Corona Constitutional #8: Kein Mensch auf der Straße
Auf die Straße gehen dürfen ist nicht nur ein Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, sondern auch ein politisches Grundrecht – für seine Meinung gemeinsam mit anderen zu demonstrieren, „friedlich und ohne Waffen“, wie es in Artikel 8 Grundgesetz heißt. Mit diesem Grundrecht wird aus Anlass der Coronakrise im Augenblick in vielen Bundesländern auf eine Weise umgesprungen, die – vorsichtig gesagt – zu Fragen Anlass gibt. Über diese Fragen redet Max Steinbeis mit dem langjährigen Associate Editor des Verfassungsblogs MATHIAS HONG:
Eine aktuelle Entscheidung zu Art. 8 GG:
Versammlung in Gießen zum Thema „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen!“ bleibt verboten
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/versammlung-gie%C3%9Fen-zum-thema-%E2%80%9Egesundheit-st%C3%A4rken-statt-grundrechte-schw%C3%A4chen-%E2%80%93
Diese begrüßenswerte Entscheidung des BayVGH (9.4.) wurde mir erst nach Aufnahme des Podcast bekannt: https://bayrvr.de/2020/04/14/corona-pandemie-versammlungsrechtliche-ausnahmegenehmigung-nach-%c2%a7-1-abs-1-satz-3-bayifsmv-auf-grund-einer-entscheidung-des-bayvgh-erteilt/.
https://lexcorona.de/lib/exe/fetch.php?media=gerichtsentscheidungen:rechtsverordnungen:bayvgh_20_ce_20.755.pdf