22 September 2018

Independence Day: Das Urteil des indischen Obersten Gerichtshofs zum “Sodomie-Gesetz”

Am 6. September 2018 kassierte der indische Oberste Gerichtshof das sogenannte „Sodomie-Gesetz“ in Bezug auf den Analverkehr zwischen Männern (Rechtssache Navtej Johar v. Union of India). Art. 377 des indischen Strafgesetzbuches hatte den „naturwidrigen“ Geschlechtsverkehr zwischen Menschen sowie zwischen Menschen und Tieren unter Strafe gestellt, wobei eine lebenslange Freiheitstrafe möglich war. Der Gerichtshof erklärte diese Regelungen im Hinblick auf homosexuelle Beziehungen für unvereinbar mit Art. 14 und 15 (Gleichheit vor dem Gesetz), Art. 19 (Meinungsfreiheit), und Art. 21 (individuelle Freiheit, Schutz des Privatlebens) der indischen Verfassung. Das etwa 500 Seiten umfassende Urteil beruft sich auf zahlreiche, nicht nur juristische Quellen, die von Philosophie (Schopenhauer, Mill, Bentham) und Literatur (Goethe, Shakespeare) bis zu moderner Musik (Leonard Cohen) reichen.

Zwar wurde das indische „Sodomie-Gesetz“ nur sehr selten angewandt; laut Urteil wurden weniger als 200 Menschen seit dessen Inkrafttreten angeklagt. Gleichwohl ist die Entscheidung, die vor dem Hintergrund einer abnehmenden Legitimität des indischen Obersten Gerichtshofes fiel, in vielerlei Hinsicht historisch. Sie lässt sich in eine breitere Bewegung in den ehemaligen britischen Kolonien einordnen, die nach einer Aufhebung der Kriminalisierung von Homosexualität estrebt und die nicht von den nationalen Parlamenten, sondern von den Obersten Gerichtshöfen der Commonwealth-Staaten ausgeht.

In ihrer Entscheidung unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Dipak Misra betonen die Richter den „transformativen“ Charakter der indischen Verfassung:

„[We have] observed that the Indian Constitution is a great social document, almost revolutionary in its aim of transforming a medieval, hierarchical society into a modern, egalitarian democracy and its provisions can be comprehended only by a spacious, social-science approach, not by pedantic, traditional legalism. The whole idea of having a Constitution is to guide the nation towards a resplendent future. Therefore, the purpose of having a Constitution is to transform the society for the better and this objective is the fundamental pillar of transformative constitutionalism.“

Die „konstitutionelle Moral“ gegen die „soziale Moral“

Die Richter entwickeln das Prinzip einer „konstitutionellen Moral“, die einer rückschrittlichen „sozialen Moral“ gegenübergestellt wird. Mit deutlichen Worten verurteilt das Gericht die archaischen Strukturen und die Intoleranz der indischen Gesellschaft: „certain sections of our society [who] are still living in the bondage of dogmatic social norms, prejudiced notions, rigid stereotypes, parochial mindset and bigoted perceptions.“

Diesen entgegen stellt es die Moral der Verfassung:

We must not forget that the founding fathers adopted an inclusive Constitution with provisions that not only allowed the State, but also, at times, directed the State, to undertake affirmative action to eradicate the systematic discrimination against the backward sections of the society and the expulsion and censure of the vulnerable communities by the so-called upper caste/sections of the society that existed on a massive scale prior to coming into existence of the Constituent Assembly. These were nothing but facets of the majoritarian social morality which were sought to be rectified by bringing into force the Constitution of India. […]Thus, the adoption of the Constitution, was, in a way, an instrument or agency for achieving constitutional morality and means to discourage the prevalent social morality at that time.“

Auf die „konstitutionelle Moral“ hatte sich Gerichtspräsident Misra bereits im Vorfeld der Entscheidung berufen. Als die Forderung aufkam, zu der Streitfrage um Art. 377 eine Volksabstimmung durchzuführen, fand er deutliche Worte: „We do not decide constitutional issues by conducting a referendum. We follow the concept of constitutional morality. We don’t go by majority morality, rather we go by constitutional morality.”

Vorbildfunktion des indischen Obersten Gerichtshofs

„Sodomie“-Gesetze wie das indische sind eine Erbschaft des britischen Kolonialismus. Ab 1860 verbreitete das Reich in seinen Kolonien seine Strafgesetzbücher, die von viktorianischer Moral geprägt waren und jegliche nicht-reproduktiven Sexualpraktiken (wie oralen und analen Geschlechtsverkehr) als „Verbrechen gegen die Natur“ verboten. Erst im Jahre 1967 und damit nach der Entkolonialisierung der meisten abhängigen Gebiete wurden die „Sodomie“-Gesetze im Vereinigten Königreich aufgehoben.

