Kein Verfassungsschutz im Wahlkampf?
Im Oktober hatte der damalige Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang angekündigt, dass in 2024 mit einer verfassungsschutzrechtlichen Neubewertung der AfD und der Veröffentlichung der entsprechenden Einstufung zu rechnen sei. Jetzt ist jedoch zu vernehmen, dass das Bundesamt zwar zu einer Neubewertung gekommen sei, die Öffentlichkeit aber nun erst nach der Bundestagswahl über das Ergebnis informieren wolle. Dies überzeugt nicht.
Continue reading >>Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit.
Continue reading >>Im Wettlauf mit der Zeit
Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bis 2025 eine umfassende Reform des Sicherheitsrechts vorgenommen. Wie so oft in dieser Legislatur kam ihr dabei jedoch etwas in die Quere – diesmal das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte im Herbst 2022 bestimmte Informationsübermittlungsvorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig – und setzte dem Gesetzgeber enge Fristen zur Reparatur bis Ende 2023. Nicht viel Zeit, um einen Kernbereich des Sicherheitsrechts neu zu justieren und zugleich in einem hoch volatilen politischen Umfeld angemessene Regelungen zu finden. Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor, der allerdings an mehreren Stellen mit den Vorgaben aus Karlsruhe offensichtlich nicht zu vereinbaren ist.
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