22 August 2014

Ein paar ketzerische Gedanken zur Ausbürgerung

Ausbürgerung. Es gibt wenig Worte, die – insbesondere in Deutschland – schauderhaftere historische Assoziationen wecken als dieses. Dass in Deutschland eines Tages wieder darüber diskutiert werden könnte, bestimmte Deutsche aus politischen Gründen zu Ausländern zu machen – das schien bis vor kurzem den meisten unvorstellbar.

Genauso unvorstellbar wie der Bürgerkrieg in Syrien und Irak, der Vormarsch der ISIS, die Enthauptung von James Foley und der Gedanke, dass sein Mörder womöglich eines Tages in Heathrow landen, seinen britischen Pass vorlegen und sagen könnte: Hallo, hier bin ich wieder.

Dabei liegt die Idee, den Entzug der Staatsbürgerschaft als sicherheitspolitisches Instrument einzusetzen, global schon seit längerem im Trend: Frankreich hat seit Mitte der 90er Jahre die Möglichkeiten, eingebürgerte Terroristen auszubürgern, schrittweise ausgeweitet. Kanada hat gerade ein Gesetz erlassen, wonach die Regierung verurteilten Terroristen mit Doppel-Pass die Staatsbürgerschaft entziehen kann. In Österreich beispielsweise ist der Entzug der Staatsangehörigkeit für heimkehrende Syrien-Kämpfer erklärtes Ziel der Regierungspartei ÖVP. Ganz vorne marschiert das Vereinigte Königreich: Dort kann schon der Verdacht, Terrorist zu sein, für den Entzug der Staatsbürgerschaft ausreichen. Bisher galt das nur bei Briten, die noch einen anderen Pass haben. Seit Mai ist das auch bei eingebürgerten Briten möglich, wenn diese dadurch staatenlos werden.

Mein spontaner Impuls als guter Bleeding-Heart-Liberaler wäre, das nach Kräften anzuprangern. Aber dann kommen mir ein paar ketzerische Gedanken.

“The total destruction of the individual’s status in organized society”

Eine der eindrucksvollsten Texte über den Schrecken der Ausbürgerung ist das Urteil Trop v. Dulles des US Supreme Court aus dem Jahr 1958. In dem Fall ging es um einen armen Tropf, der 1944 als GI in Marokko sich unerlaubt aus der Kaserne gestohlen und daraufhin wegen Desertion verurteilt worden war. Deserteuren in Kriegszeiten drohte nach einem 1940 erlassenen Gesetz der Entzug der Staatsangehörigkeit. Das, so der Supreme Court, sei aber als “grausame und ungewöhnliche” Bestrafung von der amerikanischen Verfassung verboten.

Ausbürgerung, so Chief Justice Earl Warren, sei nichts anderes als

the total destruction of the individual’s status in organized society. It is a form of punishment more primitive than torture, for it destroys for the individual the political existence that was centuries in the development.

Wer so bestraft wird, der wird zu einem Nichts, ausgeliefert der Gnade der Regierung des Landes, in dem er sich gerade aufhält. Er werde einem Leben in beständiger Furcht und Not unterworfen, bedroht von Diskriminierung, behördlicher Gängelung und dem Damoklesschwert, jederzeit abgeschoben werden zu können – kurz, so Warren mit folgendem (nicht gekennzeichneten, ts ts…) Hannah-Arendt-Zitat:

 In short, the expatriate has lost the right to have rights.

Mitte des 20. Jahrhunderts waren diese Formulierungen eine vollkommen angemessene Beschreibung dessen, was zwischen 1917 und 1945 Millionen von Russen, Armeniern, europäischen Juden und anderen Opfern von Vertreibung und Genozid am eigenen Leib widerfahren war.

Funktionalität, nicht Identität

Aber heute?

Ist mein “status in organized society” tatsächlich immer noch derart total von meiner Staatsangehörigkeit abhängig? Bin ich tatsächlich ein Nichts, ein für Staat und Recht Unsichtbarer, wenn ich sie mir wegdenke?

Ist, sagen wir, eine Bürgerin von Zimbabwe oder Tadjikistans außerhalb ihres jeweiligen Staates so viel schlechter vor Diskriminierung, Gängelung und Schlimmerem geschützt als innerhalb? Und hat sie umgekehrt tatsächlich nennenswert was davon, dass Zimbabwe bzw. Tadjikistan ihr im Ausland konsularischen Schutz und Beistand schulden?

