„Gefahr wirkt weniger bedrohlich, wenn man sie versteht“
Fünf Fragen an Kim L. Scheppele
Letzte Woche haben wir die Ergebnisse unseres Justiz-Projekts veröffentlicht, in dem wir mithilfe von Szenarien analysieren, wo und wie autoritäre Populisten ansetzen würden, um die unabhängige Justiz in Deutschland anzugreifen. Unsere Studie zeigt: Auch in Deutschland ist die Justiz verwundbarer, als oft angenommen wird.
Aus zahlreichen internationalen Beispielen und der breiten Forschung zu „judicial backsliding” wissen wir, dass autoritäre Populisten erstaunlich ähnliche Strategien nutzen, um Gerichte unter Druck zu setzen, zu delegitimieren und letztlich unter Kontrolle zu bringen. Kaum jemand hat diese Dynamiken so präzise beschrieben wie Kim Lane Scheppele, Professorin für Soziologie und International Affairs an der Universität Princeton, USA.
1. Liebe Kim, in den USA gehörten Gerichte zu den wichtigsten und aktivsten Sicherungen gegen die exekutiven Exzesse der Trump-Regierung – und waren zugleich heftigen Angriffen ausgesetzt. Hinzu kommt, dass der Supreme Court, inzwischen politisch einseitig besetzt, Trump bislang weitgehend den Weg freimacht. Wie steht es um die Unabhängigkeit der US-Justiz zum Jahresende 2025?
Ein einheitliches Bild ergibt sich nicht. Während die unteren Gerichte bislang mehrheitlich die Linie gegen autokratische Tendenzen halten, stärkt der Supreme Court in praktisch allen Fällen, die bei ihm landen, die Macht der Exekutive. Trumps executive orders und rechtswidrige Handlungen haben mehr als 500 Klagen ausgelöst (die zahlreichen Einwanderungsfälle nicht eingerechnet). In rund 170 dieser Fälle haben untere Gerichte einstweilige Verfügungen erlassen, die Trumps Pläne bis heute ausbremsen. Doch in etwa 30 Fällen, die es bis zum Supreme Court geschafft haben, hat das Gericht diese Verfügungen aufgehoben und Trump damit ermöglicht, während der laufenden Verfahren ganze Regelwerke, Behörden, Karrieren und institutionelle Normen zu zerstören. Das hat die US-Regierung schwer beschädigt. Und diese Schäden sind – selbst wenn die Kläger am Ende gewinnen – nur schwer zu beheben. Wer sich um die amerikanische Demokratie sorgt, hält jedes Mal die Luft an, wenn ein neuer Fall den Supreme Court erreicht. Dennoch: Manche Entscheidungen der unteren Gerichte halten stand, und ich bin beeindruckt, wie viele dieser Richter – darunter auch solche, die Trump selbst in seiner ersten Amtszeit ernannt hat – trotz massiver Drohungen standhaft bleiben.
2. Trumps Umgang mit der Justiz ist alles andere als subtil. Sein konfrontativer Stil, das berühmte „flooding the zone“, sucht den offenen Rechtsbruch geradezu. Manche meinen, Trump gehe damit über das hinaus, was Du als „autocratic legalism” beschrieben hast. Dein einflussreicher Aufsatz liegt bald zehn Jahre zurück – hat sich das Phänomen qualitativ verändert?
Trump ist ein autokratischer Legalist – und doch ist er es nicht ganz. Autokratisch-legalistisch handelt er, wenn er über 200 executive orders erlässt, mit denen er neues Recht setzt und seinen Untergebenen konkrete Anweisungen zur Umsetzung gibt. Diese Dekrete werden von unteren Gerichten blockiert und teilweise vom Supreme Court bestätigt. Sollte der Supreme Court noch mehr dieser Anordnungen in formelles, endgültiges Recht verwandeln, hätten wir de facto bald eine neue Verfassung – ein Lehrbuchbeispiel für autokratischen Legalismus.
