Der Krieg der Richter findet doch statt – in Tschechien
Im Februar hatte das tschechische Verfassungsgericht für große Aufregung gesorgt, als es ein Urteil des EuGH für ultra vires und damit für unanwendbar erklärte – bekanntlich eine Idee des Bundesverfassungsgerichts, das sich allerdings stets wohlweislich gehütet hat, dieselbe in die Tat umzusetzen.
Jetzt scheint die Sache zu eskalieren: Die Kollegen vom tschechischen Obersten Verwaltungsgericht nämlich sind keineswegs gewillt, dem Husarenritt der Verfassungsrichter zu folgen. Sie haben dem EuGH die Frage vorgelegt, wem sie nun folgen sollen, dem Verfassungsgericht oder dem EuGH.
Die Antwort, die sie bekommen werden, liegt wohl auf der Hand.
Der Google-Translator-Rühreiübersetzung der Pressemitteilung zu folgen haben die Verwaltungsrichter dabei nicht mit kritischen Worten an die Adresse der Verfassungsrichter gespart. Wenn ich das richtig verstehe, haben sie deutlich gemacht, dass sie sich im Zweifel an die Position des EuGH gebunden fühlen, Verfassungsgericht be damned.
Sollte das tschechische Verfassungsgericht mit dem Manöver im Sinn gehabt haben, die Integrität des nationalen Verfassungsrechts zu stärken, ist das dann ja wohl voll nach hinten losgegangen.
Foto: Mike McHolm, Flickr Creative Commons
Hier ist der Link zur “Übersetzung” des Vorlagebeschlusses:
http://translate.googleusercontent.com/translate_c?hl=de&prev=/search%3Fq%3DNejvy%25C5%25A1%25C5%25A1%25C3%25AD%2Bspr%25C3%25A1vn%25C3%25AD%2Bsoud%26hl%3Dde%26sa%3DG%26prmd%3Dimvns&rurl=translate.google.de&sl=cs&u=http://www.nssoud.cz/files/SOUDNI_VYKON/2012/0018_6Ads_12_20120510085654_prevedeno.pdf&usg=ALkJrhgL2WpkWOCwhfCMT9b89vX6vsFD9A