POSTS BY Fynn Wenglarczyk
24 July 2024

Zeitgenössische Kriminalpolitik in a nutshell

Pünktlich zur Urlaubszeit bringt die Ampel mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes einen für Flughafen-Blockaden maßgeschneiderten Straftatbestand ins Spiel, der das Eindringen auf Flughafengelände mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Durchaus kreativ schreiben die Entwurfsverfasser anhand des abstrakten Rechtsguts der Luftsicherheit eine Gesetzeslücke herbei, die in Wahrheit nicht besteht. Sie setzen damit einen gesetzgeberischen Trend fort, der im Gewand abstrakter Gesetzessprache und mit dem Anschein politischer Neutralität daherkommt, im Kern aber auf die selektive Verfolgung bestimmter Personengruppen abzielt. Continue reading >>
19 October 2023
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Der blinde Fleck

Die Debatte um den richtigen Umgang mit zivilem Klimaschutzungehorsam von Klima-Aktivistinnen und Klima-Aktivisten bleibt im Fluss. Sichtweisen, die auf Basta-Legalismus („Recht muss Recht bleiben“) hinauslaufen, verstellen den Blick auf die strafverfassungsrechtlichen Implikationen, die mit der Verfolgung organisierten Klimaprotests als organisierter Kriminalität durch Vereinigungen einhergehen. Der robusten Strafverfolgung organisierten Klimaprotests wegen Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung stehen in der Demokratietheorie wurzelnde Bedenken entgegen. Sie haben auf Ebene der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen bislang noch keine ausreichende Beachtung gefunden. Continue reading >>
24 May 2023

Wie man eine kriminelle Vereinigung macht

Mit den bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen Mitglieder von „Letzte Generation“ erreicht der gesellschaftliche Konflikt um die Klima-Proteste nach der Verurteilung erster Aktivist*innen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung die nächste Eskalationsstufe. Nicht mehr nur die Einzelaktionen werden als strafbares Verhalten delegitimiert, sondern die Klima-Gerechtigkeitsbewegung im Ganzen, soweit sie sich in Zusammenschlüssen organisiert, die auf zivilen Ungehorsam als Protestform setzen. Das „Feindbild Klimaaktivismus“, es nimmt mehr und mehr Kontur an. Continue reading >>
02 May 2023
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Warum Haftstrafen für „Klima-Kleber“ die falsche Antwort sind

Vergangene Woche hat das Amtsgericht Tiergarten die 24-jährige Aktivistin Maja zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, ohne diese zur Bewährung auszusetzen. Der Aktivistin wurde vorgeworfen, sich im August 2022 an einem Gemälde festgeklebt zu haben. Bereits Anfang März 2023 wurden zwei Aktivisten vom Amtsgericht Heilbronn zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit der Verurteilung zu kurzen Freiheitsstrafen gehen die beiden Amtsgerichte nicht nur zum Äußersten, was das Strafrecht an Sanktionsform hergibt, um Aktivisten von der Straße zu holen. Die Tendenz härterer Sanktionierung klimaaktivistischer Straftaten durch Verhängung kurzer Freiheitsstrafen ohne Bewährung verkennt auch die die Konfliktstruktur der Klima-Proteste. Continue reading >>
13 December 2022
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Besetzte Orte

In verschiedenen deutschen Universitäten wurden in der vergangenen Woche und auch heute Hörsäle besetzt. Die Besetzungen hatten unter anderem zum Ziel, auf Belange des Klimaschutzes hinzuweisen. Während andere Hörsäle in der Bundesrepublik noch besetzt gehalten werden, endete eine Besetzung an der Frankfurter Goethe-Universität mit einer polizeilichen Räumung. Da Teilnehmer:innen der Besetzung nun mit Strafverfahren rechnen müssen, soll im Folgenden das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Straf- wie Strafprozessrecht in Hinblick auf Proteste in Form von Besetzungen ausgeleuchtet werden. Auf Grundlage einer verfassungsorientierten Normenkonkretisierung der §§ 153, 153a StPO machen wir einen Vorschlag zur prozessualen Entkriminalisierung von Klima-Protestaktionen. Continue reading >>
10 November 2022

Feindbild Klimaaktivismus

Die jüngsten Klimaproteste der Bewegung „Letzte Generation“ haben eine Diskussion über Strafverschärfungen für Klima-Aktivist*innen entfacht. Der reflexartige Ruf nach (härteren) Strafe(n) ist symptomatisch für einen Politikbetrieb, in dem gesellschaftliche Konflikte an den eigentlichen, inhaltlichen Problemen vorbei verhandelt werden. Die Kriminalisierung des zivilen Ungehorsams stellt dabei den Versuch dar, die Definitionsmacht über die Legitimationsgrenzen des Protestes dem Staat zu übertragen und auf die Kategorien strafbar/straflos zu reduzieren. Was das für ein Strafrechtsverständnis offenbart und welche Gefahren mit dem Einsatz von Strafrecht als vermeintliches Konfliktschlichtungsinstrument einhergehen, ist Gegenstand dieses Beitrags. Continue reading >>
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