09 May 2025
Was eine europäische Demokratie aushalten muss
Im Falle eines AfD-Verbots ist mit einem Beschwerdeverfahren nach Art. 34 EMRK zu rechnen, wodurch die völkerrechtlichen Maßstäbe für ein Verbotsverfahren virulent werden. Das BVerfG scheint von einem Gleichlauf zwischen der Potentialität mit dem pressing social need des EGMR auszugehen. Dass sich im Detail dennoch Unterschiede finden, sollte schon jetzt in den Überlegungen zum nationalen Verfahren eine Rolle spielen. Continue reading >>
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