17 January 2017

Der Demokratie zumutbar? Zum NPD-Verbotsurteil des BVerfG

Karlsruhe: in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde immer wieder dorthin geblickt, zum Sitz des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungen des BVerfG haben stets etwas verheißungsvolles, den sechzehn Richterinnen und Richtern wird die Lösung von Problemen anvertraut, die sich den Mitteln der Politik zu entziehen scheinen.

So auch heute. Punkt 10 Uhr trat der Zweite Senat unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle zusammen, um die Entscheidung im NPD-Parteiverbotsverfahren zu verkünden. Damit findet ein Verfahren ein Ende, das ein gewaltiges öffentliches Interesse auf sich zog und dessen Aspekte in prozessualer wie materieller Hinsicht umfassend diskutiert wurden. Viel schien für ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD zu sprechen, vor allem die Unerträglichkeit ihrer ideologischen Wurzeln. Die Bedenken waren indes nicht weniger fundamental, soll doch die demokratische Freiheit durch die Verkürzung derselben gewahrt werden, zumal das Gefahrenpotential der NPD geringfügig schien.

Die Rhetorik in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Institut des Parteiverbots ist dabei erstaunlich martialisch. Das Instrument wird als „Damoklesschwert“ oder „Axt“ bezeichnet, diskutiert wird, ob es als „Schwert des Staates“ nicht „stumpf“ sei, und das BVerfG selbst formulierte als zentrale Verbotsvoraussetzung eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ der Partei. Freilich: der Topos des politischen Wettbewerbs als „Kampf“ ist ein bekannter. Dies lädt dazu ein, in Bildern zu sprechen, die sich aus gewalttätigen Auseinandersetzungen speisen. In der heutigen Entscheidung hat das BVerfG indessen die Hürden für das Vorgehen des Staates gegen politische Parteien erhöht. Die NPD, so Karlsruhe, sei nicht zu verbieten. Dieser Bericht von der Verkündung soll den Anlass für einige kritische Reflexionen zum Parteiverbot bieten.

Die Verlesung der Entscheidungsgründe

Groß war der Tumult in dem lichtdurchfluteten Sitz des BVerfG. Die Verfahrensbeteiligten füllten mit ihren Kohorten nahezu den gesamten Gerichtssaal, in dem sich unzählige Medienvertreter drängten und Fotos von posierenden Innenministern schossen. Die Ankündigung des Senats dagegen wirkte als Zäsur. Die Autorität des Gerichts, die sich gerade nicht aus der Architektur  des Gebäudes speist, war deutlich spürbar. Regunglos wurden die Worte vom Senatsvorsitzenden Voßkuhle erwartet, der in deutlichen Worten die Verfassungsfeindlichkeit der NPD benennt, den Antrag des Bundesrats aber wegen deren mangelnden Gefährlichkeit abweist.

Damit wendet sich der Zweite Senat in einem zentralen Punkt von seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Parteiverbots nach Art. 21 Abs. 2 S. 1 GG, die immerhin über 60 Jahre zurückliegt, ab. Das Grundgesetz fordert im Wesentlichen „ein darauf Ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Noch im KPD-Urteil steht, es sei nicht erforderlich, dass die Partei „ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können“.

In Anpassung an die heutige Dogmatik sei dies nicht aufrechtzuerhalten, so Voßkuhle. Neben einer verfassungsfeindlichen Gesinnung und eines darauf gerichteten, planvollen Handelns im Sinne qualifizierter Vorbereitungshandlungen erfordere ein Parteiverbot zwar keine konkrete Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, wohl aber konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die die Verwirklichung der Ziele der Partei zumindest möglich erscheinen lassen. Das BVerfG hat sich somit entschieden, in das Tatbestandsmerkmal des „darauf Ausgehens“ eine Gefahrenschwelle zu lesen. Als Grund hierfür wurde eher knapp die demokratiebeschneidende Wirkung des Parteiverbots genannt, die Konformität mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde lediglich festgestellt.

