Auf Konfrontationskurs mit dem EuGH
Mit dem am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ wurde unter anderem beschlossen, Personen, die einen Dublin-Bescheid mit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG erhalten haben, von Leistungen nach dem AsylbLG auszuschließen. Die rechtlich fundierte und harsche Kritik in der Sachverständigenanhörung und in anderen Foren hat den Gesetzgeber nicht daran gehindert, diese evident unionrechtswidrige Regelung zu beschließen. Folge einer evident unionsrechtswidrigen Regelung, die individuelle Rechte beschränkt, ist die Verpflichtung der Behörden und Gerichte, eine solche Regelung unangewendet zu lassen.
Continue reading >>Kommunale Spiel(räum)e gegen die Menschenwürde
Die Verwaltung hat gegenüber Asylbewerber*innen in Deutschland im Wesentlichen zwei Gesichter: Zuerst zeigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Asylbegehren prüft. In der Zeit, die dafür oft ins Land streicht, treffen sie zweitens in vielen aufenthalts- und sozialrechtlichen Belangen auf kommunale Behörden. Insbesondere sind sie im existenziellen Sinne auf das Asylbewerberleistungsrecht angewiesen, das die Sozialbehörden der Landratsämter umsetzen. Was passiert, wenn autoritäre Populist*innen, die einer rassistischen Ideologie verhaftet sind, diese Behörden steuern?
Continue reading >>Bar oder mit Karte?
Mit der sogenannten Bezahlkarte will der Gesetzgeber ein neues Kapitel aufschlagen, um (vermeintlichen) Pull-Faktoren entgegenzuwirken und existenzsichernde Sozialleistungen für Asylsuchende einzuschränken. Dazu hat sich die Bundesregierung letzte Woche darauf verständigt, das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Doch einige der aktuell diskutierten Bezahlkartenmodelle werden verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht: Es droht eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Continue reading >>30 Jahre Sonderrecht
Heute vor 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damals lagerte der Gesetzgeber als Teil des sog. Asylkompromisses die Existenzsicherung Asylsuchender und Geduldeter aus dem allgemeinen Sozialhilferecht aus und schuf mit dem AsylbLG die Rechtsgrundlage für reduzierte Sozialleistungen (einschließlich Gesundheitsleistungen) für eine allein über den Aufenthaltsstatus definierte Personengruppe. Bis heute bildet das Asylbewerberleistungsrecht neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) den dritten Zweig der Grundsicherung. Inwiefern aber ist ein solches Sonderrecht vor dem Hintergrund des Bedeutungsaufstiegs sozialer Menschenrechte wie des UN-Sozialpakts und der UN-Behindertenrechtskonvention noch zu rechtfertigen?
Continue reading >>Arbeitspflicht, Arbeitszwang und Arbeitendürfen
Zurzeit wird dem Asylbewerberleistungsrecht eine bislang ungeahnte Aufmerksamkeit zuteil. Die aktuelle Debatte läuft darauf hinaus, Restriktionen vorzuschlagen, die in offenem Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen oder medienwirksam nach Gesetzesänderungen zu rufen, wenngleich die gewünschten Inhalte bereits gesetzlich normiert sind. Hier reiht sich der Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz ein, Asylsuchende verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Vier Anmerkungen zur gegenwärtig diskutierten „Arbeitspflicht“ für Asylsuchende.
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