Ist, sagen wir, ein frisch gebackener Bürger von Malta/Zypern/Bulgarien, der seine Million auf den Tisch gelegt hat, um mit russischem/arabischem/chinesischem Akzent dem Immigration Officer in London/Paris/Berlin “Civis Europaeus sum!” entgegenrufen zu können, derart in seiner Existenz vernichtet, wenn eine künftige Regierung in Malta/Zypern/Bulgarien ihm seinen EU-Pass wieder wegnimmt? Oder ein frisch gebackener Ungar in der Slowakei, dem Viktor Orbán die Staatsbürgerschaft zugesteckt hat, damit er ihn wählen kann, wenn die Sozialisten im (unwahrscheinlichen) Fall ihrer Rückkehr an die Macht mit seinem Pass dasselbe tun? Oder ein frisch gebackener Italiener mit Wohnsitz in Buenos Aires und aus Kalabrien ausgewandertem Urgroßvater, wenn Italien es sich eines Tages anders überlegt?

Ich will weder zynisch werden noch den Wert meiner deutschen – und mehr noch: meiner Unionsbürgerschaft – kleinreden. Ich wäre tief unglücklich, wenn ich Wahlen hier nur noch als Außenseiter verfolgen könnte. Wenn ich mich, nur weil ich gern hier in Berlin leben will, mit irgendwelchen Behörden herumplagen müsste oder gar von Abschiebung bedroht wäre. Wenn ich am Flughafen, statt am EU-Schalter durchgewunken zu werden, jedesmal ins glasige Auge eines Immigrationsbeamten schauen müsste.

Mein Punkt ist folgender: Meine Staatsbürgerschaft ist für mich keine Frage der Identität, sondern eine der Funktionalität. Wichtig ist mir an meinem Pass, dass ich mit ihm frei reisen kann, nicht, dass er mich als Deutscher ausweist. Wichtig ist mir an meinem Wahlschein, dass ich in der Polity, in der ich lebe, meine Stimme abgeben kann; würde ich in Reykjavik leben und nicht in Berlin, dann wäre ich lieber isländischer Staatsbürger (und würde dabei natürlich ein Deutscher unter Isländern bleiben).

Eine Frage der Verhältnismäßigkeit

Um auf den Syrien-Heimkehrer und seine Staatsangehörigkeit zurückzukommen: Ich kann eine Menge guter Gründe erkennen, sehr misstrauisch zu werden, wenn das konservative Lager anfängt, von Ausbürgerung zu reden. Als in London und Paris vor einigen Jahren die Vorstädte brannten, hat es nicht lange gedauert, bis die ersten fanden, dass diese dunkelhäutigen Jungs mit den Kapuzenpullis doch ohnehin keine richtigen Briten/Franzosen seien. Ausbürgerung darf kein Tool sein, mit dem die Regierung diejenigen, die ihre Wählerschaft als Mitbürger nicht so sympathisch findet, ausselektieren kann. Das Gleiche gilt für die Versuchung, Sicherheitsprobleme auf den Schultern anderer Länder zu lösen, indem man die eigenen Kriminellen durch Ausbürgerung abschiebbar macht bzw. ihnen genau zu einem Zeitpunkt, da sie gerade im Ausland sind, den Pass wegnimmt, damit sie nicht wieder ins Land können und andere zusehen dürfen, wie sie mit ihnen fertig werden.

Ich sehe auch ein paar valide normative Argumente, die man gegen die Möglichkeit der Ausbürgerung in Stellung bringen kann: Sie unterminiert die republikanische Gleichheit, womöglich auch die Demokratie, wenn die Regierung auf diese Weise nationalisierte Staatsbürger gegenüber geborenen diskriminiert bzw. ihre eigene Constituency manipuliert. In den USA ist der Entzug der Staatsbürgerschaft vom Supreme Court 1967 generell für verfassungswidrig erklärt worden aus dem ganz abstrakten Gedanken heraus, dass das Volk souverän ist und nicht die Regierung und daher diese jenem nicht die Angehörigen rauskicken kann.

Aber was sagt uns das für den Syrien-Heimkehrer? Unterstellt, die Regierung führt dabei weder offen noch versteckt so etwas wie Bürgerselektion, verkappte Abschiebung oder gar Manipulation der Staatsvolkzusammensetzung im Schilde – ist der Entzug der Staatsbürgerschaft, zumal einer doppelten, bei jemandem, der mit der Panzerfaust für die Errichtung eines 7.-Jahrhundert-Kalifats von Cordoba bis Bagdad kämpft, wirklich völlig undenkbar? Muss man die Ausbürgerung, wie dies 1958 der US Supreme Court getan hat, als Sanktion bzw. Mittel der Gefahrenabwehr tatsächlich auf die gleiche Ebene stellen wie Folter?

