24 March 2025
Alternde Notare und gepflegtes Recht
Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob die Altersgrenze für Notare verfassungsgemäß ist. Nach § 47 Nr. 2 Var. 1, § 48a BNotO erlischt das Amt eines Notars, sobald er die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hat. Die Altersgrenze ist nicht nur unverhältnismäßig, da sie auch in Gerichtsbezirken gilt, in denen Notarstellen wegen eines Mangels an Bewerbern nicht besetzt werden können. Darüber hinaus beeinträchtigt die Altersgrenze auch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, anstatt sie zu sichern. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für Notare daher um eine Härtefallregelung ergänzen. Continue reading >>
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11 January 2024