10 April 2026

Nach dem Kollaps

Zum Wiederaufbau der universitären Bildung nach der illiberalen Transformation

Vor zehn Jahren begann Ungarns illiberale Regierung ihre Kampagne gegen die Central European University (CEU). „Andrea, was wird jetzt aus dir?“, wurde ich damals auf einer Konferenz in Budapest gefragt. Der Kollege meinte nicht mich, sondern die CEU. Er war ein gut bezahlter, überzeugter Fidesz-Apparatschik. Später, als sich Fidesz noch weiter nach rechts bewegte, wurde er zu einem sogenannten „Fidesz-Waisen“. Heute, im Jahr 2026, ist er Berater der Respect and Freedom Party (TISZA); ein typisches Beispiel für pragmatischen Karrierismus.

„Wir verlassen Budapest. Wir werden gut in Wien leben, der lebenswertesten Stadt der Welt. Und wenn hier alles zusammenbricht, kommen wir zurück und bauen wieder auf, was sich wieder aufbauen lässt“, antwortete ich. Schon damals war mir klar, dass das “System der Nationalen Zusammenarbeit”, wie der von Fidesz aufgebaute illiberale Staat genannt wird, irgendwann zusammenbrechen würde. Kein Land lässt sich auf Dauer ohne fachliche Expertise regieren.

Nun ist es so weit: Die ungarischen Wahlen stehen unmittelbar bevor. Péter Magyar, der Oppositionsführer, liegt in den Umfragen deutlich vorn. Meine Prognose aus dem Jahr 2017 beginnt sich zu bewahrheiten.

Was den Kollaps betrifft, hatte ich recht: Andere öffentliche Institutionen sind tatsächlich zusammengebrochen, auch jene der Hochschulbildung und Forschung. Doch eine entscheidende Frage bleibt offen: Wie soll dieses System wieder aufgebaut werden? Mit Blick auf Magyars Programm sind Zweifel durchaus angebracht. Sein erklärtes Ziel ist bislang, die Autonomie der Ungarischen Akademie der Wissenschaften und der Universitäten schlicht wiederherzustellen. Mit anderen Worten: Er möchte den Status quo der Zeit vor der Fidesz-Ära reaktivieren. Doch ist das überhaupt möglich? Und vor allem: Ist es notwendig, zu dem zurückzukehren, was in den letzten 16 Jahren zerstört wurde?

Sollte TISZA tatsächlich eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit erreichen, stünden die ungarische Wissenschaft und der Hochschulsektor vor der historischen Chance, ein neues System für das 21. Jahrhundert zu bauen, anstatt das alte nur zu restaurieren. Dieses Umdenken ist wichtig. Es ergibt wenig Sinn, zu Strukturen zurückzukehren, die sich als so anfällig für illiberale Angriffe erwiesen haben – das gilt besonders für die Personen, die diese Institutionen leiteten. Illiberale Politiker und ihre Wählerschaften werden nach der Wahl nicht einfach verschwinden. Gleiches gilt für die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen. Ebenso wenig wird der illiberale Drang verschwinden, Hochschulbildung, Ressourcen und Wissensproduktion sowie deren Genehmigung und Verbreitung zu kontrollieren. Umso mehr kommt es darauf an, dass Wissenschaft und Hochschulen diesmal besser darauf vorbereitet sind.

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Was ist in den letzten 16 Jahren zusammengebrochen?

Ungarns Hochschulbildung hat in den letzten anderthalb Jahrzehnten eine tiefgreifende illiberale Transformation durchlaufen. Betroffen sind nicht nur Universitäten, sondern auch die Lebenswege der Studierenden, die Forschungsfreiheit, akademische Akkreditierungen und das gesellschaftliche Ansehen von Wissen.

Oft wurden die Maßnahmen der Regierung als kühne Lösungen für reale Strukturprobleme inszeniert und als „Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ verkauft. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich ein anderes Bild: die bewusste Verarmung der öffentlichen Hochschulbildung und der Aufbau eines parallelen, zentralisierten und politisch kontrollierten Systems.

