Nur gelbes Licht?
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von „Compact“ nun auch im Hauptsacheverfahren aufgehoben. Auch wenn sich die Compact GmbH mit dem „Remigrationskonzept“ identifiziere, das gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoße, sei die Vereinigung nicht ausreichend von verfassungswidrigen Äußerungen und Aktivitäten geprägt. Für den zukünftigen Umgang mit Medienverboten ist vor allem interessant: Das Gericht bleibt zwar im Grundsatz bei seiner Position, dass das Vereinsrecht auch auf faktische Medienverbote anwendbar ist. Doch es deutet eine bedeutsame Grenze dieses Grundsatzes an.
Continue reading >>Nichts weniger als ein Formenmissbrauch
Das Verbot der rechtsradikalen Zeitschrift „Compact“ erging in der Gestalt eines Vereinsverbots, bezogen auf die die Zeitschrift herausgebende Gesellschaft, eine GmbH. Dies ist nichts weniger als ein Formenmissbrauch: Die zuständige Bundesinnenministerin hat unvorsichtigerweise ausdrücklich erklärt, dass die Zeitschrift „Compact“ verboten werde, und dies dann auf eine Kompetenz nach dem bundesrechtlichen Vereinsgesetz gestützt. Die staatliche Intervention in die öffentliche freie Meinungsbildung wird im Rekurs auf das Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ begründet. Dies darf aber nicht bedeuten, dass das Prinzip über alle formalen rechtsstaatlichen Grenzen hinaus eingesetzt werden darf.
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