25 June 2012

US Supreme Court pfeift extremes Anti-Immigrations-Gesetz zurück

Während wir hier in Europa und Deutschland den Atem anhalten ob der historischen verfassungspolitischen Zäsuren, die uns national und supranational womöglich bevorstehen, ist auch in den USA allerhand konstitutionelle Plattentektonik am Werk in diesen Tagen: Das Urteil des Supreme Court über die Gesundheitsreform steht unmittelbar bevor. Von ihm hängt nicht nur das Schicksal von Obamas größtem Prestigeprojekt ab, sondern der Spielraum der Bundesebene, überhaupt so etwas wie soziale Solidarität gesetzgeberisch zu organisieren.

Heute hat der Supreme Court, gleichsam als Vorbeben, schon mal eine andere mit großer Spannung erwartete Entscheidung verkündet: Es geht um das berüchtigte Gesetz SB 1070, mit dem der Bundesstaat Arizona versucht, gegen die Linie aus Washington eine richtig schön scharfe Anti-Einwanderungspolitik zu etablieren, u.a. durch die Kriminalisierung von Ausländern, die ihre Dokumente nicht bei sich tragen, und von Amerikanern, die illegalen Einwanderern Arbeit geben. Kritiker vor allem aus der Latino-Community erheben den Vorwurf, dass das Gesetz dazu führe, dass Latinos nur wegen ihrer Hautfarbe dauernd irgendwelchen Kontrollen ausgesetzt sein würden; allerdings ist das Gesetz eigens noch verändert worden, um diesem Vorwurf zu begegnen, mit welchen faktischen Auswirkungen, ist allerdings noch die Frage.

Verfassungsrechtlich sind dabei der springende Punkt nicht so sehr die Grundrechte der Betroffenen, sondern die föderalen Zuständigkeiten: Wer sich legal oder illegal in den USA aufhält und was mit ihm zu passieren hat, ist schon durch Bundesgesetz ausführlich geregelt.

Aus diesem Grund haben vier der acht Richter (Elena Kagan hat nicht teilgenommen) das Gesetz in mehreren zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt: Es komme dem Bundesrecht bei der Regelung illegaler Einwanderung in die Quere, und das erlaube die Verfassung nicht (supremacy clause, Art. VI, clause 2).

Ein Appell gegen Scharfmacherei

Anthony Kennedy, der konservative Richter, auf dessen Stimme die Hoffnung für Obama-Care ruht, hat das Urteil verfasst. Sein Votum endet mit einer dieser eigentümlichen sentimentalen Passagen, die US-Urteile manchmal kennzeichnen und uns Kontinentaljuristen so fremdartig und “unjuristisch” erscheinen – wobei gerade diese, muss ich gestehen, schon was hat:

Immigration policy shapes the destiny of the Nation. On May 24, 2012, at one of this Nation’s most distinguished museums of history, a dozen immigrants stood before the tattered flag that inspired Francis Scott Key to write the National Anthem. There they took the oath to become American citizens. (…) These naturalization ceremonies bring together men and women of different origins who now share a common destiny. They swear acommon oath to renounce fidelity to foreign princes, todefend the Constitution, and to bear arms on behalf of the country when required by law. (…) The history of the United States is in part made of the stories, talents, and lasting contributions of those who crossed oceans and deserts to come here.
The National Government has significant power to regulate immigration. With power comes responsibility, and the sound exercise of national power over immigration depends on the Nation’s meeting its responsibility to base its laws on a political will informed by searching, thoughtful, rational civic discourse. Arizona may have understandable frustrations with the problems caused by illegal immigration while that process continues, but the State may not pursue policies that undermine federal law.

Von der konservativen Truppe war auch Chief Justice Roberts bei der Mehrheit diesmal. Die die-hard-Konservativen Scalia, Thomas und Alito dagegen fanden das Arizona-Gesetz in den meisten oder allen Punkten total in Ordnung.

Arizonas Souveränität

Besonders schrill auch diesmal wieder Scalia, dessen Sehnsucht nach den goldenen Tagen des 18. Jahrhundert keine Grenzen kennt: Für ihn sind die 50 Bundesstaaten nach wie vor vollkommen souveräne Staaten, und zum Kern der Souveränität gehöre, zu bestimmen, wer dazugehört und wer nicht. Und daran ändere die US-Verfassung überhaupt nichts. Inzwischen gebe es zwar ein Einwanderungsrecht des Bundes, und Scalia ist sogar widerwillig bereit, dessen Verfassungsmäßigkeit hinzunehmen: Schließlich sind die USA ja auch souverän und dürfen damit von ihrem “right to exclude” Gebrauch machen. Aber das heiße nicht, dass der souveräne Staat Arizona damit dieses Recht verliere.

