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17 September 2024

Man müsste das Staatsexamen erfinden

Anmerkungen zur Tagung „Kritik und Reform des Jurastudiums“

Das Jurastudium in Deutschland soll zugänglich, diskriminierungsfrei, anspruchsvoll, selbstverantwortet, zukunftsgerichtet sein. Auf diese Ziele wird man sich schnell verständigen können – und ebenso darauf, dass damit eine Aufgabe beschrieben ist, und nicht etwa eine allgemeine Wirklichkeit. Daher gehören Reformdebatten zum wünschenswerten, ja notwendigen Normalzustand des Fachs, und ich finde es besonders begrüßenswert, dass in Hamburg an der Bucerius Law School im Rahmen der Tagung „Kritik und Reform des Jurastudiums“ ganz unterschiedliche Stimmen zu hören waren, die mit ihrem Engagement das Jurastudium verbessern wollen.

Gleichwohl möchte dieser Beitrag eine Sichtweise formulieren, die sich nicht an die Seite der Tagungsbeiträge stellt, sondern ihnen entgegentritt. Denn die vorgegebene Perspektive der Tagung – „Inhaltliche Leerstellen trotz Stoffhuberei, überlastete Studierende, veraltete Lehrformen und Diskriminierungen in Studium und Staatsexamen: Das juristische Ausbildungssystem hat viele Schwächen!“  – ist nach meiner Auffassung höchst einseitig. Und folgt man den dort vorgetragenen Vorschlägen, wird das Studium superelitär, oder es rutscht in die Belanglosigkeit.

Ich möchte daher entschieden dagegenhalten: Wenn möglichst viele Menschen Jura studieren können sollen, dieses Studium auch in Zukunft zugleich akademisch grundständig und berufsbefähigend angelegt sein soll, und schließlich die eigene Verantwortung für den Studienweg gestärkt werden soll – dann gibt es nichts Besseres als das bestehende System des Staatsexamens (samt einiger naheliegender Korrekturen im System, dazu am Ende). Diese These ist ausdrücklich nicht als Provokation gemeint, und sie will auch nicht die Sorgen und Nöte übergehen, die die Tagung formuliert hat. Ich verstehe meinen Beitrag als Einladung, sich in der Debatte einigen Kontrollfragen zu stellen. Um der gemeinsamen Ziele willen: Eine weitere Verbesserung des Studiums ist nachhaltiger, fairer und realistischer zu erreichen, wenn wir im bestehenden System bleiben und auf einen großen Spurwechsel verzichten.

Um meine These zu prüfen, will ich in vier Schritten jeweils den zentralen Ansatz der Kritik referieren und dann darlegen, weshalb die besseren Gründe für den Status quo sprechen.

Zugang zum Studium: Offenheit bei Gleichwertigkeit

Eine erste Grundlinie der Kritik geht davon aus, dass der Zugang zum Jurastudium im gegenwärtigen System mit besonderen Hürden versehen sei und damit abschreckend oder diskriminierend wirke. Das ist im Ausgangspunkt zunächst einmal schlicht falsch: Es dürfte überhaupt kein anderes ernstzunehmendes Hochschulstudium in Deutschland geben, das an so vielen Standorten voraussetzungslos Jedermann (aller Geschlechter) mit formalem Hochschulzugang offensteht – und zugleich mit einem an allen Orten gleichwertigen Abschluss beendet wird. Selbstverständlich gibt es etliche Unterschiede, ob man an der Law School in Hamburg bzw. einer der klassischen Fakultäten mit hohem NC studiert oder an der heimatnahen Regionalfakultät, die für jeden Bewerber einen Platz hat. Aber: Diese Unterschiede sind solche zweiter Ordnung – die Ausstattung mit (digitalen) Studienmitteln ist grundsätzlich gleichwertig, das Engagement für die Studierenden sicher nicht vom Ort abhängig, und vor allem schlägt das bessere Staatsexamen aus der Provinz ganz zurecht eine (nach-)lässige „Ich bin schon wer“-Haltung glanzvoller Studienorte. Das entlastet die Entscheidung zum „ob“ und „wie“ vor Studienbeginn deutlich. Es kommt hinzu, dass spätere Ortswechsel viel leichter möglich sind als in Studiengängen, in denen man sinnvoll erst nach dem ersten Abschluss (und mit der entsprechenden Note) wechseln kann. Das Jurastudium ist tatsächlich frei zugänglich und steht in besonderer Weise individuellen Entwicklungen und Veränderungswünschen offen.

