02 May 2012

NPD-Klage zu Bundesversammlung: Peter Müller ist befangen

Das haben wir jetzt davon, dass wir einen Politiker im Zweiten Senat sitzen haben: Peter Müller, der Ex-Regierungschef des Saarlands, darf gleich mal den Raum verlassen, und das noch dazu in einem ziemlich interessanten Fall, in dem er als Berichterstatter das Urteil hätte entwerfen sollen.

Es geht um die hier bereits behandelte Klage des NPD-Funktionärs Udo Pastörs, dass die Bundesversammlung bei der Wahl von Christian Wulff falsch zusammengesetzt war. Müller war Mitglied dieser Bundesversammlung und müsste insofern in eigener Sache entscheiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Senat den Saarländer heute von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen hat.

Foto: Rupert Ganzer, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: NPD-Klage zu Bundesversammlung: Peter Müller ist befangen, VerfBlog, 2012/5/02, https://verfassungsblog.de/npdklage-zu-bundesversammlung-peter-mller-ist-befangen/.

5 Comments

  1. schorsch Wed 2 May 2012 at 20:09 - Reply

    konsequent. ich nutze die gelegenheit, meiner verwunderung in ähnlicher sache ausdruck zu verleihen: der praxis am bverfg, richter nach § 18 III nr. 2 bverfgg nicht auszuschließen, wenn sie zuvor ein bezahltes gutachten zu der rechtsfrage verfasst haben. die “äußerung einer wissenschaftlichen meinung” wird man aber doch lediglich deshalb privilegieren, weil man sie als wahrheitssuche kategorisiert, als neutrale vorbefassung mit der frage – kurz: als unverdächtige, qualifizierte rechtskenntnis. ein bezahltes gutachten ist freilich von intellektueller aufrichtigkeit so weit entfernt wie das grab des eisbärn knut vom polarkreis.

  2. Thomas Flint Thu 3 May 2012 at 12:05 - Reply

    “Das haben wir jetzt davon, dass wir einen Politiker im Zweiten Senat sitzen haben: Peter Müller, der Ex-Regierungschef des Saarlands, darf gleich mal den Raum verlassen” – wozu dieser leicht hämisch klingende Ton? Es hat nichts Ehrenrühriges für einen Richter, wegen Vorbefassung von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen zu sein. Es kann auch Nicht-Politiker als Bundesverfassungsrichter treffen, ausgeschlossen zu sein. Dieses normale Ereignis hat eine mediale Welle ausgelöst, die mir in der Sache ganz unangemessen scheint und wohl nur mit der Person Müller zu erklären ist. Und das scheint mir auch kein angemessener Umgang zu sein.

  3. Ano Nym Sat 5 May 2012 at 20:08 - Reply

    Haben Sie die Abbildung des Kunstwerks eigentlich mit dem Rechteinhaber abgestimmt?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Bev%C3%B6lkerung#Urheberrecht_am_Kunstwerk

  4. Max Steinbeis Sat 5 May 2012 at 21:37 - Reply

    @ano nym: habs rausgenommen, danke für den Hinweis. Das deutsche Urheberrecht sucks, wie man an dem Fall wieder mal sieht…

  5. Bastian Tue 4 Dec 2012 at 10:00 - Reply

    Hallo, ist bekannt, ob Peter Müller in weiteren Verfahren für befangen erklärt wurde?

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