Gleichzeitig verlässt Trump diesen Rahmen, wenn er – vermeintlich zur Durchsetzung von Migrationsrecht und zur Bekämpfung von Kriminalität – einen regelrechten Terrorstaat in US-Städten errichtet. Maskierte Bundesbeamte entführen Menschen von der Straße, verschleppen sie in ein unmenschliches Haftsystem – völlig rechtswidrig. Auch sonst agiert Trump innen- wie außenpolitisch häufig willkürlich. Er kombiniert also legalistische Strategien mit Maßnahmen, die gezielt Angst erzeugen sollen. Doch weil sich viele Amerikaner gegen diesen Terrorstaat wehren, könnte genau dieser Widerstand verhindern, dass Trump den Rechtsstaat vollständig autokratisch übernimmt – was ihm sonst womöglich gelungen wäre.
3. Ein zentrales Element von „judicial backsliding” sind Delegitimierungsstrategien: Die Justiz wird als elitär, parteiisch oder zu langsam gebrandmarkt. Diese Narrative verfangen auch deshalb, weil oft ein Funke Wahrheit darin steckt. Die Kritik an der Justizialisierung liberaler Demokratien ist nicht neu, findet aber in den letzten Jahren deutlich mehr Resonanz. Inwiefern sind Gerichte selbst Teil des Problems?
Trump versucht seit Jahren, die Justiz zu delegitimieren. Er bezeichnet Richter unterer Instanzen als aktivistisch, abtrünnig und parteiisch. Seine Unterstützer im Kongress drohen sogar mit Amtsenthebungsverfahren gegen einzelne Richter. Ironischerweise agiert gerade der Supreme Court, der über Jahre von extrem rechten Republikanern neu besetzt wurde, heute aktivistisch, parteiisch und abtrünnig. Trump behauptet – wie viele Autokraten –, das Volk habe ihn gewählt; manchmal sagt er sogar, Gott habe ihn auserkoren. Doch in einem Land mit knappen 50/50-Wahlen, ständigen Umfragen und einer Trump-Popularität von etwa 35 Prozent ist eine breite Unterstützung kaum erkennbar. Aufhalten lässt er sich davon aber nicht. Der Vorwurf, Gerichte seien undemokratisch, ist alt. Versteht man „demokratisch“ ausschließlich im Sinne von Wahlen, erscheint der Vorwurf plausibel. Versteht man Demokratie jedoch als Möglichkeit eines Machtwechsels, verschiebt sich die Perspektive: Dann sind Gerichte nicht das Problem, sondern eine zentrale Garantie dafür, dass demokratische Prozesse funktionieren und ein friedlicher Regierungswechsel möglich bleibt.
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4. In Deinem Essay zu „The Rule of Law and the Frankenstate“ hast Du 2013 eine „forensic legal analysis“ gefordert – also das systematische Durchspielen von „what-if questions“, um verwundbare Stellen des Rechtsstaats offenzulegen. Im Justiz-Projekt haben wir eine Methode entwickelt, mit der sich solche institutionellen Stresstests zukunftsorientiert und nachvollziehbar durchführen lassen. Szenarienarbeit und die Kombination aus vergleichender, dogmatischer und qualitativer Analyse haben sich als besonders effektiv erwiesen. So lassen sich autoritär-populistische Strategien antizipieren und bessere Gegenmaßnahmen entwickeln. Doch uns treibt weiterhin die Frage um: Woran erkennt man, dass ein System zu kippen beginnt? Wie lassen sich „points of no return“ identifizieren – auch aktuell für die US-Justiz?
Ich finde es toll, dass ihr den Blick aufs Ganze richtet! Verfassungen funktionieren als System, nicht als Checkliste. Entscheidend ist, wie einzelne Elemente miteinander verbunden sind. Auch die Arbeit mit Szenarien, um institutionelle Belastungsgrenzen zu simulieren, ist ein sinnvoller Ansatz.