Diese allgemeine Verfügbarkeit ist auch in der Sache richtig: Denn wer wollte verantwortlich entscheiden, dass 17/18/19jährige (nicht) für das Jurastudium geeignet sind? Natürlich ergibt eine gewisse Voraborientierung Sinn. Aber jedes halbwegs seriöse zusätzliche Auswahl- und Verteilungsverfahren, etwa durch Auswahlgespräche, würde in hohem Maß Ressourcen binden, die naheliegenderweise direkt von Lehre und Forschung abgehen (oder das Geld der Bewerber*innen kosten). Es ist an diesem Punkt gut so, wie es ist: Buchstäblich jede und jeder kann in Deutschland Jura studieren, ohne von vornherein Abstriche an der Qualität hinnehmen zu müssen.

Studieninhalte: Balance von Müssen und Wollen

Eine weitere, stark hervorgehobene Linie der Kritik richtet sich auf die Studieninhalte. In den Worten der Tagungseinladung sind „inhaltliche Leerstellen trotz Stoffhuberei“ festzustellen, weshalb das Jurastudium „wieder an die gesellschaftlichen und studentischen Erfordernisse herangeführt“ werden müsse. Das richtet sich dann etwa darauf, dass z. B. Baurecht und Staatshaftungsrecht Pflichtfächer wären, denen die gesellschaftliche Relevanz fehle, während für Sozialrecht, Migrationsrecht oder Sportrecht kein Platz bliebe. Studierende würden so nicht hinreichend auf gesellschaftliche Konflikte vorbereitet und fänden sich insbesondere auch in ihren Interessen nicht hinreichend wieder.

Das überzeugt mich nicht, und zwar aus drei Gründen: Erstens bietet das Schwerpunktstudium an allen Fakultäten sehr wohl die Möglichkeit, nach eigenen Interessen besondere Inhalte in das Studium zu integrieren, nicht als Liebhaberei, sondern als wichtigen Teil der Ersten Juristischen Prüfung. Die Fachbereiche haben es in der Hand, hier kluge und auch flexible Lösungen (statt starrer Wahlfachprogramme) aufzulegen – und die Studierenden können die offensichtlich bestehenden Unterschiede durch ihre Standortwahl auch belohnen oder sanktionieren. Zweitens würde ich bestreiten, dass einem der Pflichtfächer die gesellschaftliche Relevanz fehlt – für das hochpolitische Baurecht und das Staatshaftungsrecht gilt das jedenfalls ganz sicher nicht. Wie immer kommt es vor allem darauf an, auf welche Art gelehrt wird; auch Migrationsrecht kann man so technisch unterrichten, dass nach zwei Wochen keiner mehr kommt. Drittens scheint mir die Frage nach gegenwärtig nachgefragten bzw. gesellschaftlich relevanten Wunschfächern letztlich auf einen Kategorienfehler hinzudeuten: Studienfächer aller Art dienen vor allem dazu, hinreichendes Systemwissen und vor allem bestimmte Fragestellungen, Methoden und Haltungen zu entwickeln – das kann man auch im Römischen Recht (wie es andere Länder bis heute tun); der Stand eines Gegenwartsfachs zur Studienzeit ist jedenfalls ein schnell überholter Faktor.

Letztlich berührt die Frage der Studieninhalte eine strukturelle Kernfrage: In Deutschland ist das Jurastudium bekanntlich zugleich grundständig wie berufsbefähigend angelegt. Einerseits hat es also die Aufgabe der akademischen Sozialisation, soll also die Befähigung zum eigenverantwortlichen, „geistigen“ Arbeiten vermitteln, in Distanz von den Nöten des Alltags. Andererseits werden aber eben doch bereits hier handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse der anschließenden Praxisfelder vermittelt. Diese Doppelaufgabe ist höchst anspruchsvoll und gelingt sicher immer nur annäherungsweise. Aber auch hier möchte ich die Frage nach Alternativen und den damit verbundenen Effekten stellen: Sind hoch individualisierte oder jeweils aktuell von der Hochschule angepasste Curricula wirklich besser? Ist eine Positionierung von Fakultät zu Fakultät, was man dort für gesellschaftlich notwendig hält, tatsächlich für die Studierenden und die gemeinsame Verantwortung für das Rechtssystem ein Fortschritt? Eine individuelle Studienfachauswahl würde, soviel lässt sich sagen, nur um den Preis zu haben sein, dass die Examina dann nicht mehr den gleichen Aussagewert haben. Das kann man wollen, um sich am Markt zu profilieren – man müsste dann aber fairerweise die Studierenden über diesen Effekt auch aufklären. Ich halte dagegen: Die Kombination aus Pflichtfächern und Schwerpunktstudium erzeugt genau jene Mischung aus allgemeiner Handwerklichkeit und interessebezogener Vertiefung, die der Doppelaufgabe des Jurastudiums angemessen ist.

