielleicht glaubt er das ja wirklich und braucht jemand, der ihm Licht ans Fahrrad macht”, hab ich mir gedacht. Ich gebe auf. Sie wollen es ja nicht einsehen.
Vielen Dank, schorsch. Es bräuchte mehr von Ihrer Sorte in den Kommentarbereichen!
Ja, unbeantwortet blieb alleine
“Das steht wo im Artikel 31?” …
“Sie wollen es ja nicht einsehen.”
Nein, Ihnen sind schlicht die Argumente ausgegangen – Mühe alleine reicht halt nicht …
“Dass die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, einen ziemlich guten Fluchtgrund haben.”
Selbstverständlich, es ist der “ziemlich gute Fluchtgrund”, der dazu führt, dass keiner in Rumänien um Schutz sucht:
“Last week, a local newspaper reported that two Afghan refugees found themselves in the area surrounding Beba Veche—a Romanian village near the borders of Serbia and Hungary. This was kind of a big deal for Romanians because—in contrast to central and southern European countries whose streets and train stations seem to be currently full of weary people who’ve just fled war and death—our country has yet to see any noticeable amounts of immigration. Engaging with the immigration crisis, struggling to contain it, and getting really angry about it all just like our Western sisters and brothers, would be a reason for Romanians to finally feel European. The whole country rejoiced.”
“And then we found out that the two Afghans had ended up in Romania by mistake. Apparently, they were trying to get to Hungary via Serbia but took the wrong turn exactly where the Hungarian and the Romanian border meet, ending up in Beba Veche. The Romanian Border Police caught them three meters from the border, and told them they were in Romania. So they did what every Romanian does in his heart every time we come back from a trip to the West: They started crying. The whole country empathized.”
Quelle: http://www.vice.com/read/afghan-refugees-in-romania-crying-not-hungary-876
“Vielen Dank, schorsch. Es bräuchte mehr von Ihrer Sorte in den Kommentarbereichen!”
In der Tat. Und vor allem mehr stichhaltige Argumente …
Sie meinen, so stichhaltig wie die Ihren, Herr Keefer?
Kann es sein, dass nach Ihrer Ansicht einen Grund zur Flucht nach D nur hat, wer es in allen anderen Ländern der Welt erfolglos versucht hat?
“Kann es sein, dass nach Ihrer Ansicht einen Grund zur Flucht nach D nur hat, wer es in allen anderen Ländern der Welt erfolglos versucht hat?”
Nein, aber man könnte es wenigstens in _einem_ anderen Land versuchen. Auf dem Weg kommt man ja an einem halben Dutzend Ländern vorbei, die die GFK auch unterschrieben haben … Und die Rumänen würde sich tatsächlich über Besucher freuen.
Der goldene Kommentatoren-Ehrenkranz des Jahres 2015 geht an Schorsch. Ich schließe mich ganz ohne Ironie der geschätzten Kollegin aus dem Hause Pearson Hardman an: Kommentatoren wie Sie hätte ich gern 100, nicht einen. Ich fände es sehr traurig, wenn jetzt aus einem wieder Null würde.
Dass dem guten Schorsch die argumentative Puste ausgegangen ist, bleibt offenbar nicht unbemerkt.
Statt mit Schulterklopfen, könnte man es ja mal mit der Übernahme des inhaltlichen Staffelstab versuchen – GFK Artikel 31 harrt immer noch einer Entschlüsselung, die Schorschs Thesen Sinn verleihen könnte. Schorsch’s Mühe darf doch nicht umsonst gewesen sein!
Doch, doch, Schorschs Mühe war umsonst. Jedenfalls was Sie betrifft. Und das hat er schlau erkannt. Vermutlich werden Sie hier niemanden mehr finden, der Lust hat, mit Ihnen weiter zu diskutieren.
Guter Mann! Lesen müssen sie schon selber:
“Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts KEINE STRAFEN gegen Flüchtlinge VERHÄNGEN, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.”
Zur Unmittelbarkeit dieser Einreise darf ich das BVerfG zitieren. Vielleicht glauben Sie dem ja:
“Ein Flüchtling geht seines Schutzes durch Art. 31 Abs. 1 GFK grundsätzlich nicht schon dadurch verlustig, dass er aus einem Drittstaat einreist und nicht direkt aus dem Herkunftsstaat, sofern er diesen Drittstaat nur als „Durchgangsland“ nutzt und sich der Aufenthalt in diesem nicht schuldhaft verzögert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 – 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2008 – 5 Ss 122/08 -, juris, Rn. 4). Art. 31 Abs. 1 GFK will durch das Tatbestandsmerkmal der „Unmittelbarkeit“ lediglich verhindern, dass Flüchtlinge, die sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unter Berufung auf die Genfer Flüchtlingskonvention ungehindert weiterreisen können. Eine Gefährdung dieses Schutzzwecks besteht bei einer bloßen Durchreise hingegen nicht (vgl. umfassend: Hailbronner, Ausländerrecht, 71. Erg. 2010, § 95 AufenthG, Rn. 109, m.w.N.).