Wann kippt eine Demokratie in eine Diktatur? Meist dann, wenn demokratisch gewählte Führungspersonen jene Institutionen und Regeln angreifen, die ihre Macht begrenzen. Eine einzelne Maßnahme, die Kontrollmechanismen umgeht, kann noch als politischer Übereifer durchgehen. Häufen sich solche Schritte, ist das ein Alarmsignal.
Wichtig sind die verfassungsrechtlichen „Resonanzpunkte“ – Momente, in denen Bedrohungen sich wechselseitig verstärken und das System insgesamt ins Wanken gerät. Ein historisches Beispiel ist Deutschland 1933: Das Parlament wurde aufgelöst, ein Notstand ausgerufen – und die einzige Instanz, die diese Schritte hätte kontrollieren können, existierte nicht mehr. Ein modernes Beispiel ist Ungarn: Die Verfassung erlaubt Änderungen mit einer Zweidrittelmehrheit, und das Wahlsystem macht eine solche Mehrheit leicht erreichbar. So werden Eingriffe in die demokratische Ordnung systematisch begünstigt.
5. Viele empfinden es als belastend, sich täglich mit den zahlreichen Bedrohungen für die Demokratie auseinanderzusetzen. Wie gehst Du persönlich damit um? Was treibt Dich an, weiter zu forschen, zu erklären, zu warnen? Wie schützen wir uns und andere davor, dass das unablässige „doom and gloom“ auf unsere Stimmung und unsere mentale Gesundheit durchschlägt?
Gefahr wirkt weniger bedrohlich, wenn man sie versteht. Je mehr ich über gefährdete Systeme lerne, desto besser kann ich damit umgehen. Der Gefahr ins Auge zu sehen, kann sogar Kraft geben. Natürlich ist es manchmal ermüdend. Aber drohende Diktaturen schärfen auch den politischen Humor – vielleicht liebe ich deshalb politische Karikaturen so sehr und sammle sie.
Das Beste aber ist: Zeiten wie diese stiften Solidarität unter all jenen, die sich gemeinsam der Gefahr der Diktatur entgegenstellen. Ich habe viele großartige Freunde gewonnen, die sich in Europa gegen Autokratie einsetzen und inzwischen auch in den USA gegen autokratische Entwicklungen engagieren. Einige der beeindruckendsten Menschen, die ich kenne, gehören zu denjenigen, die die aktuellen Bedrohungen als Ansporn zum Handeln begreifen. Und es ist mir eine echte Ehre, all diejenigen kennenzulernen, die am Justiz-Projekt beteiligt sind.
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Editor’s Pick
von JASPER NEBEL

Bereits das Cover ist ein Statement: Zwei Männer küssen sich, sie schwitzen, sie leben in und von dem Moment. Doch das Foto – aufgenommen 2002 von Wolfgang Tillmans in einem Londoner Club – führt in die Irre. Denn obwohl es in seinem neuesten Roman „Young Mungo“ auch um homosexuelle Liebe geht, könnte das Setting von Douglas Stuarts Roman nicht weiter von einer Gay-Party entfernt sein. Als Leser*in begleitet man den 15-jährigen Mungo durch das Glasgow der 1990er-Jahre. Sein Umfeld passt so gar nicht zu seinem empathischen Charakter: Seine Mutter ist stark alkoholkrank, sein Bruder führt eine kriminelle Jugendbande an. Diese Verzweiflung äußert sich bei Mungo in einem Tick: Wann immer er sich unwohl fühlt, zuckt sein Gesicht. Und da Mungo so viel Schreckliches erlebt, ist das Lesen teilweise nur schwer zu ertragen. Linderung geben dann jene Momente, in denen Mungo einen Menschen trifft, bei dem er sich nicht mehr unwohl fühlt, bei dem sein Gesicht nicht mehr zuckt. Doch bis zum Ende verzweifelt man ein wenig an seiner Geschichte. Mich jedenfalls hat sie mit einer sanften Traurigkeit zurückgelassen.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Bei uns werden zwar noch keine migrantisierten Menschen von der Straße entführt, wie es KIM LANE SCHEPPELE oben für die USA berichtet. Aber hier wird gerne ein „Wir“ genutzt, das auch in Debatten über Migration mobilisiert wird. So rufen manche danach, dass wir „endlich ehrlicher“ über Migration und Kriminalität sprechen müssen. Wer ist dieses „Wir“? CHRISTIAN WALBURG (DE) rekonstruiert den Diskurs und gibt Entwarnung: Es gebe zwar Fehlstellen, aber das Bild einer „dominierenden Verharmlosungsneigung“ entspreche nicht der Wirklichkeit.