Studienverlauf und Lehrformen: Bachelor als Verbesserung – really?

Besonders deutlich wird beklagt, dass der typische Studienverlauf von Enge (und Angst, dazu sogleich) geprägt sei. Wie Lemminge laufen die Studierenden von Großvorlesung zu Großvorlesung, ohne einen Fuß auf die Erde zu bekommen, von Anfang an im Trommelfeuer absurder Drohkulissen und mit Händen zu greifender Langweiligkeit. An diesem Befund mangelnder universitärer Beheimatung ist etwas dran, und das schmerzt verantwortungsbewusste Lehrende. Allerdings sind gewisse Differenzierungen notwendig: Das Format „Großvorlesung“ ist der Ausstattung der Fakultäten geschuldet, und damit mittelbar der Gewährleistung, dass für alle Interessenten ein Studienplatz bereitsteht – Jura ist wissenschaftspolitisch eben vor allem ein billiges Studium. Die Idee, man könne in intensivere Betreuung übergehen und zugleich die Zahl der Studienplätze halten, ist bestenfalls naiv; der Preis für Kleingruppen ist eine Reduzierung der Studienplätze (oder Studiengebühren). Machen wir also das Beste aus der Lage und betrachten die vorhandene Struktur noch einmal etwas offener: Ist eine (gute) Großvorlesung nicht auch immer eine Chance – auf ein vielschichtiges, differenziertes, materialreiches Angebot, das zugleich die Verschiedenheit der Studierenden respektiert und sie in ihrer Selbständigkeit ernstnimmt? Wer triggert denn die Studierenden, dass es schon in den ersten Semestern um das Staatsexamen geht und man sich in der Auslese bewähren muss? Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ja wohl hoffentlich nicht (wenn, dann wäre ein Ortswechsel dringend angeraten)! Der fatale selbst- und fremdgemachte Druck, das Desinteresse am scheinbar examensfernen Stoff – diese Phänomene resultieren aus schlechter Lehrpraxis und zu einem gewissen Teil vielleicht auch aus mangelnder studentischer Resilienz gegenüber falschen Propheten, von manchen Gruppenleitern in den Orientierungswochen über einschlägige Blasen in soziale Medien bis zu gewerblichen Repetitorien.

Dem ist mit einer Ermutigung entgegenzutreten: Es gibt in den Großsemestern tatsächlich ganz unterschiedliche Wege zu einem guten Studienverlauf, und man muss auch nicht jede Vorlesung allzu ernst nehmen. Moot Courts, Law Clinics, Ringvorlesungen und Abendvorträge, Lerngruppen, Examinatoriumsangebote, digitale Lehrangebote aller Art, schließlich auch Seminare und Lehrstuhltätigkeiten: Es gibt wirklich viele Möglichkeiten sich neben den Großveranstaltungen einen eigenen Weg im Studium zu bahnen. Das kann und soll genau in dieser Vielfalt ermöglicht werden – aber abnehmen kann man den Studierenden diese individuelle Aneignung des Fachs letztlich nicht.

