13 May 2023

Restitution, light?

Von der aktuellen Debatte um die Benin-Bronzen, ihren Hintergründen und der absurden Vorstellung eines Mitspracherechts des Rückgebenden

Wieder einmal wird über die sogenannten Benin-Bronzen debattiert. Die problematische Herkunft der in einem kolonialen Raubzug erbeuteten Kunstartefakte und die Frage ihrer Restitution sorgten bereits in der Vergangenheit für Diskussionen. Als die Bundesregierung letztes Jahr schließlich die ersten Bronzen an den nigerianischen Staat übergab, schien die Auseinandersetzung beendet. Happy End für alle: Die Deutschen wagen einen Schritt Richtung kolonialer Wiedergutmachung und die Nigerianer erhalten wertvolles Kulturerbe zurück.

Nun aber bekommt das Bild der Win-Win-Situation Risse. Der nigerianische Präsident hat verkündet, dass alle bereits restituierten Bronzen an den Oba von Benin übertragen wurden. Die Nachricht schlug hohe Wellen: In dem Übergang der Bronzen von Staats- in Privateigentum sehen manche gar ein „Scheitern der Restitutionspolitik“ und ein „Befördern afrikanischen Welterbes in die Versenkung“. Wer jedoch unter einer „gelungenen“ Restitution eine Rückgabe unter Auflagen versteht, eine Rückgabe, bei der die vollumfängliche und alleinige Bestimmungsgewalt über das zurückgegebene Objekt nicht vollständig vom Gebenden auf den Erhaltenden übergeht, der hat den Sinn des Zurückgebens nicht erfasst.

Der Raub der Bronzen und ihr Weg in die Museen

Einst schmückten die Bronzen als metallene Skulpturen und Verzierungen den Königspalast von Benin. Das Königreich Benin liegt im heutigen Nigeria und war während seines jahrhundertlangen Bestands ein überaus mächtiger Akteur an der Guineaküste. Zum Ende des 19. Jahrhunderts verleibte sich dann Großbritannien mehr und mehr Land in der Region als Kolonie ein. Im Jahr 1897 begann schließlich die als „Strafexpedition“ inszenierte Invasion Benins durch die Briten, die in der Zerstörung der Königsstadt mündete. Im Anschluss wurden tausende der Bronze-Verzierungen, aber auch anderes von Wert wie Elfenbeinobjekte und Ritualgegenstände, nach London geschafft und über Versteigerungen und Verkäufe in Europa und Amerika verstreut. Nach Bekanntwerden des „Fundes“ in Benin kam es unter Museen und Sammlern zu einem echten Run auf die Bronzen.1)

Auch im Kaiserreich wollte man ein Stück vom Kuchen. Insbesondere der Anthropologe Felix von Luschan – vor allem bekannt für das Anlegen einer sehr umfangreichen anthropologischen Schädelsammlung, die bis heute in Berlin lagert – zeigte großes Engagement bei der Beschaffung von Benin-Bronzen. Als Direktorialassistent und späterer Leiter der bedeutenden Afrika-Ozeanien Abteilung des Berliner Völkerkundemuseums erkannte er früh den besonderen Wert der Bronzen. Es gelang ihm, eine große Zahl der Stücke für sein Museum zu beschaffen, und zwar bevor der Marktwert seinen Höhepunkt erreicht hatte. Überhaupt hatten deutsche Museen einen Großteil der Artefakte aus Benin ergattern können, so beziffert von Luschan in einem späteren Vortrag den Umfang der Bestände wie folgt: „Im ganzen sind rund 2400 Benin Stücke zu meiner Kenntnis gelangt: davon sind 580 in Berlin, 280 im Brit. Museum, 227 in Rushmore […], 196 in Hamburg, 182 in Dresden, 167 in Wien, 98 in Leiden, 87 in Leipzig, 80 in Stuttgart, 76 in Cöln und 51 in Frankfurt a. M.2) Nach heutigen Schätzungen wurden insgesamt sogar 3000 bis 5000 Artefakte in Benin geplündert und nach Europa und Amerika gebracht.

