Wahlkampf
Mit der Bezeichnung für die jeweilige Wahl wird kein Kompositum gebildet
Wahlkampf
Mit der Bezeichnung für die jeweilige Wahl wird kein Kompositum gebildet
Im Oktober hatte der damalige Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang angekündigt, dass in 2024 mit einer verfassungsschutzrechtlichen Neubewertung der AfD und der Veröffentlichung der entsprechenden Einstufung zu rechnen sei. Jetzt ist jedoch zu vernehmen, dass das Bundesamt zwar zu einer Neubewertung gekommen sei, die Öffentlichkeit aber nun erst nach der Bundestagswahl über das Ergebnis informieren wolle. Dies überzeugt nicht.
Continue reading >>