Ausgesprochen irritierend ist für mich in diesem Zusammenhang die Hoffnung, durch eine Annäherung an Bachelor-Strukturen ließe sich selbstbestimmter und mit besserer universitärer Unterstützung studieren. Zunächst einmal: Andere Organisationsformate ändern für sich genommen gar nichts an schlechter Lehre und mangelndem Engagement von Dozent*innen. Jedenfalls sollten wir niemandem die Haltung durchgehen lassen, dass angesichts der derzeitigen Staatsexamens-Verhältnisse gute Lehre auch nicht erwartet werden könne – wer so redet, wird auch in einem Bachelor-System nicht an der Seite der Studierenden stehen. Vor allem scheint es mir extrem introvertiert und wirklichkeitsfern, jenseits des Staatsexamens freiere Studienstrukturen zu erhoffen. Wer das behauptet, kennt die Bologna-Praxis in anderen Studienfächern nicht. Dort muss man um jeden Freiraum streiten – dass tatsächlich auch einmal eine Veranstaltung nicht für das Endexamen zählt, beispielsweise. Errichtet wird eine ziemlich erbarmungslose Pseudofreiheit, die den Studierenden entweder auferlegt, einem hochspezialisiertem Studienprogramm ihrer Dozenten zu folgen (die so ihre Individualinteressen absichern), oder durch Wahlentscheidungen extrem früh die volle Verantwortung für ein qualifiziertes Studium zu übernehmen. Das klassische Studium vor dem Staatsexamen hingegen überschätzt seine eigene Wichtigkeit nicht: Gute Fakultäten bieten ein gutes Programm – und es ist gar nicht schlimm, wenn Studierende sich dennoch auch auf Nebenwegen einen eigenen Pfad durch das Studium bahnen und manche Zwischenetappe nur als notwendiges Übel nehmen.

Zwischenprüfung und Abschluss: Machbarkeit, Schutz Dritter – und Möglichkeiten der Abfederung

Das führt zu einem ganz zentralen Punkt: Eindringlich wurde im Umfeld der Tagung davon berichtet, dass Studierende in den heutigen Strukturen unter einer hohen studienbezogenen (Prüfungs-) Angst leiden. Die Unsicherheit, ganz bis zum Ende nicht zu wissen, ob ein Abschluss erreicht wird (oder wie dieser ausfällt), ist ohne Zweifel eine Sonderbelastung, die man besonders hinterfragen muss. Für das vollständige Bild gehört dazu, dass die Zwischenprüfung durchaus dazu dienen soll, das totale, langgestreckte Scheitern zu vermeiden – ihre Einführung also ebenso stark zu beklagen wie den Druck des Endexamens, geht nicht richtig auf. Und das quasi nur das Jurastudium solche Ängste triggert, scheint mir wiederum eine sehr introvertierte Sichtweise, die auch empirisch nur schwer zu belegen sein dürfte: Bei Medizin oder Psychologie etwa ist der Druck kaum geringer, nur in anderer Form oder zu anderen Zeitpunkten, diese Liste ließe sich erweitern, man denke etwa an das Referendariat im Lehramtsstudium.

Tatsächlich geht es an diesem Punkt noch einmal um eine sehr prinzipielle Frage: Wozu dient das Examen? Ist es eine berechtigte Vorgabe, dass von außen festgelegte Kenntnisse und Fähigkeiten sicher nachgewiesen sind? Oder geht es in erster Linie darum, dass examinierte Jurist*innen einen selbstverantworteten Weg durch ihr Studium gegangen sind? Wenn man die Frage im letzteren Sinn beantworten will: Wann und wo stellen wir dann sicher, dass Juristen andere Menschen nicht ins Unglück stürzen, die sich ihnen anvertrauen? Das jedenfalls würden wir am Ende wohl erwarten, so wie von Ärzten, Ingenieuren oder Handwerkern auch. Hier rühren wir an Grundfragen der deutschen Universität, die nach ihrer Neugründung in der frühen Moderne in erster Linie auf bestimmte Ämter und Berufe vorbereitet, gerade indem sie das selbständige Denken und die pragmatische Orientierung zusammenführt. Dies tut sie gottlob inzwischen in republikanischer Offenheit, als allgemeines Angebot. Die Verantwortung, für das Fach einstehen zu können, ist aber nach wie vor das Ziel. Und dass dafür Dinge nicht einfach nacheinander und einzeln abgefragt werden können, sondern in einen Zusammenhang gehören – darauf ist das Schlussexamen angelegt.