Den Schwerpunkt der Entscheidungsbegründung legte das BVerfG auf die verfassungsfeindliche Einstellung der NPD, die sich unmittelbar aus deren Parteiprogramm ergebe. Die ausdrücklich propagierte, ethnische Begrenzung des Volksbegriffes sei mit der Menschenwürde und dem Kern des Demokratieprinzips nicht vereinbar, die Partei weise eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus auf. Dass sie nach Auffassung des Gerichts auf eine Verwirklichung dessen strebe, hätte nach KPD-Maßstäben noch für ein Verbot genügt. Allerdings seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die NPD ihre Inhalte auch tatsächlich verwirklichen könne.

Der Versuch einer Deutung

Das heutige Urteil wird seinen Platz finden unter den Leitentscheidungen des BVerfG zum Recht der Politik. Die kommenden Wochen werden die der Deutung sein. Dazu ein erster Versuch: Auch wenn das BVerfG in Bezug auf die Programmatik der NPD deutliche Worte gefunden hat, hat es die notwendigen Schlüsse aus dem Demokratieprinzip gezogen und die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Damit limitiert es – zumindest theoretisch – die Möglichkeit der NPD, tatsächlich politische Gestaltungskraft zu erlangen, denn mit dem Erreichen der Gefahrenschwelle steht einem Verbot nichts mehr im Wege. Ob aber das Urteil von den rechten Ideologen als Warnung, das Parteiverbot als Bedrohung verstanden wird, kann angesichts ihrer Reaktionen bezweifelt werden.

Dies macht eine Auseinandersetzung mit dem Konzept der wehrhaften Demokratie notwendig. Denn das heutige Urteil kann als Verantwortungszuweisung für die Auseinandersetzung mit parteipolitischem Extremismus verstanden werden. Das Parteiverbot stellt in der jetzigen Situation keine wirksame Waffe des Staates im Kampf gegen rechtsextreme Parteien dar. Damit rückt der freie gesellschaftliche Diskurs in den Vordergrund, für den der Staat, auch das betont das BVerfG, die Rahmenbedingungen zu schaffen hat.

Der Tag danach, oder: von unerwünschten Parteien

Die NPD bleibt Faktor in der deutschen Politik. Mit welchem Erfolg, ist hier nicht zu diskutieren. Es bleibt zu betonen, dass der Status der NPD als politische Partei fortlebt. Zu den ehernen Prinzipen des Parteienrechts gehört der Grundsatz parteipolitischer Neutralität. Dem Staat ist es verwehrt, Maßnahmen an die inhaltliche Ausrichtung von Parteien zu knüpfen, auch nicht an die vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit. Dieses parteienrechtliche Anküpfungsverbot leidet bislang – zumindest gegenüber der NPD – jedoch unter einem Vollzugsdefizit. Es existiert eine kaum zu überblickende Anzahl von Gerichtsentscheidungen, die sich mit der rechtswidrigen Verweigerung von Stadthallen, Bankkonten und Versammlungsverboten gegenüber der NPD beschäftigen.

In diesem Zusammenhang hat der Verfassungsrechtler Michael Kloepfer die Kategorie der unerwünschten Partei vorgeschlagen, die zwar nicht verboten sei, sich aber durch eine verfassungsfeindliche bzw. -ablehnende Haltung auszeichne. Es sei denkbar, dass der Staat an diese Haltung negative Konsequenzen außerhalb des Parteiverbots knüpfen könne, und auch das BVerfG sinniert über die Möglichkeit des verfassungsändernden Gesetzgebers, Maßnahmen z.B. in der Parteienfinanzierung zu ergreifen. Diese Ansätze erscheinen indes äußerst bedenklich. Von wem sollen Parteien, vor allem die NPD, schon erwünscht sein? Der Staat jedenfalls hat sich keine Parteien zu wünschen, im Gegenteil: die Parteienfreiheit gebietet, dass er sich aus deren Angelegenheiten heraushält. Auch auf gesellschaftlicher Ebene kann von Wünschen keine Rede sein. Die Parteigründung ist frei, die Bürger sind frei, sich parteipolitisch zu betätigen, es anderen zu versagen, ist rechtswidrig.