Der Beschwerdeführer hat sich zwar für einen Zeitraum von circa 40 Tagen in Griechenland aufgehalten, in dieser Zeit dort jedoch nicht niedergelassen. Sein Ziel war stets die Weiterreise nach Deutschland. In dem besagten Zeitraum hat er sich seinen Angaben zufolge um eine Weiterreisemöglichkeit dorthin bemüht. Da er Griechenland folglich lediglich als „Durchgangsland“ nutzte, erfolgte seine Einreise nach Deutschland auch „unmittelbar“.”
(BVerfG, Beschluss vom 8.12.2014 – 2 BvR 450/11, Rn. 31 f.)
Was für eine Tag! Kommentatoren-Ehrenkranz, Matthias nennt es “schlau” und dann noch die Laudatio aus der Kanzlei Pearson!
Aber dann diese Vorlage …
1. Das Paar mit den gefälschten Dokumenten landete laut Urteil BVerfG aus Griechenland kommend mit dem Flugzeug in Berlin. Das ist also grundsätzlich eine andere Kiste als der Landweg über in halbes Dutzend Drittstaaten – und in vielen Fällen nach Niederlassung in der Türkei, im Libanon oder in Jordanien.
2. Zitat — “Der Status als Flüchtling wird im konkreten Einzelfall nicht durch den vorherigen Aufenthalt des Beschwerdeführers in Griechenland in Zweifel gezogen.” — Zitat Ende
Stichwort: Einzelfall
3. Zitat — “Allerdings waren zum Zeitpunkt der Einreise des Beschwerdeführers über Griechenland im November 2009 die Voraussetzungen einer Zurückschiebung nicht mehr gegeben, da seinerzeit vorübergehend nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass dort die Schutzmechanismen für Flüchtlinge entsprechend den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention umgesetzt wurden. Dies war einer Überlastung der Einrichtungen sowie der Ausschöpfung der administrativen Kapazitäten aufgrund der durch die Eurokrise bedingten Einsparmaßnahmen geschuldet. Deutschland hat aufgrund dieser strukturellen Defizite des griechischen Asylverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt von seinem Eintritts- beziehungsweise Übernahmerecht nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) Gebrauch gemacht und die Asylanträge von Personen, die über Griechenland eingereist waren, in eigener Zuständigkeit bearbeitet.” — Zitat Ende
Es kommt übrigens noch besser. Wir erinnern uns an das Thema “Obergrenze”?
Zitat (1) “Die Art. 31 Abs. 1 GFK nachfolgenden Vorschriften postulieren zwar einen hohen Schutz für den Flüchtling, der allgemein für eine weite Auslegung der Strafbefreiung spricht. Dass dieser Schutz jedoch nicht schrankenlos gewährt werden soll, sondern aus einer Abwägung zwischen humanitären und staatlichen Interessen erwächst, ist bereits in der Präambel der Genfer Flüchtlingskonvention angelegt, nach der die vertragsschließenden Staaten mit dem Willen handelten, den Flüchtlingen „in möglichst großem Umfange die Ausübung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu sichern (…), dass sich aus der Gewährung des Asylrechts nicht zumutbare schwere Belastungen für einzelne Länder ergeben können (…), in dem Wunsche, dass alle Staaten in Anerkennung des sozialen und humanitären Charakters des Flüchtlingsproblems alles in ihrer Macht stehende tun (…)“. — Zitat Ende
Klingt doch wesentlich vernünftiger, als was unsere Regierung so zum Thema “Obergrenze” von sich gibt – oder?
“What are you going to do? Bleed on me?”
https://www.youtube.com/watch?v=ikssfUhAlgg
Sehr geehrter Herr Keefer,
vielen Dank für Ihre lichtvollen Ausführungen. Sie lassen bei mir nur einige wenige Fragen offen:
1. Welche im vorliegenden Kontext relevanten Schlussfolgerungen ziehen sie aus dem letztgenannten Zitat, das aus einem Verfahren um die strafrechtliche Verurteilung wegen des Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der Einreise stammt?