Aufgrund der common law-Tradition zögerten die Obersten Gerichtshöfe der ehemaligen britischen Kolonien jedoch lange, „ihre“ „Sodomie“-Gesetze als verfassungswidrig zu annullieren. Sie zogen es vor, die Parlamente damit zu befassen. Diesen Weg hatte selbst der indische Oberste Gerichtshof noch 2013 gewählt. Auch das Appellationsgericht von Singapur lehnte es 2014 ab, das entsprechende Gesetz zu verwerfen. Und in Malaysia wurde noch 2015 der frühere Ministerpräsident und damalige Oppositionsführer Anwar Ibrahim wegen Analverkehr zu einer Haftstrafe verurteilt.

Gerichte anderer ehemaliger britischer Kolonialstaaten oder von London abhängiger Gebiete sind hingegen der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Südafrika aus dem Jahre 1998 gefolgt und haben ihre jeweiligen „Sodomie“-Artikel kassiert: Fiji (2005), Hong Kong (2005), Nepal* (2007), Belize (2016), Trinidad und Tobago (2018). Nun ist auch Indien diesen Weg gegangen. Dass dessen Gerichtshof einer der einflussreichsten im Commonwealth ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass seine sogenannte „Basic Structure Doctrine“, nach der gewisse Verfassungsteile trotz des Fehlens einer Ewigkeitsklausel nicht verändert werden dürfen, Vorbildwirkung für Südasien und die Karibik entfaltete. Durch die intensive wechselseitige Rezeption der Obersten Gerichtshöfe der Commonwealth-Staaten könnte die indische Entscheidung daher eine große Tragweite entwickeln.

Die Entwicklung hat kürzlich sogar die britischen Ministerpräsidentin Theresa May zu einem klaren Statement veranlasst. Im April 2018 forderte sie die Nationen im Commonwealth auf, die vom britischen Reich geerbte homophobe Gesetzgebung aufzuheben. Von den 53 Commonwealth-Staaten verfügen noch etwa 30 ehemalige britische Kolonien über „Sodomie“-Gesetze. Derzeit ist ein Fall vor dem Hohen Gericht Kenias anhängig.

Die obersten Gerichtshöfe als beste Waffe gegen das homophobe koloniale Erbe?

Laut des Urteils des indischen Obersten Gerichtshofs, „history owes an apology to the members of [the LGBT] community“, denn „criminalizing carnal intercourse under Section 377 IPC is irrational, indefensible and manifestly arbitrary.“ In ihren Anträgen auf Aufhebung des Art. 377 hatten sich die indischen Rechtsanwälte zudem auf alte indische Traditionen berufen, insbesondere den Veda, die traditionelle Sammlung hinduistischer Texte, um zu beweisen, dass die Intoleranz gegenüber Homosexualität erst zur Zeit der britischen Kolonialherrschaft eingeführt wurde. Diese Argumente wurden zwar vom Gericht nicht berücksichtigt. Ohne Zweifel hatten sie aber eine starke Bedeutung für die öffentliche Meinung in Indien, die das koloniale Erbe in der Regel kritisch betrachtet.

Bleibt die Frage, ob es zutrifft, dass sich das Gericht, wie es selbst behauptet, einer gesellschaftlichen „Mehrheitsmeinung“ entgegengestellt hat. Die öffentlichen Reaktionen sprachen zumindest eine andere Sprache: auf den Straßen von Delhi, Mumbai und Kalkutta und vielen anderen größeren und kleineren Städten des Landes wurde fröhlich gefeiert, und die Times of India titelte am Tag nach der Urteilsverkündung schlicht: „Independence Day“.

* Nepal ist kein Mitgliedstaat der Commonwealth of Nations, und war laut Nepal ohnehin keine britische Kolonie, obwohl es laut Großbritannien keinen souveränen Staat darstellte.


SUGGESTED CITATION  Mérieau, Eugénie: Independence Day: Das Urteil des indischen Obersten Gerichtshofs zum “Sodomie-Gesetz”, VerfBlog, 2018/9/22, https://verfassungsblog.de/independence-day-das-urteil-des-indischen-obersten-gerichtshofs-zum-sodomie-gesetz/, DOI: 10.17176/20181005-142123-0.

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