Staaten konstruieren nicht nur ein diskursives „Wir“, sondern auch ein rechtliches, das Staatsangehörige von anderen scheidet – und wer durch alle Konstrukte fällt, wird staatenlos. Nach Monaten verheerender Gewalt im Gazastreifen erkennen mehrere westliche Staaten Palästina an – während Deutschland dies weiterhin ablehnt. SENOL BECIROVSKI (DE) untersucht, was das aufenthaltsrechtlich für die staatenlose palästinensische Diaspora in Deutschland bedeutet, und stellt fest: Die Anerkennung wäre vor allem symbolisch und würde die rechtlichen Probleme der palästinensischen Diaspora nicht lösen, sondern möglicherweise sogar verschärfen.
Auch Schweden zimmert sein „Wir“ enger. Dort ist ein Gesetz geplant, das zuvor erteilte Daueraufenthaltsgenehmigungen aus Asylgründen wieder aufheben könnte. REBECCA THORBURN STERN (EN) erklärt den Kontext der schwedischen Migrationspolitik und welche erheblichen Risiken der Gesetzentwurf für Nichtstaatsangehörige bedeuten würde.
Auch die unionsrechtlichen Mindeststandards bröseln unter dem Gewicht der Migrationsdebatte. Gerade hat die Europäische Kommission den ersten Jahreszyklus für Migrationsmanagement gestartet – ein erster konkreter Schritt zur Umsetzung des Neuen Pakts für Migration und Asyl. Der Pakt verspricht eine bessere Balance zwischen Solidarität und Verantwortung als noch unter Dublin III. Doch HANNAH PÜTTER und SALVATORE NICOLOSI (EN) sehen schon jetzt erste Anzeichen dafür, dass das neue System das Misstrauen zwischen den Mitgliedstaaten verstärken könnte – und so Grundrechte wie auch den Zugang zu Asyl einschränkt
Um Solidarität geht es der EU auch bei dem vorgeschlagenen Reparationskredit, der eingefrorenes russisches Staatsvermögen zur Unterstützung der Ukraine nutzen soll. Im Dezember wird der Europäische Rat darüber diskutieren. Belgien formuliert am lautesten Einwände und hält den Kredit für eine versteckte Konfiszierung. Was ist dran? PETER VAN ELSUWEGE (EN) erläutert die Risiken.
Für eine ganz offene Konfiszierung hat nun die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt: Egal ob lahmgelegte Flughäfen oder ausspionierte Infrastruktur: Drohnensichtungen nehmen zu – ohne dass klar ist, wer Drohnen abschießen darf. FINN PREISS und LAURIDS HEMPEL (DE) analysieren den Gesetzentwurf und erklären, warum dafür keine Verfassungsänderung erforderlich ist.
Ein anderer kontroverser Gesetzentwurf kommt vom BMJV: Das Strafgesetzbuch soll geändert werden, um den Schutz vor K.O.-Tropfen zu stärken. HANS KUDLICH und MUSTAFA TEMMUZ OĞLAKCIOĞLU (DE) sehen keinen Bedarf: Das geltende Recht erfasse diese Konstellationen bereits und ermögliche auch hohe Strafen.