2. Darf ich Ihren letzten Kommentar so verstehen, dass sie aus der Präambel der GFK (bzw. dem diese zitierenden BVerfG-Urteil) eine “Obergrenze” abzuleiten versuchen?
3. Haben Sie schon wieder vergessen, dass im Verlauf der hiesigen Diskussion bereits klargestellt (und von ihnen akzeptiert) wurde, dass die GFK gerade keine “Obergrenze” kennt?
4. Haben Sie sich die Mühe gemacht, die GFK – und sei es auch nur die von Ihnen zitierte Präambel – ganz und selbst zu lesen?
5. Sofern Sie das getan haben: Ist Ihnen entgangen, dass (auch) die von Ihnen zitierte Passage in ihrem Kontext so ziemlich genau das Gegenteil von dem besagt, was Sie offenbar annehmen?
6. Inwieweit unterscheidet sich nun die zitierte Aussage von dem, “was unsere Regierung so zum Thema “Obergrenze” von sich gibt”?
7. Kleine Rechenaufgabe: Wenn jedes Land der Welt einen Flüchtling nur aufnimmt, wenn der es zuvor in mindestens einem anderen Land erfolglos versucht hat (wie Sie hier für D vorschlagen), wie viele Länder auf der Welt nehmen dann Flüchtlinge auf?
8. Wechseln Sie auch sonst immer schnell das Thema, wenn eine Ihrer Aussagen widerlegt wurde?
9. Haben Sie auch sonst ein so großes Interesse an (Verfassungs-)Rechtsthemen und ein solches Mitteilungsbedürfnis? Oder setzt nur die Angst vor dem Fremden (wie heißt die nochmal auf Griechisch?) solche Energie bei Ihnen frei?
Ich freue mich auf Ihre Antworten
Jessica
zu 1.:
In diesem Zitat wird der Sinn der GFK zusammengefasst: Das ist der Schutz von Flüchtlingen bei “begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung”. Dieser Schutz ist aber kein schrankenloser und kann die staatliche Interessen des schutzgewährenden Landes auch berücksichtigen. D.h. eine Begrenzung der Aufnahme -umgangssprachlich “Obergrenze”- ist sowohl legitim als auch legal.
zu 2.: Siehe 1.
zu 3.: Siehe 1.
zu 4.: Nun, Mühe ist eine Wort, denn bereits andere Forumsteilnehmer für sich beanspruchen, aber gelesen habe ich die GFK.
zu 5.: Darf ich diese Frage an Sie redelegieren?
zu 6.: Die Aussage widerspricht der Aussage unserer Regierung in der Person Angela Merkel überhaupt nicht, weil sich die Aussage von Merkel, die mir hierzu bekannt ist auf Asyl nach §16a bezieht (aktuelle Anerkennungsquote 0,8%). Insofern, bitte ich um Nachsicht. Ein Gegensatz tut sich zu der Aussage von Herrn Schorsch auf:
“Die GFK gibt Individuen Rechte, ohne diese unter den Vorbehalt bestimmter Höchstgrenzen zu stellen. Deshalb schließt sie Obergrenzen aus.”
Nirgends in der GFK finden Sie eine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Flüchtlingen.
zu 7.: Kleine Rechenaufgabe: Wenn Deutschland jeden, der hier ein besseres Leben sucht, aufnimmt, wie viele Leute werden dann wohl kommen?
zu 8.: Ja, das ist Strategie. Wo wurde nochmal eine meiner Aussagen widerlegt?
zu 9.: Na klar, mach das einen bereits verdächtig? Im übrigen sind 50% meiner Belegschaft Ausländer, die ich sehr schätze. In der Tat bin ich aber gegen eine Masseneinwanderung, die im Zeitraffer alle Fehler nachmacht, die eine ganze Reihe von Ländern bereits hinter sich hat.
Und ich habe es mir abgewöhnt andere für mich denken zu lassen.
Herzliche Grüße nach NYC
Gerold Keefer
1. Die Wiedergabe der Präambel durch das BVerfG ist schon ein Kunststück von einer Collage. Meine Empfehlung; Lesen Sie den vierten Absatz mal in Gänze. Aus der Überforderung einzelner Länder folgt da nämlich, dass eine Lösung des Flüchtlingsproblem “ohne internationale Zusammenarbeit unter diesen Umständen nicht erreicht werden kann”. Sprich: Die GFK ist bereits die Antwort auf die Überforderung einiger Staaten, die Überforderung ist keine allgemeine Grenze der Rechte der GFK. Solidarität mit dem Libanon, wäre eine Forderung, die sich dieser Präambel entnehmen ließe.