Hübsch zu lesen sind auch Scalias dann folgenden Betrachtungen zu der albernen Vorstellung, die Sorge fremder Regierungen um die Behandlung ihrer Bürger in den USA besitze irgendeine Relevanz für die ungebeugte Souveränität der US-Bundesstaaten, die dank der Existenz der Bundesebene keinerlei Notwendigkeit ausgesetzt sind, sich mit Diplomatie herumzuplagen. Mit grimmigem Behagen zitiert Scalia die Entscheidung Medellín vs. Texas von 2008, in der der Supreme Court entschied, dass das völkerrechtswidrige Vorenthalten konsularischen Beistands die Justiz eines US-Bundesstaats nicht daran hindert, einen Ausländer hinzurichten.

Though it may upset foreign powers—and even when the Federal Government desperately wants to avoid upsetting foreign powers—the States have the right to protect their borders against foreign nationals, just as they have the right to execute foreign nationals for murder.

Eins muss man dem Mann lassen: Seine Voten, so haarsträubend sie auch erscheinen mögen, sind echt immer ein good read.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: US Supreme Court pfeift extremes Anti-Immigrations-Gesetz zurück, VerfBlog, 2012/6/25, https://verfassungsblog.de/supreme-court-pfeift-extremes-antiimmigrationsgesetz-zurck/, DOI: 10.17176/20181005-185034-0.

10 Comments

  1. Wolf Tue 26 Jun 2012 at 05:49 - Reply

    “With power comes responsibility” habe ich den Satz so oder ähnlich nicht schon mal gehört? Ja! Spider-Man, Part I 🙂

  2. Max Steinbeis Tue 26 Jun 2012 at 07:07 - Reply

    Aha! Vroni-Plag, übernehmen Sie!

  3. earli Tue 26 Jun 2012 at 08:25 - Reply

    Warum nennt man etwas “extrem”, was in Deutschland normal ist?

  4. earli Tue 26 Jun 2012 at 09:07 - Reply

    Außerdem machst du noch einen Fehler: Eine Krankenversicherung ist (und war auch bei uns nie) ein Sozialsystem, sondern eine Versicherung.

  5. earli Tue 26 Jun 2012 at 09:27 - Reply

    Es sollte natürlich “kein Sozialsystem” heißen.

  6. ThomasR. Tue 26 Jun 2012 at 09:54 - Reply

    “Sein Votum endet mit einer dieser eigentümlichen sentimentalen Passagen, die US-Urteile manchmal kennzeichnen und uns Kontinentaljuristen so fremdartig und “unjuristisch” erscheinen – wobei gerade diese, muss ich gestehen, schon was hat…”
    Deutsche Urteile werden von Juristen für Juristen geschrieben.
    Amerikanische Gerichte bemühen sich, den juristisch meist ungebildeten Souverän anzusprechen und durch die Verwendung von “Plain English” entgegenzukommen, was bei Jury-Verfahren ja auch dringend nötig ist.
    Schlimm, diese Amis. Immer diese nervige Demokratie, immer diese Orientierung am demokratischen Souverän.
    Hier in Deutschland bleibt man ganz in preußischer elitärer undemokratischer Tradition unter sich und ist stolz auf verschwurbeltes Juristendeutsch das einer kleinen Gruppe viel Macht über die breite Masse gibt.

  7. Christian Boulanger Tue 26 Jun 2012 at 10:53 - Reply

    @ThomasR Kritik an der juristischen Sprache in allen Ehren, aber man sollte schon differenzieren:
    1) Auch der Supreme Court schreibt seine Urteile vor allem für Juristinnen und Juristen, nur der Stil der Jurisprudenz ist anders.
    2) Die amerikanische Bevölkerung ist kein bisschen besser darüber informiert, was diese Urteile bedeuten, als die deutsche.
    3) Die Macht des Juristenstandes ist vollkommen unabhängig davon, ob ihre Sprache präzise ist (denn so kann man das “verschwurbelte” Juiristendeutsch auch deuten-bei aller berechtigten Kritik) oder ob diese sich gut lesbarer, aber rechtstechnisch weitgehend unhabbarer Rhetorik bedient, die alles und nichts bedeuten kann.

  8. MK Tue 26 Jun 2012 at 11:54 - Reply

    So fern mir seine politischen Ansichten auch sind: Gegen einen Scalia würde ich acht unserer wohltemperierten bürokratisch-professoralen Ober-Langweiler aus Karlsruhe eintauschen …

  9. Thomas Flint Tue 26 Jun 2012 at 13:59 - Reply

    Nicht vier, sondern fünf der acht Richter haben das Gesetz in mehreren zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt:

    “Justice Kennedy wrote the opinion for the Court, which had the full support of the Chief Justice and Justices Ginsburg, Breyer, and Sotomayor.”

    (Quelle: http://www.scotusblog.com/2012/06/s-b-1070-in-plain-english/)

  10. Max Steinbeis Tue 26 Jun 2012 at 14:05 - Reply

    @Flint: stimmt, sorry. Hab nur bis acht gezählt (Karlsruhe) statt bis neun (Washington)…

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