Am sichtbarsten ist die Überführung zahlreicher Universitäten in eine stiftungsbasierte Verwaltung. Ein erheblicher Teil der staatlich finanzierten, öffentlichen Universitäten wurde der Kontrolle von Vermögensverwaltungsstiftungen unterstellt. Formal agieren sie als „private“ Akteure. Tatsächlich sind ihre Kuratorien häufig mit aktiven oder ehemaligen politischen Figuren besetzt, die über lange Zeiträume mandatiert sind. In der Theorie versprach dieses Modell mehr Flexibilität. In der Praxis verwischte es jedoch die Grenze zwischen öffentlich und privat organisierten Universitäten. Öffentliche Gelder wurden nicht weniger kontrolliert, sondern schlicht in intransparentere Ebenen verlagert.

Eine unmittelbare Folge dieser Entwicklung war der Ausschluss Ungarns aus den Horizon-Programmen. Das darauf von der illiberalen Regierung aufgelegte sogenannte „HU-rizont“-Programm scheiterte kläglich an mangelnder wissenschaftlicher Autonomie, da das Ministerium die Entscheidungen der Fachjurys überging.

Parallel dazu entstand ein alternatives Modell der Internationalisierung, in dem Ungarn eine Schlüsselposition einnahm. Die Gründung des Mathias Corvinus Collegiums läutete eine neue Ära ein. Die Institution erhielt Zugang zu außergewöhnlich umfangreichen staatlichen Mitteln, privaten Stiftungsgeldern sowie zu „Dark Money“ aus dem In- und Ausland. Ihre Bildungs- und Forschungsaktivitäten haben ein Parallelsystem geschaffen, das nicht in traditionelle Hochschulstrukturen passt, aber dennoch erheblichen Einfluss auf sie ausübt.

Das Vertrauen in die Hochschulbildung ist erodiert. In den letzten 16 Jahren hingen zentrale Entscheidungen über Führung, Strategie und Budgets zunehmend von externer politischer Zustimmung oder dem Segen der Stiftungsräte ab. Selbstzensur hat sich zu einer vorherrschenden Überlebensstrategie innerhalb der Institutionen entwickelt.

Das heißt nicht, dass es gar keine Autonomie mehr gibt. Sie ist aber an Bedingungen geknüpft: Sie wird nur toleriert, solange sie nicht mit politischen oder ideologischen Prioritäten kollidiert. Eine wettbewerbsorientierte, fachlich begutachtete Forschungsförderung wurde weitgehend durch zentralisierte Entscheidungen, gezielte Subventionen und designierte „nationale Schwerpunktinstitutionen“ ersetzt. Das schwächt wissenschaftlichen Wettbewerb, Vertrauen und vor allem akademische Exzellenz. Häufig entscheiden nicht wissenschaftliche Leistungen, sondern Beziehungen über Fördermittel, was zum Niedergang der ungarischen Wissenschaft beigetragen hat.

Zugleich sieht sich das ungarische Hochschulsystem mit einer sich selbst verstärkenden Abwanderungsspirale konfrontiert: Talentierte Studierende gehen frühzeitig ins Ausland, während junge Forscher zu Hause keine planbare akademische Zukunft mehr sehen. Der demografische Rückgang verschärft diese Dynamik. Sinkende Gruppen im Studierendenalter treffen auf ein überdimensioniertes Hochschulsystem, das seine Zulassungsstandards senkt, um Einschreibungen zu sichern. Der gesellschaftliche Wert eines Hochschulabschlusses für die soziale Mobilität ist gesunken. Das liegt einerseits daran, dass er nicht mehr verlässlich zu einer sicheren Karriere führt, und andererseits daran, dass geistige Arbeit durch den bewussten Anti-Intellektualismus der illiberalen Politik an öffentlichem Ansehen verloren hat.

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Systemwechsel statt bloßem Wiederaufbau

Jetzt muss es um mehr gehen als nur die immer selben Akteure und Ideen in einem neu etikettierten System zu recyceln. Vielmehr braucht es neue Menschen, die wirklich neue Denk- und Handlungsweisen einbringen. Es genügt nicht, die Vergangenheit mechanisch wiederherzustellen. Es geht jetzt darum, ein offenes, pluralistisches und wettbewerbsorientiertes Wissenschaftssystem zu schaffen, in dem Mut an die Stelle von Selbstzensur tritt.

Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn die Ausgangsbedingungen dafür sind denkbar schlecht, auch im Vergleich zu den Nachbarländern. Doch die Lage ist nicht völlig aussichtslos. Es gibt historische Vorbilder für einen Wiederaufbau. Zudem existiert inzwischen ein beachtlicher Pool gut ausgebildeter Wissenschaftler:innen mit internationaler Erfahrung im Exil. Wenn sich diese wahrhaft historische Chance für die ungarische Hochschulbildung eröffnen sollte, könnten enorme Ressourcen mobilisiert werden. In den vergangenen sechzehn Jahren ist so viel Geld in das System geflossen wie nie zuvor. So wurden zum Beispiel mindestens sechs historische Forschungsinstitute mit identischem Profil zur Geschichte des 20. Jahrhunderts gegründet. Diese Mittel könnten nun für neue Ziele genutzt werden, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.

Ob die CEU und das ungarische Hochschulsystem bereit sind, sich diesen Herausforderungen zu stellen – sollte sich nach dem 12. April 2026 diese historische Chance bieten –, bleibt eine offene Frage. An ihr wird sich erweisen, ob sich auch der zweite Teil meiner Prognose bewahrheitet.

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Editor’s Pick

von MAXIMILIAN STEINBEIS

Neulich habe ich auf der Suche nach Gelegenheiten, arabische Filme mit Untertiteln zu sehen, die entlegeneren Winkel von Netflix durchstöbert und bin dabei auf eine Serie gestoßen, die zum Bizarrsten und Lustigsten gehört, das ich in letzter Zeit gesehen habe (zumal auf dieser doch ziemlich trostlosen Plattform): Masameer stammt aus Saudi-Arabien, lief ursprünglich auf YouTube und war dort ungeheuer populär. Es ist nicht schwer zu sehen, warum: Da wird unter der bleiernen Decke des Autoritarismus eine Gesellschaft sichtbar, eine ungerechte, undisziplinierte, uneingeschüchterte Gesellschaft, die sich reflektieren und über sich selbst genauso lustig machen wie aufregen kann – über die vernagelte Ignoranz ihrer Milliardärssöhnchen, über die unerschütterliche Unfähigkeit ihrer Bürokraten, über den brutalen Zynismus ihrer Kriminellen, über den verzweifelten Lebensmut der Habenichtse an ihren Rändern. Sie ist schon ein paar Jahre alt, diese Serie, das Produkt eines glücklicheren Jahrzehnts. Ihr Produzent Abdulaziz al-Muzaini wurde 2024 offenbar zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Über Ostern hat unser Newsletter eine Woche lang Pause gemacht. Ob Sie in dieser Zeit den Mond umrundet oder einfach nur in der Sonne gelegen und versucht haben, einen möglichen dritten Weltkrieg zu ignorieren – es ist einiges passiert. Los geht’s.

Am Sonntag wählt Ungarn ein neues Parlament. Momentan stehen alle Zeichen gegen Orbán: Fidesz’ wichtigste Herausforderin, die Mitte-rechts-Partei Tisza, könnte – nach 16 Jahren Orbán – sogar eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Damit könnte die kommende Regierung das Land zwar demokratisch aufpeppeln, unterliege dabei aber kaum institutioneller Kontrolle, meint  ZOLTÁN ÁDÁM (EN) – und warnt davor, Populismus mit Populismus zu bekämpfen.

Institutionelle Kontrolle für Ungarn kommt häufig auch aus Luxemburg. Nun hat der EuGH entschieden, dass die Nichtverlängerung der Sendelizenz des regierungskritischen Radiosenders Klubrádió mit Medienfreiheit und Pluralismus unvereinbar ist. MELINDA RUCZ (EN) zeigt, wie der EuGH mit dem Urteil leise seine Rechtsprechung zur Medienfreiheit verschiebt.

