01 April 2014

Bayreuther Manifest zu Recht und Moral

(1) Nicht wenige Vorkommnisse in der letzten Zeit, man denke nur an Steuerhinterziehung, Doping, Boni-Exzesse, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder das An-den-Pranger-Stellen, veranlassen uns, Studierende und Lehrende an der Universität Bayreuth, zu einem Aufruf, über das richtige Verhältnis von Recht und Moral nachzudenken. Ist wirklich alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist? Welche Formen der Selbstdisziplin und Regeltreue sind in einer Gesellschaft nötig und auch ethisch geboten? Freiheit setzt eine Verantwortung voraus, die wir in breiten Schichten der Gesellschaft vermissen. Ein Hang zu Exzessen ist Symptom für den Verlust der subjektiven Kraft der Moral, der sich den fragmentarischen Charakter von Recht zu Nutze macht. Mit diesem Manifest wollen wir einige Positionen formulieren und Denkanstöße geben zu dem Thema: Nach welchen Normen wollen wir als Gesellschaft leben?

(2) Die Entmoralisierung des Rechts war ein Freiheitsgewinn. Ebenso ist auch der (postmoderne) Verlust an moralischer Verbindlichkeit zunächst ein Gewinn an Entfaltungsmöglichkeiten. Die scharfe Trennung von Recht und Moral und die Pluralisierung der Moralvorstellungen führen aber zu einer Substituierung der Moral durch das Recht: Die Legitimität eines Verhaltens wird mehr und mehr nur an seiner Legalität gemessen. Einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Verantwortungsbewusstsein sieht man sich enthoben. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Dies führt unumgänglich zur Forderung nach mehr Verrechtlichung. Der geschaffene Freiheitsgewinn wird durch mehr Regeln wieder aufgezehrt. Wegen der Allgemeinheit des Rechts werden unvermeidlich Verhaltensweisen mitgeregelt, die dazu aber keinen Anlass gaben. Das bewirkt eine Gegenbewegung: Der Verrechtlichung weiter Lebensbereiche, soll durch eine diffuse Moralisierung (Öffentliche Meinung) entgegengewirkt werden, die ein Verhalten ächtet. Recht und Moral erscheinen als Gegenspieler; sie sind nicht mehr hinreichend aufeinander bezogen.

(3) Wenn man aber weder verrechtlichen noch moralisieren will, muss man die Orientierung der Moral am Recht und die moralische Verbindlichkeit des Rechts stärken. Recht und Moral betreffen unterschiedliche Geltungssphären, die nicht fusioniert werden dürfen, nämlich die demokratische und die autonome Gesetzgebung. Um zum Guten zu wirken, brauchen sie einander. Denn wer befolgt die Moral, wenn sich andere nur auf die Legalität zurückziehen, und wer befolgt das Recht, wenn andere ihre Übertretungen ethisch rechtfertigen können? Moral entwickelt sich auch in der Orientierung an Recht und Recht legitimiert sich auch durch die herrschenden Moralvorstellungen.

(4) Anstößigen Entscheidungen liegt oft ein Kosten-Nutzen-Kalkül zugrunde, das die Bereitschaft vorantreibt, eigene Handlungen unter dem reinen Aspekt der Nützlichkeit abzuwägen. Dies erzeugt eine verengte Perspektive des eigenen Handelns auf das für nützlich Gehaltene. Das sozial-gesellschaftliche Engagement und die Vielgestaltigkeit der eigenen Persönlichkeit leiden unter einem solchen Kalkül zugunsten eines uniformen Verhaltens. Kosten-Nutzen-Kalküle erzeugen ein gutes Gewissen des Egoismus ohne soziale Verantwortlichkeit.

(5) Als Gesellschaft sind wir aufgerufen, vom anderen die Einhaltung der allgemeinen Regeln einzufordern, und uns auch dort, wo Rechtsregeln nicht gelten, als einzelne sozialmoralisch zu verhalten. Dieses abstrakte Postulat wollen wir an einigen ausgewählten Punkten, die uns aus aktuellem Anlass am Herzen liegen, beispielhaft konkretisieren und zur Diskussion stellen:

(6) Kompromissbereitschaft fördern: Allgemeine Regeln setzen Kompromisse voraus. Jeder muss daher prinzipiell zum Nachgeben bereit sein. Es ist in einer auf Gleichheit aller Individuen basierenden Gesellschaft nicht legitim, Eigeninteressen ohne Kompromissbereitschaft für regelgerecht zu erklären. Wir benötigen eine Kultur der legitimen Vertretung der Eigen- und Gruppeninteressen. Statt einer „Nein-Sager-Kultur“ muss das Bewusstsein für das Gemeinwohl geschärft werden. Es bedarf zudem eines Verfahrens, in denen Abwägungen zwischen allen betroffenen Interessen möglich sind und ernsthaft vorgenommen werden können, weil erst so die von Gemeinwohlentscheidungen betroffenen Minderheiten diese Entscheidungen akzeptieren können. Nur Kompromissfähigkeit bewirkt politische Gestaltungsfähigkeit. Nein-Sagen fordert eine alles-oder-nichts-Entscheidung, die unangenehmer sein kann als das Nachgeben beim Kompromiss. Wer politisch handeln will, muss daher zum Kompromiss bereit sein.

