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POSTS BY Isabel Lischewski
23 November 2023

Ein Zeugnis mit bitterer Note

Mit Urteil vom 22.11.2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Vermerke im Abiturzeugnis darüber, dass die Rechtschreibleistungen von Schüler*innen aufgrund einer Legasthenie nicht bewertet wurden, sind weitestgehend zulässig. Die Entscheidung enthält eine Vielzahl beachtenswerter Aussagen über den Begriff der Behinderung, die Bedeutung der Schulbildung im Allgemeinen und der Rechtschreibung im Besonderen und Zeugnistransparenz als Mittel zur Durchsetzung von Chancengleichheit, die nicht alle im Folgenden vollständig beleuchtet werden können. Ich möchte aber aufzeigen, wo der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Maßstab für die „Zeugniswahrheit“ dem Interesse, Ungleichheiten auszugleichen, zuwider läuft. Continue reading >>
13 July 2023

Kulturkampf macht Schule

In Sachsen dürfen fürderhin auch Kooperationspartner*innen von Schulen keine geschlechtergerechten Sprachformen unter Verwendung von Sternchen etc. verwenden. Das hat das sächsische Kultusministerium in dieser Woche „klargestellt“, nachdem es bereits vor zwei Jahren die Verwendung sogenannter „verkürzender“ Spielarten des Genderns an den dortigen Schulen verboten hatte. Das CDU-geführte Ministerium setzt damit dazu an, den Kulturkampf gegen geschlechtliche Vielfalt und feministische Ideen aus dem schulischen Kontext heraus weiter in die Gesellschaft zu tragen – ein Projekt, das auch in dieser jüngsten Form erheblichen grundrechtlichen Bedenken begegnen muss. Continue reading >>
30 November 2021

Ein Recht nur für Kinder?

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf schulische Bildung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit pandemiebedingter Schulschließungen heute festgestellt und damit erstmals bestätigt, dass es Grundrechte gibt, die nur und explizit für Nicht-Erwachsene gelten. Stellt das in dem Beschluss erstmals vorgestellte Recht auf Schulbildung aber tatsächlich ein genuines und ausschließliches Kinderrecht dar? Und was bedeutet die Entscheidung für den anhaltenden Kinderrechtediskurs? Continue reading >>
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02 July 2020

Im Namen des Gesetzes

Die Frage, ob die grammatisch männliche Ansprache eine Frau in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ihren Rechten aus Art. 3 GG verletzt, bleibt vorerst weiter unbeantwortet. Die Verfassungsbeschwerde einer Sparkassenkundin, die gegen ihre Ansprache als "Kunde" in den Formularen der Bank geklagt hatte, hat das Bundesverfassungsgericht wegen Begründungsmängeln als unzulässig zurückgewiesen (Beschl. v. 26.05.2020 Az. 1 BvR 1074/18). Damit bleibt vorerst offen, ob ein Recht auf Nichtdiskriminierung durch Sprache besteht. Die Auseinandersetzung mit der Argumentation der Vorinstanz zeigt jedoch, dass in den Augen des BVerfG auch rechtliche Texte bis hin zum Grundgesetz selbst einem Sprachwandel unterworfen sein können, der gesellschaftliche Realitäten widerspiegelt. Continue reading >>
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