Ready for Revolution: Roberto Mangabeira Unger on Legal Thought and Legal Education
The story of legal education and legal thought is a story of reformation and revolution, full of drama and tragedy, high hopes and empty promises. On this blog, I have recently sketched the current debate in the US. In a pointed posting, Christoph Möllers has outlined the scientific core of legal scholarship here, and the interrelations between law, politics, economy and society have been discussed there.
Roberto Mangabeira Unger (Harvard Law School) has posted a thought-provoking talk on the topic – great food for thought for legal minds and political animals, be they authors, bloggers, commentators or readers. Unger states that legal thought and legal education are ready for revolution. See why. And how.
Very thought-provoking indeed. Einige Anmerkungen meinerseits dazu. Ich teile die pointierten Einschätzungen Ungers im Kern, 1) die Rechtswissenschaft tendiere zu einer Fortsetzung der Zeitungsdiskussionen über gesellschaftliche Probleme, lediglich auf einem (marginal) höheren Niveau; 2) die Nachbarwissenschaften geben keine/wenig Orientierung für die Fortentwicklung des rechtlichen Denkens.
Wenn ich seinen leicht kryptischen Aufruf am Ende richtig verstehe, plädiert er für eine Revolution der Rechtswissenschaft von innen im Sinne einer Hinwendung/Rückbesinnung auf das eigene rechtliche institutionelle Repertoire.
Wenn es zutrifft, was Unger behauptet, und wenn man seinem Aufruf zur Revolution in der Rewi Folge leisten sollte, was sind denn nun die praktischen Konsequenzen daraus? Erklärt er die Interdisziplinarität in der Rewi, die in Deutschland mE lange (noch) nicht so stark ist wie in den USA, für insgesamt in einer Sackgasse? Wie sieht eine zu den Nachbarwissenschaften nach wie vor offene Rewi aus, die der Kritik und dem Aufruf zur Revolution Ungers Rechnung trägt? Was hieße das für ein Programm wie “Recht im Kontext”?
Was die pointierten Einschätzungen Ungers betrifft, so sind es Beobachtungen, die sich auf die Realität amerikanischer Elite-Rechtsschulen beziehen – die Situation der deutschen Rechtswissenschaft unterscheidet sich davon doch deutlich. Und auch die Zeitungsdiskussionen sind in Europa andere (wenn man von wenigen Qualitätsmedien wie der New York Times und dem Magazinjournalismus absieht) und sie laufen häufig auf einem anderen Niveau. (Über die traditionell engen Verbindungen der deutschsprachigen Rechtswissenschaft und Publizistik und deren goldene Zeiten im 19. Jahrhundert hat übrigens Heribert Prantl einen lesenswerten Beitrag in der von Michael Stolleis herausgegebenen Festschrift zum 60. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts geschrieben, der deutlich macht, dass die Nähe von Publizistik und Wissenschaft nicht notwendig ein Makel sein muss.)
Ungeachtet dieser Unterschiede finde ich Ungers Aufruf zur Revolution bedenkenswert und inspirierend. Ich verstehe ihn als Ermutigung zur (Neu-)Ausrichtung der Rechtswissenschaft auf den Eigensinn des Rechts. Und als Plädoyer für eine genaue Standortbestimmung der Rechtswissenschaft im Umfeld der übrigen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.
Ich verstehe Ungers Plädoyer nicht als eine pauschale Absage an die interdisziplinäre Rechtsforschung und die Interdisziplinarität in der Rechtswissenschaft. Vielmehr übt er harsche Kritik an bestimmten Formen unzureichender, nur vermeintlicher Interdisziplinarität, die die Nachbarwissenschaften instrumentalisieren, indem sie deren Annahmen und Ergebnisse vereinnahmen, ohne sie der Konfrontation mit der Rechtswissenschaft und deren konzeptionellem und institutionellem Repertoire auszusetzen. An einer vorgeblichen Interdisziplinarität, die Methoden und Perspektiven der Nachbarwissenschaften übernimmt, ohne selbst einen konstruktiven Beitrag zum Gespräch der Disziplinen zu leisten.
„Recht im Kontext“ zielt auf eine reflexive Disziplinarität, die Konfrontationen nicht scheut: auf eine reflexive Rechtswissenschaft. Susanne Baer hat unlängst prägnant erläutert, was es damit auf sich hat:
„Reflexive Rechtswissenschaft zielt (…) nicht, wie die Dogmatik, nur auf die bessere Anwendung von Recht. Sie nimmt Recht nicht einfach als gegeben hin und arbeitet mit einer Geltungsvermutung. Vielmehr stellt sie reflexiv die Frage, warum es wo welches Recht gibt, was das bedeutet und was es bewirkt, wie es entsteht und sich verändert, welche Akteure es prägen. Daraus folgt, dass Fragen nach den Möglichkeiten, Wirklichkeit zu begreifen, nach der Art und Weise unseres Denkens und den Gründen, Aussagen gelten zu lassen, heute im Gespräch geklärt werden müssen. Wissenschaftlich bedeutet Orientierung im Gespräch, interdisziplinär oder auch transdisziplinär zu arbeiten. (…) Eine im besten Sinne kritische, nämlich reflexive, hinterfragende Auseinandersetzung mit Recht bedeutet (…) nicht mehr nur, auch soziologische Erkenntnisse zu berücksichtigen. Es bedeutet zudem, eine Vielzahl anderer Disziplinen und deren Methoden zu nutzen, um besser verstehen zu können, was Recht ausmacht: die verschiedenen Funktionen von Recht, die Akteure und die Rechtspraxen – alles ist ständig im Wandel, verteidigt und konserviert, umkämpft und umstritten.“
(Susanne Baer, Rechtssoziologie. Eine Einführung in die interdisziplinäre Rechtsforschung, Baden-Baden 2011, S. 46 f.)
Es ist das Anliegen des Forschungsverbundes Recht im Kontext, Räume für dieses inter- und transdisziplinäre Gespräch zu eröffnen und zu kultivieren. Dabei geht es weder darum, den internen Diskurs der Rechtswissenschaft durch ein paar illustre Gäste aus den anderen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften zu dekorieren, noch um die schlichte Übernahme der Perspektiven und Methoden anderer Disziplinen oder gar um einen hegemonialen Ausgriff der Rechtswissenschaft auf ihre Nachbardisziplinen. Es geht um einen Gesprächsprozess, der die jeweiligen disziplinären Profile schärft und der es gerade dadurch erlaubt, voneinander zu lernen. Das ist ein anspruchsvolles Vorhaben, und wir stehen erst am Anfang damit. Aber ich bin überzeugt, dass sich das Experiment lohnt.