(7) Transparenz dosieren: Kompromisse benötigen geschützte Räume, in denen das gegenseitige Nachgeben möglich ist. Der Ruf nach Transparenz darf nicht dazu führen, dass Räume beseitigt werden, in denen Kompromisse zu erzielen sind. Sonst droht sich die Entscheidungsfindung in informelle Bereiche zu verflüchtigen.

(8) Parteien vertrauen: Politische Parteien bieten für jeden Bürger das beste Forum, um auch in kleinen Gruppen eine gemeinwohlorientierte Willensbildung zu betreiben. Parteien zeichnen sich durch die Fähigkeit aus, Kompromisse zu finden, weil sie verschiedene Interessen vereinigen, gesellschaftlich vermitteln, organisieren und aggregieren. Im politischen Leben müssen sie die Willensbildung wieder stärker übernehmen, indem sie gemeinwohlorientierte Lösungsangebote unterbreiten, die die Mehrheitsfindung durch Kompromissbildung ermöglichen.

(9) Amtsethos stärken: In den letzten Jahren ist das Amtsethos zunehmend verloren gegangen. Persönliche Interessen des Amtswalters gewinnen an Bedeutung; Personen nehmen nicht mehr das Amt, sondern sich und die Macht, die sie ausüben können, wichtig. Dann geht die Gemeinwohlorientierung beim Amtshandeln verloren. Auch der Fokus der medialen Öffentlichkeit verlagert sich vom Amt auf die Person, was diesen Trend begünstigt. Persönliche Verfehlungen werden dann dem Amt angelastet, worunter das Amt leidet.

(10) Persönlichkeitsschutz gewährleisten: Führungspersonen dienen als Vorbilder. Die Person füllt das Amt aus und das Amt prägt die Person. Aber auch Führungspersönlichkeiten haben ein Recht auf Persönlichkeitsschutz. Entfiele dieser zugunsten eines inszenierten Öffentlichkeitsinteresses, wäre niemand mehr bereit und wohl auch objektiv gar nicht in der Lage, Ämter zu übernehmen. Führungspersonen sollten primär als Amtsträger und nicht als Privatleute wahrgenommen werden und sich primär als Amtsträger verhalten. Darauf sollten auch die Medien eigenverantwortlich hinwirken: das Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung betrifft nicht den Bereich des Privaten. Gegenwärtig wird zu viel in die Öffentlichkeit getragen in der Annahme, es sei eine öffentliche Aufgabe der Medien, die Grenzen zu ziehen, was aber dazu führt, dass die noch unbestimmten Grenzen dadurch jedenfalls verletzt werden. Das kann nicht die Lösung sein. Wir fordern einen verantwortungsvolleren Umgang mit entsprechenden Informationen, ein stärkeres „Amtsethos des Journalisten“, der auch abwägt zwischen dem politischen Gewicht der Information und den Folgen für die Persönlichkeit.

(11) Generationengerechtigkeit üben: Die Überrepräsentation einer Generation bei den Entscheidungsträgern privilegiert Entscheidungen im Eigeninteresse dieser Generation, wie man etwa am Rentenrecht beobachten kann. Die ältere Generation muss aber einen fairen Anteil an den Lasten tragen, die das Gemeinwesen aufgehäuft hat. Das heutige Rentenniveau kann von der heute jungen Generation unzweifelhaft nicht mehr erreicht werden; im Sinne der Generationengerechtigkeit liegt es daher, wenn Ruhegehälter zumindest nicht mehr steigen. Um Altersarmut zu verhindern, ist eine Umverteilung unter den Ruheständlern anzustreben. Bei hohen Ruhegehältern kann insgesamt ein auch generationell fairer Anteil an der Gemeinwohlfinanzierung erwartet werden („Generationen-Soli“). Die finanzielle Verantwortung für das Gemeinwesen endet im Übrigen nicht mit dem Ruhestand.