2. Dementsprechend zieht das BVerfG der GFK selbst mit seiner zusammengestutzten Version der Präambel auch keine Grenzen, sondern es legt mit Hilfe der Präambel – also unter Zuhilfenahme ihrer Begründung – bestehende Vorschriften der GFK aus. In den Worten des BVerfG “erwächst” der Schutz eben aus einer Abwägung staatlicher und individueller Interessen. Er unterliegt aber nicht dem Vorbehalt einer solchen Abwägung.
3. Es bestreitet im Übrigen hier niemand, dass Aufnahmekapazitäten tatsächlich an Grenzen kommen können. Die Frage is, wie man dem vorbeugen darf. Und Menschen, die sich auf ein Grundrecht berufen können, dieses zu verweigern, weil zuvor schon zu viele da waren, geht halt nicht. Sozialhilfe kostet auch Geld. Und unter Umständen darf man sie für alle kürzen oder von bestimmten Bedingungen abhängig machen. Aber man kann halt nicht sagen: Die ersten 10.000 kriegen Geld, danach ist Schicht.
Notiz am Rande: Es gibt Stand Oktober im Jahr 2015 genau 1682 anerkannte Anträge auf politisches Asyl.
In diesem Zusammenhang ist eine Obergrenze offensichtlich nicht nötig.
Quelle: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile
Und ich dachte immer, das “Problem” wäre nicht Art. 16a GG (auf den sich Ihre Zahl bezieht), sondern die Flüchtlingsstatus (81.547). Haben wir eigentlich schon mal über die Richtlinien gesprochen? Die sehen auch keine Obergrenze vor.
Herr Keefer,
zu 1.-5: Oh, jetzt ist mir schorsch zuvorgekommen.
zu 6:
Ihr Kommentar von 18:31 Uhr: “Klingt doch wesentlich vernünftiger, als was unsere Regierung so zum Thema „Obergrenze“ von sich gibt – oder?”
Ihr Kommentar von 22:35 Uhr: “Die Aussage widerspricht der Aussage unserer Regierung in der Person Angela Merkel überhaupt nicht…”.
Was denn nun??
zu 7: Wie kommen Sie darauf, dass “Deutschland jeden, der hier ein besseres Leben sucht, aufnimmt”? Hat das irgendjemand gefordert?
zu 8: Nun, nach meinem Dafürhalten ist dieser Kommentarbereich eine einzige Abfolge von Behauptunge Ihrerseits und deren anschließender Widerlegung durch schorsch.
zu 9: Ich freue mich, dass Sie Ihre Mitarbeiter schätzen, wenngleich ich deren Erwähnung in diesem Zusammenhang doch bemerkenswert finde. Auch halte ich es für vorbildlich, dass Sie gerne selbst nachdenken. Ich möchte Ihnen nur nahelegen, beim eigenständigen Nachdenken auch die erforderliche Konzentration und gedankliche Strenge aufzuwenden. Das kommt in den letzten Wochen bei vielen Mitmenschen zu kurz.
Im Übrigen sind wir alle uns nach meinem Eindruck im Verlauf der Diskussion doch zumindest ein kleines Stückchen näher gekommen. Damit hat es sich schon gelohnt.
Grüße aus NYC
Jessica
zu schorsch 1.: Letztendlich bleibt es trotz internationaler Abhängigkeiten den Unterzeíchnerstaaten der GFK überlassen, wo sie die eigenen Kapazitätsgrenzen sehen. Aus der GFK leiten sich individuelle Rechte und Pflichten für Migranten ab, aber kein Grundrecht auf Aufnahme unter allen Umständen. Ein solches Grundrecht sieht unsere Verfassung nur für politisches Asyl nach §16a GG vor. Wenn Sie das anders sehen, dann bitte ich um Mitteilung, wo das im GG oder in der GFK steht.
zu schorsch 2.: Es wäre unsinnig in der GFK Grenzen festzulegen, weil diese von den materiellen und ideellen Kapazitäten des jeweiligen Aufnahmelandes abhängen. D.h. die Grenzen muss und darf jedes Land selbst ziehen. qed
zu schorsch 3.: Siehe zu schorsch 1.: Die GFK begründet kein Grundrecht oder haben Sie dafür einen Nachweis?
zu Pearson 6.: Den Fehler können Sie bei mir suchen oder besser gleich bei Angela Merkel, welche Obergrenzen wegen GG §16a ablehnt, obwohl GG §16a zahlenmäßig keine Rolle spielt.