Gleichwohl ist die Angst vor der Staatsprüfung ein Faktor, den man besser als bisher in den Griff bekommen kann. Die Lösung liegt inzwischen auf dem Tisch: Der integrierte Bachelor, der den regulären Studienverlauf, also die Zulassung zum Examen und das Schwerpunktstudium, mit einem Titel versieht, kann den Druck nehmen, mit leeren Händen dazustehen, und also zum Studium der Rechtswissenschaften ermutigen – und zugleich die berechtigten Anliegen der Qualitätssicherung im Staatsexamen sogar verbessert schützen.

Schluss

Jura ist ein großartiges Fach. Es richtet sich auf Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens, es ist auf die Begegnung in Verschiedenheit angelegt, und es eröffnet immer wieder neue Sichtweisen und Chancen. Wer aus praktischen Gründen angefangen hat, wird zur Wissenschaftlerin, und wer zunächst forschen wollte, endet als erfolgreicher Wirtschaftsanwalt, usw. usf. Trauen wir unseren Studierenden zu, mit wachen Augen durch die Welt und das Studium zu gehen! Trauen wir ihnen zu, sich anzustrengen, auch wenn nicht alles Spaß macht! Und seien wir an ihrer Seite, damit sie ihren eigenen Weg finden! Das Staatsexamen bietet den Rahmen, den es dafür braucht.


SUGGESTED CITATION  Wißmann, Hinnerk: Man müsste das Staatsexamen erfinden: Anmerkungen zur Tagung „Kritik und Reform des Jurastudiums“, VerfBlog, 2024/9/17, https://verfassungsblog.de/man-musste-das-staatsexamen-erfinden/, DOI: 10.59704/ae49f7b8da41e24a.

4 Comments

  1. Rechtsanwalt Wed 18 Sep 2024 at 07:48 - Reply

    Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wißmann, danke für Ihre andere Perspektive. Sie sprechen damit sehr berechtigte Punkte an, die auch die „Feuertaufe“ für die spätere Praxis mit einbeziehen.
    Grundlage dafür kann und muss eine grundsolide Lehre sein, die faktisch nur als Ausnahme statt in der Regel stattfindet und von der Praxis teils geradezu grotesk entkoppelt ist. Rechtspraxis und Rechtswissenschaft müssen zueinander finden, dann ergibt auch ein Bachelor, den ich – wie Sie — im Ansatz voll unterstütze, noch mehr Sinn.

  2. Höfer, Wolfgang, 23996 Beidendorf Wed 18 Sep 2024 at 14:35 - Reply

    Nach dem Studium in Münster ab 1966 habe 1971 das 1. und 1974 das 2
    .Ex abgelegt. Ich fand es gut im Studium nach Interesse Vorlesungen in Rechtsgeschichte und Handelsrechr zu besuchen und eine Seminararbeit zur Gründung der Universität Berlin zu schreiben. Das Studium hat die Grundlage dafür gelegt, Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten zu schaffen. Bis 1994 war ich Anwalt/Notar in Müster. Ab 1994 bis 2016 war ich hauptberuflich Notar in Wismar (MV).

    Das Feld des Rechts ist riesig. M.E. Hat die Ausbildung „Alter Art“ eine gute Basis geschaffen verschiedene Bereiche des Lebens (Strafrecht, Familienangelgenheiem, Schiffsbau,I Immobilien, Kommunalrecht, Universitätsrecht, Gesellscaftsrecht) it zu gestalten. Also: ein klares „Ja“ für den Autor.

  3. Michael Marx Wed 18 Sep 2024 at 16:21 - Reply

    Der Bayerische Staatskonkurs (man lief zusammen – concurrere – in München für das 2.Staatsexamen, während das Referendarexamen an diversen Orten abgehalten wurde) war immer schon, bewußt und gezielt, auch als physische Strapaze, Herausforderung angelegt, was Herr Wißmann angesprochen hat: ob man sich dennn einem kaum belastbaren Juristen anvertrauen sollte, möchte. Und mit einiger Praxis wird man feststellen können, daß der Einheits- oder Universaljurist durchaus ein sinnvolles Ausbildungsziel ist, nicht nur bei den Großverfahren geht es nicht selten durch mehrere Rechtsgebiete, e.g. ist bei den Eigentumsdelikten u.a. auch das Zivilrecht gefragt, u.U. auch das restliche Öffentliche Recht . . .
    Es ist insoweit nichts zu ändern (auch wenn ich die Erleichterung von nur noch zwölf Klausuren à fünf Stunden zu schätzen wußte – meine Mutter hatte, Ende der Fünfziger Jahre, noch zwei achtstündige Klausuren zu schreiben, die ersatzlos gestrichen wurden), nicht deshalb, weil wir es überstanden haben, sondern weil es sich bewährt hat, eine Härteprobe für die Praxis ist.
    Es ist – unbestritten, unbestreitbar – bitter, wenn man die abschließende, endgültige Nicht-Qualifikation (prüfungsamtlich) bestätigt erhält, aber dieses Risiko hat man in anderen Fächern, Fachrichtungen auch.