Ich würde es da mit dem Rottmann-Urteil des EuGH halten: Es kommt halt auf die Verhältnismäßigkeit an.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ein paar ketzerische Gedanken zur Ausbürgerung, VerfBlog, 2014/8/22, https://verfassungsblog.de/ein-paar-ketzerische-gedanken-zur-ausbuergerung/, DOI: 10.17176/20180124-112555.

10 Comments

  1. RA Splendor Fri 22 Aug 2014 at 23:35 - Reply

    Mutation eines aufrichtigen Grundrechtsliberalen zum Mainstream-Utilitaristen. Grausig mit anzusehen. Wieder einer weniger.

  2. Mark Swatek-Evenstein Sat 23 Aug 2014 at 00:17 - Reply

    Die Frage, ob man einem Syrien-Heimkehrer, der im Jihad mal ordentlich auf den Tisch gehauen hat, die Staatsangehörigkeit entziehen können soll, ist doch vergleichsweise irrelevant (Stichwort: Verhältnismäßigkeit). Der verfassungsrechtlich relevantere Eingriff findet doch bei der Entziehung des Reisepasses (Personalausweises) bei jemandem statt, den die Sicherheitsbehörden verdächtigen, ein potentieller Syrien-Heimkehrer der Zukunft zu sein. Und da stößt der Rechtsstaat schon seit Jahren an seine Grenzen. Die Erfahrung sagt: Herkunft, Bart, und Anzahl der verwendeten Handys sind Entscheidungsfaktoren, die nicht unterschätzt werden sollten.

  3. matthiasausk Sat 23 Aug 2014 at 08:35 - Reply

    Wird die Farbe des Passes nicht ohnehin zu hoch gehängt?
    Was bedeutet heutzutage die “Staatsangehörigkeit” noch?
    Wären wir nicht alle viel besser dran, wen wir einfach Menschen wären, die den Gesetzen desjenigen Staates unterliegen, in dem wir uns gerade befinden?
    Und sind selbst diese “Staaten” nicht inzwischen nur noch altväterliche Konstrukte, die das “freie Spiel der Märkte” durch restriktive Maßnahmen behindern und daher der eigentlichem Macht (Marx hat es “das Kapital” genannt, Merkel nennt den momentan herrschenden Götzen “die Märkte” – und wehe, wenn die grollen!), strukturell im Wege stehen?

  4. Aufmerksamer Leser Sat 23 Aug 2014 at 11:25 - Reply

    @Max: So wie sich Dein Text liest, scheinst Du einen seeeeeehr entspannten Urlaub gehabt zu haben. Im normalen Alltagsbetrieb hättest Du zu einer Senatsentscheidung, die solche Passagen wie Dein obiger Text enthielte, vermutlich einen “Schwerpunkt” gestartet!
    Ich finde vor allem interessant, dass sich jemand, der Burka-Verbote verbieten möchte, über Legalisierung von Ausbürgerung nachdenkt (das sagt viel über Staat und Religion).

  5. Tourix Sat 23 Aug 2014 at 14:01 - Reply

    Im folgenden Artikel aus dem Jahre 2010 wurde die rechtliche Seite dazu beleuchtet:
    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verlust-der-staatsangehoerigkeit-bei-schweren-straftaten-sarkozys-harte-linie-auch-in-deutschland-moeglich/

    Persönlich denke ich, dass man dazu eine Grenze zwischen Kriminalität und Terrorismus ziehen muss.
    Aber Terrorismus ist auch nur Kriminalität. Also wo die Grenze ziehen ?
    Es läuft eben alles auf sorgfältiges Abwägen heraus, bzw. auf die Verhältnismäßigkeit.

  6. egal Sat 23 Aug 2014 at 19:12 - Reply

    Hier wird immer nur die eine Seite der Staatsbürgerschaft beleuchtet, nämlich die Seite, was der Pass einen “bringt” und wie der Einzelne vielleicht seine Staatsbürgerschaft betrachtet.