Außerdem hat der EuGH in einer historischen Entscheidung erstmals einen neuen „gesetzgeberischen Rahmen“ gefordert, um das Problem unrechtmäßig ernannter Richter*innen im polnischen Justizsystem zu lösen. Dazu brauchte es mehr als 50 (!) Vorlagen. Bis Polen ein solches Gesetz verabschiedet, dürfen diese Richter an ordentlichen Gerichten nur im Einzelfall abgelehnt werden. LAURENT PECH (EN) erklärt diese schwierige Kompromisslösung.

Ebenfalls historisch: Die UN-Generalversammlung hat den Handel mit versklavten Afrikaner*innen und deren Versklavung zum schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt. Für LUIS ESLAVA (EN) ist diese Erklärung nicht nur symbolisch: Sie stellt die bisherigen völkerrechtlichen Vorstellungen von Zeit, Verantwortung und Wiedergutmachung infrage. Danach sei Sklaverei nicht vergangen, sondern präge unsere Gegenwart.

Um solche Kontinuitäten zu erkennen, muss man nicht lange suchen. Da wäre etwa Trumps Executive Order 14160, die Kindern die US-Staatsbürgerschaft verwehren soll, wenn deren Mütter keine Staatsbürgerinnen sind und sich entweder ohne Aufenthaltstitel oder nur vorübergehend legal im Land aufhalten, und wenn auch der Vater keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch sieht es zwar so aus, als würde der Supreme Court Trump diesmal nicht decken. Doch ANJA BOSSOW (EN) erklärt, warum das ein Pyrrhussieg wäre.

Kontinuitäten von den schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit finden sich auch in der US-Außenpolitik. Seit Ende Januar blockieren die USA faktisch Ölimporte Kubas, indem sie Sanktionen und Zölle erheben – mit katastrophalen humanitären Konsequenzen: Nicht nur Krankenhäuser, sondern auch die Wasser- und Lebensmittelversorgung und Transport hängen vom Öl ab, Schulen und Behörden schließen. JOSE ATILES (EN) zeichnet die Geschichte der US-Interventionen in Kuba nach und konzipiert die US-amerikanischen Sanktionen und Zölle als Instrumente wirtschaftlicher Kriegsführung – und als völkerrechtswidrige Formen staatlicher Gewalt.

Doch das Völkerrecht interessiert Trump bekanntlich herzlich wenig. Erst am Dienstag drohte er dem Iran vor Ablauf seines Ultimatums: „a whole civilisation will die“. Umso mehr sollten wir uns für das Völkerrecht interessieren, statt es als lästiges Hindernis für „gerechte Kriege“ preiszugeben, so CHRISTOPHER JANZ (EN).

Diese Preisgabe funktioniert, in den Worten von Hemingways The Sun Also Rises „gradually, and then suddenly.“ DORUK ERHAN (EN) erzählt anhand dieses Zitats vom schleichenden Zerfall des türkischen Rechtsstaats, ein Jahr nach der Inhaftierung des gewählten Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu und dem Beginn seines Prozesses – und von der überraschenden Wirkungslosigkeit dieser „autocratic lawfare“.

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Der Postmigrantische Jurist*innenbund veranstaltet vom 25.–27.09.2026 seine erste Postmigrantische Jurist*innenkonferenz (PoMiKo) in Berlin und lädt migrantisierte, jüdische und von Rassismus betroffene Personen dazu ein, Vorschläge für Workshops, Impulsvorträge oder andere innovative Formatideen einzureichen. Beiträge können aus dem Öffentlichen Recht, Zivilrecht, Strafrecht und Nachbardisziplinen stammen.

Bitte reichen Sie dafür bis zum 03.05.2026 ein Abstract mit max. 500 Wörtern und einen kurzen Lebenslauf per Mail an events@pmjb.de ein. Mehr Informationen finden Sie hier.

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Auch die indische Demokratie – die größte der Welt – zehrt sich derzeit von innen auf. Unter der Regierung der Bharatiya Janata Party von Narendra Modi besteht die Demokratie zwar formal fort: Wahlen finden statt, Gerichte arbeiten, und Zeitungen erscheinen. Doch dass sich hinter den Fassaden anderes abspielt und wie sich die komplexen Prozesse demokratischer Erosion verstehen lassen, zeigt ANMOL JAIN (EN).