    Mit großer Überraschung habe ich der derzeitigen Diskussion entnommen, daß es in manchen Gegenden zwischen den Klausuren “Ruhetage” geben solle, was ich nicht nachvollziehen kann: was soll es bringen, wenn nur drei Klausuren in der Woche geschrieben werden sollen? Dann zieht sich der Prüfungszeitraum noch länger hin, es bietet sich also den Ängstlichen noch mehr Gelegenheit, zu zittern – denn in den “gewonnenen” Ruhetagen noch (bisher versäumte) Vorbereitungshandlungen zu absolvieren nachzuholen resp. hievon Sinnvolles zu erwarten, ist eher abwegig.

  4. Sebastian Fri 11 Oct 2024 at 18:24 - Reply

    Ich finde das Jurastudium darf gerne im 21 Jahrhundert ankommen.
    Persönlich würde ich mir das Bachelor/Master (LL.B. + LL.M.) System als gleichauf zum Staatsexamen wünschen (ca. so in etwa 10 Jahren)
    Dabei geht es mir nicht darum, dass man mittels dem Bologna-System zugleich die “Befähigung zum Richteramt” erwirbt. Viel mehr eher, dass Gesamtgesellschaftlich eine Akzeptanz des modernen juristen-Weges Platz in unserer Ausbildungskultur findet. Das Staatsexamen soll gerne vorbehaltlich gewisser Modifikationen und Zielsetzung vorhanden bleiben. Aber für meinen Geschmack darf es gerne auch zum “reinen Berufsexamen” verkümmern, ähnlich wie das bereits eh und je das Steuerberaterexamen ist.

    Wer Richter/Staatsanwalt oder Anwalt/Notar werden möchte darf und muss den traditionellen Pfad bestreiten. (Stichwort: Befähigung zum Richteramt)
    Hingegen sollten und dürfen alle anderen gerne das moderne System LL.B. + LL.M. bedienen und damit abschließen, ohne das damit automatisch eine Abstufung in der Wertigkeit als Jurist einhergeht.

    Ich bin im traditionellen System aufgewachsen und groß geworden.
    Das 1.Examen hat unter dem Strich aufgrund einer mangelnden Vorbereitung nicht geklappt. Ich bin froh zeitnah meinen LL.B. (Rechtswissenschaft) erlangen zu dürfen, um dann einen LL.M. machen zu können, welcher mich auch dazu befähigt zu promovieren.
    Ich brenne für Jura und es ist meine absolute Leidenschaft.
    “Nur” weil es mit dem 1.Examen nicht geklappt hat, bedeutet es nicht, dass man “ipso iure” kein fähiger Jurist sein kann. Für das Nichtbestehen kann es mannigfaltige Gründe geben, neben auch gewisser mangelnder juristischer Fähigkeiten, die zu diesem späten Zeitpunkt gewisse Kandidaten aussiebt. (Das dürfte aber eine maximale Minderheit sein?)

    Für mich ist es klar, dass ich mich für den modernen Bildungsweg (LL.B. + LL.M.) einsetzen möchte, ohne dabei das Staatsexamen zu verteufeln. Denn so viel gehört auch zur Wahrheit. Das Examen ist mE mit guter Vorbereitung mehr als machbar. Nur manchmal gibt es auch mehr als “nur die Examensvorbereitung” und es reicht schlicht am Ende nicht. Dann wäre es um all jene Schade, die für Jura nach wie vor brennen und auch ein juristisches Potenzial mitbringen, dieses aber im Examen nicht ummünzen konnten. Ich will schlicht nicht stigmatisiert wahrgenommen werden, ohne 1.Examen bzw. kein Volljurist zu sein.

    Jura ist toll. Das System manchmal nicht ganz so sehr.

    Herzliche Grüße
    – Sebastian

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