Was bleibt? Das BVerfG hat entschieden, dass die NPD trotz ihrer menschenverachtenden Ideologie eine der Demokratie zumutbare Partei ist. Nun müssen sich die Beteiligten positionieren. In der Verantwortung steht meines Erachtens die Gesellschaft. Dies erfordert ein gewisse Gelassenheit gegenüber fundamental Andersdenkenden, aber auch ein gehöriges Maß an Verantwortungsgefühl und Anstrengung. Eben eine Einstellung, die der Demokratie angemessen ist.


SUGGESTED CITATION  Jürgensen, Sven: Der Demokratie zumutbar? Zum NPD-Verbotsurteil des BVerfG, VerfBlog, 2017/1/17, https://verfassungsblog.de/der-demokratie-zumutbar-zum-npd-verbotsurteil-des-bverfg/, DOI: 10.17176/20170118-095748.

19 Comments

  1. Christian Schmidt Tue 17 Jan 2017 at 19:05 - Reply

    “In Anpassung an die heutige Dogmatik sei dies nicht aufrechtzuerhalten” – das halte ich fuer eine ziemliche Frechheit. Man kann doch wohl davon ausgehen dass sich die Verfassungsvaeter und -muetter schon was dabei gedacht haben wenn sie von “ein darauf Ausgehen” schrieben. Wenn Herr Vosskuhle denkt dass das heutzutage nicht mehr in die Welt passt soll er doch bitte versuchen das Grundgesetz zu aendern anstelle da was reininterpretieren.

  2. Christian Schmidt Tue 17 Jan 2017 at 19:37 - Reply

    So, nun habe ich mich etwas beruhigt. Aber falsch finde ich es immernoch. Praktisch bedeutet das Urteil doch dass die NPD an Wahlen teilnehmen darf aber dann nicht gewinnen darf. Macht das Sinn? Und auch: Wie sieht dass jetzt in Gegenden aus in denen die NPD sehr wohl politische Geltungskraft hat? Ist die NPD nun in allen Gemeinden in denen sie mehr als 10% hat verboten? Duerfen Gemeinden (oder auch Laender) zum Grundgesetz wortidentische locale Parteiverbote in ihre Satzungen (bzw. Verfassungen) aufnehmen die dann zur Anwendung kommen wuerden? Deutschland ist kein Einheitsstaat, wenn also eine Gefahrenschwelle notwendig ist gibt es keinen Grund warum nur die Gefaehrdung der ganzen Bundesrepublik schuetzenswert sein sollte.

  3. Frank Frei Wed 18 Jan 2017 at 07:49 - Reply

    Ich habe die ganze Zeit bei den Argumenten an die “etablierten” Parteien gedacht. Bis ich merkeln musste, es geht um die NPD. *Ironie aus

  4. Dominic Schelling Wed 18 Jan 2017 at 07:51 - Reply

    Eine offensichtlich faschistoide Partei, welche die demokratischen Grundlagen sofort zerstören würde, wenn sie es könnte, hat in einem demokratischen Verfassungsstaat keine Existenzberechtigung. Sicherlich ist es verantwortungsvoll vom Bundesverfassungsgericht mit Parteienverboten zurückhaltend zu agieren aber ob bei der NPD dies richtig war, ist schon fraglich. Die ideologischen Grundlagen der NPD müssen nun einmal als Menschenverachtend bezeichnet werden. Zumindest sollte man jetzt die staatliche Parteienfinanzierung reformieren und der NPD den Geldhahn zumindest von staatlicher Seite kappen.

  5. Mad Scientist Wed 18 Jan 2017 at 14:18 - Reply

    @ Dominic Schelling: Eine offensichtlich kommunistische Partei, welche die demokratischen Grundlagen sofort zerstören würde, wenn sie es könnte, hat in einem demokratischen Verfassungsstaat keine Existenzberechtigung. Sicherlich ist es verantwortungsvoll vom Bundesverfassungsgericht mit Parteienverboten zurückhaltend zu agieren aber ob bei der Linken dies richtig wäre, ist schon fraglich. Die ideologischen Grundlagen der Linken müssen nun einmal als menschenverachtend (Ex-SED bzw. Mauermörderpartei) bezeichnet werden. Zumindest sollte man jetzt die staatliche Parteienfinanzierung reformieren und der Linken den Geldhahn zumindest von staatlicher Seite kappen.