Unstreitig dringenden Gesetzgebungsbedarf gibt es dagegen in der Union. Seit fünfzehn Jahren scheint die EU machtlos, während Viktor Orbán als „Räuber der Pressefreiheit“ die Medien systematisch untergrub. Zuletzt verkaufte die Schweizer Mediengruppe Ringier ihr gesamtes ungarisches Medienportfolio an Indamedia – eine regierungsnahe Gruppe, die bereits 18 Online-Publikationen und Plattformen kontrolliert. KATI CSERES und ANA-CATERINA CIUSA (EN) sind nun hoffnungsvoll: Der kürzlich verabschiedete European Media Freedom Act könnte Medienfreiheit und Pluralismus endlich wirksam schützen.
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Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit, eine*n
Forschungskoordinator*in
zur Unterstützung des Kollegiums im Bereich des Forschungsmanagements.
(Bewerbungsfrist: 31. Januar 2026)
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Diese Woche sind außerdem unsere beiden Symposien zu Ende gegangen.
In ihrem Beitrag für „The European Convention on Human Rights at 75: Transnational Perspectives and Global Interaction“ (EN) beschäftigt sich NICOLA WENZEL mit dem Recht auf eine gesunde Umwelt und warnt, dass oberflächliche Vergleiche die umfangreiche Rechtsprechung des EGMR übersehen. JANNIKA JAHN untersucht, mit welchen Ansätzen regionale Systeme, UN-Organisationen und der IGH klimabezogene Verpflichtungen umsetzen, mit besonderem Fokus auf die europäische Perspektive. DANA SCHMALZ argumentiert, dass Kritik am EGMR wegen angeblich zu weitreichender Rechtsprechung zu den Rechten von Migrant*innen die tatsächliche Fallpraxis missversteht. DANIEL THYM skizziert vier Szenarien für die zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung und mögliche Transformationswege. ARNFINN BÅRDSEN macht einen Vorschlag dafür, wie der EGMR künftig sowohl die Besonderheiten von Technologie als auch die durch deren Einsatz bedrohten Rechte berücksichtigen könnte. Ähnlich weist MARIA PILAR LLORENS darauf hin, dass der Einsatz von KI am EGMR die zu schützenden Rechte nicht gefährden darf. VERONIKA FIKFAK und LAURENCE R. HELFER ergänzen, dass möglicherweise grundlegende Veränderungen im Verfahren internationaler Menschenrechtsgerichtsbarkeit – auch beim EGMR – nötig sind. BAŞAK ÇALI feiert den 75. Geburtstag der Konvention aus einer ganz persönlichen Perspektive – als Kind dieser Konvention. Zum Abschluss des Symposiums sieht JÖRG POLAKIEWICZ die EMRK mit zwei Wahrheiten konfrontiert: die außerordentliche Widerstandsfähigkeit dieses Versprechens und zugleich das Ausmaß der noch bevorstehenden Herausforderungen.
Für das Symposium „Algorithmic Fairness for Asylum Seekers and Refugees“ schaut sich BEN HAYES die bald erscheinenden Leitlinien des OHCHR zu menschenrechtsbasiertem digitalem Grenzmanagement an und markiert, wo solche Richtlinien helfen können und wo ein grundlegender Wandel der bisherigen Praxis der Staaten notwendig ist. NATALIE WELFENS demonstriert anhand einer Fallstudie, wie Automatisierung, Auslagerung und fragmentierte Verantwortlichkeiten den Rechtsschutz in der Migrationsverwaltung verändern. NIOVI VAVOULA führt die Ergebnisse des Symposiums in einem Nachwort zusammen.
Wer ist also dieses „Wir“ und wie viel hält es aus? Sind wir auch die Algorithmen, die wir benutzen? KIM LANE SCHEPPELE hat oben daran erinnert, dass Verfassungen als System funktionieren, nicht als Checkliste. Entscheidend sei, die Beziehungen zwischen den einzelnen Teilen in den Blick zu nehmen. Eine gute Antwort auf unsere Frage, finde ich. Wir sollten vor lauter „Wir“ das Dazwischen nicht vergessen.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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