Indien machte zuletzt auch wegen einer Gerichtsentscheidung Schlagzeilen: Der Oberste Gerichtshof erlaubte im Fall Harish Rana den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, um das Recht auf würdevolles Sterben zu schützen. Doch RAGHAV SENGUPTA (EN) warnt: Ohne ausreichende Schutzmechanismen besteht die Gefahr, dass die Patient*innenautonomie untergraben wird und ableistische Annahmen in die Entscheidung einfließen.

Zu körperlicher Selbstbestimmung und ethischen Grenzfragen hat sich auch das Internationale Olympische Komitee nun positioniert. Wegen seiner neuen IOC-Richtlinie zum Schutz der Frauenkategorie im olympischen Sport müssen sich künftig alle Frauen und Mädchen genetisch testen lassen. MICHELE KRECH und ANTOINE DUVAL (EN) zeigen, warum die Policy wissenschaftlich, prozedural und rechtlich zweifelhaft ist.

Ethisch wie rechtlich umstritten war auch die Wehrpflichtreform. Nun werden Männer ab 18 verpflichtend gemustert. Für MARIUS BURMANN (DE) ist die neue Wehrpflicht mit ihrer inhärenten Unsicherheit geradezu paradigmatisch für Walter Benjamins Konzept der rechtserhaltenden und drohenden Gewalt.

Gewalt droht ausländischen Regimekritiker*innen, die in Deutschland Schutz suchen, auch hier: von digitaler Spionage über Drohungen gegen die Familie im Heimatland bis hin zu körperlicher Gewalt und Mord. Der neue § 87a StGB soll diese sogenannte „transnationale Repression“ nun bekämpfen. Doch der Tatbestand greift zu kurz, verfehlt die tatsächlichen Strukturen und bleibt vor allem symbolisches Strafrecht, so das Fazit von FABIAN KRAUSE (DE).

Mehr Schutz, mehr Sicherheit – das verspricht nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Sicherheitsrecht. Nun soll die geplante Einführung biometrischer Internetfahndung der Polizei neue Befugnisse verschaffen. JOHANNA HAHN (DE) erklärt: Der Entwurf lässt zentrale Fragen offen. Datenbasis, Funktionsweise und Kontrolle bleiben unklar – mit erheblichen Grundrechtsrisiken.

Noch mehr Macht für die Exekutive: Die Bundesregierung kann künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaatenfestlegen. Die Grünen-Fraktion will dies nun vom BVerfG überprüfen lassen. Die Erfolgsaussichten seien gut, so HODA BOURENANE (DE); die Reform ignoriere das Verfahren des Art. 16a GG.

Neben zunehmender exekutiver Macht wird auch exekutiver Ungehorsam in Deutschland zunehmend zum Problem. Nun will die Bundesjustizministerin ihn eindämmen und die Autorität der Gerichte stärken. Wo ihr Vorschlag zu kurz greift, zeigt PHILIPP KOEPSELL (DE).

Um judiziellen Ungehorsam dagegen zu verhindern, beschloss der Sächsische Landtag vor Kurzem, dass auch straflose Verfassungsfeinde vom Referendariat ausgeschlossen werden können. JONATHAN SCHRAMM und FELIX THRUN (DE) halten die Reform für richtig; noch besser wäre aber eine bundeseinheitliche Regelung.

Gegen die Verfassung verstößt auch das „Regierungsprogramm“ der AfD in Sachsen-Anhalt: Die meisten ihrer migrationspolitischen Forderungen seien rechtlich unzulässig, so MARK CUNO und LUKAS BORNSCHEIN (DE).

Unzulässige Rechtssetzung kommt auch aus Georgien. Das neue „Auslandsagentengesetz“ stellt politische Äußerungen unter Strafe, wenn sie mit ausländischer finanzieller Unterstützung verbunden sind – und weitet die Haftung sogar auf Einzelpersonen aus. Für MARIAM BEGADZE und ANA PAPUASHVILI (EN) macht das Gesetz ein tiefer liegendes Problem sichtbar, das über die offensichtlichen Eingriffe in Meinungs- und Vereinigungsfreiheit hinausgeht: Es fehle an einer strafrechtlichen Theorie zulässiger Kriminalisierung, auch innerhalb der EMRK.