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  6. Harald Loch Wed 18 Jan 2017 at 14:54 - Reply

    Über alle diese Fragen findet am 24. Januar um 20 Uhr ein Zauberberggespräch mit Maximilian Steinbeis und Pref. Helmut Aust (FU-Berlin) in der Buchhandlung “Der Zauberberg” statt. Alle sind herzlich eingeladen.
    Ort: Buchhandlung Der Zauberberg
    Bundesallee 133
    12209 Berlin-Fridenau
    030.56 72 90 91 oder
    info@der-zauberberg.eu

  7. Dominic Schelling Wed 18 Jan 2017 at 16:22 - Reply

    @Mad Scientist: Sie haben prinzipiell nicht einmal Unrecht mit ihren Überlegungen, denn die Linke hat eine ausserordentliche problematische Vergangenheit als Rechtsnachfolgerin der SED. Die PDS, später die Linke, hat aber in der Praxis bewiesen, dass sie eine verfassungstreue Partei ist, zumindest in den Kommunen und Ländern im Osten Deutschlands, denn dort trug und trägt sie zur erfolgreichen Regierungsführung bei, als zuverlässiger Koalitionspartner. Kein Vergleich zur Kommunistischen Partei der zwanziger und dreißiger Jahre, wo diese mithalf die demokratische Verfassungsordund zu demolieren. Natürlich würde man sich von der Linken eine kritischere Sicht auf ihre Vergangenheit wünschen, zur politischen Stabilisierung der neuen Länder im letzten vierteljahrhundert hat sie aber einen grossen Anteil beigetragen.

  8. Adamas Wed 18 Jan 2017 at 17:18 - Reply

    Das Urteil ist absurd. Wenn eine Partei nicht verfassungskonform ist, muss sie verboten werden. Das seiner zeitige KPD-Verbot berücksichtigte auch nicht, dass die Kommunisten in Deutschland nie von Bedeutung gewesen wären.

    Der Haken ist aber, dass Religionen, die Frauen und Andersgläubige bestenfalls verachten, dann auch mit keinem Gesetz in Deutschland in Einklang stehen. Somit wären sie ebenfalls zu verbieten. Zumal die bürgerliches Recht nicht einmal akzeptieren.

  9. Fritz Huber Wed 18 Jan 2017 at 19:28 - Reply

    Feststellung: sowohl der Name des Blogs, als auch der des entscheidenden Gerichtes ist irreführend: Deutschland hat keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz als Übergangslösung bis sich das deutsche Volk in einer freien Entscheidung eine Verfassung gibt.

    Da Deutschland keine Verfassung hat, kann die NPD auch nicht verfassungswidrig agieren und sein!

    Desweiteren eine Anmerkung zu den Menschenrechten:
    Jeder Mensch hat alle Rechte und ist in seinen Rechten nur durch die Rechte seiner Mitmenschen begrenzt. Der Mensch steht über dem Staat, dieser ist lediglich der Mittler (Moderator) zwischen den Rechten der Menschen!

    Die Gedanken sind frei und der Wunsch nach einer anderen Gesellschaft steht jedem zu!
    Der Hass und die Hetze der Links(Faschisten) ist dieselbe, wie die unter den (National)Sozialisten, aber kaum verwunderlich, denn dies ist eine systemimmanente Eigenschaft des Sozialismus.

    Das Mantra, die Linken seien die Guten ist historisch nicht zu halten, den ca. 150 Millionen Tote unter dem Sozialismus von Lenin, Stalin, Mao und Hitler zeigen ein andere Bild.

    Sozialismus ist eine Massenmordideologie – demgemäß müssen alle linksgerichteten Parteien verboten werden!

    Betrachtet man die Verstöße gegen Menschenrechte und Grundgesetz müssen alle aktuellen Parteien verboten werden, siehe z.B. völkerrechtswidrige Kriege gegen Jugoslawien, Afghanistan, Libyen, Syrien, Irak usw. oder auch die menschenrechtswidrigen Überwachungsmaßnahmen.

