25 November 2009

Recht jenseits von Schrift

Ralf Zosel von Beck Online hat mich zum Verfassungsblog interviewt und das Ergebnis als Podcast online gestellt.

Wir hatten uns auf der 2. Münchner Tagung zu Rechtsvisualisierung und multisensorischem Recht kennengelernt – eine sehr spannende Veranstaltung: Im Mittelpunkt stand die Beobachtung, dass sich Recht nicht länger allein schriftlich-textuell verstehen lässt, sondern sich zunehmend in Bild, Ton etc. verkörpert. Ein Beispiel, das mir besonders einprägsam erschien: Im IT-Recht werden Powerpoint-Slides mit Grafiken zu Vertragsbestandteilen gemacht.

Initiatorin Colette Brunschwig von der Universität Zürich hat dafür den Begriff multisensorisches Recht geprägt. Ich bin nicht sicher, ob das die Sache trifft. Das Kennzeichnende ist doch nicht so sehr, über welche Sinnesorgane man dem Recht begegnet, sondern dass die Vorstellung, dem Recht sei Schriftlichkeit immanent, an Evidenz verliert.

Mich interessiert das Thema nicht nur rechtstheoretisch, sondern auch wegen des Politikatlas. Die meisten Vorträge drehten sich um die Vermittlung und Anwendung von Recht, die Entstehung von Recht und die Rolle von Bildern dabei kam kaum zur Sprache. Das sollte nachgeholt werden, wenn es hoffentlich nächstes Jahr eine 3. Münchner Tagung geben und das Projekt Politikatlas präsentable Formen angenommen haben wird!


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Recht jenseits von Schrift, VerfBlog, 2009/11/25, https://verfassungsblog.de/recht-jenseits-von-schrift/, DOI: 10.17176/20181008-152734-0.

One Comment

  1. Jens Wed 25 Nov 2009 at 10:23 - Reply

    Bebauungspläne sind auch Grafiken und Rechtsnormen, mit in der Planzeichenverordnung festgelegter Semantik. Und B-Pläne gibt es nun schon eine ganze Weile … Im Vergleich dazu finde ich das Beispiel mit den Powerpoint-Folien mit (nicht näher spezifizierten) Grafiken doch recht esoterisch …

Leave A Comment Cancel reply

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Rechtstheorie, Tagung, Wissenschaft


Other posts about this region:
Deutschland