    Man sollte aber auch nicht die Seite vergessen, dass Staatsbürgerschaften auch Ordnung und Verantwortlichkeiten schaffen. Das ist das viel größere Problem und wird hier gar nicht thematisiert. Denn was momentan angedacht und schon teilweise praktiziert. Statt “eigene Probleme” gesellschaftlich zu lösen (politisch, strafrechtlich, usw.), entledigt sich man einfach des Problems durch Ausbürgerung. Mal abgesehen vom völkerrechtlichen Grundsatz der Vermeidung der Staatenlosigkeit ist das schon ein unglaublicher Vorgang, wie (westliche) Staaten ihre eigenen Probleme entsorgen, nämlich im Zweifel auf Kosten der anderen. Wer soll denn gegen staatenlose Terroristen repressiv und präventiv (!) vorgehen? Da es meist in den westlichen Ländern Strukturen und Umfelder gibt, aus denen diese “Problembürger” kommen, kann man doch nicht so einfach seine Probleme der Weltgemeinschaft aufhalsen. Bei Staatenlosen gibt es zudem häufig Probleme, denn da sie praktisch nirgends willkommen sind, führt das oft in die soziale Verelendung und auf solche Zustände warten nicht zuletzt kriminelle Banden und auch Terroristen, denn wer nichts mehr zu verlieren hat, kann auch zum Bombenbauen und -hochsprengen abgerichtet werden.

    Fazit: Es bleibt eine billige und gedankenlose Lösung, die uns Sicherheit für ein paar Länder vorgaukeln will, aber nichts an der Gefährdungslage mancher Länder verbessert, sondern tendenziell verschlechtert.

  7. Colis Sat 23 Aug 2014 at 19:26 - Reply

    Jedes Volk bzw. jede Gesellschaft sollte sich selbst um seinen Ausguss kümmern müssen. Mit Ausbürgerungen macht man es sich auf Kosten anderer Staaten zu einfach, in dem man sein Problem im wahrsten Sinne des Wortes einfach abschiebt.

  8. VG Sun 24 Aug 2014 at 15:46 - Reply

    Das Problem lässt sich umschiffen: § 8 PassG. § 8 PassG ermöglicht die Passentziehung. Dabei wird nur das reine Dokument als solches eingezogen ohne dass der Betroffene staatenlos wird. Somit kann der Betroffene jedenfalls nicht die EU verlassen. Dies ist sicherlich ein milderes Mittel gegenüber der Ausbürgerung.

  9. Frank Thu 28 Aug 2014 at 11:04 - Reply

    Schon seltsam das dass Wahlrecht so viel wichtiger dem Autor erscheint als der rechtliche Status. Und es ist nicht nur das man “unglücklich” wäre.
    Abhängig von der 2. Staatsangehörigkeit (aktuell ist der Entzug nicht möglich wenn derjenige Staatenlos würde – das könnte sich aber auch ändern).
    Es droht sehr schnell der Verlust von Wohnung (zumindest wenn Mietwohnung), Konto, Beschäftigung usw. sofern die verbleibende Staatsangehörigkeit nicht die eine EU Landes oder eines anderen “westlichen” Landes ist.
    Nicht zu vergessen, wenn nicht EU, das dann der Aufenthaltsstatus auch schnell weg ist.
    Mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit verlieren auch sehr viele “Schutzmechanismen” in unserem Rechtsstaat ihre Wirksamkeit da sie nur für “Deutsche” gelten. Gleiches dürfte für die EU gelten wenn nicht noch eine 2. EU Staatsbürgerschaft existiert.

    Ganz anders kann einem werde wenn, wie in GB, schon der Verdacht ausreichen soll – da kann dann jeder schnell darunter fallen dessen eMailadresse auf der falschen Spamliste gelandet ist.

    Und Dank zu kleiner Opposition und Rückgrat losen “Sozen” können die Konservativen machen was sie wollen…..

  10. Ralph Janik Thu 28 Aug 2014 at 15:25 - Reply

    “Seit Mai ist das auch bei eingebürgerten Briten möglich, wenn diese dadurch staatenlos werden.”

    hat hier die New York Times etwas missverstanden? Siehe http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/terrorism-in-the-uk/11052510/We-must-give-ourselves-all-the-legal-powers-we-need-to-prevail.html
    “Following the recent Immigration Act, I can, in certain circumstances, remove citizenship from naturalised Britons who are fighting overseas and exclude them too. And while it is illegal for any country to make its citizens stateless, any British national who returns from Syria and Iraq faces prosecution here for participating in terrorist activities abroad.” oder
    http://www.independent.co.uk/news/uk/politics/exclusive-no-way-back-for-britons-who-join-the-syrian-fight-says-theresa-may-9021190.html
    If the Home Secretary is acting on “conducive” grounds, the only restriction is that she cannot render a person stateless, effectively meaning an order can only be used against individuals with dual nationality.

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