Inter* Personen im menschenrechtlichen Warteraum
Bei Fällen aus dem LGBTIQ*-Themenkreis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lässt sich ein gewisses Muster erkennen: In dem jeweils ersten Beschwerdefall (sei es das Adoptionsrecht für homosexuelle Personen, sei es die Frage der Anerkennung der Geschlechtsidentität von trans* Personen), erkennt der EGMR zunächst keine Verletzung eines Konventionsrechts an. Häufig erklärt er aber auch, dass diese Einschätzung sich ändern kann. So könnte es auch bei der Frage des Personenstatus von inter* Personen kommen.
Continue reading >>Es war einmal in Straßburg
Ein Märchenbuch für Kinder, in dem gleichgeschlechtliche Beziehungen dargestellt werden, (vorübergehend) aus dem Verkehr zu ziehen und es anschließend als „schädlich für Kinder unter 14 Jahre“ zu kennzeichnen, verstößt gegen das in Art. 10 EMRK gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrer richtungsweisenden Entscheidung Macatė v. Lithuania festgestellt. Der Gerichtshof betonte außerdem, dass die gleiche und gegenseitige Anerkennung von Personen unterschiedlicher sexueller Orientierungen der gesamten Konvention inhärent ist.
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