Die Bronzen als Sinnbild kolonialer Raubkunst und Galionsfigur der Restitutionsdebatte

In Europa störte sich lange niemand an kolonialem Raubgut in Sammlungen, schließlich hatte man die Bronzen und andere Artefakte „für die Wissenschaft gerettet“.3) Die nigerianische Regierung hingegen hatte bereits seit den 1970er Jahren immer wieder Restitutionsforderungen für die Bronzen gestellt – ohne Erfolg.

Erst in den 2010ern kam Schwung in die Restitutionsdebatte um koloniale Raubkunst, nachdem die Aufarbeitung der deutschen und europäischen Kolonialvergangenheit nach langer Verdrängung stetig zugenommen hatte. Insbesondere die Ankündigung Emmanuel Macrons 2017, dass Frankreich gedenke, einen Großteil der Kulturgüter aus kolonialen Kontexten in die Herkunftsgebiete zu restituieren, befeuerte diese Entwicklung. In Deutschland manifestierte sich der Wille zur Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit, in dessen Aufnahme als „wichtiges Ziel“ in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2018.

In der Debatte um die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit wurden die Benin-Bronzen zu einem Sinnbild für koloniale Raubkunst und zu einer Art Galionsfigur der Restitutionsbewegung. Denn während die Provenienz bei vielen Artefakten aus Kolonialkontexten ungeklärt ist, man also nichts oder nur Bruchstückhaftes über ihre Herkunftsgeschichte weiß, wusste man bei den Bronzen immer, dass sie einem Raubzug entstammten – dieser war ja bestens dokumentiert. Die schwierige Frage, ob der koloniale Kontext eines Sammlungsstücks bereits ausreicht, um auch von einem Unrechtskontext auszugehen, stellte sich hier nicht. Das Unrecht konnte im Falle der Bronzen klar benannt werden: Sie wurden durch Diebstahl und Gewalt beschafft. Man wusste also um den konkreten Unrechtstatbestand, der ein bestimmbares Mehr zu dem Unrecht darstellte, dass ohnehin allen kolonialen Kontexten, aufgrund der asymmetrischen Machtverhältnisse in kolonialen Strukturen, anhaftet.

Die Restitutionsbefürworter konnten sich schließlich durchsetzen. Nachdem Nigeria 2020 öffentlich erneut die Rückgabe der Bronzen von der Bundesrepublik gefordert hatte, wurde im Sommer 2022 eine Vereinbarung zur Restitution der Bronzen zwischen den Regierungen Deutschlands und Nigerias unterzeichnet. Im Winter 2022 reisten Kulturstaatsministerin Claudia Roth und Außenministerin Annalena Baerbock gemeinsam nach Nigeria, um die Übergabe erster Bronzen in einem Festakt zu begleiten. Diese feierliche Zeremonie sollte erst der Auftakt für weitere Rückgaben sein. Roth sprach davon, dass Kultur die Grundlage jeder Zusammenarbeit sei und eine gemeinsame Zukunft ermögliche, eine „Zukunft, in der die Wunden der Vergangenheit heilen können durch Gerechtigkeit“.

Restitutionsdebatte 2.0 – Der Übergang der Bronzen von Staats- in Privateigentum als „Fiasko“

Die Restitution erster Bronzen als richtungsweisende politische Entscheidung war aber – wie sich jetzt zeigt – eben nicht der Endpunkt der Debatten. Kürzlich wurde bekannt, dass die Bronzen nicht in nigerianischem Staatseigentum verblieben sind. Ende März 2023 hatte der scheidende nigerianische Präsident Buhari bestimmt, dass alle bereits restituierten Bronzen und alle in Zukunft noch zu restituierenden in das (Privat-)Eigentum des Oba von Benin übergehen sollen. Ewuare II., an den die Bronzen nun übertragen wurden, ist als Oba der König von Benin und Nachfahre des Oba, dem die Briten die Bronzen raubten. Auch wenn das Königreich nur noch formal im Sinne einer Titularmonarchie existiert und dem Oba keinerlei Regierungsverantwortung obliegt, verfügen der König und das Haus nach wie vor über großen Einfluss und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Das präsidiale Dekret bestimmt, dass die restituierten Artefakte sowohl im Palast des Oba als auch an einem anderen Ort in Benin-City oder einem Ort, den der Oba und die nigerianischere Regierung für „secure and safe“ halten, aufbewahrt werden könnten. Auch die Verwaltung der Aufbewahrungsorte obliege dem Oba. Er solle aber mit jeder anerkannten nationalen oder internationalen Institution zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die restituierten Artefakte zum Wohle der Menschheit erhalten und gesichert werden.

