10 August 2012

Der Episkopat und das Grundgesetz

Laut einer Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur wendet sich der Vorsitzende der Familienkommission der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Tebartz van Elst, gegen die Ausweitung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Lebensgemeinschaften. «Aufgrund der besonderen Bedeutung der Ehe ist es sinnvoll und der staatlichen Gemeinschaft selbst förderlich, wenn der Staat Ehe und Familie besonders schützt und fördert» wird der Bischof zitiert. Die Meldung fährt fort: “Nach katholischem Verständnis sei die Ehe ein «Bund zwischen Mann und Frau in gegenseitiger Verantwortung, der für die Weitergabe des Lebens offen ist», so der Bischof. Das Grundgesetz stelle die Ehe deshalb unter besonderen Schutz. Daraus ergäben sich Rechtsnormen, zu denen auch die Regelung des so genannten Ehegattensplitting gehöre.”

Mich erinnerte diese Meldung an die Geschichte eines Freundes, der einst eine Predigt des damaligen Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Wetter, hörte, in der dieser sinngemäß ausführte: Schwangerschaftsabbruch verstößt gegen…das Grundgesetz. Es ist nun nichts dagegen zu sagen, dass die Kirche sich nicht mit liberalen Moralvorstellungen identifiziert. Das Problem ist ein anderes. Persönlich gehe ich als Katholik nicht in die Kirche, um eine Grundgesetzinterpretation zu hören. Diese sind bei allem Respekt meistens mittlerer Art und Güte, vor allem aber ohne Bezug zum katholischen Glauben. Als Grundrechtsinterpret spricht eben nicht der Bischof, sondern notwendig der Bürger. Bürger Tebartz van Elst aber irrt sicherlich mit dem “deshalb” im obigen Zitat. Das Grundgesetz ist in keinem Fall so gefasst, wie es gefasst ist, weil dies katholischem Glauben entspricht. Dies ist für eine demokratische Verfassung ausgeschlossen. Als Katholik darf man umgekehrt auch darauf hoffen, dass die katholische Morallehre nicht mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes endet.

Theologische Argumente hört man von Kirchenvertretern mittlerweise allerdings fast schon seltener als die Berufung auf diffuse “Werte” oder eben gar auf das Grundgesetz. Damit beraubt sich allerdings gerade der Katholizismus seiner eigenen Unzeitgemäßheit und versucht seine minoritären Positionen – und nichts ist dagegen zu sagen, dass katholische Positionen minoritär sind – mit den Gemeinplätzen der allgemeinen Moraldiskussion zu rechtfertigen. Das ist nicht nur intellektuell einigermaßen uninteressant, sondern auch unergiebig für die Entwicklung der eigenen Position. Hier mag freilich auch die Einsicht verborgen liegen, dass sich manche Position nicht mehr überzeugend theologisch begründen lässt.

Schließlich: Selbst, wenn wir davon ausgehen können, dass die katholische Morallehre ordentliche theologische Gründe dafür bereit hält, dass das Sakrament der Ehe einen herausragenden Wert hat, der den anderer Lebensgemeinschaften übertrifft, bleibt die Frage, was genau das für die Steuerbegünstigung bedeuten soll. Schlägt das moralische Urteil einfach so auf die staatliche Rechtsordnung durch? Immer noch liebäugelt man in der Kirche mit einem Verständnis des Verhältnisses von katholischer Morallehre und staatlichem Recht, in welchem der Sünde auf der einen Seite die Sanktion auf der anderen Seite entsprechen soll. Damit sind aber alle Bekenntnisse zu einem demokratischen Staat, der “Heimstaat aller Bürger”  letztlich leer – oder zumindest nicht zu Ende gedacht. Denn natürlich kann unsere Rechtsordnung nicht die moralischen Präferenzen aller ihrer Religionsgemeinschaften abbilden. Kann sich aber eine Religionsgemeinschaft wünschen, dass nur ihre Präferenzen abgebildet werden, und sich zugleich widerspruchsfrei zu einem Staat bekennen, der die Religionsfreiheit diskriminierungsfrei schützt?


SUGGESTED CITATION  Möllers, Christoph: Der Episkopat und das Grundgesetz, VerfBlog, 2012/8/10, https://verfassungsblog.de/das-epskopat-und-das-grundgesetz/, DOI: 10.17176/20181005-184610-0.

6 Comments

  1. Pascal Fri 10 Aug 2012 at 09:46 - Reply

    Tja, ohne eine deutliche Privilegierung des Bundes zwischen Mann und Frau (!) ist katholisches Leben in Deutschland nicht möglich.

    Und wenn selbst für Volker Beck die Bibel als Argumentensammlung recht ist, dann ist es für die Kirche nur billig.

  2. zirp Fri 10 Aug 2012 at 10:41 - Reply

    Die nächste Frage wäre, ob ein weltanschaulich neutraler Staat überhaupt Sanktionen verhängen *darf*, nur weil die Moralvorstellungen irgendeiner Religion das fordern.

  3. Hans-Werner Fri 10 Aug 2012 at 12:31 - Reply

    Hihihi, “Damit beraubt sich allerdings gerade der Katholizismus seiner eigenen Unzeitgemäßheit” — und Unzeitgemäßheit ist doch quasi das Kernstück so ziemlich jeder Religion 🙂

  4. […] zivilgesellschaftliches Wortgeplänkel und üben sich (von Christoph Möllers gerade zurecht beklagt) mit mäßiger Überzeugungskraft als Grundrechtsinterpreten – oder geben Themen mit […]

  5. […] rather general  civil society talk and position themselves (as Christoph Möllers has just rightly deplored) with mixed qualities as constitutional law scholars – or delegate issues that could potentially […]

  6. schorsch Sat 18 Aug 2012 at 15:31 - Reply

    “nichts ist dagegen zu sagen, dass katholische Positionen minoritär sind”
    – in dem fall ist es sogar ein grund zu großer freude.

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