Vorbehalt Verfassungstreue
Der Ausschluss mehrerer Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis auf Grundlage verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hat politische und rechtliche Debatten ausgelöst. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf, wie Demokratie- und Extremismusschutz mit staatlicher Kulturförderung verbunden werden dürfen und wo die Grenzen der Grundrechte liegen. So dürfen Fördermittel keinesfalls wegen einer politischen Einstellung oder auf Grundlage einer weiten „Extremismustheorie“ verweigert werden. Allenfalls bei einer Verfassungsfeindlichkeit kann ein Ausschluss in Betracht kommen. Continue reading >>Wer ist eigentlich Verfassungsfeind?
In mehreren Bundesländern steht eine Reform der Verfassungsschutzgesetze an – und damit auch die Chance, die Definition der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zu modernisieren. Statt an überholten Formulierungen aus den 1950er-Jahren festzuhalten, könnten die Legaldefinitionen enger an den Kernelementen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgerichtet werden. Doch die Reformansätze der Länder gehen auseinander. Continue reading >>Weg frei für „Berlin autofrei“
Nach dem Erfolg von „Deutsche Wohnen enteignen“ dürfte Berlin bald über das nächste Volksbegehren abstimmen, das die Stadt lebenswerter machen soll: „Berlin autofrei“ will den individuellen Kfz-Verkehr innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend verbieten. Nachdem die Senatsverwaltung das Volksbegehren zunächst gestoppt hatte, hält der VerfGH Berlin es nun für vollumfänglich zulässig. Der Gerichtshof erkennt an, dass es zwar kein „Grundrecht auf Autofahren“ gibt, doch besondere Mobilitätsbedürfnisse durchaus grundrechtlichen Schutz genießen. Dies hätte er allerdings bruchloser argumentieren können, wenn er die Eingriffsqualität anerkannt hätte. Continue reading >>Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit. Continue reading >>Who is afraid of actio popularis?
If, as the German experience suggests, the actio popularis exclusion serves to bar individuals from invoking objective illegality that does not concern rights, while standing of associations is a way to enforce objective legality despite the actio popularis exclusion, it is hard to see why this should have any relevance for the European Convention of Human Rights. Human rights are, after all, rights.
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