Papier-Nachfolge: Was, wenn Schnarri selber nach Karlsruhe geht?
Keiner weiß was.
Am 1. März endet die Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Wer sein Nachfolger wird? Es gibt nicht einmal Gerüchte.
Die FDP ist diesmal am Zug, den Posten zu besetzen. Gut, die haben derzeit andere Sorgen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die die Personalie einfach zurückgestellt haben, nach dem Motto: Nervt nicht, wir kümmern uns, wenn wir Zeit haben.
Andererseits hat das auch Tradition, dass die FDP mit Karlsruhe-Personalien eigentümlich nonchalant umgeht: Dieter Hömig, der letzte von der FDP-nominierte Richter, kam in Amt und Würden, weil er ein Kumpel des damaligen FDP-Chef Klaus Kinkel aus gemeinsamen Tennisclub-Tagen war.
Juristinnen
Das passt zu der Vermutung, die ich irgendwo gelesen habe, dass die FDP die Ehefrau ihres schleswig-holsteinischen Fraktionschefs Wolfgang Kubicki nominieren könnte, weil die auch Juristin sei.
Aber das ist alles Unfug. Das trifft vielleicht auch auf folgende Spekulation zu, die trotzdem nicht aufhört, mir im Kopf herumzugehen:
Schnarri herself. Die Bundesjustizministerin.
Das würde erklären, warum die bei der FDP so absolut dicht halten. Und Vizepräsidentin und Vorsitzende des Ersten Senats ist kein so schlechter Job, dass sich der Gedanke, ihn gegen den Kabinettsposten zu tauschen, sich nicht lohnen würde. Die vom Ersten Senat in den letzten Jahren begründete Tradition fortzuführen, Sicherheitsgesetze der Bundesregierung über den Haufen zu kegeln, müsste Frau L-S doch reizen. Mehr womöglich, als die besagten Gesetze zu schreiben. Und schließlich: Zwölf Jahre ist eine lange Zeit. Viel, viel länger als so eine schwarz-gelbe Legislaturperiode…
Vielleicht komme ich auch deshalb auf den Gedanken, weil in der Washington Post Jeff Rosen darüber spekuliert, ob Obama sich nicht vielleicht selber für den nächsten freien Supreme-Court-Posten nominieren sollte. Muss er nicht mehr führen und kann weiter tun, was er am besten kann, nämlich kluge schöne Texte schreiben und das nitty-gritty der täglichen Politik anderen überlassen. Schöner Gedanke: Da wird ein Staatsrechtsprof mal Präsident, und dann landet er am Ende doch wieder auf der Verfassungsrichterbank.
Der Ausschuss tagt
Na, egal. Jetzt meldet Tagesschau.de, dass Wolfgang Neskovic von der Linkspartei, momentan formell Chef der Wahlkommission, für Donnerstag die Wahl des Richters auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Aber dass das die Entscheidung beschleunigt, glaubt wohl auch Neskovic nicht. Wenn es keinen Kandidaten gibt, kann man auch keinen wählen. Nimmt man halt den Punkt wieder runter von der Tagesordnung. Muss Herr Papier halt noch ein Weilchen länger Richter bleiben.
Hatte ich schon erwähnt, dass ich in punkto Richterwahl vehement für öffentliche Anhörungen nach US-Vorbild wäre? Dass ich keine Sekunde glaube, dass sich gute Kandidaten dann plötzlich für den Job in Karlsruhe nicht mehr interessieren würden? Dass ich das für eine durchsichtige Schutzbehauptung derjenigen halte, die von der bisherigen Praxis profitieren, die Spitzen von CDU und SPD nämlich sowie die Zunft der Staatsrechtsprofessoren und Bundesrichter, eine Schutzbehauptung, die dadurch nicht glaubwürdiger wird, dass es Kollegen gibt, die sie tatsächlich glauben?
Hatte ich? Egal, dann sag ich’s nochmal.
Update: Ich habe nur spekuliert, Kollege Müller von der FAZ dagegen hat recherchiert, und siehe: Offenbar will die FDP sich am Dienstag entscheiden, und zwar zwischen zwei namentlich nicht genannten Kandidaten, einem “jüngeren Staats- und Völkerrechtler” und einem “älteren, erfahrenen Rechtsanwalt”. Könnte man jetzt auch feste zu spekulieren anfangen, wer da wohl gemeint sein könnte, aber das lasse ich jetzt besser mal. Jedenfalls nix mit L-S, wenn das zutrifft.
Der Artikel ist, soweit ich sehe, nicht online.
1.) Das Schweigen kann Zufall sein, es kann Ausdruck von Gleichgültigkeit sein – das ist alles Spekulation. Sollte es tatsächlich auf Leutheusser-Schnarrenberger (das kann ja nur ein Bayer sein, der sie “Schnarri” nennt) hinauslaufen, spräche vieles für eine späte Bekanntgabe. Man kann davon ausgehen, dass sie ohne Schwierigkeiten auch von der Opposition akzeptiert wird (relevant für die 2/3-Mehrheit allerdings nur die SPD). Die Variante L-S würde auch erklären, warum in letzter Zeit so wenig von ihr zu hören war.