Kulturgüter von unschätzbarem Wert befinden sich also nun in Privateigentum. Trotz einiger „Soll“-Formulierungen im präsidialen Dekret kann der Oba mit den Bronzen am Ende des Tages tun und lassen, was er möchte. Er könnte sie im geplanten Benin-City Museum ausstellen und so die nigerianischen Bürger an ihrem Kulturgut teilhaben lassen, wie es im Restitutionsprozess zwischen den Parteien besprochen war. Er könnte sie aber genauso gut als Skulpturen in seinen Garten stellen. Der Oba hat zwar die Absicht bekundet, die Bronzen öffentlich auszustellen, ob das nigerianische Volk in Zukunft aber wirklich Zugang zu den Bronzen haben wird, bleibt erstmal ungewiss.

Die Entscheidung des Präsidenten hat die Gemüter erhitzt – nicht nur in Deutschland. Der nigerianische Kulturminister und die National Commission for Museums and Monuments (NCMM), die intensiv an den Restitutionsverhandlungen mit Deutschland beteiligt war, hatten andere Pläne für die Bronzen. Ein Offizieller der NCMM gab an, man fühle sich von der Entscheidung des Präsidenten überrumpelt, die Entscheidung käme offensichtlich von jemandem, der nichts von Museumsarbeit verstehe, denn sie wäre kaum praktikabel. Man hat Sorge, dass es nun nicht – wie ursprünglich geplant – zu einer nationalen Ausstellung der Bronzen komme. Eine Sorge, die nachvollziehbar und aus dem Munde einer nigerianischen Institution, die sich beim Restitutionsprozess sehr eingebracht hat, auch berechtigt ist.

Derweil trat die Ethnologin Brigitta Häuser-Schäublin mit einem Artikel in der FAZ eine Welle los. Ob das der Sinn der Restitution sei, fragte sie und meinte, die Entscheidung des Präsidenten zeige, dass die Restitutionspolitik gescheitert sei. Für die deutsche Politik und die involvierten Museumsleute ende die Rückgabe damit in einem „Fiasko“, schließlich habe man die Bronzen ja zurückgegeben, um sie dem nigerianischen Volk zur Verfügung zu stellen. Außerdem verwies sie auf die blutige Vergangenheit des Königshauses von Benin, die Übereignung an das Haus sei ein Affront für die Nachfahren von Sklaven. Schließlich sei bekannt, dass die Bronzen ein direktes Resultat des Sklavenhandels seien. Die Europäer zahlten für die vom Königreich verkauften Sklaven mit Messingringen, dem Rohmaterial der Bronzen.

Auch andere, insbesondere Angehörige der Oppositionsparteien, fühlten sich berufen, zu dieser Entwicklung Stellung zu nehmen. So ließ Dorothee Bär, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie und Kultur, in einer Pressemitteilung verlauten: „Die Bundesregierung hat afrikanisches Welterbe erfolgreich in die Versenkung befördert. Die Menschen in Nigeria sind jetzt noch ärmer geworden.“ Die Rückgabe der Bronzen durch die Bundesregierung sei zudem an Naivität nicht zu überbieten gewesen. Auch der Fraktionsvizechef und kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Alexander Wolf äußerte sich: „Die vollständige und bedingungslose Eigentumsübertragung der Benin-Bronzen an Nigeria war falsch. Vor einem solchen Fiasko haben wir eindringlich gewarnt. Nigeria hat überhaupt keine Kapazitäten, die Bronzen angemessen auszustellen. Der Vielvölkerstaat wird von Bürgerkriegen geschüttelt, das Auswärtige Amt rät von Reisen dorthin ab.“

