Selbstverteidigung [Völkerrecht]
Recht eines Staates zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs (Art. 51 der UN-Charta)
Selbstverteidigung [Völkerrecht]
Recht eines Staates zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs (Art. 51 der UN-Charta)
Die Regierung der Islamischen Republik Iran feuerte am 1. Oktober 2024 Raketen auf Israel. Hierbei gab es mehrere Verletzte, ein Palästinenser im Westjordanland kam ums Leben. Der Iran beruft sich auf das Selbstverteidigungsrecht aus Artikel 51 der UN-Charta als Reaktion auf die Tötung von Führungskräften seiner sogenannten „Achse des Widerstands“ durch Israel. Damit berufen sich beide Parteien auf das Recht zur Selbstverteidigung. Doch das Selbstverteidigungsrecht einer Partei schließt gleichzeitig das Recht der anderen aus. Wer kann sich also tatsächlich auf dieses Recht berufen?
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