2.) Ich zweifle sehr daran, dass die/der Nachfolger/in Papiers tatsächlich auch Senatsvorsitzender und somit Vizepräsident wird. Ich würde eher damit rechnen, dass einer der bisher amtierenden Richter Vizepräsident wird, so dass die ihm nachfolgende Person eine nahezu volle Amtszeit als Präsident ausfüllen kann. Ein völlig neuer Vizepräsident könnte nach dem Ausscheiden des wahrscheinlichen Präsidenten Voßkuhle 2020 nicht einmal zwei Jahre Präsident sein.
3.) Nominierungsverfahren:
Da bin ich zurückhaltend konservativ: Geht es um die Legitimation? Legitimieren können sich die Richter nicht durchmöglichst breite Mehrheiten in irgendwelchen Gremien, durch eine glatte Vorstellung in einer womöglich öffentlichen Anhörung. Legitimation von Verfassungsrichtern funktioniert nur über Zeit, über den Output (analog auch Delegitimation!).
Geht es um die Sicherung der Qualität? Darüber kann man reden, doch zu befürchten ist eher noch die Versuchung, dass man politisch glatte Leute durchbekommt. Ich habe in der Tat eher Sorge, dass der Typus des nach außen hin ruhigen, aber in seiner Arbeit und in kleiner Runde effektiven Richters in einem Anhörungsverfahren womöglich durchfällt.
Umgekehrt scheint mir das bisherige Verfahren zu sehr Leute zu bevorzugen, die einschlägig über Netzwerke vertaktet sind (dies erklärt etwa den hohen Anteil ehemaliger Hiwis (wiss. Mitarbeiter) des Gerichts unter den jetzigen Richtern (5 von 16). Es wäre gut, aus einem viel breiteren Pool von Kandidaten schöpfen zu können.
Schließlich fehlen gegenwärtig Richter mit Erfahrungen in der parlamentarischen Arbeit (merkt man an Urteilen wie Lissabon und Hartz IV), Richter mit Verwaltungserfahrung oder als Anwälte. Zum Abschluss möchte ich als Nicht-Jurist die ketzerische Frage in den Raum stellen, ob nicht die Forderung nach Befähigung zum Richteramt antiquiert ist (seinerzeit war ja auch die SPD gegen diese Beschränkung).
Als Experte für vergleichende Politische Kultur behalte ich aber meine Skepsis gegenüber einer Annäherung an das amerikanische Nominierungssystem.
Die Befähigung zum Richteramt würde ich nicht zur Disposition stellen. Das BVerfG ist immer noch ein Gericht. Zwar sind die Entscheidungen, die es trifft durchaus nicht frei von jeder Politik, und die Richter sind in ihrer Entscheidung relativ “frei”, können bei Bedarf auch neue Grundrechte
in die Verfassung reinlesenaus der Verfassung herauslesen. Aber dennoch ist es eine juristische Arbeit, die mit juristischem Handwerkszeug arbeitet. Das geht als Laie vielleicht bei Instanzgerichten, als oberste unanfechtbare Instanz fände ich es…gefährlich.(Andererseits ist ja die Befähigung zum Richteramt auch kein Garant für pfuschfreie Arbeit, wie man an den vielen Juristen im B’tag sieht)
Problematisch wiederum finde ich die fehlende Legitimation der Richter. Die Aufteilung der Richterposten nach Parteiproporz nur der beiden “großen” Parteien führt meiner Meinung nach zu einem ziemlich starken Knacks in der Ableitung der Staatsgewalt vom Volke aus, die sich nur dadurch rechtfertigt, dass sie bisher ganz gut funktioniert hat.
Das Argument der Effektivität des geltenden “Wahl”verfahrens überzeugt aber grundsätzlich nicht, wenn es um solch grundsätzliche Fragen geht. Eine Expertokratie würde möglicherweise auch sehr gut funktionieren, trotzdem will aber niemand ernsthaft eine höhere Qualifikation für Wähler als die Staatsbürgerschaft.
Spekulieren macht doch Spaß ;). In diesem Sinne mein Tipp für eine der beiden Varianten: ALP.
ALP? Sorry, ich steh auf dem Schlauch. Alpmann-Schmidt? Amazon Lake & Palmer? Ich komm nicht drauf…
http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Paulus
wow. Das könnte stimmen.
Der war Assistent bei Simma in München, als ich da studiert habe.
Andreas Paulus ist aber ausgewiesener Völkerrechtler; fürs Völkerrecht ist aber DiFabio im 2. Senat hauptsächlich zuständig, Papier hatte sich laut Geschäftsverteilung für die eher nicht so wichtigen Gebiete entschieden (Umweltrecht, öff. Grundstücksrecht, geistiges Eigentum und Erbrecht).
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit hier die Politik dem BVerfG entsprechend hilft, indem sie einen entsprechenden Ersatz dem Gericht dann gibt oder ob sich dann der entsprechende Richter oder “Rechtsgelehrter” entsprechend anpassen muss (wie Voßkuhle, der nun hauptsächlich Strafrecht macht).
an sich ist eher Usus, dass die Profs nicht spezifisch ihren Forschungsbereich als Dezernat zugewiesen bekommen. Man will ja nicht, dass die Leute ihre wissenschaftlichen Steckenpferde reiten. Gegenbeispiele gibt’s natürlich trotzdem genug.
http://www.sueddeutsche.de/politik/81/504295/text/
“Der Göttinger Professor für Völkerrecht, Andreas Paulus, wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. “