(12) Steuermoral bekräftigen: Das Zahlen von Steuern ist für ein funktionierendes Gemeinwesen wichtig und eine solidarische Bürgerpflicht. Wer Steuern hinterzieht, geriert sich nicht als Bürger, sondern als Untertan, der sich nicht mit dem Gemeinwesen identifiziert, sondern sich nur als unterworfen betrachtet und daher sich dieser Unterwerfung mit gutem Gewissen zu entziehen sucht. Auch die legale Steuervermeidung indiziert eine Entfremdung der Bürger vom Gemeinwesen. Es gilt die Erosion moralischer Standards zu vermeiden, wie sie in der verbreiteten Akzeptanz von Steuervermeidung und Steuerverhinderung zu Tage tritt.

(13) Steuerflucht von Konzernen bekämpfen: Von Konzernen erwarten wir, sich der Finanzierung des Gemeinwesens nicht durch Verlagerung der Steuerpflicht zu entziehen. Konzerne haben breite Möglichkeiten zur legalen Steuervermeidung. Wer aber aus der Gemeinschaft Nutzen zieht, muss sich an ihrer Finanzierung auch fair beteiligen. Dabei hilft der Abbau von legalen Strategien zur Steuervermeidung und Steuergestaltung. Auch der Steuervollzug darf nicht dem Standortwettbewerb geopfert werden. Juristische Personen haben moralische Steuerpflichten, die von der Gesellschaft auch durch Konsumentenverhalten eingefordert werden können. An den tatsächlich gezahlten Steuern internationaler Konzerne besteht ein öffentliches Interesse.

(14) Solidarität der Besserverdienenden einfordern: Wir beobachten zum Teil exzessive Einkommensunterschiede und eine zunehmend auseinanderklaffende Vermögensverteilung. „Besserverdienende“ haben heute bisweilen extreme Einkommen, die nicht mehr aufgrund eigener Leistung, sondern wegen der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation erzielt werden. Manche Leistungen lassen sich pekuniär ausdrücken und werden unter Umständen in Märkten überproportional bewertet, während andere, gleich anerkennungswürdige Leistungen sich nicht gleichermaßen in Geld ausdrücken lassen oder nicht von Marktprozessen honoriert werden. Zwischen dem Marktwert und dem gesellschaftlichen Wert der Arbeit besteht keine Gerechtigkeitsbeziehung. Können aber hohe Einkommen nicht ausschließlich als eigene Leistung appropriiert werden, müssen sie sich gesellschaftlich rechtfertigen lassen. Wenn sie sich nur mit der übernommenen Verantwortung innerhalb eines Unternehmens rechtfertigen lassen, dann wird gerade eingeräumt, dass das Einkommen nicht durch eigene Leistung verdient ist, sondern sich die getragene Verantwortung auch in einer gesellschaftlichen Verantwortung umsetzen muss. Vermögen verpflichtet. Nicht jeder verdient, was er verdient. Daraus muss jeder für sich die Konsequenzen ziehen und der Gesellschaft etwas zurückgeben.

(15) Chancengleichheit in der Einkommensverteilung ausdrücken: Mit Arbeit muss jeder ein würdiges Leben führen können und die nominell gleichen Chancen in der Lebensführung haben. So wie zu hohe Einkommen nicht ohne weiteres gerechtfertigt sind, sind auch zu niedrige Einkommen nicht zu rechtfertigen.

(16) Internet als soziale Sphäre begreifen: Das Internet ist kein von der Gesellschaft abgekoppelter Raum, in dem andere Umgangsformen gelten. Es konstituiert keine andere Realität, sondern hat Ursachen und zeitigt Wirkungen im sozialen Bereich; es eröffnet daher eine zusätzliche soziale Sphäre, nicht aber einen gänzlich neuen und unabhängigen Bereich. Das Internet ermöglicht eine stärkere Fragmentierung der Interessensphären des Einzelnen als das im sozialen Leben möglich ist, in dem man unvermeidlich den Reaktionen der anderen ausgesetzt ist. Die Internet-Kommunikation ermöglicht daher eine subjektive Vereinseitigung, die zur Interessenspezialisierung aber auch zur thematischen Vereinsamung führen kann. Medienerziehung in der Schule, die die Chancen der virtuellen Welt kennt aber auch um ihre Gefahren weiß, tut not (Umgang mit Chats, Kontakt zu anonymen Usern, Zugang zu prekären Websites, Einstellen persönlichkeitsrelevanten Materials – eigenen wie fremden, allgemeine Sensibilisierung für die Folgen scheinbar bloß virtueller Kontakte). Dem Minderjährigenschutz im allgemeinen Rechtsverkehr muss ein Schutz im Internet entsprechen, weil hier nicht geringere Gefahren drohen. Das Mittel hierzu kann aber aus Gründen der Freiheit des Internets wie aus technischen Belangen nicht (nur) Verrechtlichung heißen. Aufklärung, Vermittlung von Einsichtsfähigkeit, Konfrontation mit negativen Effekten sind zu fördern. Der Erziehungsauftrag trifft nicht nur die Eltern, sondern auch die Schulen.