Zeugnis postkolonialer Arroganz

Die postkoloniale Arroganz, die aus diesen Statements spricht, verursacht beinahe Gänsehaut. Hier wird eine bunte Klaviatur an „Afrika-Klischees“ bedient: Die armen, armen Nigerianer, die jetzt – ohne öffentlich zugängliche Bronzen – noch ärmer sind. Der nigerianische Staat als „Bananenrepublik“, der nicht in der Lage ist, Stabilität zu gewährleisten oder wertvolles Kulturerbe zu bewahren (manche würden der AfD hier gar eine Verknüpfung von Vielvölkertum und Bürgerkrieg unterstellen…). Was eine Reisewarnung mit der Restitution von Kulturgut zu tun haben soll, bleibt auch unklar. Es zeigt sich einmal mehr, wie viel von dem in der Kolonialzeit etablierten Machtgefälle zwischen Kolonisator und Kolonisiertem als Gedankengut immer noch in den Köpfen Vieler steckt. Und mit dem Verweis auf blutrünstige Vergangenheiten sollten sich Europäer wohl ebenfalls zurückhalten – das Glashaus grüßt.

Sollten die Bronzen tatsächlich im Palast des Oba enden, nicht zugänglich für das nigerianische Volk, so wäre das bedauerlich. Schließlich ist der Zugang zu kulturellem Erbe bedeutsam für den Erhalt einer Kultur. Trotzdem ändert der Übergang der Bronzen von Staats- in Privateigentum nichts an der Richtigkeit der Restitution. Das ist vielmehr die Kehrseite des Zurückgebens – eines Zurückgebens, das, wenn es ernst gemeint ist, ohne paternalistisch-belehrenden Umgang erfolgen muss. Denn der, dem es gehört, entscheidet auch, was damit gemacht wird. Die Bronzen wurden gestohlen, sie gehörten uns nicht. So wichtig die Zugänglichkeit zu solch bedeutenden Kulturgütern auch ist, zur Naturalrestitution, also zur Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustands, und zum Versuch der Wiedergutmachung gehört auch, dass der wiederhergestellte Zustand ausgehalten werden muss. In diesem Falle heißt das, auszuhalten, dass es nicht mehr in der Entscheidungsgewalt Deutschlands liegt, wie mit den Bronzen verfahren wird. Hatte die Bundesregierung vor der Restitution eine andere Vorstellung davon, was mit den Bronzen im Nachgang geschieht? – Sicherlich. Wäre eine nationale Sammlung, in der die Bronzen für alle zugänglich sind, wünschenswert? – Auf jeden Fall. Aber der Akt des aufrichtigen Zurückgebens endet schlicht mit der Rückgabe. Der Gebende hat danach keinerlei Mitspracherecht mehr. Alles andere straft den Versuch der Wiedergutmachung durch Restitution und die vermeintliche Reflektion des eigenen kolonialen Erbes Lügen.

References

References
1 Ausführlich dazu Penny, Im Schatten Humboldts, S. 121 ff.
2 Von Luschan, Zeitschrift für Ethnologie 48 (1916), S. 307 (308).
3 Dazu Penny, Im Schatten Humboldts, S. 124 ff.

SUGGESTED CITATION  Dehm, Carolin: Restitution, light?: Von der aktuellen Debatte um die Benin-Bronzen, ihren Hintergründen und der absurden Vorstellung eines Mitspracherechts des Rückgebenden, VerfBlog, 2023/5/13, https://verfassungsblog.de/restitution-light/, DOI: 10.17176/20230513-181803-0.

