Search
Generic filters

Supported by:

POSTS BY Simon Diethelm Meyer
16 September 2026

Alte Regierung, neuer Haushalt

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 hat politisch wie rechtlich für großes Aufsehen gesorgt. Bis zum Ende des Jahres 2026 muss der Landtag von Sachsen-Anhalt einen Landeshaushalt für das Jahr 2027 verabschieden. Noch ist unklar, ob und wann sich eine neue Landesregierung bilden wird. Sollte sich die Regierungsbildung über den Jahreswechsel hinausziehen, müsste die geschäftsführende Landesregierung einen Haushaltsentwurf in den Landtag einbringen. Dieser Entwurf muss dann allerdings eine parlamentarische Mehrheit finden. Sollte der Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2026 kein Haushaltsgesetz für das Jahr 2027 verabschieden, bleibt lediglich die vorläufige Haushaltsführung als Notlösung. Continue reading >>
24 March 2025

Alternde Notare und gepflegtes Recht

Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob die Altersgrenze für Notare verfassungsgemäß ist. Nach § 47 Nr. 2 Var. 1, § 48a BNotO erlischt das Amt eines Notars, sobald er die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hat. Die Altersgrenze ist nicht nur unverhältnismäßig, da sie auch in Gerichtsbezirken gilt, in denen Notarstellen wegen eines Mangels an Bewerbern nicht besetzt werden können. Darüber hinaus beeinträchtigt die Altersgrenze auch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, anstatt sie zu sichern. In Zeiten des Fachkräftemangels sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für Notare daher um eine Härtefallregelung ergänzen. Continue reading >>
0
11 January 2024

Die Schulden-Verfassungsbeschwerde

Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat die Bundesrepublik Deutschland über Wochen in Atem gehalten und die Ampel-Koalition in eine Krise gestürzt. Bei der bisherigen Diskussion wenig beleuchtet wurde die Frage, ob Bürger Verstöße gegen die Schuldenbremse im Wege einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG rügen können. Wendet man die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Institute des Anspruchs auf Demokratie (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und des intertemporalen Freiheitsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG) konsequent an, hat jeder Bürger einen grundrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der Schuldenbremse. Diesen Anspruch kann jeder einzelne Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Eine solche „Schulden-Verfassungsbeschwerde“ könnte schon bald zu einem Haushaltsurteil 2.0 führen. Continue reading >>
Go to Top