  10. Dominic Schelling Wed 18 Jan 2017 at 20:09 - Reply

    @Fritz Huber: Natürlich hat Deutschland eine Verfassung, dessen Titel nun einmal Grundgesetz heisst. Seit der demokratisch und rechtlich einwandfrei zustandegekommenen Wiedervereinigung ist das Grundgesetz die endgültige Verfassung Deutschlands und auch seine Grenzen sind ein für allemal endgültig. Das deutsche Volk hat dieses Faktum in freien Wahlen immer wieder bestätigt. Die Parteien, die was anderes wollten, schafften es nicht einmal ansatzweise in den Bundestag. Was Bundestag und Bundesrat mit jeweils mehr als zwei Drittel 1990 beschlossen haben, war ohne wenn und aber der Wille des deutschen Volkes, sonst hätte es ja andere Wahlergebnisse geben müssen. Im Dezember 1990 errangen die demokratischen Parteien, welche für diese Beschlüsse verantwortlich waren, einen überwältigenden Wähleranteil bei einer hohen Wahlbeteiligung! Das das deutsche Volk übergangen worden sei, ist ein Ammenmärchen der extremen Rechten.

  11. Frank Frei Wed 18 Jan 2017 at 21:56 - Reply

    @ Dominic
    Also mich hat man weder vor der Vereinigung gefragt, noch ob ich dem Grundgesetz zustimme. Für mich klingt das sehr undemokratisch 🙂

  12. Fritz Huber Wed 18 Jan 2017 at 22:01 - Reply

    @Dominic Schelling
    1. Kann man endlich mal diskutieren, ohne ständig mit Diffamierungsbegriffen zu agieren!
    2. Aus der Sicht eines Linksextremen ist der gemäßigte Linke ein Rechtsextremer
    3. Da wo nicht Verfassung drauf steht, ist auch nicht Verfassung drin!
    4. Wahlergebnisse sagen nichts über den rechtlichen Status der BRD aus. Und so nebenbei hat das sog. Verfassungsgericht das Wahlsystem für verfassungswidrig erklärt
    5. Und die Linken, aber gleichermassen die gesamte Bevölkerung, sollten sich mit dem völkerrechtlichen Status des deutschen Reiches und dem Besatzerkonstrukt BRD auseinandersetzen. Die BRD kann ebenso wie die Nazis im 3. Reich nicht auf die unauflöslichen Rechte der Deutschen verzichten, d.h z.B. alle Gebietsabtretungen nach 1918 sind völkerrechtlich nicht verbindlich! Die vereinigten Staaten von Europa sind als Versuch zu sehen, den Deutschen ihre unveränderlichen Rechte zu nehmen, etwas, was sich selbst die Nazis nicht getrauten. Aber mit einem indoktrinierten Volk und der Nazikeule kann man dies versuchen.

  13. Matthias Thu 19 Jan 2017 at 08:58 - Reply

    @ Fritz Huber: Gründen Sie doch bitte, bitte Ihren eigenen Reichsbürgerblog, aber sparen Sie uns hier Ihre abstrusen Thesen.

  14. Jessica Lourdes Pearson Thu 19 Jan 2017 at 13:35 - Reply

    @Fritz Huber und Frank Frei: Denken Sie nochmal über Ihre These nach. Wenn Deutschland keine Verfassung hätte, was könnte die “Linksfaschisten” – nach Ihrer Definition anscheinend die weitaus überwiegende Mehrheit der Bevölkerung – dann davon abzuhalten, unliebsame Subjekte wie Sie brutal zu unterdrücken?

  15. Jessica Lourdes Pearson Thu 19 Jan 2017 at 13:36 - Reply

    “abhalten” natürlich…

  16. Schariabeauftragter Thu 19 Jan 2017 at 14:25 - Reply

    Hier fand ich eine Analyse der Abwägungen des Verfassungsgerichts zum ‘untauglichen Versuch, verfassungswidrig sein zu wollen’ – http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=426687 – und ich kann nur konstatieren: dadurch, dass im ersten, gescheiterten, NPD-Verbotsverfahren die V-Männer der Verfassungsschutzämter ‘enttarnt’ wurden, kam es vermutlich zu einem Massenexodus gerade der ideologisch ‘gefestigteren’ NPD-Kader. Dadurch, so findet das BVerfG nunmehr, ist die NPD zu bedeutungslos geworden, um die verfassungsmässige Ordnung ernsthaft zu gefährden, gar abzuschaffen. Gleichzeitig aber haben sich ja die verprellten Mitglieder nicht etwa ‘in Luft aufgelöst’, sondern vermutlich in wesentlich effizienteren Untergrund-Strukturen reorganisiert, die weder einem Partei- noch einem Vereinsverbot zugänglich sind, noch, wie einst die NPD, mittels V-Männern so einfach zu unterwandern sein dürften!