In Kroatien setzte sich die Regierung über die Stadt Zagreb hinweg, um die Heimkehr der Handballnationalmannschaft gemeinsam mit einem umstrittenen nationalistischen Sänger zu feiern. MATIJA MILOŠ (EN) warnt, dass dieser Schritt die kommunale Selbstverwaltung untergräbt und faschistische Symbole im öffentlichen Raum normalisieren könnte.

Um kirchliche Selbstverwaltung ging es dagegen vor dem EuGH. Dieser entschied, dass ein katholischer Verband einer Mitarbeiterin nicht kündigen darf, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist, während zugleich Nicht-Katholik*innen in derselben Position beschäftigt werden. SARAH GEIGER und JOHANNA KRAMER (EN) sehen darin einen weiteren Schritt hin zu einer stärkeren Annäherung von europäischer und nationaler Rechtsprechung.

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–  Humboldt Rede zu Europa –
Wir freuen uns, Jakov Milatović, Präsident von Montenegro, als Redner der nächsten Humboldt-Rede zum Thema „The European Union – Towards a New Era of Completion, Enlargement and Deepening“ ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung beleuchtet die aktuelle EU-Agenda in einem entscheidenden Moment für die europäische Integration.

15. April 2026, 17 Uhr | Humboldt-Universität zu Berlin
Registrierung über Eventbrite

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Währenddessen diskutiert Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung. Die FinanzKommission Gesundheit hat nun empfohlen, „die beitragsfreie Krankenversicherung für Ehegatten und ihnen gleichgestellte Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren abzuschaffen.“ SOPHIA STELZHAMMER (DE) hält nicht die Abschaffung an sich für erklärungsbedürftig, sondern ihre Bindung an die Ehe. Stattdessen sollte sich die beitragsfreie Familienversicherung konsequent an der Übernahme von Sorgeverantwortung orientieren, um alle Familien gerecht zu entlasten und eine strukturelle Abhängigkeit von Frauen zu vermeiden.

Apropos strukturelle Abhängigkeit: Am 31. März 2026 veranstaltete die Universität Zypern eine Konferenz zu den britischen Militärbasen auf Zypern. Alle Redner waren Männer. NATALIE ALKIVIADOU (EN) fragt sich: Gibt es an der Universität Zypern wirklich keine Wissenschaftlerin, die zu diesem Thema sprechen könnte?

Hoffnung macht Spanien: Dort gehört der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen nun zur Staatsräson. Von spezialisierten Gerichten bis zur synchronisierten GPS-Überwachung von Tätern und Opfern zeigt das “spanische Modell”, wie ein konsequenter Opferschutz die Femizidrate im Vergleich zu Deutschland halbieren kann. MANUELA NIEHAUS (DE) beschreibt, was sich hierzulande ändern muss, damit Schutz kein Zufallsprodukt mehr ist.

Und auch aus den USA gibt es gute Nachrichten: Erstmals haben zwei US-Gerichte Meta und Google (YouTube) für Schäden haftbar gemacht, die Nutzer*innen durch das Design ihrer Plattformen erlitten haben. NORA HERTZ (EN) erklärt, warum das eine neue Ära der Menschenrechtsklagen in Europa markieren könnte.

Auch Andrea Petős Editorial macht Hoffnung. Wahlen sind natürlich besondere Momente. Doch die „genuinely new ways of thinking and acting“, wie Peto sie für Ungarn fordert, entstehen jeden Tag – ob im Mondorbit oder auf unserem Heimatplaneten, unter der Sonne.

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Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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SUGGESTED CITATION  Pető, Andrea: Nach dem Kollaps: Zum Wiederaufbau der universitären Bildung nach der illiberalen Transformation, VerfBlog, 2026/4/10, https://verfassungsblog.de/nach-dem-kollaps/, DOI: 10.59704/3eeef46c339e98c5.

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