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03 October 2024

Sex Work Can’t Buy Human Rights

In a recent decision on the merits in M.A. and Others v. France, the ECtHR held that French legislation criminalizing the purchase of sexual acts did not violate the rights of 261 sex workers. The decision retreats into the Court’s traditional interpretative toolbox of European consensus and (procedural) margin of appreciation. I argue that the ECtHR decision does not only demonstrate blindness towards the rising sensitivity towards intersectional grounds of discrimination in human rights law but also contradicts recent proposals on “a human rights-based approach to sex work” promoted by several UN organs and the Council of Europe’s Commissioner for Human Rights.

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23 September 2024

Prostitution verkauft sich (auch mit Verbot)

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen, ist heute Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Familienausschuss des Bundestages. Im Hinblick auf das Ziel, Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen, erscheint der Vorschlag nachvollziehbar. In der rechtlichen Umsetzung bedeutet er aber auch eine deutliche Zusatzbelastung für die Justiz - und nicht unbedingt eine Verbesserung der Bedingungen für die in der Prostitution tätigen Personen. Für eine Änderung der Lage sollte vielmehr in den Ausbau von Beratungsangeboten und die Durchsetzung bestehender Straftatbestände investiert werden.

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17 November 2023

Der alte Wunsch nach einfachen Lösungen

Die Unionsfraktion des Bundestages hat am 7. November ein Positionspapier mit dem Titel „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ verabschiedet, in welchem sie vorschlägt, in Deutschland das sog. Nordische Modell einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen prinzipiell zu kriminalisieren. Derartige politische Forderungen häufen sich auf nationaler und europäischer Ebene. Doch die von der Union behaupteten Zahlen zu Umfang und Struktur der Prostitution in Deutschland sind spekulativ und die Forderungen hypokritisch. Sie blenden relevante Facetten und Akteure aus und ignorieren verfassungsrechtliche wie dogmatische Probleme.

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02 November 2023

Ist das Rechtsgüterschutz oder kann das weg?

Die (straf-)rechtliche Regulierung der Prostitution/Sexarbeit ist seit Jahren nicht nur in feministischen Kreisen hoch umstritten. Insbesondere die Diskussion um die Einführung eines Sexkauf-Verbots nach schwedischem Vorbild kommt nicht zum Erliegen. Weniger heiß diskutiert werden die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften, die die Prostitution betreffen. Dabei lohnt sich der Blick in den 13. und 18. Abschnitt des StGB, denn hier wird der ambivalente Blick des Gesetzgebers auf das Phänomen Prostitution/Sexarbeit einmal mehr deutlich.

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31 October 2023

Missverständnisse um die Prostitution

Der Gesetzgeber wollte mit dem ProstSchG einen Rechtsrahmen schaffen, der dem erforderlichen Schutz der Prostituierten gerecht wird. Neben anderen Unklarheiten bleiben allerdings Fragen im Zusammenhang mit dem Bauplanungsrecht, die in Praxis und Rechtsprechung nicht abschließend gelöst sind. Prostitution war und ist von Missverständnissen begleitet, die sich zum Nachteil der Branche auswirken. Prominentes Beispiel ist die Verwendung des Begriffs der „milieubedingten Unruhe“ im Bauplanungsrecht. Obwohl mit dem ProstSchG ein ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen wurde, setzen sich bauplanungsrechtliche Unklarheiten innerhalb dieses Rahmens fort.

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30 October 2023

Praxis und Probleme der Sperrgebietsverordnungen

Als maßgebliche Rechtsquellen der Sexarbeit sind nicht nur die speziellen, die Sexarbeit regelnden Gesetze, das Prostitutionsgesetz von 2007 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 von Bedeutung, sondern auch allgemeinere, verwaltungsrechtliche Instrumente. In der Praxis sind Sperrgebietsverordnungen besonders relevant. Diese verbieten als Rechtsverordnungen die Ausübung der Sexarbeit in bestimmten Gemeindegebieten oder auch in ganzen Gemeinden vollständig oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt. Die derzeitige praktische Umsetzung verletzt die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen und steht im Widerspruch zum Regulierungskonzept des ProstG und des ProstSchG.  

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26 October 2023

Zwischen Schutz, Stigma und Stereotyp

Mit der Einführung des ProstSchG im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in Deutschland neue gesetzliche Verpflichtungen verabschiedet, die die Situation der Prostituierten verbessern und sie vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen. Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des intendierten Schutzes ist die Anmeldepflicht nach § 3 Abs. 1 ProstSchG, die in mehrfacher Hinsicht eine Belastung für die Anmeldepflichtigen bedeuten kann. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigt sich, dass dieser Verpflichtung das im Diskurs verankerte klassistische und rassistische Narrativ der nicht selbstbestimmten migrantischen Sexarbeiterin nicht nur vorausgeht, sondern zugrunde liegt.

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25 October 2023

Sexarbeit und Gewerberecht

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) bot sich mir die Gelegenheit, einen längeren Überblicksbeitrag zum seinerzeit noch recht neuen Gesetz zu verfassen. Ich wählte für den Aufsatz eine Überschrift, mit der ich heute etwas hadere: „Gewerberecht der Sexualität: Das Prostituiertenschutzgesetz“. Auf der Suche nach einer (scheinbar) griffigen Überschrift habe ich die Ambivalenz dieser Überschrift nicht verkannt, sondern gesucht. Die irritierenden Assoziationen, die sich ergeben, wenn die Kommerzialisierung („Gewerbe“) von Sexualität zum Thema rechtlicher Regulierung wird, habe ich eher als rhetorische Herausforderung begriffen, ohne die brutalen Schattenseiten der Sexarbeit hinreichend zum Problem zu machen.

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24 October 2023

Das Prostituiertenschutzgesetz und sein Vollzug

Die Debatte über die Regulierung von Prostitution wogt zwischen zwei feministischen Positionen zu Prostitution selbst hin und her, die miteinander unvereinbar sind. Diese Positionen markieren die äußeren Punkte auf einer Skala, die von Verbot bis Liberalisierung reicht. Auf dieser Skala lassen sich geltendes Recht wie Reformvorschläge verorten. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz liegt zwischen den Punkten und unternimmt den Versuch der Vermittlung. Trotz seiner Vollzugsdefizite ist es die bessere Alternative, wenn es wirklich um den Schutz von Prostituierten gehen soll.

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