Bayreuth, 14. März 2014: Stefan Brodmerkel, Georg Junger, Andreas Hofmann, Michael Öttinger, Anette Purucker, André Reinelt, Anna Scharl, Sophie Schnekenburger, Anna-Kathrin Schwarz, Benjamin Weigel, Prof. Dr. Oliver Lepsius (v.i.S.d.P.) sowie weitere Unterzeichnende.


SUGGESTED CITATION  Lepsius, Oliver: Bayreuther Manifest zu Recht und Moral, VerfBlog, 2014/4/01, https://verfassungsblog.de/bayreuther-manifest-recht-und-moral/, DOI: 10.17176/20170215-120853.

No Comments

  1. Aufmerksamer Leser Wed 2 Apr 2014 at 15:56 - Reply

    Komischer Text. @Max: Vielleicht etwas mehr Kontext bieten, oder?

  2. Aufmerksamer Leser Wed 2 Apr 2014 at 21:03 - Reply

    @Unaufmerksamer: Das “Manifest” soll Ihrer Auffassung nach eine Auseinandersetzung mit der von Ihnen genannten Nichtannahmeentscheidung sein?

  3. Mittelaufmerksamer Leser Wed 2 Apr 2014 at 21:31 - Reply

    Tritt diese Partei zur Europawahl an und wie heißt sie? Ich hoffe, Herr Lepsius hat sich früh einen guten Listenplatz gesichert…

  4. Mittelaufmerksamer Leser Wed 2 Apr 2014 at 21:33 - Reply

    Andererseits hat gerade Bayreuth nach dem KT-Debakel einen Aufruf zu Recht und Moral sicher nötig.

  5. Unaufmerksamer Leser Wed 2 Apr 2014 at 22:12 - Reply

    @aufmerksamer Leser: natürlich nicht, das “btw” zeigt doch deutlich die Intension des Beitrags.

  6. Aufmerksamer Leser Wed 2 Apr 2014 at 22:35 - Reply

    @unaufmerksamer: Intention wird ja oft mit Intension verwechselt.

  7. Unaufmerksamer Leser Thu 3 Apr 2014 at 07:37 - Reply

    Hier aber nicht.

  8. AX Thu 3 Apr 2014 at 14:41 - Reply

    Eine leider nur schwer verdauliche Ansammlung konservativer, anti-liberaler Thesen. Gerade die Haltung zu neueren Entwicklungen wie Transparenz und Internet (längster Abschnitt!) ist von Misstrauen geprägt. Man will nicht moralisieren, tut es aber dennoch.

  9. johnson Fri 4 Apr 2014 at 08:20 - Reply

    Find ich jetzt nicht besonders beeindruckend das Ganze. “Manifest” klingt halt gleich so großartig.
    Das dürfte so auch in den Parteiprogrammen jeder deutschen Partei stehen. Gewürzt mit ein paar Elementen aus dem Geschwurbel von Margot Käßmann.

  10. Moralapostel Tue 8 Apr 2014 at 16:03 - Reply

    Das ist also das Verständnis Bayreuther Rechtswissenschaftler von Recht und Moral:

    “Transparenz dosieren: Kompromisse benötigen geschützte Räume, in denen das gegenseitige Nachgeben möglich ist. (…)

    Parteien vertrauen: Politische Parteien bieten für jeden Bürger das beste Forum, um auch in kleinen Gruppen eine gemeinwohlorientierte Willensbildung zu betreiben. (…)

    Persönlichkeitsschutz gewährleisten: Führungspersonen dienen als Vorbilder. (…)”

    Damit wird noch einmal nachdrücklich zu Erkennen gegeben, dass das Verhalten insbesondere der Bayreuther Akteure in der Causa Guttenberg als rechtlich und moralisch geradezu vorbildlilch eingeschätzt wird. Und es wird nun gar der Versuch unternommen, diese Gesinnung auch noch auf andere Lebensbereiche zu übertragen und zu gesellschaftlicher Akzeptanz zu führen. Die hochtrabende Bezeichnung als Manifest könnte keinen passenderen Rahmen bilden.

    Eine solch unverholene Selbstentblößung kann nur begrüßt werden.

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