10 July 2020
Corona Constitutional #42: Platzt das Parlament?
Der Bundestag droht aus allen Nähten zu platzen – doch was tun, um diese Entwicklung aufzuhalten? RIDVAN CIFTCI hat als Experte im Innenausschuss zum Wahlrechtsreformvorschlag der Opposition Stellung genommen und diskutiert im heutigen Podcast mit Charlotte Heppner die verfassungsrechtlichen Dimensionen der Debatte.
SUGGESTED CITATION
Ciftci, Ridvan; Heppner, Charlotte: Corona Constitutional #42: Platzt das Parlament?, VerfBlog, 2020/7/10, https://verfassungsblog.de/corona-constitutional-42-platzt-das-parlament/, DOI: 10.17176/20200710-235352-0.
Also die einfachste (Teil-) Veringerung der Ausgleichsmandate wäre es, bei der bundesweiten Verteilung der Ausgleichsmandate auf die Landeslisten der Parteien,
Überhangmandate, die im jeweiligen Bundesland von diesen errungen wurden, anzurechnen.
Wenn also die CDU Überhangmandate in BW hätte und die SPD in NRW, würden diese nicht “doppelt” kompensiert.
*Eine Neben-Bemerkung noch:
Herzlichen Glückwunsch an den Autor von §6BWahlG!!!
Das ist wirklich eine ganz hervorragende Glanzleistung juristischer Unverständlichkeit!…*
Überhangmandate werden nicht doppelt “kompensiert”. Relevant ist nur, was die nach Wahlkreisen und Sitzkontingenten am stärksten überhängende Partei an Sitzen für die restlichen Parteien generiert. In dem Rahmen wird alles Andere verrechnet. Insofern waren 2017 Überhangmandate der SPD für die Gesamtsitzzahl irrelevant und auch die der CSU, die weder Ausgleichsmandate generiert noch welche bekommen hat (bei weniger Überhang der CDU hätte aber die CSU 700 Sitze verursacht).