Warum Staat und transnationale Verfassung keine Feinde sind
Welcher der folgenden Sätze ist falsch?
a) Die Verfassung ist dazu da, die Macht des Staates zu begrenzen.
b) Sie entsteht, indem das Volk seine verfassunggebende Gewalt ausübt.
c) Sie muss auch so entstanden sein, um legitim sein zu können.
d) Die souveränen Verfassungsstaaten haben prima funktioniert, bis die Globalisierung kam und mit ihr diese ganzen transnationalen Rechtsregimes, die alles durcheinanderbrachten.
e) Der Aufstieg des transnationalen Rechts geht auf Kosten der Staaten und ihrer Verfassungen und muss deshalb von allen, denen an Selbstbestimmung, Demokratie und Verfassungsstaatlichkeit gelegen ist, mit äußerstem Misstrauen beäugt werden.
Letzte Woche war am Walter-Hallstein-Institut der britische Rechtssoziologe Chris Thornhill zu Gast. Wenn man ihm glaubt, lautet die Antwort: Alle.
Stabile Verfassungen, so Thornhill, entstehen mitnichten dadurch, dass ein Volk seine verfassunggebende Gewalt ausübt, sondern durch die Etablierung von Rechten. Und dass sie auf diese Weise entstehen, darauf sind Staaten existenziell angewiesen, um erst wirklich als Staaten funktionieren zu können. Und das gilt für nationale und transnationale Rechte bzw. Verfassungen gleichermaßen.
Aus Thornhills soziologischer Perspektive sind Staaten dazu da, Macht zu entprivatisieren. Die Rede von der “verfassunggebenden Gewalt” war nötig, um diesen Übergang von Macht von Privaten auf öffentliche Institutionen symbolisch zu untermauern, als rhetorische Figur und nicht mehr. Nimmt man sie dagegen beim Wort, wie in den Demokratien des 20. Jahrhunderts, dann endet das im Desaster: Der Staat, der sein Handeln aus dem “Willen des Volkes” heraus zu legitimieren sucht, wird in die Interessengegensätze und Klassenkonflikte der industriellen Gesellschaft hineingezogen, er wird “überpolitisiert” und leistet genau das, was ein Staat eigentlich leisten soll – nämlich öffentliche, der Aneignung durch private Machtansprüche entzogene Institutionen bereitzustellen –, immer weniger.
Damit das nicht passiert, braucht er Rechte. Eigentumsschutz und Vertragsfreiheit, politische und soziale Grundrechte, bewacht von kraftvollen Verfassungsgerichten regulieren den gesellschaftlichen Interessenausgleich, ohne dauernd den “Willen des Volkes” als Legitimationsbasis aktivieren zu müssen, und verhindern so die “Überpolitisierung” des Staates. Wenn sich z.B. Arbeiter und Kapitaleigner mal wieder um die Verteilung des Mehrwerts streiten, ist nicht mehr die einzige Lösung des Konfliktes, dass die eine oder die andere Seite die politische Macht erobert und den gesamten Staat an ihren Interessen ausrichtet. Dafür können sie vor Gericht ziehen und klagen, sich also auf Rechte berufen, die schon da sind. Rechte, so Thornhill, ermöglichen es den Staaten, Legitimation sozusagen zu bevorraten: Man schafft sie sich einmal an und hat sie zur Verfügung, wenn man sie braucht.
So gesehen sind tatsächlich Staaten und Verfassungen nicht zweierlei Dinge, von denen das eine das andere voraussetzt bzw. begrenzt. Sondern sie gehen Hand in Hand. Vor allem aber hören Staat und transnationale Verfassung auf, einander feindlich gegenüber zu stehen. Transnationale Rechtsregimes erweisen sich im Gegenteil als höchst nützlich für den Staat, vor allem in der Transition zur Demokratie: Sie stehen bereit, auch wenn die staatlichen Institutionen selbst noch labil und umstritten sind. Die Staaten müssen ihre Legitimation nicht mehr aus sich selbst heraus produzieren, sondern können die transnationalen Rechtsvorräte anzapfen und zu ihrer eigenen Stabilisierung einsetzen.
Die bundesdeutsche Verfassungsgeschichte nach 1945 ist ein Beispiel dafür, aber auch die jüngere Geschichte Südamerikas und Osteuropas: Gestützt und gehalten von transnationalen Rechtsregimes hören die Staaten auf, sich permanent abwechselnd von den Gewerkschaften und dem Militär kapern und ihre Legitimationsspeicher ausplündern zu lassen. Starke (Verfassungs-)Gerichte entstehen, depolitisieren die Klassenkonflikte, gestützt auf internationales Recht, und schaffen so allmählich so etwas wie eine tatsächliche transnationale Verfassung, die mitnichten einen globalen Superstaat konstituiert, sondern vielmehr den Nationalstaaten ermöglicht, effektive Nationalstaaten zu sein.
In der Diskussion waren es vor allem die starke Betonung von Rechten und die geringschätzige Haltung gegenüber der verfassunggebenden Gewalt, die auf Widerspruch stießen. Können Rechte wirklich die ganze Last des entstehenden transnationalen politischen Systems tragen? Haben wir tatsächlich einen Aufstieg transnationaler Rechte, oder nur globalen “Human Rights Talk”? Heißt Depolitisierung nicht einfach, dass bürokratische Experteneliten den Ton angeben? Und was ist das für eine sonderbare Teleologie, die transnationale Verfassung dem Staat als Weg zum Heil anzuempfehlen, wo es doch von der Schweiz bis Großbritannien an Beispielen nicht mangelt, wo gerade auch die nationalen Gerichte mit äußerster Gereiztheit auf die Intrusion transnationaler Rechtsregimes reagieren? Wie verhält sich die “formelle Gewalt der Gerichte” zu der “informellen der Troikas”?
Thornhill verwies demgegenüber auf seine historisch-soziologische Perspektive: Demokratische Staaten im besagten Sinne habe es vor 1945 streng genommen gar nicht gegeben, höchstens einige instabile oder begrenzte Experimente. Auch die USA seien erst seit dem Civil Rights Act 1964 wirklich ein solcher. Im Vergleich dazu seien die Staaten heute in den meisten Teilen der Welt viel stärker und gleichzeitig viel demokratischer. Diktaturen jedenfalls, und da widersprach niemand, seien in der heutigen Welt “doch sehr selten” geworden.
Ich denke Rechte und die verfassungsgebende Gewalt des Volkes müssen Hand in Hand gehen. Ich sehe die Menschenrechte als überpositives Naturrecht (im Sinne der Auflärung, insbesondere im Sinne Kants) an, die damit der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes prinzipiell entzogen sind. Zwar könnte sich das Volk eine Verfassung geben, die die Rechte nicht achtet, die Menschenrecht sind aber tortzdem vorhanden. Die genaue Ausgestaltung des Zusammenlebens ist dann von der verfassungsgebenden Gewalt regelbar.
Anders als der Autor würde ich die Priorität nicht auf “Eigentumsschutz und Vertragsfreiheit” legen sondern ganz eindeutig auf die Menschenwürde. Historisch zeigt die Magna Carta mit habeus corpus etc. welche Rechte zuerst erkämpft wurden.
Ein dritter Aspekt, der mit der verfassungsgebenden Gewalt zusammenhängt ist auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Völker können daher auch selbst bestimmen welchen Transnationalen Regelungen sie sich unterwerfen wollen oder ob sie sich gar zu einem neuen transnationalen (z.B. europäischen) Staatsvolk zusammenschließen wollen.
Der größte Schwachsinn den sie hier fusseln!
Mehr möchte man dazu nicht sagen.