  17. Fritz Huber Thu 19 Jan 2017 at 16:14 - Reply

    @Matthias
    Sorry, ich wusste nicht, dass dieser Blog für Linksautonome reserviert ist und an der Wahrheit kein Interesse besteht.

    Ich bin weder Links noch Rechts, wie irrwitzig dieser Begriff ist, habe ich ja schon im vorhergehenden Kommentar erläutert – ich bin einfach nur Mensch, der versucht die politischen, wirtschaftlichen und historischen Vorgänge zu ergründen. Ich kenne die Verfolgung aus eigener Familiengeschichte, mein Ur Ur- Großvater wurde aufgrund der Sozialistengesetze gefänglich eingezogen und mein Großvater entging nur knapp dem KZ durch die Nazis.

    Ich als Mensch bilde mir meine eigene Meinung und vertrete diese auch öffentlich, auch wenn es der massenmörderischen linksfaschistischen Klientel nicht gefällt.

    Wer diffamiert und nicht argumentiert diskreditiert sich selbst!
    PS. Abstrust?
    https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
    Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich”
    Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).

  18. Mikha-el Thu 19 Jan 2017 at 18:52 - Reply

    *Michael Kloepfer die Kategorie der unerwünschten Partei vorgeschlagen, die zwar nicht verboten sei, ….*

    Werter Verfasser, ab wann haben wir dann die Dummenpartei (Partei der Kategorie “gewünscht”), die Pflichtpartei für Deutsch (Partei der Kategorie “ganz unten”) und natürlich die Elitepartei (Partei der Kategorie “Übermenschen und Weltherrscher”)?

    Warum nennen wir denn nicht die Dinge beim wirklichen Namen?
    Es geht nicht um die Verfassungsschutzpartei NPD, es geht um die Desavouierung des Souveräns dieses Staates und das Ersetzen des Volkes durch ein “Weltrechtskonstrukt” aus globalen Menschenrechten (die es nicht gibt), Demokratievorstellungen für Weltbürger und Gesinnungseliten und einem Rechtsstaat, der den Begriff Recht als Recht exclusiv nach Vorstellung der Gesinnungspolizei und Gutmenschenparteien definiert.

    Ich nenne das “Neofeudalismus”.
    Er ist der Feind der Völker dieser Welt, er leugnet die Souveränität der Völker, denn er betreibt in der Realität ihre Negierung und stiehlt damit ihre Zukunft und er betreibt die Auslöschung ihre Vergangenheit.
    Er ist der Feind des Friedens dieser Welt, denn er will die “eine Herrschaft” der Welt errichten.
    Er ist der Feind der Kulturen dieser Welt, denn er kennt nur eine Kultur, die Seine – das Herrschen und Dienen. Eliten sind der Staat und der Rest sind dumme Bauern, schlimmer Sklaven.

    Also warum?

  19. Matthias2 Thu 19 Jan 2017 at 22:23 - Reply

    @Fritz Huber: Sie verbreiten schlicht Unwahrheiten. Anstatt zu simplifizieren sollten Sie einfach einmal einen Blick in die deutsche Rechtsgeschichte werfen. Auf den Reichstagen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurden in loser Reihenfolge sog. lex fundamentalis, eben staatsgrundlegende Gesetze, erlassen. Deren deutsche Übersetzung, Grundgesetz, steht somit in bester Tradition dieser Verfassungsdokumente. Ihre kurzsichtige Auffassung, Verfassung sei nur das, wo Verfassung drauf steht, ist damit obsolet. Aber das wissen Sie insgeheim eh.

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