Nur 16a steht aber als Grundrecht rechtlich einer Begrenzung im Wege, nicht jedoch die GFK oder der subsidiäre Schutz, unter dem weit über 99% der Betroffenen fallen.
zu Pearson 7.: Haben Sie davon gehört, dass an der deutschen Grenze Migranten zurückgewiesen werden? Falls nicht, spricht das sehr für die These, dass wird gegenwärtig alle, die kommen, aufnehmen.
zu Pearson 8.: Ihr Dafürhalten bleibt Ihnen unbenommen. Noch darf man in diesem Land seine Meinung recht frei äußern, auch wenn sie abwegig ist.
zu Pearson 9.: “Damit hat es sich schon gelohnt.” Eben.
Herzliche Grüße nach NYC
Gerold Keefer
“Und ich dachte immer, das „Problem“ wäre nicht Art. 16a GG (auf den sich Ihre Zahl bezieht), sondern die Flüchtlingsstatus (81.547).”
Ja genau, Merkel argumentiert im Hinblick auf Obergrenzen auf Basis Grundrecht 16a. 16a ist aber für die Migranten größtenteils nicht anzuwenden. Deshalb sind Obergrenzen rechtlich möglich.
Herzliche Grüße
Gerold Keefer
Die GFK begründet eine Menge Rechte, für die dasselbe gilt (hier insbesondere interessant das Refoulement-Verbot des Art. 33 GFK). Wenn Sie die nicht Grund- oder Menschenrechte nennen wollen, meinetwegen.
Wenn Sie mit Ihren übrigen Kommentaren darauf hinaus wollen, dass die Musik bei der Gewährung eines asylrechtlichen Status gar nicht in der GFK spielt, okay. Aber dann müssen Sie sich, worauf Matthias zurecht hingewiesen hat, in den unionsrechtlichen Grundlagen umschauen. Viel Erfolg!
Vielleicht ist das Flüchtlingsproblem nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein politisches Problem.
Ich kenne meine Mit-Klein- und Mit-Großbürger nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass eine Mehrheit dieser Mitbürger nach 6 Jahren mit einem Zustrom von 1 Million Flüchtlingen p.a. in 2021 einen Bundestag wählen könnte, der dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Kündigung der GFK gem. Art. 44 Abs. 1 GFK mitteilen lässt. Und wenn der Vertrag von Lissabon oder die EU-Grundrechtecharta einer Kündigung im Wege stehen, dann könnte dies auch geändert werden (falls nicht andere EU-Staaten schon vorher diesen Weg gehen).
Im Übrigen ist es außerhalb meines Vorstellungsvermögens, dass sich Politiker und Juristen in Polen, Frankreich oder dem Vereinigten Königreich von deutschen Politikern oder Juristen über Menschenrechte belehren lassen. Und außerhalb meines Vorstellungsvermögens war bislang auch, dass eine deutsche Regierung nach den Ereignissen des 20. Jahrhunderts Entscheidungen trifft, die eine derartige Sprengkraft für Europa haben, ohne vorher ein Einvernehmen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich herzustellen.
“Mein Urteil soll sich nicht darauf Gründen, dass eine Autor anders denkt als ich, sondern darauf, ob er überhaupt denkt – und vielleicht sogar besser als ich. Ich muss ihn in sein System rücken. Das allerdings kann ich ablehnen; Wiederum, schließt das die Hochachtung nicht aus.” – Ernst Jünger, 1895 – 1998
Schade, dass die Debatte jetzt schon eingeschlafen ist. Was ist mit Godwin’s Law?
… erinnert an dunkelbraune Zeiten.
Egal, auf welche Obergrenzen ‘man’ sich beziehen soll,es muss Obergrenzen geben. Nur wer keinen nationalstaat mehr haben möchte und ein freies , ungeregeltes land ohne Rechtskörper und ohne Grundrechte für die indigenen Bürger schaffen will, will NULL Obergrenzen und TOTALE Zuwanderung aus irgendwoher. Selbst bei sympathischster Befürwortung: das kann KEIN Land (wo fängt’s an wo hört’s auf?) leisten. Denn RECHT steht über Allem und RECHT kann nur funktionieren in Nationalstaaten mit Grenzen und Regeln für die indigene Bevölkerung.Ausnahmen werden durch das Asylrecht gewährt. Ausnahmen. Es kann – selbst bei humanduseligster Hilfsbereitschaft für die Rettung der Welt keinen offenen Staat für ‘Jedermann von irgendwoher’ geben. Dafür kann es nämlich kein RECHT geben, sondern nur totalitäre persönliche Entscheidungen z.B. einer Kanzlerin. Wollt Ihr das wirklich?