4 Comments

  1. Pyrrhon von Elis Sat 13 May 2023 at 15:20 - Reply

    Auf welchen rechtlichen Überlegungen fußt die Bewertung des Beitrages, dass die Restitution “richtig” abgelaufen sei? Ich kann
    nicht wirklich erkennen, dass die Bedingungen des Abkommens angesprochen wurden. Was ist denn der Maßstab einer “richtigen”
    Restitution, wenn nicht die verhandelten Abkommensbedingungen? War das nicht das Kernproblem dieses Falles? Ich bin
    nun bei weitem nicht der adepteste Völkerrechtler, allerdings weiß ich, dass “pacta sunt servanda” vermutlich die Kernregel des Gebiets ist.
    Von welchem “pacta” ist hier überhaupt die Rede?

  2. Andreas Moser Sat 13 May 2023 at 15:42 - Reply

    Die Frage des Eigentums ist aus kulturpolitischer Sicht eigentlich vollkommen egal. In deutschen Museen hängen und stehen auch eine Menge Bilder und andere Objekte, die im Privateigentum von Fürstenhäusern mit dubioser Vergangenheit sind.

    Solange sie ausgestellt werden und öffentlich zugänglich sind, ist das halb so schlimm.

    Die Dauerleihgabe einer privaten Familie in einem öffentlichen Museum ist immer noch zugänglicher als Staatseigentum, das dann vielleicht im Präsidentenpalast steht.

  3. Weichtier Sun 14 May 2023 at 08:15 - Reply

    C.D.: „Es zeigt sich einmal mehr, wie viel von dem in der Kolonialzeit etablierten Machtgefälle zwischen Kolonisator und Kolonisiertem als Gedankengut immer noch in den Köpfen Vieler steckt. Und mit dem Verweis auf blutrünstige Vergangenheiten sollten sich Europäer wohl ebenfalls zurückhalten – das Glashaus grüßt.“

    Den Mittelteil noch mal bitte: Was ist genau der Zusammenhang zwischen den blutrünstigen Vergangenheiten der Europäer und der Aufforderung zur Zurückhaltung bei Äußerungen von Europäern über die blutrünstigen Vergangenheiten von Nicht-Europäern? Meiner Ansicht nach sollen Äußerungen lediglich erhellend sein, egal wer sie abgibt. Aber auch das Verzapfen von Unsinn dürfte regelmäßig durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein.

    Im Übrigen: Wer bei einem Thema im Glashaus sitzt, setzt sich dem Risiko aus, dass ihm seine Äußerungen auf die Füße fallen. Na und? Möglicherweise erhöht dieses Risiko die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich (gewollt oder ungewollt) ein origineller Gedanke in der Äußerung findet.

    Und wenn schon, denn schon: Sollte sich die Autorin als (mutmaßliche) Europäerin bei solchen Aufforderungen nicht Zurückhaltung auferlegen und den Nicht-Europäern dabei den Vortritt lassen?

  4. Matt B Tue 16 May 2023 at 10:45 - Reply

    “Und mit dem Verweis auf blutrünstige Vergangenheiten sollten sich Europäer wohl ebenfalls zurückhalten – das Glashaus grüßt.”
    Das Argument vermag mich nicht zu überzeugen, gerade wegen unserer dunklen Vergangenheit in Europa stehen wir auch in der Pflicht, auf potenzielle Missstände hinzuweisen. Mit selbiger Argumentation wäre im Übrigen auch zu Zurückhaltung bzgl. Kritik an den Zeremonien des englischen Königshaus geraten, bei denen koloniales Raubgut zur Schau gestellt wird, denn die Deutschen haben ja weitaus schlimmere Gräueltaten in der Vergangenheit zu verantworten als das englische Königshaus.
    “Die Bronzen wurden gestohlen, sie gehörten uns nicht.” Sie gehören aber ebenso wenig dem nigerianischen Königshaus, welches, wie Sie selbst feststellen, durch Sklavenhandel in den Besitz der Metalle gekommen ist. Wenn der Erwerb durch Sklavenhandel legitim ist, erschließt sich mir nicht, warum der durch Raub der Kunst illegitim ist. Entweder ist beides illegitim oder beides legitim.

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